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Versicherungen & Recht

Neue Netzentgelte 2026: So senkst du sofort deine Stromrechnung in Deutschland

by Winterberg 2026. 4. 8.

Während im Stuttgarter Gemeinderat seit Wochen hitzig darüber gestritten wird, ob die SWR-Regionalausgaben über steigende Energiekosten ausreichend berichten, haben wir hier in unserer Stuttgarter Wohnung ganz persönlich gemerkt, dass sich mit dem 1. Januar 2026 tatsächlich etwas an unserer Stromrechnung verändert hat – allerdings anders, als wir erwartet hatten. Der Diskurs in Baden-Württemberg ist besonders aufgeladen, weil die Netzentgelte hier mit 9,8 Cent pro Kilowattstunde im oberen Mittelfeld des Bundesvergleichs liegen, während unsere Verwandten in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern von deutlich größeren Entlastungen berichten und das im Familiengruppenchat prompt zu einer kleinen Grundsatzdebatte über „Energiegerechtigkeit" geführt hat. Dieser Beitrag ist unser Versuch, das Thema endlich auf den Tisch zu legen – den Küchentisch, wohlgemerkt.


Zuletzt aktualisiert: 7. April 2026

🔹 Worum es heute geht: Die Netzentgelt-Reform 2026 verändert, wie und in welcher Höhe Stromtransportkosten regional berechnet werden – und das spürbar unterschiedlich je nach Postleitzahl. 🔹 Was wir gelernt haben: Die Entlastung ist real, aber höchst ungleich verteilt: Wer im Osten oder in bestimmten ländlichen Regionen wohnt, profitiert erheblich mehr als Haushalte in Süddeutschland. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Werkzeuge, um den eigenen Tarif zu prüfen, die Reform zu verstehen und gegebenenfalls bares Geld zu sparen.


In den ersten Tagen des Jahres haben wir – so wie vermutlich viele andere Familien – einfach nichts bemerkt. Die Rechnung kam, wir haben gezahlt, fertig. Mein Mann Jonas hat sich kurz den Kopf gekratzt, weil der Abschlag irgendwie anders war als im Vorjahr, aber wir haben es auf eine Preisanpassung unseres Anbieters geschoben. Erst als meine Cousine Bettina aus Rostock mir stolz erzählte, dass sie seit Januar deutlich weniger für Strom zahle – fast 90 Euro weniger pro Jahr – haben wir begonnen, ernsthaft nachzuforschen. Und was wir dabei herausgefunden haben, ist ehrlich gesagt sowohl erstaunlich als auch ein bisschen ärgerlich.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht wirklich zu einzuordnen: Netzentgelte sind keine Erfindung des Jahres 2026, sie existieren schon lange als fester Bestandteil unserer Stromrechnung. Aber was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt und warum ein Haushalt in Mecklenburg-Vorpommern plötzlich hundert Euro im Jahr mehr in der Tasche hat, während man in Teilen des Schwarzwalds praktisch nichts spürt – das war für uns Neuland. Um es mit den Worten der Bundesnetzagentur zu sagen: Netzentgelte sind die Gebühren, die Netzbetreiber für den Transport von Strom durch ihre Leitungen und Anlagen erheben. Sie decken Betrieb, Wartung und Ausbau der Stromnetze und werden von den Endkunden über die Stromrechnung mitbezahlt. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.) In Deutschland gibt es vier große Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW –, die das sogenannte Höchstspannungsnetz, also die „Stromautobahnen" des Landes, betreiben. Darunter arbeiten rund 880 regionale Verteilnetzbetreiber, die den Strom schließlich bis in unsere Steckdosen liefern. (Stand: 2026, Quelle: Bundesnetzagentur, bundesnetzagentur.de)

Später haben wir gemerkt, dass die ganze Sache noch komplizierter – und interessanter – ist, als sie auf den ersten Blick aussieht. Seit Jahren sind die Netzentgelte in Deutschland kräftig gestiegen: Laut Bundesnetzagentur haben sie sich von 5,81 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2010 auf knapp 11,62 Cent im Jahr 2024 nahezu verdoppelt. (Stand: 2026, Quelle: Bundesnetzagentur) Das klingt nach einer trockenen Statistik, aber es bedeutet im Alltag: Ungefähr ein Viertel unserer Stromrechnung geht allein für Transport und Netzbetrieb drauf, noch bevor der erste Tropfen Kaffee gekocht wird. Und weil diese Kosten regional sehr unterschiedlich berechnet werden, zahlen Nachbarn in verschiedenen Bundesländern mitunter erheblich unterschiedliche Beträge für denselben Dienst. Das sorgt schon seit Jahren für Unmut – und für politischen Druck.

Mit der Zeit wurde uns klar, was die Reform von 2026 eigentlich im Kern bedeutet: Es ist ein erster, tastender Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit. Die Bundesregierung hat beschlossen, die vier großen Übertragungsnetzbetreiber mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu bezuschussen – Geld, das die Übertragungsnetzentgelte dämpfen soll, bevor es über die regionalen Verteilnetzbetreiber bei den Endverbrauchern ankommt. (Stand: 2026, Quelle: Bundesregierung, bundesregierung.de) Im Schnitt sind die Netzentgelte bundesweit um rund 17,6 Prozent gesunken. Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das eine rechnerische Ersparnis von im Schnitt 75 Euro pro Jahr. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.) Das ist real – aber es ist eben nur ein Durchschnitt, und Durchschnitte können täuschen.

Rückblickend betrachtet verstehen wir jetzt viel besser, warum Bettina in Rostock so viel mehr spart als wir in Stuttgart. Die Logik dahinter ist eigentlich nachvollziehbar, wenn man sie einmal kennt: Regionen wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Jahren massiv Windkraft- und Solaranlagen aufgebaut. Weil diese Anlagen vor allem auf dem Land stehen und der dort erzeugte Strom über weite Strecken transportiert werden muss, sind die lokalen Netze in diesen Regionen besonders stark ausgebaut worden – mit entsprechend hohen Kosten. Da die Bevölkerungsdichte auf dem Land geringer ist, haben sich diese Kosten bisher auf weniger Schultern verteilt. Mit der neuen Regelung werden besonders belastete Netzbetreiber nun bundesweit entlastet, indem ein Teil ihrer Kosten über einen einheitlichen „Aufschlag für besondere Netznutzung" von 1,56 Cent pro Kilowattstunde auf alle Verbraucher in Deutschland umgelegt wird. (Stand: 2026, Quelle: Bundesnetzagentur, bundesnetzagentur.de) Das Ergebnis: Wer in einer Hochausbau-Region wohnt, zahlt jetzt weniger. Wer anderswo wohnt, trägt einen kleinen, bundeseinheitlichen Zusatzbetrag. Für Konsument:innen wie uns in Stuttgart ist der Nettovorteil daher überschaubarer.


So unterschiedlich fällt die Entlastung 2026 aus – ein regionaler Vergleich

Bundesland / Region Ø Netzentgelt 2026 Ø Reduktion ggü. 2025
Brandenburg −3,18 ct/kWh (−22,3%)
Mecklenburg-Vorpommern −3,18 ct/kWh (−24,0%)
Sachsen-Anhalt −3,03 ct/kWh
Bayern 7,8 ct/kWh −2,63 ct/kWh
Berlin 8,6 ct/kWh −2,51 ct/kWh
Baden-Württemberg 9,8 ct/kWh variiert stark
Nordrhein-Westfalen < 1 ct/kWh
Thüringen 8,2 ct/kWh
Bundesdurchschnitt 9,3 ct/kWh −1,95 ct/kWh (−17,6%)
Spanne günstigste/teuerste PLZ: 198 € bis 554 € pro Jahr

(Stand: 2026. Alle Werte vorläufig und können je nach Netzbetreiber, Tarif und Einzelfall abweichen. Quellen: Rabot Energy / enet-Daten, Bundesnetzagentur, strom-report.com)


Besonders beeindruckend – und ein bisschen absurd – finden wir die Extremwerte. Laut einer Analyse von Rabot Energy auf Basis von enet-Daten sinken die Netzentgelte im bayerischen Partenstein um satte 6,18 Cent pro Kilowattstunde, in Sulz am Neckar in Baden-Württemberg um 5,55 Cent. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.) Gleichzeitig liegt der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Postleitzahl in Deutschland weiterhin bei rund 340 Euro pro Jahr – ein Wert, der erst bis 2029 durch die geplante vollständige Reform der Netzentgeltsystematik weiter sinken soll. Ein Haushalt in Rostock zahlt 198 Euro pro Jahr an reinen Netznutzungsentgelten, einer im Schwarzwald mitunter über 550 Euro. Das steckt in jeder Stromrechnung drin, ob man es weiß oder nicht. (Stand: 2026, Quelle: strom.preisvergleich.de)

Ganz ehrlich gesagt haben wir uns an diesem Punkt gefragt: Wissen das eigentlich unsere Nachbarn? Ich habe eine kurze informelle Umfrage in unserem Hausflur gemacht – vier Parteien, vier Kopfschütteln. Niemand hatte eine Ahnung, wie hoch die Netzentgelte in unserem Verteilnetz sind, geschweige denn, dass sich gerade etwas daran geändert hat. Energieversorgung ist halt eines dieser Themen, das man irgendwie „macht", ohne es wirklich zu verstehen. Das wollen wir mit diesem Beitrag ein Stück weit ändern.

Mit der Zeit wurde uns auch klar: Die Reform ist gut und wichtig, aber sie hat Grenzen. Denn die Weitergabe der Entlastung an die Endkunden ist rechtlich nicht verpflichtend. Es gibt keinen Paragrafen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromanbieter dazu zwingt, die gesunkenen Netzentgelte eins zu eins an ihre Kund:innen weiterzugeben. (Bitte stets eigene rechtliche Beratung suchen – diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsauskunft.) Die Bundesregierung und das Wirtschaftsministerium haben lediglich appelliert, dass die Entlastung durchgegeben werden soll. Tatsächlich haben laut Verivox rund 357 regionale Stromversorger zum Jahreswechsel 2026 Preissenkungen von durchschnittlich 8,7 Prozent angekündigt. Ob das bei jedem Haushalt so ankommt, ist eine andere Frage – und Anlass genug, die eigene Rechnung genau im Blick zu haben. (Stand: 2026, Quelle: BDEW, bdew.de)

Rückblickend betrachtet ist das ein grundlegendes Dilemma der deutschen Energiepolitik: Zwischen der großen politischen Geste – 6,5 Milliarden Euro klingen eindrucksvoll – und dem, was tatsächlich im Portemonnaie der Menschen ankommt, können erhebliche Lücken klaffen. Die Europäische Union hat in ihrer Elektrizitätsmarktrichtlinie (EMD III) zwar Transparenzpflichten für Energieanbieter gestärkt, doch die tatsächliche Implementierung und Kontrolle bleibt Aufgabe der nationalen Regulierungsbehörden wie der Bundesnetzagentur. (Stand: 2026, Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu) Für uns als Verbraucher:innen bedeutet das: Eigenverantwortung ist gefragt. Warten auf eine automatische Entlastung kann teuer werden.

In den Gesprächen mit Freunden und Bekannten ist uns außerdem aufgefallen, dass viele den Unterschied zwischen Netzentgelten und Strombeschaffungskosten gar nicht kennen. Das ist verständlich, denn auf der Rechnung steht meistens nur ein Gesamtpreis. Dabei ist es hilfreich zu wissen: Der Strompreis setzt sich aus drei großen Blöcken zusammen. Erstens die Kosten des Versorgers für Einkauf, Vertrieb und Gewinnmarge. Zweitens staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen – etwa die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und seit 2026 der neue Aufschlag für besondere Netznutzung. Drittens eben die Netzentgelte, also die Transportkosten. Nur der dritte Block hat sich durch die Reform strukturell verändert – und nur in der Theorie gleichmäßig für alle. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, was Umweltverbände wie der NABU schon seit Jahren fordern: eine stärkere Entkopplung der Netzentgelte vom Verbrauchsvolumen und eine Reform, die Anreize für Lastverschiebung und intelligente Netze setzt. Wer Strom zu Zeiten nutzt, wenn er im Überfluss vorhanden ist – etwa mittags bei viel Sonneneinstrahlung –, entlastet das Netz. Eine Reform, die solches Verhalten belohnt, käme nicht nur Verbrauchern zugute, sondern auch dem Klima. (Stand: 2026, Quelle: NABU, nabu.de) Dynamische Tarife, die auf Echtzeit-Preissignalen basieren, sind zwar seit der Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) in Deutschland möglich, aber noch längst nicht flächendeckend verbreitet.


Praxis-Box: So prüfst du dein Netzentgelt – 6 Schritte

Schritt 1 – Stromrechnung oder Jahresabrechnung heraussuchen. Suche den letzten Jahresabschluss deines Energieversorgers heraus. Dort muss seit der Neuregelung ausgewiesen sein, wie hoch der Netzentgelt-Anteil deines Tarifs ist. Achte auf Zeilen wie „Netznutzungsentgelt", „Netzentgelt" oder „Transportkosten". (Kann je nach Anbieter unterschiedlich bezeichnet sein.)

Schritt 2 – Netzbetreiber für deine Region identifizieren. Auf der Website der Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de) lässt sich über die Postleitzahlsuche herausfinden, welcher Verteilnetzbetreiber für dein Netzgebiet zuständig ist. Dieser Betreiber veröffentlicht seine genehmigten Netzentgelte in der Regel auf seiner eigenen Homepage.

Schritt 3 – Aktuelles Netzentgelt nachschlagen. Auf der Website deines Netzbetreibers findest du das aktuelle, von der Bundesnetzagentur genehmigte Netzentgelt-Preisblatt. Diese Dokumente sind oft als PDF veröffentlicht. Vergleiche den dort genannten Arbeitspreis (in Cent/kWh) mit dem auf deiner Rechnung ausgewiesenen Betrag.

Schritt 4 – Vergleichsportal nutzen. Portale wie Verivox, Check24 oder strom.preisvergleich.de bieten PLZ-basierte Übersichten über die Netznutzungsentgelte in deiner Region. Hier lässt sich auch ablesen, ob und wie stark die Entgelte 2026 in deiner Gemeinde gesunken sind. (Angaben können vorläufig und nicht immer tagesaktuell sein.)

Schritt 5 – Entlastung berechnen. Multipliziere deinen Jahresverbrauch in kWh mit der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Netzentgelt-Arbeitspreis. Beispiel: 4.000 kWh × 0,017 €/kWh (Einsparung in Berlin) = 68 Euro Ersparnis pro Jahr. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Schritt 6 – Tarifwechsel prüfen. Falls dein Anbieter die Entlastung nicht oder nur teilweise weitergegeben hat, lohnt sich ein Tarifvergleich. Auch bei hohen regionalen Netzentgelten können günstigere Stromangebote insgesamt mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Das Kündigungsrecht und die Wechselmöglichkeiten sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. (Rechtliche Einzelfragen bitte individuell prüfen lassen.)


📩 Musterbrief: Anfrage an deinen Stromanbieter wegen Netzentgelt-Weitergabe

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um schriftliche Auskunft, ob und in welchem Umfang die ab Januar 2026 gesunkenen Übertragungsnetzentgelte (Bundeszuschuss i.H.v. 6,5 Mrd. Euro aus dem KTF) in meinem aktuellen Tarif berücksichtigt wurden. Bitte teilen Sie mir mit, um wie viel Cent pro Kilowattstunde sich mein Netzentgelt-Anteil seit dem 1. Januar 2026 verändert hat und ob diese Änderung vollständig an mich als Endkunden weitergegeben wurde. Ich bitte um eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Kundennummer, Adresse]


Eines der faszinierendsten Gespräche, die wir zu diesem Thema geführt haben, war mit unserem Nachbarn Herr Schubert – pensionierter Elektroingenieur, der in den 1990er Jahren noch an der Planung von Schaltanlagen beteiligt war. Er erklärte uns beim Kaffee, dass das heutige deutsche Stromnetz im Grunde ein Flickenteppich aus Jahrzehnten ist: alte Freileitungen neben modernen Erdkabeln, analoge Zähler neben Smart Metern, Netzbetreiber mit 500 Kunden neben solchen mit Millionen. „Das ist wie ein Eisenbahnnetz, das gleichzeitig für Dampfloks und Hochgeschwindigkeitszüge ausgelegt sein soll", sagte er, und wir fanden das Bild sehr treffend. Und genau dieser historisch gewachsene Zustand schlägt sich in unseren Netzentgelten nieder – Jahr für Jahr. Der Energiefachverband LichtBlick hat die Situation treffend als „Flickenteppich im deutschen Stromnetz" beschrieben, der die Kosten unnötig in die Höhe treibt, weil viele der rund 880 Verteilnetzbetreiber jeweils weniger als 30.000 Kunden versorgen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Ganz offen gesagt haben wir auch in unserer Familie inzwischen eine andere Art entwickelt, mit dem Thema umzugehen. Früher war Energie halt eine Pauschale, die man monatlich wegbucht. Heute schauen wir tatsächlich auf die aufgeschlüsselte Jahresabrechnung. Jonas hat sogar eine kleine Tabelle angelegt, in der er Netzentgelt, Arbeits- und Grundpreis separat verfolgt. Das klingt vielleicht übertrieben nerdig, aber es hat uns schon einmal dabei geholfen, eine unbemerkte Preiserhöhung zu entdecken – nicht in den Netzentgelten, sondern im Beschaffungsanteil. Eine rechtzeitige Kündigung und ein Wechsel haben uns damals gut 200 Euro gespart.

Wichtig zu wissen ist außerdem: Die aktuelle Entlastung durch die Netzentgelt-Reform ist ausdrücklich befristet und an den jährlichen Bundeszuschuss gebunden. Langfristig rechnen Experten damit, dass die Netzentgelte durch den weiteren Ausbau der Stromnetze – der für die Energiewende zwingend notwendig ist – wieder steigen könnten. Erst ab 2029 soll ein vollständig reformiertes Entgeltsystem gelten, das die regionalen Unterschiede strukturell angleicht. Bis dahin bleibt das aktuelle System ein Übergangsmodell. (Rechtliche und regulatorische Entwicklungen können sich jederzeit ändern – Angaben ohne Gewähr.) Und auch die Frage der Strompreiszonen, über die in Deutschland und auf EU-Ebene diskutiert wird, bleibt ein Streitthema: Bayern lehnt eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Preiszonen weiterhin ab, was zu zusätzlichen Netzausbaukosten und damit zu höheren Übertragungskosten für alle führen kann. (Stand: 2026)

Rückblickend betrachtet zeigt die Reform von 2026 etwas, das wir am Küchentisch als „strukturelle Gerechtigkeit auf Raten" bezeichnet haben: Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Durchbruch. Wer in Brandenburg lebt und im vergangenen Jahrzehnt für die Energiewende besonders viel gezahlt hat, bekommt endlich ein Stück Kompensation. Wer in einer städtischen Region mit guter Netzinfrastruktur lebt, spürt wenig. Das ist keine Ungerechtigkeit – es ist das System beim Versuch, sich selbst zu korrigieren. Ob es schnell genug geht, darüber lässt sich trefflich streiten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum zahlen Menschen in Ostdeutschland andere Netzentgelte als Menschen im Westen?

Das ist eine Frage, die wir uns auch gestellt haben – und die Antwort liegt im Herzstück der deutschen Energiewende. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt wurden in den vergangenen Jahren besonders viele Wind- und Solaranlagen gebaut. Das ist gut für die Energiewende, bedeutet aber auch: Die lokalen Stromnetze mussten massiv ausgebaut werden, um die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen und über weite Strecken zu transportieren. Da in diesen ländlichen Regionen weniger Menschen wohnen, die die Netzkosten tragen, waren die Netzentgelte dort überdurchschnittlich hoch. Mit der Reform ab 2026 werden diese besonderen Belastungen nun bundesweit umgelegt: Alle Verbraucher zahlen den einheitlichen Aufschlag für besondere Netznutzung von 1,56 Cent pro Kilowattstunde, dafür sinken die lokalen Entgelte in stark belasteten Regionen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Wie kann ich herausfinden, ob mein Stromanbieter die Entlastung auch wirklich weitergibt?

Das ist die praktischste aller Fragen – und leider nicht trivial zu beantworten. Der erste Weg führt über die Jahresabrechnung oder ein Informationsschreiben deines Anbieters: Seit 2026 sind Versorger verpflichtet, transparent zu machen, wie sich der Bundeszuschuss auf dein Netzentgelt auswirkt. (Rechtliche Details können variieren – bitte individuell prüfen.) Wenn du dort keine klare Auskunft findest, empfiehlt sich der direkte Kontakt zum Kundenservice – am besten schriftlich, etwa mit dem Musterbrief weiter oben in diesem Beitrag. Zusätzlich bieten Vergleichsportale wie Verivox oder strom.preisvergleich.de PLZ-bezogene Übersichten, mit denen sich prüfen lässt, welches Netzentgelt in deiner Region theoretisch gelten sollte. Falls der Anbieter die Entlastung nicht weitergibt, besteht häufig die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und zu wechseln – was im Einzelfall mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen kann.

Lohnt sich ein Tarifwechsel trotz der Reform noch?

Ja, häufig lohnt er sich sogar mehr als je zuvor. Die Netzentgelt-Reform hat zwar den Kostenfaktor „Transport" für viele Haushalte gesenkt, aber sie hat nicht dafür gesorgt, dass alle Anbieter ihre Preise gleichmäßig angepasst haben. Gerade Grundversorgungs-Tarife – also die Tarife, in die man automatisch rutscht, wenn man keinen anderen Vertrag abschließt – sind häufig teurer als Wettbewerb-Tarife im selben Netzgebiet. Laut Analysen von Stiftung Warentest können aktive Verbraucher durch einen gezielten Wechsel jährlich erheblich sparen, auch wenn die Netzentgelte in ihrer Region kaum gesunken sind. (Stand: 2026, Quelle: Stiftung Warentest, test.de) Der Wechsel selbst ist in Deutschland einfach und rechtlich abgesichert: Anbieter müssen die Kündigung innerhalb weniger Wochen bearbeiten, und eine Versorgungslücke darf dabei nicht entstehen. (Individuelle Vertragsbedingungen können abweichen – bitte im Einzelfall prüfen.)


Alle Angaben in diesem Beitrag basieren auf dem Stand von April 2026 und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Zahlen, Tarife und gesetzliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Informationen bei der Bundesnetzagentur, Ihrem Netzbetreiber oder einem unabhängigen Verbraucherberater.

Quellen: Bundesnetzagentur · Bundesregierung · BDEW · Stiftung Warentest · NABU · Europäisches Parlament