
Zuletzt aktualisiert: 07. März 2026
🔹 Worum es heute geht: Wertgegenstände aus Erbschaften oder Sammlungen sind in Standard-Hausratversicherungen oft dramatisch unterversichert – mit Obergrenzen, die viele Familien schlicht nicht auf dem Schirm haben. 🔹 Was wir gelernt haben: Eine normale Police deckt Wertsachen häufig nur bis 20.000–25.000 € ab, unabhängig davon, was wirklich im Tresor – oder auf dem Dachboden – liegt. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Schritte, Vergleichsübersichten und Musterbriefe, mit denen ihr euren Versicherungsschutz sofort überprüfen und anpassen könnt.
Seit Anfang 2026 diskutieren Verbraucherschützer und Versicherungsverbände in Deutschland hitziger denn je über das sogenannte „Erbschaften-Problem": Experten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) schätzen, dass allein in den kommenden zehn Jahren rund 400 Milliarden Euro vererbt werden – und ein erheblicher Teil davon in Form von Kunstgegenständen, Schmuck und Antiquitäten. Gleichzeitig hat die Stiftung Warentest in ihrem Hausratversicherungs-Vergleich vom Januar 2026 festgestellt, dass mehr als 60 Prozent aller Policen Wertsachen-Obergrenzen enthalten, die bei einem typischen Erbfall schlicht nicht ausreichen. Wir wissen das inzwischen aus eigener, sehr persönlicher Erfahrung – und dieser Beitrag ist die ehrliche Geschichte davon, was uns ein staubiger Nachmittag auf einem Dachboden in Franken über Versicherungen beigebracht hat.
Es fing ganz harmlos an, so wie das bei diesen Dingen meistens ist. Mein Mann und ich hatten uns eigentlich nichts Besonderes dabei gedacht, als wir letzten Herbst den Dachboden von Margot – meiner verstorbenen Großtante aus Ansbach – ausräumen sollten. Eine Aufgabe, die nach zwei Stunden erledigt sein würde, hatten wir gedacht. Nach fünf Stunden saßen wir schweißgebadet zwischen Kisten und Truhen, mein Mann hielt ein in altes Samtuch gewickeltes Ölgemälde in den Händen, und mir war klar: Dieser Nachmittag würde uns noch länger beschäftigen. Das Bild zeigte eine Biedermeier-Idylle, sorgfältig ausgeführt, mit einer kleinen Signatur in der rechten unteren Ecke, die ich nicht sofort lesen konnte. Daneben: eine alte Schatulle mit Schmuck, den ich nicht für billig hielt. Und eine handgeschnitzte Holzkassette mit vier Taschenuhren.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das alles nicht richtig einzuordnen. Mein Mann, der sich eigentlich nur für Motorräder und Gartenbau interessiert, hielt die Uhren ins Licht und murmelte: „Die sehen echt aus. Alt. Irgendwie anders als so ein Baumarkt-Ding." Ich fotografierte derweil alles, was mir unter die Finger kam – ein Reflex aus einer Welt, in der man alles dokumentiert, weil man nie weiß. Dass dieser Reflex uns später tausende Euro retten würde, ahnte ich nicht. Wir packten alles sorgfältig ein, luden es in unser Auto und fuhren nach Hause, irgendwie ehrfürchtig und aufgeregt zugleich.
Der erste handfeste Schock kam vier Tage später. Ein befreundeter Antiquitätenhändler aus Nürnberg, dem wir die Sachen zeigten, setzte seine Brille auf, betrachtete das Gemälde schweigend und sagte dann nur: „Wo habt ihr das her?" Die Antwort folgte zügig: Es war – aller Wahrscheinlichkeit nach – ein echter Carl Spitzweg, eines der populärsten und damit auch teuersten Namen der deutschen Kunstgeschichte. Der Händler sprach von einem Schätzwert zwischen 80.000 und 110.000 Euro, vorbehaltlich eines offiziellen Gutachtens. Die vier Taschenuhren, darunter eine Glashütter Taschenuhr von 1893, wurden auf insgesamt 22.000 bis 28.000 Euro taxiert. Der Schmuck – darunter ein Art-Déco-Kollier und ein Brillantsolitär in alter Fassung – lag laut einem hinzugezogenen Juwelier bei mindestens 30.000 Euro.
Rückblickend betrachtet hätte ich in diesem Moment sofort mein Versicherungsdokument aus dem Ordner ziehen sollen. Stattdessen stand ich da und rechnete im Kopf: Wir hatten Gegenstände im Haus, die zusammen einen realistischen Wert von mindestens 130.000 bis 165.000 Euro hatten. Unsere Hausratversicherung? Die hatte, wie ich nach einem kurzen Blick ins Kleingedruckte feststellte, eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20.000 Euro. Maximal. Unabhängig davon, was tatsächlich im Haus lag. „Wir sind gerade zu 85 Prozent unversichert", sagte ich zu meinem Mann. Er sah mich an, als hätte ich ihm erklärt, dass das Haus brennt.
Mit der Zeit wurde uns klar, wie verbreitet dieses Problem wirklich ist. Ein Anruf bei unserer Versicherungsberaterin, einem Gespräch mit dem Verbraucherservice der Verbraucherzentrale Bayern und ein Blick in die aktuellen Empfehlungen der Stiftung Warentest (test.de, Stand: Januar 2026) ergaben ein ernüchterndes Bild: Die Wertsachen-Obergrenzen in Standard-Hausratverträgen liegen in Deutschland häufig bei 20.000 bis 25.000 Euro – unabhängig von der eigentlichen Versicherungssumme des Gesamthausrats. Manche Anbieter begrenzen die Entschädigung zusätzlich auf 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme, sodass selbst bei einer Police über 150.000 Euro Hausratwert nur 30.000 Euro für Schmuck, Kunst und Antiquitäten herausspringen können. Für Bargeld gilt in den meisten Verträgen sogar nur eine Grenze von 1.000 bis 1.500 Euro, für Wertpapiere häufig 5.000 Euro.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Besonders überrascht hat uns, was überhaupt als „Wertsache" im versicherungsrechtlichen Sinne gilt. Das ist keine Frage des gesunden Menschenverstands, sondern der Vertragsdefinition. Zu den klassischen Wertsachen zählen in den meisten Allgemeinen Hausrat-Bedingungen (VHB 2022/2024) üblicherweise: Schmuck, Gold- und Silberwaren, Edelsteine und Perlen, Münz- und Briefmarkensammlungen, handgeknüpfte Orientteppiche ab einem bestimmten Wert, Pelze, Kunstgegenstände aller Art sowie urkunden- und wertpapierähnliche Dokumente. Was viele nicht wissen: Auch hochwertige Musikinstrumente, seltene Weine oder Designer-Handtaschen können je nach Police unter diese Kategorie fallen – und damit der Wertsachen-Obergrenze unterliegen, nicht dem allgemeinen Schutz.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Mein Mann hatte drei wertvolle Vintage-Gitarren aus den 1960er-Jahren, deren Gesamtwert wir auf etwa 15.000 Euro schätzten. Die hätten in einer Schadenssituation mit unserem Ölgemälde um dieselbe 20.000-Euro-Obergrenze konkurriert. Das hätte bedeutet: Entweder das Bild oder die Gitarren – aber auf keinen Fall beides, zumindest nicht vollständig. Das Wissen darum veränderte, wie wir über unsere gesamte Wohnsituation nachdachten.
Später haben wir gemerkt, dass auch die Aufbewahrungsvorschriften ein riesiges Thema sind, das kaum jemand kennt. In den meisten Standard-Hausratverträgen gilt der volle Versicherungsschutz für Schmuck und andere Wertsachen ab einem bestimmten Einzelwert – häufig ab 1.500 oder 2.000 Euro – nur dann, wenn diese in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt werden. Gemeint ist kein billiger Möbeltresor vom Discounter, sondern ein Wertschutzschrank, der mindestens der Sicherheitsklasse 0 nach EN 1143-1 entspricht oder der Klasse S2 nach EN 14450. Diese Geräte wiegen in der Regel mehrere hundert Kilogramm und kosten neu zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Sie müssen außerdem fachgerecht in Boden oder Wand verankert werden – sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen oder im Extremfall ganz verweigern.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass wir nicht einfach zur nächsten Versicherung gehen und sagen konnten „versichert das mal alles". Für das Gemälde brauchten wir zunächst ein offizielles Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das kostete uns 480 Euro, dauerte drei Wochen und endete mit einem 14-seitigen Dokument, das den Spitzweg auf einen aktuellen Versicherungswert von 95.000 Euro bezifferte. Für den Schmuck kam ein zertifizierter Juwelier und erstellte ein Einzelgutachten mit Fotos und Materialanalyse: 320 Euro. Die Uhren begutachtete ein spezialisierter Uhrmacher aus Augsburg – nochmals 190 Euro. Insgesamt fast 1.000 Euro, bevor wir auch nur einen einzigen Versicherungsantrag gestellt hatten. Aber ohne diese Gutachten, das war uns schnell klar, wäre jede Versicherung im Schadensfall nur ein Stück Papier.
Die Dokumentation selbst wurde zu einer Wissenschaft für sich. Wir fotografierten jeden Gegenstand aus mindestens sechs Winkeln, mit Nahaufnahmen von Signaturen, Stempeln und charakteristischen Merkmalen. Seriennummern wurden notiert, Provenienz-Dokumente gesammelt, Familiengeschichten aufgeschrieben. Ich erstellte eine Excel-Tabelle, die wir inzwischen liebevoll „das Inventarbuch" nennen, mit Spalten für Beschreibung, Wert, Gutachter, Versicherungsnummer und letztes Aktualisierungsdatum. Alle Daten liegen dreifach gesichert vor: gedruckt im Bankschließfach, digital verschlüsselt in der Cloud und auf einem USB-Stick bei meinen Eltern.
Versicherungsvergleich: Was wirklich hinter den Optionen steckt
| Option | Jahresprämie (ca.) |
Max. Deckung Wertsachen |
Aufbewahrungs- pflicht |
Allgefahren- schutz |
|---|---|---|---|---|
| Standard-Hausrat (ohne Erweiterung) |
Basis | 20.000–25.000 € (typisch) |
Tresor (ab ~1.500€) |
Nein |
| Hausrat mit Wertsachen-Erweiterung |
+200–400 € | bis 100.000 € möglich |
Tresor meist nötig |
Begrenzt |
| Separate Kunstversicherung (Spezial) |
800–2.500 € | Einzeln bewertet | Flexibel, auch Ausstellung |
Ja (All-Risk) |
| Kombilösung (Hausrat + Einzelschutz) |
500–900 € | Basis + Einzelstücke | Individuell geregelt | Teilweise |
Quellen: GDV.de, Stiftung Warentest (01/2026), eigene Recherche. (Stand: 2026)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, welche Versicherungsform für uns die richtige wäre. Also haben wir Angebote eingeholt – bei vier verschiedenen Anbietern, darunter zwei auf Kunst und Antiquitäten spezialisierte Gesellschaften. Das Ergebnis war erhellend: Die günstigste Option war eine Erweiterung unserer bestehenden Hausratversicherung um eine individuelle Wertsachenklausel, die uns zusätzliche 80.000 Euro Deckung für rund 280 Euro Aufpreis pro Jahr gebracht hätte. Der Haken: Unsere Aufbewahrungspflichten blieben bestehen, das Gemälde hätte im Tresor lagern müssen, und bestimmte Risiken – darunter sogenannte „mysteriöse Entgeisterung", also das unerklärliche Verschwinden ohne Einbruchspuren – wären nicht abgedeckt gewesen.
Die spezialisierte Kunstversicherung war teurer – rund 1.400 Euro im Jahr –, bot aber echten Allgefahrenschutz (All Risk). Das bedeutet: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein Wasserschaden, ein unglücklicher Sturz des Gemäldes, ein Diebstahl ohne Einbruchsspuren, sogar ein Transportschaden auf dem Weg zur Restaurierung. Dafür konnten wir das Bild an die Wand hängen, ohne permanent ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Für Menschen, die ihre Wertsachen auch wirklich nutzen und zeigen wollen, ist das ein entscheidender Vorteil.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Wir entschieden uns letztendlich für eine Kombilösung: Das Gemälde und der Brillantring kamen in eine spezialisierte Kunstversicherung mit All-Risk-Schutz. Die Uhren und das Kollier wurden über eine Einzelwertklausel in der erweiterten Hausratpolice abgesichert. Gesamtkosten: rund 820 Euro pro Jahr. Das klingt nach viel – bis man bedenkt, dass der unversicherte Verlust des Gemäldes allein einem Jahresgehalt entsprechen würde.
Rückblickend betrachtet lohnt sich auch ein Blick auf die Frage der regelmäßigen Neubewertung. Der Kunstmarkt ist kein stabiles Gewässer. Preise für bestimmte Künstler explodieren, andere brechen ein. Was 2024 noch 60.000 Euro wert war, kann 2027 120.000 Euro wert sein – oder 40.000 Euro. Der GDV empfiehlt, Kunstgegenstände und Antiquitäten alle drei bis fünf Jahre neu begutachten zu lassen, um weder unter- noch überversichert zu sein. (Quelle: gdv.de, Stand: 2026) Unterversicherung bedeutet im Schadensfall eine proportionale Kürzung der Entschädigung – die sogenannte Unterversicherungsregel. Überversicherung hingegen bedeutet schlicht, dass man zu viel Prämie zahlt, ohne im Ernstfall mehr zu bekommen.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
In den ersten Wochen nach unserer Entscheidung haben wir auch in die aktive Schadensvorsorge investiert. Wir ließen eine neue Alarmanlage installieren, die mit einem zugelassenen Wachdienst verbunden ist und nach DIN EN 50131 zertifiziert ist. Die Erdgeschossfenster bekamen einbruchhemmende Beschläge der Klasse RC 2 nach DIN EN 1627. Das war nicht billig – zusammen etwa 3.200 Euro –, aber viele Versicherer honorieren solche Maßnahmen. Wir erhielten einen Prämiensatz von 12 Prozent auf unsere Kunstversicherung. Im BSI-Ratgeber für private Sicherheitstechnik (bsi.bund.de, Stand: 2026) ist nachzulesen, welche Maßnahmen als besonders wirksam gelten und bei Versicherungen anerkannt werden.
Ein Aspekt, den wir fast übersehen hätten, ist die Frage der Transportversicherung. Kunst und Wertsachen, die das Haus verlassen – für eine Ausstellung, eine Restaurierung, eine Schätzung beim Auktionshaus –, sind durch die normale Hausratversicherung oft gar nicht oder nur minimal geschützt. Manche Kunstversicherungen decken den Transport automatisch mit ab, andere bieten ihn als Zusatzbaustein an, wieder andere erfordern eine separate Transportpolice. Als wir das Gemälde zum Restaurator nach München brachten, hatten wir eigens eine kurzfristige Einzeltransportversicherung abgeschlossen – für 85 Euro, mit einer Deckung von 100.000 Euro für den Hin- und Rückweg. Das war beruhigend.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir auch nicht, wie wir mit dem emotionalen Aspekt umgehen sollten. Der Brillantring meiner Großtante Margot hat für mich einen Wert, den kein Gutachter beziffern kann. Er ist der letzte greifbare Teil einer Frau, die ich sehr geliebt habe. Wenn der verloren ginge oder gestohlen würde, wäre das Geld das geringste Problem. Einige Versicherer erkennen den sogenannten Affektionswert an – also den besonderen emotionalen Wert eines Gegenstands – und zahlen einen begrenzten Zuschlag. Das Thema ist versicherungsrechtlich komplex und wird derzeit auf EU-Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie diskutiert; eine einheitliche Regelung gibt es noch nicht. (Quelle: europa.eu/legislative-procedures, Stand: 2026)
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Später haben wir auch die steuerliche Seite beleuchtet. Versicherungsprämien für Kunstgegenstände, die als Kapitalanlage geführt werden, können unter Umständen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden – das sollte man mit einem Steuerberater klären. Und: Wenn eine Versicherungsleistung im Schadensfall den steuerlichen Anschaffungswert übersteigt (bei Erbstücken gilt der Wert zum Erbzeitpunkt als Anschaffungswert), kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Diese Regelung gilt seit der Reform des Einkommensteuergesetzes, die 2024 in Kraft getreten ist, auch für private Kunstgegenstände oberhalb bestimmter Wertgrenzen. Wir haben das an unseren Steuerberater weitergegeben – besser, er verliert den Schlaf darüber als wir.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass das Thema Wertsachenversicherung eigentlich eine regelmäßige Aufgabe ist, keine einmalige. Wir führen jetzt einmal jährlich ein „Versicherungsgespräch" – wir setzen uns an den Küchentisch (wirklich, der echte, mit dem Kaffeefleck links), gehen unsere Inventarliste durch und prüfen, ob sich etwas verändert hat. Neue Anschaffungen, Erbstücke, Geburtstagspräsente, die wertvoll sein könnten. Oder die Gitarren meines Mannes, die er inzwischen auf fünf Stücke ausgebaut hat. Diese Routine kostet uns vielleicht zwei Stunden pro Jahr – und gibt uns das gute Gefühl, auf dem aktuellen Stand zu sein.
✅ Praxis-Box: Schaden dokumentieren – 6 Schritte
Wenn ihr einen Schadensfall erlebt oder erstmals eine Bestandsaufnahme macht, empfehlen wir diesen Ablauf:
Schritt 1 – Bestandsaufnahme machen: Alle Gegenstände, die möglicherweise als Wertsache einzustufen sind, in eine Liste aufnehmen. Nicht schätzen, sondern nur erfassen. Besser zu viel als zu wenig.
Schritt 2 – Fotodokumentation erstellen: Jedes Stück aus mindestens vier Winkeln fotografieren. Seriennummern, Signaturen, Besonderheiten gesondert abbilden. Metadaten mit Datum einschalten.
Schritt 3 – Gutachten in Auftrag geben: Für Objekte mit vermutetem Wert über 2.000 Euro: Gutachten durch zugelassenen Sachverständigen (Suche über örtliche IHK oder Sachverständigenverbände wie DGSV oder BVS). Nicht beim Fachhandel, der auch ankauft – das erzeugt Interessenkonflikte.
Schritt 4 – Versicherung informieren: Vor dem Abschluss oder der Erweiterung: Alle Gegenstände mit Gutachten bei der Versicherung anmelden. Keine mündlichen Zusagen – alles schriftlich dokumentieren.
Schritt 5 – Dokumente dreifach sichern: Original im Bankschließfach, digitale Kopie in verschlüsselter Cloud (z. B. tresorit.com oder ähnliche), weitere Kopie an einem anderen Ort (Verwandte, Treuhänder).
Schritt 6 – Regelmäßige Aktualisierung einplanen: Kalendertermin für jährliche Sichtung anlegen. Neugutachten für hochwertige Stücke alle drei bis fünf Jahre. Änderungen umgehend der Versicherung melden.
📝 Musterbrief: Anfrage Wertsachen-Erweiterung
Betreff: Anfrage zur Erweiterung des Wertsachenschutzes in meiner Hausratversicherung, Versicherungsnummer [XY-12345]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um schriftliche Auskunft über die aktuellen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in meiner bestehenden Hausratpolice sowie über die Möglichkeiten einer Erweiterung. Konkret handelt es sich um Kunstgegenstände und Schmuck mit einem Gesamtwert von ca. [BETRAG €], belegt durch vorliegende Sachverständigengutachten. Bitte teilen Sie mir mit, welche Sicherheitsanforderungen (Tresorklasse, Alarmanlage o. ä.) für eine Vollabdeckung erforderlich sind und welche Prämienanpassung sich daraus ergibt. Über eine zeitnahe schriftliche Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Datum]
💬 Häufige Fragen – aus echten Gesprächen an unserem Küchentisch
Was passiert eigentlich, wenn ich Wertsachen erbe und sie gar nicht melde?
Das ist eine Frage, die uns viele Freunde stellen, seitdem wir von unserem Dachbodenfund erzählt haben. Die ehrliche Antwort lautet: Die meisten Hausratversicherungen schützen nur das, was dem Versicherer bekannt ist und innerhalb der vereinbarten Deckungsgrenzen liegt. Wenn ein Gemälde für 95.000 Euro und eine Schmuckschatulle für weitere 35.000 Euro im Haus liegen, ohne dass die Police entsprechend angepasst wurde, dann läuft man im Schadensfall auf eine Deckelung von vielleicht 20.000 Euro zu – unabhängig vom tatsächlichen Verlust. Die Versicherung zahlt nicht mehr als vereinbart, auch wenn man unwissentlich zu wenig versichert war. In Deutschland gilt das sogenannte Underwriting-Prinzip: Der Versicherer trägt nur Risiken, die er tatsächlich kalkuliert hat. Wer also erbt, findet oder kauft, sollte möglichst schnell – in der Regel innerhalb von 14 Tagen – den Versicherer informieren und eine vorläufige Deckungserweiterung beantragen, bis die Neubewertung abgeschlossen ist.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Kann ich ein wertvolles Gemälde überhaupt in meiner Wohnung aufhängen, oder muss es im Tresor lagern?
Das kommt auf die Versicherungsart an – und das ist einer der größten praktischen Unterschiede zwischen einer normalen Hausratversicherung und einer spezialisierten Kunstversicherung. Bei der Standard-Hausratversicherung gilt der Wertsachenschutz häufig nur, wenn die Gegenstände in einem zugelassenen Tresor aufbewahrt werden. Ein Gemälde an der Wand würde damit möglicherweise aus dem Wertsachenschutz herausfallen oder nur mit eingeschränkter Entschädigung abgedeckt sein – jedenfalls dann, wenn es zum Gegenstand des Einbruchsdiebstahls wird. Eine spezialisierte Kunstversicherung mit All-Risk-Deckung hingegen schützt das Objekt typischerweise auch dann, wenn es im Wohnzimmer hängt, zum Restaurator transportiert wird oder vorübergehend in einem Auktionshaus gelagert wird. Das ist der Grund, warum wir uns letztlich für diese Option entschieden haben: Das Gemälde sollte sichtbar sein und unser Zuhause bereichern – nicht in einem 300 Kilogramm schweren Stahlkasten verstauben.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Wie findet man heraus, ob eigene Gegenstände überhaupt versicherungsrechtlich als Wertsache gelten?
Der erste Schritt ist ein Blick in die Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) der eigenen Police. Dort findet sich in der Regel eine Definition des Begriffs „Wertsachen" – oft als abschließende Liste. Wenn ein Gegenstand in dieser Liste auftaucht, gilt die Wertsachen-Obergrenze. Was nicht auf der Liste steht, wird in der Regel über den normalen Hausratwert abgedeckt. Allerdings: Diese Listen variieren erheblich von Anbieter zu Anbieter. Während bei einem Versicherer Musikinstrumente generell zur Wertsache werden, schließt ein anderer sie pauschal aus. Der sicherste Weg ist, einen konkreten Gegenstand mit Fotos und Schätzwert dem Versicherer schriftlich vorzulegen und um eine verbindliche schriftliche Auskunft zu bitten, ob und wie er abgedeckt ist. Wer Unsicherheiten hat oder hochwertige Stücke besitzt, kann sich auch an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden – im Gegensatz zum Makler erhält dieser keine Provision und ist damit vollständig auf der Seite des Kunden. (Quelle: Bundesverband der Versicherungsberater e. V., Stand: 2026)
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Heute, mehr als ein Jahr nach jenem Herbstnachmittag in Ansbach, hängt der Spitzweg im Wohnzimmer. Jeden Morgen beim ersten Kaffee schauen wir drauf – eine Biedermeier-Szene, so friedlich und ordentlich wie die Welt, in der das Bild gemalt wurde, und so grundverschieden von dem bürokratischen Abenteuer, das es in uns ausgelöst hat. Der Ring meiner Großtante liegt in einer kleinen Schatulle auf meinem Nachttisch. Die Uhren hat mein Mann auf einem Regal im Arbeitszimmer aufgestellt – sein neues Lieblingsthema auf jeder Abendgesellschaft. Und in der Schublade des Küchentisches liegt das Versicherungsdokument, ausgedruckt und abgeheftet, mit einem Post-it oben drauf: Nächste Neubewertung: Herbst 2027.
Wenn ihr also irgendwo in eurer Familie, auf einem Dachboden oder in einer alten Kommode Dinge liegen habt, deren Wert ihr nicht wirklich kennt: Schaut hin. Lasst sie schätzen. Und prüft dann, ob euer Versicherungsschutz damit Schritt hält. Es muss nicht gleich die teure Spezialpolice sein. Manchmal reicht eine einfache Nachfrage beim Versicherer, eine ergänzende Klausel oder eine angepasste Deckungssumme. Aber das Nichtstun – das kostet im schlimmsten Fall alles.
Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und entsprechen dem Stand März 2026. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende euch bitte an euren Versicherer, einen unabhängigen Versicherungsberater oder einen vereidigten Sachverständigen.
Weiterführende Quellen:
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: gdv.de
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Sicherheitstechnik Zuhause): bsi.bund.de
- Stiftung Warentest – Hausratversicherung im Vergleich: test.de
- Europäisches Parlament – Solvency II / Versicherungsrecht: europa.eu