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Versicherungen & Recht

Reiserücktrittsversicherung 2026: Die schockierenden neuen Regeln, die fast niemand kennt

by Winterberg 2025. 9. 28.

Seit der politischen Einigung zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie im Dezember 2025 brodelt es in deutschen Reisebüros – denn die neuen Stornierungsrechte, Gutscheinregelungen und Insolvenzschutzpflichten verändern die Spielregeln für Millionen von Urlauberinnen und Urlaubern grundlegend. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meldete für 2025 ein Beitragswachstum von 6,6 Prozent auf 254 Milliarden Euro, und gerade die Reiseversicherungssparte erlebt dabei einen stillen Umbruch, der an den Küchentischen zwischen Buchungsbestätigungen und Reiseprospekten noch kaum angekommen ist. Wir haben uns durch 156 Tarifvarianten gewühlt, die Finanztest in der Ausgabe 01/2026 bewertet hat, und dabei Dinge entdeckt, die uns den Atem geraubt haben – von versteckten Quarantäne-Ausschlüssen über absurde Altersstaffeln bis hin zu Klauseln, die den eigenen Hund zum Versicherungsfall machen.

Zuletzt aktualisiert: 6. Februar 2026

🔹 Worum es heute geht: Die wichtigsten Änderungen bei Reiserücktrittsversicherungen seit 2025, neue EU-Regeln und welche Fallstricke in den Bedingungen lauern. 🔹 Was wir gelernt haben: Günstig bedeutet nicht schlecht, aber wer das Kleingedruckte ignoriert, zahlt im Ernstfall drauf – manchmal tausende Euro. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Einen konkreten Leitfaden mit Vergleichstabelle, Musterbrief und Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die passende Versicherung zu finden und im Schadensfall richtig zu handeln.


Letzte Woche saßen wir wieder an unserem Küchentisch, zwischen zwei leeren Kaffeetassen und einem Stapel Versicherungsunterlagen, die Thomas aus dem Aktenordner gezogen hatte. „Erinnerst du dich an Mallorca?", fragte er und verzog das Gesicht – als wäre die Erinnerung an vierzig Grad Fieber zwei Tage vor dem Abflug ein körperlicher Schmerz. Wie könnte ich das vergessen: stornierte Flüge, stundenlanges Telefonieren mit der Versicherung, am Ende eine Erstattung, die erst nach sechs Wochen kam. Damals hatten wir eine Reiserücktrittsversicherung, ja. Aber ob sie die richtige war, wussten wir bis heute nicht so genau. Jetzt, wo unsere Sommerplanung für 2026 Gestalt annimmt – drei Wochen Kreta mit den Kindern, vielleicht noch ein Wochenende in Wien –, wollten wir es diesmal besser machen. Wirklich besser.

Am Anfang dachten wir, eine halbe Stunde Vergleichsportal reicht, und dann hätten wir die Sache im Griff. Was für ein Irrtum. Die Versicherungslandschaft hat sich in den letzten zwei, drei Jahren so rasant verändert, dass unsere alten Erfahrungen kaum noch etwas wert waren. Die Pandemie hat die Branche aufgewühlt wie ein Herbststurm den Garten, und was danach nachwuchs, sieht vollkommen anders aus als vorher. Pandemie-Klauseln sind bei den meisten Anbietern inzwischen Standard, aber die Unterschiede liegen in Nuancen, die man erst bemerkt, wenn der Schadensfall eintritt – und dann ist es zu spät. Wir haben unseren Versicherungsmakler Klaus angerufen, der eigentlich in Rente wollte, es aber wegen der ganzen Veränderungen nicht über sich bringt aufzuhören. „Die Branche ist gerade so spannend wie seit dreißig Jahren nicht mehr", sagte er mit einer Begeisterung, die man sonst eher bei Leuten hört, die von Fußball reden.

In den ersten Stunden unserer Recherche fiel uns auf, wie viel sich bei den versicherten Rücktrittsgründen getan hat. Früher war die Liste überschaubar: schwere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, vielleicht Jobverlust – fertig. Heute liest sich das bei vielen Tarifen wie ein kleines Lexikon menschlicher Widrigkeiten. Pandemiebedingte Quarantäne, extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen am Reiseziel, psychische Erkrankungen, Kurzarbeit, Schäden am Eigentum durch Sturm oder Einbruch, Schwangerschaft, Verkehrsunfälle auf dem Weg zum Flughafen, selbst die Trennung vom Lebenspartner – vorausgesetzt, man hatte die Reise gemeinsam gebucht. „Das heißt, wenn wir uns trennen, kriegen wir wenigstens das Geld für Kreta zurück", witzelte Thomas. Ich musste lachen, aber insgeheim war ich beeindruckt, wie sich die Versicherungswelt an die Realitäten des modernen Lebens angepasst hat. (Die genauen versicherten Gründe können je nach Anbieter, Tarif und Einzelfall erheblich variieren.)

Später haben wir gemerkt, dass der wirkliche Teufel nicht bei den großen Leistungsversprechen sitzt, sondern bei den Pandemie-Klauseln im Detail. Manche Versicherer zahlen nur, wenn man selbst an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit erkrankt. Andere leisten auch bei behördlich angeordneter Quarantäne, also etwa wenn das Gesundheitsamt die häusliche Isolation verfügt. Wieder andere schließen Pandemien komplett aus, sobald zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine Reisewarnung bestand – was bedeutet, dass man vor jeder Buchung den aktuellen Status beim Auswärtigen Amt prüfen sollte. Die TravelSecure-Tarife, die im Finanztest 01/2026 der Stiftung Warentest mit der Bestnote „Sehr gut" (1,2) zum Testsieger gekürt wurden, bieten bei einer unerwartet schweren Erkrankung an Corona regulären Versicherungsschutz; für Quarantäne bei Verdacht oder Infektion kann man dort einen zusätzlichen Reiseschutzbrief Corona abschließen (Quelle: Stiftung Warentest – Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich, Stand: Januar 2026).

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht einmal, dass Finanztest 156 Tarifvarianten untersucht hat – eine Zahl, die zeigt, wie komplex der Markt geworden ist. Vier Kategorien wurden unterschieden: Einzelreise-Policen für Singles und für Familien sowie Jahrespolicen für Singles und Familien. Die Noten reichten von „Sehr gut" bis „Mangelhaft", und zwischen diesen Polen liegen Welten. Wir haben uns eine eigene kleine Vergleichstabelle gebastelt, um die Übersicht zu behalten, und ich teile sie hier, weil sie uns wirklich geholfen hat:

Kriterium Tarif A
(Testsieger)
Tarif B
(Mittelfeld)
Tarif C
(Günstig)
Tarif D
(Premium)
Selbstbeteiligung Keine* 20 % / 25 € 20 % / 25 € Keine
Corona-Erkrankung
Quarantäne Zusatz nötig
Reiseabbruch inkl.
Streik-Klausel
Psychische Erkrank. Eingeschr.
Insolvenzschutz
Alter bis 65 J. ab 62 €/Jahr ab 48 €/Jahr ab 24 €/Jahr ab 119 €/Jahr
Alter ab 65 J. ab 98 €/Jahr ab 89 €/Jahr ab 45 €/Jahr ab 179 €/Jahr
Max. Reisewert 15.000 € 10.000 € 5.000 € 20.000 €
* Bei ambulanten Erkrankungen: SB 20 %, mind. 25 € je Person

(Beispielangabe – Preise und Leistungen können je nach Anbieter, Alter, Reiseziel und Einzelfall abweichen. Konkrete Tarife bitte direkt beim jeweiligen Versicherer prüfen.)

Diese Übersicht hat uns die Augen geöffnet. Der günstigste Tarif ist keineswegs automatisch der schlechteste, aber er verzichtet auf Leistungen, die im Ernstfall den Unterschied zwischen einer glatten Abwicklung und einem finanziellen Albtraum ausmachen können. Kein Reiseabbruchschutz, keine Quarantäne-Absicherung, keine psychischen Erkrankungen – wer gesund ist, selten verreist und nur kleine Summen bucht, kann damit leben. Für alle anderen wird es riskant.

Mit der Zeit wurde uns klar, dass ein Thema besonders polarisiert: die Frage der Selbstbeteiligung. Viele günstige Tarife arbeiten mit einer Selbstbeteiligung von häufig 20 Prozent der Stornokosten, mindestens aber rund 25 Euro pro versicherter Person. Bei einer Reise im Wert von 4.000 Euro und einer Stornierung kurz vor Abreise – wo die Stornogebühren bei Pauschalreisen laut § 651h BGB bis zu etwa 90 Prozent des Reisepreises betragen können – wären das bis zu 720 Euro Eigenanteil. Die Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten erfahrungsgemäß etwa 30 bis 40 Prozent mehr, rechnen sich aber schon beim ersten Schadensfall. Wir haben uns nach langem Hin und Her für den Verzicht auf Selbstbeteiligung entschieden – das Gefühl, im Krankheitsfall nicht noch rechnen zu müssen, war uns den Aufpreis wert. (Beispielangabe – die tatsächliche Selbstbeteiligung und Stornogebühren können je nach Anbieter und Reiseveranstalter abweichen.)

Ein Aspekt, der uns nachdenklich gemacht hat, betrifft die Altersstaffelung. Wir überlegen, 2027 mit Thomas' Eltern zu verreisen – seine Mutter ist 71, sein Vater 74. Ab 65 Jahren steigen die Prämien bei den meisten Anbietern deutlich an; laut den Finanztip-Recherchen vom August 2025 kosten Einzelverträge für eine 68-jährige Person bei einer 3.000-Euro-Reise zwischen 140 und 340 Euro – eine enorme Spannbreite (Quelle: Finanztip – Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich, Stand: August 2025). Manche Versicherer nehmen ab 80 Jahren gar keine Neukunden mehr auf. Der Grund ist nachvollziehbar – das Stornierungsrisiko steigt mit dem Alter –, aber für Familien, die generationenübergreifend reisen, wird es teuer. Eine Möglichkeit sind Familientarife, bei denen die Eltern mitversichert werden können, aber dort greift der Schutz häufig nur, wenn die Person selbst erkrankt, nicht wenn man wegen der Erkrankung eines Mitreisenden stornieren möchte. Das muss man vorher genau prüfen.

Rückblickend betrachtet war die Sache mit der Reiseabbruchversicherung einer unserer größten Lernmomente. Viele Leute – wir eingeschlossen – verwechseln Reiserücktritt und Reiseabbruch oder denken, beides sei automatisch dasselbe. Ist es nicht. Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel bis zum Reiseantritt. Muss man die Reise nach Beginn abbrechen, braucht man eine separate Reiseabbruchversicherung oder einen Kombitarif. Die Stiftung Warentest empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Bei den Testsieger-Tarifen im Finanztest 2026 wurde der volle Reisepreis erstattet, wenn die Reise in der ersten Hälfte oder bis zum achten Urlaubstag abgebrochen werden musste. Wir haben das schmerzhaft gelernt, als Thomas' Vater während eines Urlaubs ins Krankenhaus kam und wir überlegt haben, vorzeitig zurückzufliegen – ohne Abbruchversicherung hätten wir die Umbuchungskosten komplett selbst getragen. (Beispielangabe – Erstattungsregeln bei Reiseabbruch variieren je nach Tarif und Anbieter.)

Was uns bei der ganzen Recherche besonders überrascht hat, ist die Dynamik auf EU-Ebene. Im Dezember 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung zur Reform der Pauschalreiserichtlinie – ein Meilenstein, der in den kommenden Jahren spürbare Auswirkungen auf Verbraucherrechte beim Reisen haben dürfte (Quelle: Europäisches Parlament – Pressemitteilung zur Pauschalreiserichtlinie, Stand: 2025). Die Kernpunkte: Reisende sollen bei unvorhergesehenen Umständen leichter stornieren und innerhalb von 14 Tagen eine volle Rückerstattung erhalten können. Gutscheine dürfen nicht mehr einseitig aufgezwungen werden – Kunden können sie innerhalb von 14 Tagen ablehnen und Geld zurückverlangen. Und es wird ein verpflichtender Beschwerdemechanismus für Reiseveranstalter eingeführt. Die Mitgliedstaaten haben nach der formellen Annahme voraussichtlich rund 28 Monate plus Übergangsfrist Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Das bedeutet: Es wird noch eine Weile dauern, bis diese Regeln im deutschen Alltag ankommen, aber die Richtung ist klar – mehr Schutz, mehr Transparenz, mehr Rechte für Reisende. (Beispielangabe – der genaue Zeitplan für die nationale Umsetzung kann variieren.)

Die Geschichte unserer Nachbarin Petra hat uns gezeigt, wie wichtig das Thema Wetter-Klauseln geworden ist. Ihr Hotel auf Rhodos war letzten Sommer von Waldbränden bedroht – der Rauch war so dicht, dass sie kaum vor die Tür gehen konnte. Aber weil das Hotel nicht offiziell evakuiert wurde und es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gab, zahlte ihre Versicherung keinen Cent. „Ich hatte Fotos, Videos, alles dokumentiert", erzählte sie uns kopfschüttelnd. „Hat nichts genützt." Hier zeigt sich eine wichtige Unterscheidung: Es gibt einen Unterschied zwischen einer Reisewarnung und einem bloßen Reisehinweis des Auswärtigen Amts. Nur bei einer echten Reisewarnung leisten die meisten Versicherer. Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko oder ein Sicherheitshinweis reichen in der Regel nicht aus. (Beispielangabe – die genauen Bedingungen für wetterbezogene Stornierungen unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich.)

Ähnlich vertrackt ist die Lage bei Streiks. Nach den vielen Arbeitskämpfen im Transportwesen der letzten Jahre – bei Lufthansa, der Deutschen Bahn, bei Fluglotsen – haben einige Versicherer Streik-Klauseln eingeführt. Aber die meisten greifen nur, wenn der Streik kurzfristig angekündigt wird, häufig weniger als 48 Stunden vor Reiseantritt. Ein lange vorher angekündigter Bahnstreik? Da greift in der Regel kein Versicherungsschutz. Die Zusatzversicherung für Streiks kostet je nach Anbieter etwa 20 bis 40 Euro extra – ob sich das lohnt, hängt vom eigenen Reiseprofil ab. Bei unserer geplanten Zugreise nach Wien würden uns gestrandete Buchungen rund 600 Euro kosten. Die 30 Euro für den Streikschutz erscheinen da als vernünftige Investition.

Die digitale Abwicklung hat sich spürbar verbessert, das muss man anerkennen. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile Apps an, über die man Schadensmeldungen einreichen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstatus verfolgen kann. Bei unserem letzten Fall – Thomas hatte sich beim Skifahren den Fuß verstaucht – ging alles über die App: Foto vom Attest, Buchungsbestätigung, Stornorechnung. Nach vier Tagen war das Geld auf dem Konto. Früher hätte das Wochen gedauert. Allerdings gibt es immer noch Versicherer, die auf Papierunterlagen bestehen. Die würden wir heute nicht mehr wählen.

Dann die Sache mit den ärztlichen Attesten. Fast alle Versicherer verlangen bei krankheitsbedingtem Rücktritt ein Attest, aber die Anforderungen gehen weit auseinander. Manche akzeptieren eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, andere verlangen ein ausführliches Attest mit Diagnose, das beim Arzt häufig zwischen 20 und 50 Euro extra kostet. Und dann gibt es Versicherer, die sich das Recht vorbehalten, eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt zu verlangen. Thomas fand das empörend: „Das ist ja wie bei der Berufsunfähigkeit." Er hat nicht ganz unrecht. Je höher der Reisewert, desto strenger werden tendenziell die Prüfungen.

Ganz praktisch haben wir auch gelernt, dass der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend ist. Die meisten Versicherer setzen eine Frist von häufig 14 bis 30 Tagen nach der Reisebuchung. Verpasst man diese Frist, kann man die Versicherung oft nur noch zu schlechteren Konditionen oder gar nicht mehr abschließen. Bei Last-Minute-Reisen gilt in der Regel: Versicherung sofort bei Buchung abschließen. Wir haben das einmal versäumt und mussten dann eine deutlich teurere Sofortschutz-Variante nehmen. Seitdem ist es Routine: Buchung bestätigt, Versicherung abgeschlossen, alles am selben Tag.

Was die Familiendefinition angeht, lohnt es sich genau hinzuschauen. Bei manchen Versicherern sind nur Ehepaare und minderjährige Kinder mitversichert, bei anderen auch volljährige Kinder in Ausbildung, bei wieder anderen Lebensgefährten ohne Trauschein. Unsere Tochter ist gerade 19 und studiert. Beim alten Versicherer wäre sie aus dem Familienschutz gefallen, beim neuen ist sie bis 25 mitversichert, solange sie in Ausbildung ist. Solche Details machen im Einzelfall einen Unterschied von mehreren hundert Euro.

Die neuen Zusatzleistungen sind ein eigenes Kapitel. Ein Anbieter versichert mittlerweile die Haustierbetreuung, falls der Hund so schwer erkrankt, dass man nicht verreisen kann. Ein anderer übernimmt Kosten bei Einbruch in die Wohnung kurz vor Reiseantritt. Und ein dritter springt ein, wenn der gebuchte Reiseveranstalter insolvent geht – ein Risiko, das seit Corona alles andere als theoretisch ist. Die EU-Pauschalreiserichtlinie schreibt zwar einen Insolvenzschutz für Pauschalreiseveranstalter vor (Quelle: Bundesamt für Justiz – Pauschalreiserichtlinie, Stand: 2026), aber bei Individualreisen, die man selbst zusammenstellt, gibt es diesen Schutz oft nicht. Die Insolvenzversicherung haben wir dazugenommen, nachdem der Veranstalter von Freunden im letzten Jahr pleitegegangen ist.

Zur Frage Jahresversicherung oder Einzelpolice: Die Jahresversicherung lohnt sich nach unserer Erfahrung häufig ab zwei Reisen pro Jahr und deckt dann alle Reisen bis zu einer bestimmten Dauer ab – meist 42 bis 56 Tage pro Reise. Was viele nicht wissen: Auch Kurztrips und Wochenendreisen sind bei den meisten Jahrespolicen mitversichert. Wir haben nachgerechnet: Unsere drei geplanten Reisen 2026 würden als Einzelpolicen rund 290 Euro kosten, die Jahresversicherung liegt bei 198 Euro für uns beide. Die Entscheidung fiel leicht. (Beispielangabe – Preise variieren je nach Alter, Reisewert und Anbieter.)

Ein Thema, das oft vergessen wird, sind die Deckungsobergrenzen. Manche Versicherungen haben ein Maximum von beispielsweise 10.000 Euro pro Reise. Bei einer dreiwöchigen Kreuzfahrt oder einer Safari für 18.000 Euro pro Person kann das zum Problem werden. Bekannte von uns haben nach einer Stornierung ihrer Südafrika-Reise nur den Maximalbetrag erstattet bekommen – mehrere tausend Euro Stornokosten blieben an ihnen hängen. Wer teure Reisen plant, sollte die Deckungssumme unbedingt prüfen und gegebenenfalls einen Tarif mit höherem Limit wählen.

Die Überlappung mit anderen Versicherungen ist auch ein Punkt, über den man nachdenken sollte. Manche Kreditkarten bieten eine Reiserücktrittsversicherung, allerdings häufig nur für Reisen, die komplett mit der Karte bezahlt wurden – und selbst dann sind die Leistungen oft eingeschränkt, wie Stiftung Warentest im Test zu Premium-Kreditkarten feststellte. Reiseveranstalter bieten eigene Policen an, und manche Krankenkassen haben Zusatzbausteine. Nach unserem Vergleich ist eine separate, eigenständige Reiserücktrittsversicherung in der Regel die flexibelste und leistungsstärkste Lösung.

Noch ein Wort zu Vorerkrankungen. Wer chronisch krank ist oder in der Vergangenheit ernsthafte Erkrankungen hatte, muss besonders aufpassen. Viele Versicherer leisten nicht, wenn eine Vorerkrankung zum Reiserücktritt führt – es sei denn, der Zustand war zum Zeitpunkt der Buchung stabil und der Rücktritt wurde durch eine unerwartete akute Verschlechterung ausgelöst. Was „stabil" und „unerwartet" bedeutet, interpretiert jeder Versicherer anders. Wir haben von einem Fall gelesen, in dem jemand seit Jahren beschwerdefrei mit einer Depression lebte, dann einen akuten Schub bekam und stornieren musste – die Versicherung stufte es als Vorerkrankung ein und verweigerte die Zahlung. Solche Fälle zeigen: Ehrlichkeit bei den Gesundheitsangaben ist unverzichtbar, und im Zweifel sollte man vor Abschluss beim Versicherer nachfragen, ob die eigene Situation abgedeckt ist.


Schaden dokumentieren – 6 Schritte für den Ernstfall

① Versicherer sofort informieren – die meisten verlangen eine Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden. Telefonnummer und App-Zugang vorher griffbereit halten.

② Ärztliches Attest einholen – am besten mit Diagnose, Behandlungsdatum und der ausdrücklichen Aussage, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Manche Versicherer haben eigene Formulare.

③ Stornierung beim Reiseveranstalter oder der Airline unverzüglich vornehmen – je früher storniert wird, desto geringer sind häufig die Stornogebühren. Stornobestätigung und Rechnung aufbewahren.

④ Alle Belege sammeln – Buchungsbestätigungen, Zahlungsnachweise, Stornorechnung, Attest, Kommunikation mit dem Veranstalter. Alles digital sichern (Fotos oder Scans).

⑤ Schadensformular ausfüllen – ob per App oder Papier: vollständig und wahrheitsgemäß. Unklare Angaben führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen.

⑥ Fristen im Auge behalten – die meisten Versicherer haben eine Frist für die Einreichung der vollständigen Unterlagen (häufig 30 Tage). Nachfragen, wenn nach zwei Wochen keine Rückmeldung kommt.


📝 Musterbrief: Schadensmeldung an die Reiserücktrittsversicherung

Betreff: Schadensmeldung Reiserücktritt – Versicherungsnummer [NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich den Rücktritt von meiner am [BUCHUNGSDATUM] gebuchten Reise nach [REISEZIEL] (Reisezeitraum: [DATUM–DATUM]) aufgrund [GRUND, z. B. einer akuten Erkrankung, ärztlich attestiert]. Anbei übersende ich das ärztliche Attest, die Stornobestätigung des Veranstalters sowie die Stornorechnung über [BETRAG] Euro. Ich bitte um Prüfung und Erstattung der Stornokosten gemäß meinem Versicherungsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen, [NAME, ADRESSE, TELEFON]


Zum Schluss haben wir uns gefragt, was andere Leserinnen und Leser wohl am häufigsten wissen wollen. Hier sind die Fragen, die uns selbst am meisten beschäftigt haben – und die Antworten, die wir nach wochenlanger Recherche gefunden haben.

Brauche ich wirklich eine Reiserücktrittsversicherung, oder ist das rausgeworfenes Geld?

Das haben wir uns auch lange gefragt. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Wer eine günstige Pauschalreise für 500 Euro bucht und kerngesund ist, kann das Risiko möglicherweise selbst tragen. Aber bei teureren Reisen – und „teuer" fängt schneller an als man denkt, gerade bei Familien – rechnet sich die Versicherung oft schon beim ersten Schadensfall. Die Stornogebühren bei kurzfristiger Absage können laut § 651h BGB bis zu rund 90 Prozent des Reisepreises betragen. Wer zwei Wochen Familienurlaub für 6.000 Euro bucht und drei Tage vorher stornieren muss, verliert ohne Versicherung unter Umständen 5.400 Euro. Der Jahresbeitrag für eine solide Reiserücktrittsversicherung liegt für ein Paar häufig zwischen 100 und 250 Euro. Die Rechnung geht eigentlich auf. (Beispielangabe – Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Veranstalters.)

Was passiert, wenn mein Reiseveranstalter pleitegeht – zahlt dann die Reiserücktrittsversicherung?

Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nicht bei Insolvenz des Veranstalters. Dafür gibt es den gesetzlichen Insolvenzschutz nach der EU-Pauschalreiserichtlinie, der für Pauschalreisen gilt – der Veranstalter muss einen Sicherungsschein ausstellen, der die Erstattung im Insolvenzfall gewährleistet (Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stand: 2026). Bei Individualreisen, die man selbst zusammenstellt, gibt es diesen Schutz allerdings häufig nicht. Manche Versicherer bieten eine separate Insolvenzversicherung als Zusatzbaustein an – ob man diese braucht, hängt davon ab, wie man bucht.

Deckt die Versicherung auch psychische Erkrankungen ab?

Das ist tatsächlich einer der Bereiche, in denen sich am meisten getan hat. Viele moderne Tarife schließen psychische Erkrankungen grundsätzlich ein, aber die Bedingungen variieren stark. Häufig gilt: Eine neu auftretende psychische Erkrankung oder eine akute, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung kann als Rücktrittsgrund anerkannt werden – vorausgesetzt, sie wird ärztlich oder fachärztlich attestiert. Allerdings gibt es Tarife, die psychische Erkrankungen ganz oder teilweise ausschließen oder nur dann leisten, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Hier lohnt es sich besonders, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. (Beispielangabe – die Anerkennung psychischer Erkrankungen als Rücktrittsgrund unterscheidet sich erheblich je nach Anbieter und Tarif.)


Nach all dem können wir sagen: Die Reiserücktrittsversicherung 2025/2026 ist komplexer geworden, aber auch leistungsfähiger. Die neuen Klauseln zu Pandemien, Extremwetter und die bevorstehende Umsetzung der reformierten EU-Pauschalreiserichtlinie zeigen, dass sich die Branche bewegt – langsam, manchmal frustrierend bürokratisch, aber in die richtige Richtung. Man muss mehr Zeit in die Auswahl investieren als früher, bekommt dafür aber auch besseren Schutz. Unsere Empfehlung an alle, die sich gerade mit dem Thema beschäftigen: Nehmt euch einen Abend Zeit, vergleicht mindestens drei bis vier Anbieter, lest die Bedingungen wirklich durch – so langweilig das auch ist – und seid ehrlich zu euch selbst, was euer persönliches Risikoprofil betrifft. Die billigste Versicherung ist nicht die schlechteste, aber sie passt auch nicht für jeden. Und die teuerste ist nicht automatisch die beste. Der Mittelweg, angepasst an die eigenen Bedürfnisse, ist häufig goldrichtig.

Nächste Woche erzählen wir von unserem Abenteuer mit der Ferienhausvermietung – ein Thema, das mindestens so spannend ist wie Versicherungen, aber deutlich lustiger. Bis dahin wünschen wir euch sichere Reisen und dass ihr eure Reiserücktrittsversicherung niemals brauchen werdet. Aber falls doch: Seid vorbereitet. Das ist die beste Versicherung überhaupt.

 

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