
Zwischen Klassenzimmer und Versicherungsschutz: Warum wir als Lehrerpaar eine Diensthaftpflicht abgeschlossen haben
Es war ein ganz normaler Dienstagnachmittag im März, als mein Mann völlig aufgelöst von der Schule nach Hause kam. "Du glaubst nicht, was heute passiert ist", sagte er und ließ sich erschöpft auf unseren Küchenstuhl fallen. Ein Schüler hatte während des Chemieunterrichts ein Experiment durchgeführt, dabei war etwas schiefgegangen, und mehrere teure Laborgeräte waren zu Bruch gegangen. Schaden: etwa 3.500 Euro. Die Schulleitung machte meinem Mann Vorwürfe, er hätte besser aufpassen müssen. Diese Situation war der Startschuss für unsere intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher. Was wir in den folgenden Monaten über Haftungsrisiken, Versicherungslücken und rechtliche Fallstricke gelernt haben, möchten wir heute mit euch teilen – garniert mit unseren persönlichen Erfahrungen aus zusammengerechnet 35 Jahren im Schuldienst.
Der erste Schock kam, als wir uns mit der rechtlichen Situation auseinandersetzten. Als verbeamtete Lehrer genießen wir zwar einen gewissen Schutz durch unseren Dienstherrn, aber dieser Schutz hat mehr Löcher als ein Schweizer Käse. Die Amtshaftung greift nur bei leichter Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn Personenschäden entstehen. Bei Sachschäden sieht es oft düster aus. Mein Mann hätte theoretisch für die kaputten Laborgeräte aufkommen müssen, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen worden wäre. Grobe Fahrlässigkeit – das klingt so abstrakt, aber im Schulalltag ist man schneller dort angelangt, als man denkt. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, weil man einem anderen Schüler hilft, ein vergessener Sicherheitshinweis, eine übersehene Gefahrenquelle – schon kann es teuer werden. Die Definition von grober Fahrlässigkeit ist dabei so schwammig, dass im Zweifel ein Gericht entscheiden muss. Und selbst wenn man am Ende Recht bekommt, bleiben oft die Anwaltskosten hängen.
In unserer Recherchephase haben wir mit vielen Kollegen gesprochen und dabei haarsträubende Geschichten gehört. Eine Grundschullehrerin aus dem Nachbarort musste 8.000 Euro zahlen, weil sie bei einem Schulausflug nicht bemerkt hatte, dass zwei Schüler das Museum verlassen hatten und dabei eine wertvolle Vase umgeworfen hatten. Ein Sportlehrer wurde zur Kasse gebeten, als ein Schüler beim Geräteturnen stürzte, weil die Sicherung nicht optimal war – 15.000 Euro Schmerzensgeld plus Behandlungskosten. Eine Erzieherin im Kindergarten meiner Schwester musste den Schaden ersetzen, als Kinder während ihrer Aufsicht die Elektronik der neuen interaktiven Tafel mit Apfelsaft übergossen – 4.500 Euro. All diese Kollegen hatten eines gemeinsam: keine Diensthaftpflichtversicherung. Sie dachten, wie wir auch lange Zeit, dass der Arbeitgeber schon für alles aufkommen würde. Ein fataler Irrtum, wie sich herausstellte.
Die Unterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern sind dabei erheblich und oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Angestellte Lehrer sind über ihren Arbeitgeber in der Regel besser abgesichert, da hier das Arbeitsrecht greift. Der Arbeitgeber haftet für seine Angestellten und kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Aber auch hier gibt es Grauzonen. Bei Beamten sieht es anders aus: Wir haften grundsätzlich persönlich für Schäden, die wir verursachen. Zwar springt bei Personenschäden die Amtshaftung ein, aber eben nur bei leichter Fahrlässigkeit. Die Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist fließend und wird oft erst im Nachhinein von Gerichten festgelegt. Ein Beispiel: Wenn ich als Lehrerin kurz das Klassenzimmer verlasse, um Kreide zu holen, und in dieser Zeit passiert etwas – ist das schon grobe Fahrlässigkeit? Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.
Besonders tückisch sind die sogenannten Schlüsselverluste, über die wir uns vorher nie Gedanken gemacht hatten. Ich habe als Klassenlehrerin einen Generalschlüssel für unsere Schule. Wenn ich den verliere, müssen im schlimmsten Fall alle Schlösser ausgetauscht werden. Bei unserer Schule mit 1.200 Schülern wären das Kosten von etwa 25.000 Euro. Meine private Haftpflichtversicherung würde das nicht übernehmen, weil berufliche Risiken ausgeschlossen sind. Ohne Diensthaftpflicht müsste ich das aus eigener Tasche zahlen. Eine Kollegin hat das tatsächlich erlebt: Sie verlor ihren Schlüsselbund beim Schwimmbadbesuch mit der Klasse. Die Schließanlage war zum Glück "nur" 12.000 Euro wert, aber das war trotzdem mehr als ihr Jahresurlaub und das neue Auto zusammen. Seitdem trägt sie ihre Schlüssel nur noch an einer Kette um den Hals – aber selbst das ist keine Garantie.
Nach wochenlanger Recherche und unzähligen Vergleichen haben wir uns beide für eine Diensthaftpflichtversicherung entschieden. Die Auswahl war größer als gedacht, aber die Unterschiede in den Leistungen erheblich. Manche Versicherer bieten Standardpakete an, die zwar günstig sind, aber wichtige Risiken ausschließen. Andere haben spezielle Tarife für Pädagogen, die teurer sind, aber dafür wirklich alle berufstypischen Risiken abdecken. Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden: Eine Versicherung, die speziell auf Lehrer zugeschnitten ist, mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Jahresprämie liegt bei 89 Euro für jeden von uns – das ist weniger als wir für Netflix ausgeben und kann uns im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Ein wichtiger Punkt bei der Versicherungswahl war die Frage der Aufsichtspflichtverletzung, die im Lehreralltag schneller passiert als man denkt. 28 Kinder im Alter von 10 Jahren gleichzeitig im Blick zu behalten, ist praktisch unmöglich. Wenn ich einem Kind bei den Hausaufgaben helfe, kann ich nicht gleichzeitig beobachten, was die anderen 27 machen. Unsere Versicherung deckt explizit Schäden ab, die durch Aufsichtspflichtverletzung entstehen – allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe und nur bei fahrlässigem, nicht bei vorsätzlichem Handeln. Der Unterschied ist wichtig: Wenn ich bewusst wegschaue, während Schüler sich prügeln, ist das Vorsatz. Wenn ich es nicht bemerke, weil ich gerade einem anderen Kind helfe, ist es Fahrlässigkeit. Die Grenze ist manchmal hauchdünn und wird oft erst vor Gericht geklärt.
Die Deckung von Eigenschäden der Schule war uns besonders wichtig, nachdem der Vorfall mit den Laborgeräten meinen Mann so erschreckt hatte. Nicht alle Diensthaftpflichtversicherungen decken das ab. Manche schließen Schäden an Sachen, die man zur Benutzung überlassen bekommen hat, kategorisch aus. Das würde bedeuten: Alle Unterrichtsmaterialien, technischen Geräte, Sportgeräte, die man als Lehrer nutzt, wären nicht versichert. Wir haben gezielt nach einer Police gesucht, die auch diese "Obhutschäden" einschließt. Das hat die Prämie um etwa 20 Euro pro Jahr erhöht, aber diese Investition ist es uns wert. Allein der Beamer in meinem Klassenzimmer kostet 2.000 Euro – wenn der durch meine Unachtsamkeit kaputtgeht, bin ich abgesichert.
Besonders kompliziert wird es bei Klassenfahrten und Schulausflügen, wo die Risiken exponentiell steigen. Wir sind nicht nur für die Sicherheit der Kinder verantwortlich, sondern auch für eventuelle Schäden, die sie anrichten. Letztes Jahr war ich mit meiner 8. Klasse in Berlin. Ein Schüler hat im Hotel aus Versehen den Feueralarm ausgelöst – Feuerwehreinsatz, Hotelräumung, Kosten: 3.500 Euro. Die Eltern des Schülers wollten nicht zahlen, das Hotel wollte das Geld von mir. Zum Glück sprang meine Diensthaftpflicht ein. Ohne Versicherung hätte ich monatelang mit Anwälten und Gerichten zu tun gehabt. Bei Auslandsfahrten wird es noch komplizierter: Nicht alle Versicherungen gelten weltweit, manche haben Ausschlüsse für bestimmte Länder oder Aktivitäten. Wir haben darauf geachtet, dass unsere Police weltweiten Schutz bietet.
Ein Thema, das oft unterschätzt wird, sind die psychischen Belastungen, die mit Haftungsfällen einhergehen. Eine befreundete Kollegin wurde verklagt, nachdem ein Schüler beim Sportunterricht gestürzt war und sich das Handgelenk gebrochen hatte. Die Eltern warfen ihr vor, die Matten nicht richtig gesichert zu haben. Der Prozess zog sich über zwei Jahre hin. Sie konnte nachts nicht mehr schlafen, hatte Panikattacken vor jedem Sportunterricht und wurde schließlich krankgeschrieben. Am Ende wurde sie freigesprochen, aber die psychischen Narben bleiben. Mit einer guten Diensthaftpflichtversicherung hätte sie von Anfang an rechtlichen Beistand gehabt und sich viel Stress ersparen können. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls vor Gericht.
<table> <thead> <tr> <th>Risikosituation</th> <th>Möglicher Schaden</th> <th>Versicherungsschutz wichtig?</th> </tr> </thead> <tbody> <tr> <td>Schlüsselverlust</td> <td>5.000 - 50.000 €</td> <td>Unbedingt</td> </tr> <tr> <td>Sachschaden Schulgeräte</td> <td>500 - 10.000 €</td> <td>Sehr wichtig</td> </tr> <tr> <td>Aufsichtspflichtverletzung</td> <td>Unbegrenzt</td> <td>Essentiell</td> </tr> <tr> <td>Personenschaden bei Ausflug</td> <td>10.000 - 1.000.000 €</td> <td>Kritisch</td> </tr> <tr> <td>Datenschutzverletzung</td> <td>5.000 - 100.000 €</td> <td>Zunehmend wichtig</td> </tr> </tbody> </table>
Der Umgang mit Eltern ist ein weiteres Minenfeld, das wir anfangs unterschätzt haben. Eltern sind heute oft schnell dabei, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Eine Kollegin wurde verklagt, weil sie einem Schüler das Handy weggenommen hatte und es dabei zu Boden fiel. Display kaputt, 400 Euro Schaden. Die Eltern argumentierten, sie hätte kein Recht gehabt, das Handy zu konfiszieren. Die Schulordnung sah das anders, aber der Rechtsstreit kostete trotzdem Nerven und Geld. Mit Diensthaftpflicht wäre das alles viel entspannter abgelaufen. Die Versicherung prüft solche Fälle und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Das gibt einem als Lehrer die Sicherheit, konsequent handeln zu können, ohne ständig Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben zu müssen.
Ein besonders sensibler Bereich ist der Datenschutz, der in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist. Als Lehrer haben wir Zugang zu sensiblen Schülerdaten: Noten, Gesundheitsinformationen, familiäre Verhältnisse. Wenn diese Daten in falsche Hände geraten, kann das teuer werden. Ein Kollege hat seinen Laptop mit Schülerdaten im Zug vergessen. Die Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von 5.000 Euro. Seine Diensthaftpflicht hat das übernommen, weil Datenschutzverletzungen explizit eingeschlossen waren. Ohne Versicherung hätte er das aus eigener Tasche zahlen müssen. Wir achten seitdem penibel darauf, dass unsere Versicherung auch Vermögensschäden durch Datenschutzverletzungen abdeckt. In Zeiten von DSGVO ist das keine Paranoia, sondern gesunder Menschenverstand.
Die Arbeit mit Inklusionskindern bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich, über die vorher niemand spricht. Wir haben Kinder mit verschiedensten Beeinträchtigungen in unseren Klassen, von ADHS über Autismus bis zu körperlichen Behinderungen. Diese Kinder brauchen besondere Aufmerksamkeit und Betreuung. Wenn etwas passiert, wird schnell die Frage gestellt, ob man der besonderen Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Eine Kollegin hatte ein autistisches Kind in der Klasse, das in einem Overload-Moment andere Kinder verletzt hat. Die Eltern der verletzten Kinder machten ihr Vorwürfe, sie hätte die Situation vorhersehen müssen. Solche Fälle sind rechtlich hochkomplex. Eine gute Diensthaftpflicht bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch rechtliche Beratung in solchen Situationen.
Nach einem Jahr mit Diensthaftpflichtversicherung können wir sagen: Die Investition hat sich gelohnt, auch wenn wir sie zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen mussten. Allein das Gefühl der Sicherheit ist unbezahlbar. Wir können unseren Job machen, ohne ständig Angst vor finanziellen Konsequenzen haben zu müssen. Die 89 Euro im Jahr sind gut angelegt – das ist weniger als ein Restaurantbesuch zu zweit und kann uns vor dem finanziellen Ruin schützen. Wir haben auch gemerkt, dass wir entspannter geworden sind. Früher haben wir manche Aktivitäten gemieden, weil das Risiko zu hoch schien. Jetzt trauen wir uns wieder mehr zu: Experimente im Unterricht, Ausflüge, Projekte. Das kommt letztendlich den Schülern zugute.
Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der richtigen Versicherung war für uns die Nachmittagsbetreuung und außerschulische Aktivitäten. Ich leite eine Theater-AG, mein Mann trainiert die Schulfußballmannschaft. Diese Tätigkeiten sind nicht automatisch über den Dienstherrn abgesichert, weil sie oft als freiwillige Zusatzleistungen gelten. Bei einem Fußballturnier ist ein Schüler unglücklich gestürzt und hat sich das Kreuzband gerissen. Die Eltern warfen meinem Mann vor, das Aufwärmen sei unzureichend gewesen. Zum Glück ging alles glimpflich aus, aber es hätte auch anders kommen können. Unsere Diensthaftpflicht deckt explizit auch außerunterrichtliche schulische Aktivitäten ab. Das war uns wichtig, denn gerade diese Aktivitäten machen den Lehrerberuf für uns so erfüllend.
Die Selbstbeteiligung war ein Punkt, über den wir lange nachgedacht haben. Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife mit Selbstbeteiligung an. Wir haben uns dagegen entschieden. Der Preisunterschied war minimal – etwa 15 Euro im Jahr – aber im Schadensfall müssten wir bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro erst mal in Vorleistung gehen. Gerade bei kleineren Schäden, die aber trotzdem über der Selbstbeteiligung liegen, wäre das ärgerlich. Außerdem: Wenn man weiß, dass man sowieso einen Teil selbst zahlen muss, neigt man dazu, kleine Schäden nicht zu melden. Das kann später zum Problem werden, wenn sich herausstellt, dass der Schaden größer ist als gedacht.
Die Frage der Rechtsschutzversicherung kam auch auf, als wir uns mit dem Thema Diensthaftpflicht beschäftigten. Die beiden Versicherungen ergänzen sich gut: Die Diensthaftpflicht zahlt, wenn wir Schäden verursachen, der Rechtsschutz hilft, wenn wir unsere eigenen Rechte durchsetzen müssen. Wir haben beides, nachdem eine Kollegin uns von ihrem Martyrium erzählt hat: Sie wurde von Eltern wegen angeblicher Diskriminierung verklagt. Der Prozess zog sich über drei Jahre, sie wurde freigesprochen, aber die Anwaltskosten von 15.000 Euro blieben an ihr hängen. Mit Rechtsschutzversicherung wäre das nicht passiert. Die Kombination aus Diensthaftpflicht und Berufsrechtsschutz kostet uns zusammen etwa 300 Euro im Jahr – ein kleiner Preis für ruhigen Schlaf.
Später haben wir gemerkt, dass auch die kleinen Dinge wichtig sind, an die man vorher gar nicht denkt. Zum Beispiel die Frage, was passiert, wenn man versehentlich das Auto eines Kollegen auf dem Schulparkplatz beschädigt. Oder wenn bei einer Schulfeier das selbstgebackene Buffet zu Lebensmittelvergiftungen führt. Oder wenn man als Vertrauenslehrer falsche Ratschläge gibt, die zu Schäden führen. All das kann teuer werden. Unsere Diensthaftpflicht deckt auch solche Fälle ab, allerdings mussten wir genau hinschauen: Nicht alle Versicherer schließen diese Risiken ein. Manche haben so viele Ausschlüsse, dass am Ende kaum noch etwas versichert ist. Wir haben die Versicherungsbedingungen Zeile für Zeile durchgelesen – eine mühsame, aber notwendige Arbeit.
Ein anderer Aspekt war die Absicherung bei Referendaren und Berufseinsteigern, worüber wir mit vielen jungen Kollegen gesprochen haben. Referendare sind in einer besonders prekären Situation: Sie haben noch keine Erfahrung, müssen aber trotzdem die volle Verantwortung tragen. Gleichzeitig ist ihr Gehalt so niedrig, dass jede zusätzliche Ausgabe weh tut. Trotzdem raten wir jedem Referendar zur Diensthaftpflicht. Gerade in der Ausbildungsphase passieren Fehler, und die können teuer werden. Viele Versicherer bieten vergünstigte Tarife für Referendare an – oft für unter 50 Euro im Jahr. Das sollte drin sein, auch bei kleinem Budget. Ein Referendar an unserer Schule musste letztes Jahr 3.000 Euro zahlen, weil er vergessen hatte, die Fenster im Computerraum zu schließen und es reingeregnet hatte. Mit Versicherung wäre das kein Drama gewesen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die Dokumentation ist bei Schadensfällen das A und O. Wir haben uns angewöhnt, alles zu dokumentieren: Sicherheitsbelehrungen, Elterngespräche, besondere Vorkommnisse. Das mag übertrieben klingen, aber im Ernstfall kann es den Unterschied machen zwischen "grobe Fahrlässigkeit" und "alles richtig gemacht". Eine Kollegin konnte sich vor einer Klage retten, weil sie nachweisen konnte, dass sie die Sicherheitsbelehrung durchgeführt hatte – sie hatte alle Schüler unterschreiben lassen. Ohne diese Dokumentation hätte sie alt ausgesehen. Wir führen jetzt für alles Listen: Wer war bei der Belehrung dabei, wer hat gefehlt, was wurde besprochen. Das kostet Zeit, aber es gibt Sicherheit.
Die Zusammenarbeit mit der Schulleitung ist ein weiterer wichtiger Punkt, den wir unterschätzt hatten. Nicht alle Schulleitungen unterstützen ihre Lehrer bei Haftungsfragen. Manche schieben die Verantwortung komplett auf die Lehrkräfte ab. Wir haben Glück mit unserer Schulleitung, die uns den Rücken stärkt. Aber wir kennen Kollegen, die von ihrer Schulleitung im Regen stehen gelassen wurden. In solchen Fällen ist eine eigene Diensthaftpflicht Gold wert. Sie gibt einem die Sicherheit, auch ohne Rückendeckung von oben handlungsfähig zu bleiben. Man ist nicht auf das Wohlwollen der Schulleitung angewiesen, sondern hat seinen eigenen Schutz.
Oft wurden wir gefragt, ob sich eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich lohnt oder ob das nur Geldmacherei der Versicherungen ist. Unsere klare Antwort: Es lohnt sich definitiv. Die Risiken im Lehrerberuf sind real und die möglichen Schäden können existenzbedrohend sein. Für weniger als 100 Euro im Jahr bekommt man einen umfassenden Schutz. Das ist weniger als viele für ihr Handyvertrag ausgeben. Wir sehen es als Investition in unsere berufliche Sicherheit. Natürlich hofft man, die Versicherung nie zu brauchen. Aber wenn doch mal etwas passiert, ist man froh, sie zu haben. Es ist wie mit der Krankenversicherung: Man zahlt jahrelang ein und ärgert sich vielleicht über die Kosten. Aber wenn man sie braucht, ist man heilfroh, dass man sie hat.
Eine typische Frage war auch, welche Versicherung wir konkret empfehlen können. Das ist schwierig zu beantworten, weil die Bedürfnisse unterschiedlich sind. Ein Grundschullehrer hat andere Risiken als ein Berufsschullehrer. Jemand, der viele Klassenfahrten macht, braucht anderen Schutz als jemand, der nur im Klassenzimmer unterrichtet. Wir empfehlen, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, der sich mit Lehrerrisiken auskennt. Oder man wendet sich an die Gewerkschaft – viele bieten vergünstigte Gruppentarife an. Wichtig ist, dass man die Versicherungsbedingungen genau liest und vergleicht. Nicht nur auf den Preis schauen, sondern vor allem auf die Leistungen. Eine billige Versicherung, die im Ernstfall nicht zahlt, ist rausgeschmissenes Geld.
Wir haben uns selbst lange gefragt, ob man als Lehrer nicht paranoid wird, wenn man sich so intensiv mit Haftungsrisiken beschäftigt. Tatsächlich war es am Anfang so, dass wir vorsichtiger wurden, manchmal übervorsichtig. Aber das hat sich gelegt. Heute haben wir ein gesundes Risikobewusstsein. Wir wissen, wo die Gefahren lauern, und treffen entsprechende Vorkehrungen. Aber wir lassen uns davon nicht lähmen. Im Gegenteil: Durch die Absicherung sind wir mutiger geworden. Wir trauen uns wieder, neue Dinge auszuprobieren, innovative Unterrichtsmethoden zu testen, spannende Ausflüge zu organisieren. Die Versicherung gibt uns die Freiheit, gute Lehrer zu sein, ohne ständig Angst vor den Konsequenzen haben zu müssen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die Diensthaftpflicht deckt auch Schäden ab, die Schüler untereinander verursachen, wenn wir unserer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Das kann schnell teuer werden. Handys, Tablets, teure Kleidung – Schüler haben heute Sachen dabei, die hunderte Euro kosten. Wenn die kaputtgehen und wir hätten es verhindern können, haften wir. Eine Kollegin musste 800 Euro für ein iPhone zahlen, das während einer Rangelei kaputtging, bei der sie nicht eingegriffen hatte. Sie stand nur zwei Meter entfernt, aber das Gericht entschied: Aufsichtspflichtverletzung. Mit Diensthaftpflicht wäre das kein finanzielles Drama gewesen.
Eine weitere häufige Frage war, ob die private Haftpflichtversicherung nicht ausreicht. Die klare Antwort: Nein, auf keinen Fall. Die private Haftpflicht schließt berufliche Risiken kategorisch aus. Alles, was im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passiert, ist nicht abgedeckt. Das gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Förderunterricht. Wir kennen eine Lehrerin, die privat Nachhilfe gegeben hat. Ein Schüler hat sich an ihrer Wohnung verletzt, als er die Treppe runtergefallen ist. Die private Haftpflicht wollte nicht zahlen, weil es eine berufliche Tätigkeit war. Sie musste 12.000 Euro Schmerzensgeld und Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Diensthaftpflicht, die auch Nebentätigkeiten abdeckt, wäre das nicht passiert.
Viele Kollegen haben uns auch nach unseren Erfahrungen mit Schadensmeldungen gefragt. Bisher hatten wir zum Glück nur einen kleinen Fall: Mein Mann hat versehentlich den Laptop eines Kollegen vom Tisch gewischt. Bildschirm kaputt, Reparaturkosten 450 Euro. Die Schadensmeldung war unkompliziert: Online-Formular ausfüllen, Fotos hochladen, Hergang schildern. Innerhalb von drei Tagen kam die Zusage, nach einer Woche war das Geld auf dem Konto des Kollegen. Keine Diskussionen, keine Nachfragen, keine Probleme. Das hat uns gezeigt, dass unsere Versicherung im Ernstfall funktioniert. Bei größeren Schäden ist sicher mehr Papierkram involved, aber die grundsätzliche Abwicklung scheint zu funktionieren.
Ein Punkt, der uns überrascht hat, war die steuerliche Absetzbarkeit der Diensthaftpflichtversicherung. Als Werbungskosten kann man die Prämie komplett von der Steuer absetzen. Bei unserem Steuersatz bekommen wir also etwa 35 Euro vom Finanzamt zurück. Damit kostet uns die Versicherung effektiv nur noch etwa 55 Euro im Jahr. Das ist wirklich ein Schnäppchen für den gebotenen Schutz. Viele Kollegen wissen das gar nicht und verschenken damit bares Geld. Wir haben die Versicherung in unserer Steuererklärung angegeben und es gab keinerlei Probleme. Das Finanzamt kennt die beruflichen Risiken von Lehrern und erkennt die Notwendigkeit der Versicherung an.
Nach zwei Jahren mit Diensthaftpflichtversicherung können wir ein klares Fazit ziehen: Es war eine der besten Entscheidungen unserer Lehrerlaufbahn. Die Versicherung gibt uns Sicherheit und Freiheit in unserem Beruf. Wir können uns auf das konzentrieren, was wir lieben: unterrichten, Kinder fördern, Wissen vermitteln. Die ständige Angst vor finanziellen Konsequenzen ist weg. Das macht uns zu besseren, entspannteren Lehrern. Unsere Schüler profitieren davon, weil wir wieder mutiger sind, neue Dinge auszuprobieren. Die 89 Euro im Jahr sind eine Investition in unsere berufliche Zukunft und unseren Seelenfrieden. Wir würden jedem Kollegen raten, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es geht nicht darum, paranoid zu werden, sondern verantwortungsvoll mit den Risiken umzugehen, die unser wunderbarer, aber auch herausfordernder Beruf mit sich bringt.
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