
Letzte Woche saßen mein Mann und ich beim Abendessen, als plötzlich ein merkwürdiges Plätschern aus dem Bad zu hören war. "Hast du die Waschmaschine angestellt?", fragte ich. Er schüttelte den Kopf. Als wir nachschauten, stand das halbe Badezimmer unter Wasser – aber nicht von unseren Leitungen. Die Decke tropfte, braune Flecken breiteten sich aus, und durch die Lampenfassung lief ein kleiner Wasserfall. Unser Nachbar von oben, Herr Petersen, hatte vergessen, dass er die Badewanne einlaufen ließ, während er "nur kurz" zum Bäcker gegangen war. Diese Stunde Unaufmerksamkeit sollte uns alle monatelang beschäftigen und wurde zu einer Lehrstunde in Sachen Wasserschäden und Versicherungsrecht.
Die ersten Minuten nach der Entdeckung waren pure Panik. Während mein Mann versuchte, Herrn Petersen zu erreichen, rannte ich mit allen verfügbaren Handtüchern und Eimern ins Bad. Das Wasser tropfte nicht nur von der Decke, sondern lief auch die Wände herunter. Unser schöner Badezimmerschrank aus Holz saugte sich voll wie ein Schwamm. Als Herr Petersen endlich die Tür öffnete und seine übergelaufene Badewanne sah, wurde er kreidebleich. "Oh Gott, das tut mir so leid!", stammelte er und rannte sofort los, um den Hauptwasserhahn abzudrehen.
Die Dokumentation des Schadens begann sofort, noch bevor das letzte Wasser aufgewischt war. Mein Mann, der früher bei einer Versicherung gearbeitet hatte, wusste, wie wichtig das ist. "Fotografier alles", sagte er, "jeden Tropfen, jeden Fleck, aus verschiedenen Winkeln." Wir machten über hundert Fotos an diesem Abend. Die Zeitstempel sollten sich später als unbezahlbar erweisen, als es darum ging, den genauen Schadenshergang zu rekonstruieren. Auch Videos drehten wir, um zu zeigen, wie das Wasser aktiv von der Decke tropfte.
Die Frage nach der Haftung stellte sich sofort. Herr Petersen war sich seiner Schuld bewusst und wollte alles über seine Privathaftpflichtversicherung regeln. Aber so einfach war es dann doch nicht. Seine Versicherung wollte erst prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag – dann hätten sie die Zahlung verweigern oder kürzen können. War es grob fahrlässig, die Wohnung zu verlassen, während die Badewanne läuft? Die Antwort darauf sollte Wochen dauern.
Unsere eigene Hausratversicherung mussten wir auch informieren, denn unsere beschädigten Gegenstände – der Badschrank, die Handtücher im Schrank, der Föhn, der auf dem Regal stand – fielen unter unseren eigenen Versicherungsschutz. Die Dame am Telefon erklärte uns, dass wir die Schäden bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machen könnten, aber zur Sicherheit sollten wir auch unsere eigene Versicherung informieren. "Falls die andere Seite nicht zahlt, springen wir ein und holen uns das Geld dann von denen", sagte sie.
Der Vermieter musste natürlich auch benachrichtigt werden. Die Schäden an der Bausubstanz – Decke, Wände, eventuell sogar die Elektrik – fielen unter die Wohngebäudeversicherung. Unser Vermieter, ein älteres Ehepaar, kam noch am selben Abend vorbei. Sie waren verständnisvoll, aber auch besorgt. "Hoffentlich gibt's keinen Schimmel", murmelte Herr Wagner, während er die durchnässte Decke begutachtete. Diese Sorge sollte sich als berechtigt erweisen.
Am nächsten Tag kam bereits der erste Gutachter – geschickt von Herrn Petersens Haftpflichtversicherung. Mit Feuchtigkeitsmessgerät und Kamera ausgestattet, dokumentierte er jeden Zentimeter. "Die Feuchtigkeit ist tief in die Decke eingedrungen", erklärte er. "Das muss professionell getrocknet werden, sonst ist Schimmel vorprogrammiert." Seine Einschätzung: mindestens drei Wochen Trocknungszeit mit industriellen Geräten.
Die Installation der Bautrockner erfolgte zwei Tage später. Drei riesige Geräte wurden in unsere kleine Wohnung gestellt, die einen Höllenlärm machten – 24 Stunden am Tag. Das Badezimmer war komplett unbenutzbar, wir mussten bei Freunden duschen. Die Stromkosten für diese Geräte waren astronomisch – etwa 300 Euro zusätzlich im Monat. "Das zahlt alles die Versicherung", versicherte uns der Techniker. Aber würde sie das wirklich?
Nach einer Woche kam die erste Hiobsbotschaft: Die Haftpflichtversicherung von Herrn Petersen wollte nur 70 Prozent der Kosten übernehmen. Begründung: Mitverschulden unsererseits, weil wir angeblich zu spät reagiert hätten. Wir waren fassungslos. Wir hatten innerhalb von Minuten nach Entdeckung des Schadens gehandelt! Hier zahlten sich unsere akribischen Fotos mit Zeitstempel aus. Nach Vorlage der Beweise ruderte die Versicherung zurück.
Die Trocknungsphase war eine Tortur. Der Lärm der Geräte war so laut, dass normale Gespräche unmöglich waren. Wir lebten drei Wochen lang wie in einer Industriehalle. Schlafen war nur mit Ohropax möglich. Unser Sohn, der gerade für seine Abiturprüfungen lernen musste, war verzweifelt. Wir organisierten ihm einen Platz in der Bibliothek, aber die Situation zerrte an allen Nerven.
Ein weiteres Problem tauchte auf, als der Badschrank entfernt wurde. Dahinter hatte sich bereits Schimmel gebildet – schwarz und großflächig. Der Gutachter wurde erneut gerufen. "Das ist ein Altschaden", behauptete er zunächst. Wir konnten das Gegenteil beweisen: Drei Monate zuvor hatten wir das Bad renoviert und Fotos von der Wand hinter dem Schrank gemacht – kein Schimmel. Die Versicherung lenkte ein, aber es zeigte uns, wie genau man aufpassen muss.
Die Schadensregulierung wurde zum Vollzeitjob. Wir mussten Listen erstellen von allen beschädigten Gegenständen mit Kaufdatum und -preis. Der Badschrank? Gekauft vor drei Jahren für 450 Euro, Rechnung zum Glück noch vorhanden. Die Handtücher? Verschiedene Anschaffungszeitpunkte, teilweise keine Belege mehr. Wir lernten: Zeitwert ist nicht gleich Neuwert. Für den dreijährigen Schrank gab es nur noch 300 Euro.
Nach vier Wochen waren die Trocknungsarbeiten abgeschlossen, aber die Renovierung stand noch bevor. Die Decke musste neu verputzt und gestrichen werden, Teile der Wand ebenfalls. Der Elektriker musste die Lampe prüfen und neu verkabeln. Der Maler brauchte drei Tage. Während dieser Zeit war das Bad wieder nur eingeschränkt nutzbar. Insgesamt waren wir sechs Wochen lang massiv beeinträchtigt.
Die Mietminderung war ein Thema, das wir vorsichtig bei unserem Vermieter ansprachen. Rechtlich stand sie uns zu – bei unbenutzbarerm Bad sind 20 bis 30 Prozent üblich. Unser Vermieter war fair und bot uns 25 Prozent für die gesamte Beeinträchtigungszeit an. Das waren immerhin 400 Euro, die wir nicht zahlen mussten. Diese Minderung holte sich der Vermieter später von Petersens Versicherung zurück.
Ein besonders ärgerlicher Punkt war die Wertminderung unserer Wohnung. Der Makler, den wir aus Interesse befragten, meinte, dass Wasserschäden in der Historie einer Wohnung den Wert mindern können. Potenzielle Nachmieter würden skeptisch sein, ob wirklich alles saniert wurde. Diese "merkantile Wertminderung" ist aber kaum durchzusetzen bei den Versicherungen.
Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Versicherungen war zäh wie Kaugummi. Jede schob Verantwortung auf die andere. Die Gebäudeversicherung sagte, die Haftpflicht müsse zahlen. Die Haftpflicht verwies auf unsere Hausratversicherung für unsere Gegenstände. Unsere Hausratversicherung wollte erst Belege, dass die Haftpflicht ablehnt. Ein Ringelspiel, das Nerven kostete.
Nach drei Monaten war endlich alles renoviert und die meisten Rechnungen bezahlt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 8.500 Euro:
Trocknungsgeräte und Strom: 1.800 Euro Renovierung (Maler, Elektriker): 2.200 Euro
Neue Badmöbel: 1.500 Euro Entsorgung und Reinigung: 400 Euro Sachverständiger: 600 Euro Sonstige Ausgaben: 2.000 Euro
Petersens Haftpflicht übernahm letztendlich 6.500 Euro, unsere Hausratversicherung 1.200 Euro, der Rest blieb an uns hängen.
Die psychische Belastung war enorm. Wochenlang in einer Baustelle zu leben, der ständige Lärm, die Unsicherheit über die Kostenübernahme – das ging an die Substanz. Die Beziehung zu Herrn Petersen war nachhaltig gestört. Obwohl er nichts dafür konnte (im Sinne von Vorsatz), war die Fahrlässigkeit doch offensichtlich. "Wer lässt schon die Badewanne laufen und geht weg?", fragte mein Mann immer wieder.
Was wir daraus gelernt haben, ist Gold wert. Erstens: Eine gute Privathaftpflicht ist unverzichtbar. Sie sollte mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme haben und auch grobe Fahrlässigkeit einschließen. Zweitens: Alles dokumentieren! Fotos von der Wohnung im Normalzustand, Rechnungen aufbewahren, bei Schäden sofort fotografieren. Drittens: Schnell handeln, aber nichts überstürzen. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben, aber kooperativ sein.
Die Präventionsmaßnahmen, die wir nach diesem Erlebnis ergriffen haben, mögen übertrieben wirken, geben uns aber Sicherheit. Wir haben Wassermelder installiert – kleine Geräte für 20 Euro, die bei Bodenkontakt mit Wasser Alarm schlagen. Unter der Spüle, neben der Waschmaschine, im Bad. Außerdem drehen wir den Hauptwasserhahn ab, wenn wir länger weg sind. Paranoid? Vielleicht. Aber einmal reicht.
Die rechtlichen Feinheiten haben wir schmerzlich gelernt. Bei Leitungswasserschäden greift in der Regel die Haftpflicht des Verursachers, aber nur bei Verschulden. Verschulden bedeutet mindestens Fahrlässigkeit – also die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Eine laufende Badewanne zu verlassen, ist fahrlässig. Ein plötzlich platzender Schlauch ohne Vorwarnung nicht. Die Grenze zur groben Fahrlässigkeit, bei der Versicherungen die Leistung kürzen können, ist fließend.
Die Beweislastverteilung ist wichtig zu verstehen. Grundsätzlich muss der Geschädigte beweisen, dass ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist. Der Schädiger muss beweisen, dass er nicht schuld ist oder dass der Schaden auch ohne sein Verhalten entstanden wäre. In unserem Fall war die Beweislage eindeutig: übergelaufene Badewanne bei Abwesenheit = Fahrlässigkeit.
Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Die Schadensminderungspflicht. Man muss alles Zumutbare tun, um den Schaden gering zu halten. Wer tatenlos zusieht, wie sich das Wasser ausbreitet, bekommt später Probleme mit der Versicherung. Wir haben sofort Handtücher ausgelegt, Möbel in Sicherheit gebracht, den Haupthahn zugedreht – alles dokumentiert.
Die Verjährungsfristen sollte man kennen. Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Aber Achtung: Manche Versicherungen haben in ihren Bedingungen kürzere Meldefristen. Bei uns stand in der Police: Unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb einer Woche. Wir haben noch am selben Tag angerufen.
Die Gutachterfrage ist heikel. Versicherungen schicken gerne ihre eigenen Gutachter, die tendenziell im Sinne der Versicherung bewerten. Man hat das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, muss ihn aber erstmal selbst bezahlen. Nur wenn man Recht behält, erstattet die Versicherung die Kosten. Wir haben darauf verzichtet – im Nachhinein ein Fehler.
Die Folgeschäden waren das größte Problem. Der Schimmel, der sich erst nach Wochen zeigte, die verzogenen Dielen im angrenzenden Flur, der muffige Geruch, der noch Monate später wiederkam – all das musste mühsam der ursprünglichen Ursache zugeordnet werden. Die Versicherung versuchte immer wieder, diese Folgeschäden als "neue Schadensereignisse" zu deklarieren.
Unser Verhältnis zu Herrn Petersen hat sich nie wieder normalisiert. Er zog ein Jahr später aus, auch weil ihm die Geschichte so peinlich war. Beim Auszug sagte er: "Ich dusche nur noch, Badewanne nie wieder." Wir konnten darüber schmunzeln, aber die Narben bleiben. Noch heute werden wir nervös, wenn wir Wassergeräusche aus der oberen Wohnung hören.
Die neue Nachbarin wurde gleich am Einzugstag von uns "gebrieft". Wir zeigten ihr, wo der Hauptwasserhahn ist, schenkten ihr einen Wassermelder und erzählten die Geschichte. Sie nahm es mit Humor: "Keine Sorge, ich habe nicht mal eine Badewanne." Trotzdem – das Trauma sitzt tief.
Für alle, die gerade einen Wasserschaden erleben oder sich davor schützen wollen, hier unser wichtigster Rat: Nehmt es ernst! Wasserschäden sind die häufigste Schadensart in Wohnungen und können existenzbedrohend werden. Eine gute Versicherung, schnelles Handeln und akribische Dokumentation sind das A und O. Und: Verlasst niemals die Wohnung, während Wasser läuft!
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass man auf alles vorbereitet sein sollte. Wir haben jetzt einen Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen, Versicherungspolicen und Kontaktdaten. Im Handy sind alle Notfallnummern eingespeichert. Und ja, wir sind etwas paranoid geworden – aber lieber vorsichtig als nochmal so ein Drama.
Falls ihr mehr über unsere Alltagsabenteuer und -katastrophen lesen wollt, schaut gerne wieder vorbei. Nächste Woche erzählen wir von unserem Kampf mit der Nebenkostenabrechnung – warum wir plötzlich für Gartenpflege zahlen sollten, obwohl wir im dritten Stock wohnen. Bis dahin: Passt auf eure Wasserleitungen auf und dreht den Hahn zu!