
Als Mitte Januar 2026 in Baden-Württemberg die ersten Eltern in lokalen Familienforen zu berichten begannen, dass ihre gerade 18 Jahre alt gewordenen Söhne Post vom Verteidigungsministerium erhalten hatten – nicht mit einer Einberufung, sondern mit einem QR-Code auf einem DIN-A4-Blatt –, war die erste Reaktion in vielen Haushalten schlicht Verwirrung. Bundesweit erreichten die Beratungsstellen der Deutschen Friedensgesellschaft und der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung binnen weniger Tage mehr Anfragen als in den Monaten zuvor zusammen. Dass das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG), das der Bundestag und der Bundesrat beschlossen hatten und das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, eine ganz konkrete digitale Antwortpflicht für junge Männer mitgebracht hat – mit echter Bußgeldandrohung bei Nichtbeachtung –, war in vielen Familien bis zu jenem Briefkasten-Moment schlicht nicht angekommen.
Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026
🔹 Worum es heute geht: Was passiert rechtlich, wenn 18-jährige Männer den verpflichtenden Bundeswehr-Fragebogen ignorieren oder ihn vorsätzlich falsch ausfüllen – und warum ein simpler QR-Code auf einem Brief eine ernstzunehmende Rechtspflicht begründet. 🔹 Was wir gelernt haben: Das Nichtausfüllen des Fragebogens kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Pflicht bleibt auch nach einer etwaigen Geldbuße bestehen. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Eine klare, ehrliche Einordnung der Rechtslage, praktische Handlungsschritte und Antworten auf die Fragen, die sich viele Familien gerade stellen.
In den ersten Wochen des Jahres saßen wir selbst am Küchentisch und hielten diesen Brief in der Hand. Mein Neffe Luca, der im Februar gerade 18 geworden ist und seitdem eigentlich nur an seine bevorstehende Abiturprüfung denkt, hatte das Schreiben des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr geöffnet, einen Blick auf den QR-Code geworfen und es dann neben seinen Schulheften liegen lassen. „Ich muss das doch nicht machen, oder? Die Bundeswehr ist doch freiwillig", sagte er, und ich musste ehrlich gestehen, dass ich in diesem Moment selbst nicht wusste, was genau gilt. Das war der Beginn unserer kleinen Recherchetour – und der Anstoß für diesen Beitrag.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Dass der Dienst in der Bundeswehr selbst freiwillig ist, stimmt. Dass aber das Ausfüllen dieses Fragebogens – der im Gesetz als „Bereitschaftserklärung" bezeichnet wird – für alle 18-jährigen Männer mit deutschem Wohnsitz und deutscher Staatsangehörigkeit verpflichtend ist, ist etwas anderes. Jährlich vollenden ungefähr 350.000 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft das 18. Lebensjahr; ab 2026 werden diese zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert. Luca war also kein Einzelfall – er war einer von Hunderttausenden, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit dieser neuen Realität konfrontiert wurden.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Unterscheidung zwischen dem freiwilligen Wehrdienst und der verpflichtenden Bereitschaftserklärung der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Rechtslage ist. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang Januar 2026 einen Fragebogen, mit dem Eignung und Motivation für den Wehrdienst bei der Bundeswehr ermittelt werden. Die Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Dieses „Müssen" ist keine Aufforderung zur Güte – es ist eine Rechtspflicht, die das Wehrpflichtgesetz in seiner aktuellen Fassung stützt, auch wenn die allgemeine Wehrpflicht im Sinne einer Einberufung noch ausgesetzt ist. (Beispielangabe – die konkrete Rechtslage kann sich je nach künftiger Gesetzgebung oder individuellen Ausnahmeregelungen ändern. Stand: 2026, Quelle: Bundesregierung, bundesregierung.de)
Rückblickend betrachtet war es hilfreich, das System einmal in seiner Logik zu begreifen, bevor man über mögliche Konsequenzen nachdenkt. Das Anschreiben enthält einen QR-Code, der über einen Online-Link zum Fragebogen führt. Dieser fragt die generelle Bereitschaft zum Neuen Wehrdienst ab. Den Fragebogen erhalten deutsche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Der Bogen umfasst zwölf Fragen – zu persönlichen Daten, zum Bildungsstand, zur körperlichen Fitness, zu Sprachkenntnissen und Führerscheinen sowie zur grundsätzlichen Bereitschaft, einen Dienst in den Streitkräften zu leisten. Zunächst wird eine eigene Bewertung des „Interesses am Dienst als Soldatin oder Soldat" gefordert. Die Bewertungsskala reicht von 0 bis 10. Wird die Ziffer 0 angekreuzt, wird der Fragebogen an der Stelle beendet und muss nur noch abgeschickt werden. Mit anderen Worten: Wer kein Interesse hat, kann dies mit einem einzigen Klick ausdrücken – und ist damit seiner Pflicht nachgekommen. Das ist weniger dramatisch, als viele befürchten.
Später haben wir gemerkt, dass der eigentliche Knackpunkt nicht das Ausfüllen selbst ist, sondern das Ignorieren. Für die Beantwortung des Fragebogens haben die Angeschriebenen einen Monat Zeit. Wer diese Frist versäumt, erhält eine erneute Aufforderung mit Fristsetzung, diesmal per Einschreiben. Wird der Fragebogen dann immer noch nicht oder mit falschen Angaben ausgefüllt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In diesem Fall kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verfahren ist also zweistufig: Der erste Brief ist ein freundlicher Hinweis mit einer Monatsfrist. Erst das Einschreiben – die offizielle Zustellung mit Fristsetzung – markiert den Beginn der Rechtspflicht im engeren Sinne. Wer auch dann noch nicht reagiert, riskiert ein Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. (Beispielangabe – die Verfahrensweise kann je nach Behörde und Einzelfall variieren. Stand: 2026, Quelle: Bundeswehr, bundeswehr.de)
Was droht konkret? – Eine Übersicht der Konsequenzen
Um die Rechtslage übersichtlich darzustellen, haben wir die wesentlichen Szenarien in einer Tabelle zusammengefasst:
| Situation | Rechtliche Einordnung | Mögliche Konsequenz |
| Fragebogen fristgerecht ausgefüllt | Pflicht erfüllt | Keine Konsequenz |
| Fragebogen nach 1 Monat noch nicht ausgefüllt | Erinnerung; noch keine Ordnungswidrigkeit | Zweite Aufforderung per Einschreiben |
| Fragebogen auch nach Einschreiben nicht ausgefüllt | Ordnungswidrigkeit (§ WDModG i.V.m. OWiG) | Bußgeld (Höhe im Gesetz nicht festgelegt) |
| Vorsätzlich falsche Angaben | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld möglich |
| Bußgeld bezahlt, aber Fragebogen immer noch nicht ausgefüllt | Pflicht bleibt bestehen | Weitere Sanktionen möglich |
| Kriegsdienstverweigerungsantrag gestellt | Befreiung von der Fragebogenpflicht? Nein | Fragebogen muss trotzdem ausgefüllt werden |
(Angaben ohne Gewähr – rechtliche Einordnungen können im Einzelfall abweichen. Stand: April 2026, Quellen: Bundesregierung bundesregierung.de, Bundeswehr bundeswehr.de)
Trotz Bußgeld bleibt die Pflicht zur Abgabe der Bereitschaftserklärung bestehen. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele unterschätzen: Ein Bußgeld „löscht" die Pflicht nicht. Man hat bezahlt und muss dennoch antworten. Das ist anders als bei einem Knöllchen auf dem Parkplatz, bei dem die Angelegenheit mit der Zahlung erledigt ist.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die Höhe des Bußgeldes ist gesetzlich nicht konkret beziffert. Über die Höhe des Bußgelds macht das Gesetz keine Angaben. Das Ordnungswidrigkeitengesetz gibt Behörden in solchen Fällen in der Regel einen Ermessensspielraum. Fachleute schätzen, dass sich mögliche Bußgelder im üblichen Rahmen vergleichbarer Mitwirkungspflichtverstöße bewegen könnten – also in einer Bandbreite von einigen Hundert Euro. Konkrete offizielle Richtwerte wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht. Es empfiehlt sich, hierzu bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. (Beispielangabe – die tatsächliche Bußgeldhöhe hängt vom Einzelfall, der Behördenpraxis und möglichen Ermessenserwägungen ab. Stand: 2026)
Was Luca dann doch aufgeregt hat, war die Frage nach dem Datenschutz. Die Wehrerfassung 2.0 unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die erfassten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Wehrerfassung erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt generelle Empfehlungen zur sicheren Nutzung digitaler Staatsportale: Stets prüfen, ob die URL auf „.bund.de" oder eine offizielle Domain endet, und keine persönlichen Daten über unsichere Verbindungen übermitteln. (bsi.bund.de, Stand: 2026) Bei der Abgabe der persönlichen Daten sind weder die Mailadresse noch die Telefonnummer zu hinterlegen – nur wenn Interesse am Dienst besteht und der Ausfüllende dies selbst einträgt, ist eine der Möglichkeiten zu wählen, um die Kontaktherstellung zu ermöglichen. Wer auf der Skala eine Null angibt, muss also keinerlei Kontaktdaten hinterlassen.
Sechs Schritte: Was tun, wenn der Brief angekommen ist?
✅ Schaden-Dokumentation – 6 Steps (bzw. hier: 6 Schritte zur korrekten Reaktion auf den Bundeswehr-Fragebogen)
Schritt 1 – Brief prüfen und Echtheit bestätigen Achten Sie auf den Absender: Das Schreiben kommt vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der QR-Code führt auf eine offizielle Bundeswehr-Domain. Im Zweifel die Servicenummer im Anschreiben anrufen, bevor Daten eingegeben werden. (Angabe ohne Gewähr – Kontaktdaten können sich ändern, Stand: 2026)
Schritt 2 – Frist notieren Ab Eingang des ersten Briefes läuft in der Regel eine Monatsfrist. Tragen Sie diesen Termin sofort in den Kalender ein. Das verhindert, dass der Brief unter anderen Unterlagen verschwindet.
Schritt 3 – Fragebogen online aufrufen und ausfüllen Über den QR-Code und den persönlichen Code im Anschreiben gelangt man zum Formular. Nur wer auf einer Skala von 0 bis 10 klar mit 0 angibt, dass er kein Interesse am Wehrdienst hat, muss die folgenden Fragen nicht mehr beantworten und keine weiteren Kontaktdaten hinterlassen. Die Angaben sollten wahrheitsgemäß sein – das schützt vor dem Vorwurf vorsätzlich falscher Angaben.
Schritt 4 – Bestätigung sichern Nach dem Absenden des Fragebogens erhält jeder eine digitale Bestätigung über den erfolgreichen Versand des Fragebogens. Machen Sie einen Screenshot dieser Seite und speichern Sie ihn ab. Diese Bestätigung ist im Fall einer späteren Streitigkeit wichtig.
Schritt 5 – Bei Unklarheiten rechtliche oder kirchliche Beratung suchen Wer unsicher ist, ob Befreiungsgründe vorliegen (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, bereits in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet), sollte frühzeitig eine Beratungsstelle kontaktieren. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden bietet laut eigenen Angaben kostenlose, ergebnisoffene Beratung an. (Angabe ohne Gewähr – Verfügbarkeit und Angebote können sich ändern, Stand: 2026)
Schritt 6 – Einschreiben nicht ignorieren Kommt ein zweites Schreiben per Einschreiben, ist sofortiges Handeln geboten. Dieses Schreiben markiert den Beginn der förmlichen Fristsetzung. Kommt jemand auch der zweiten Aufforderung nicht nach, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld bezahlen. Wer in diesem Stadium ist, sollte umgehend den Fragebogen ausfüllen und – wenn nötig – rechtlichen Rat einholen.
Musterbrief: Anfrage bei der zuständigen Stelle
Sollte nach dem Ausfüllen des Fragebogens dennoch ein Bescheid eingehen oder eine Frist unklar sein, kann folgender kurzer Musterbrief als Ausgangspunkt dienen:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom [Datum] betreffend die Bereitschaftserklärung nach dem WDModG. Den Fragebogen habe ich am [Datum] online ausgefüllt und eine digitale Bestätigung erhalten (liegt bei). Ich bitte um Bestätigung, dass meine Mitwirkungspflicht hiermit als erfüllt gilt. Für Rückfragen stehe ich unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Geburtsdatum]
(Musterbrief zur freien Verwendung – rechtliche Beratung im Einzelfall empfohlen. Stand: 2026)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass dieser Vorgang keine Neuheit im System staatlicher Mitwirkungspflichten ist, sondern eher eine Modernisierung. Schon vor 2026 gab es vergleichbare Strukturen: Fragebögen, Melderegister-Daten, Wehrerfassung im Hintergrund. Was neu ist, ist die flächendeckende digitale Ausgestaltung und die Tatsache, dass jetzt aktiv geantwortet werden muss – nicht nur passiv erfasst wird. Sollte der Wehrpflichtige bei der Abgabe der Erklärung unwahre oder unvollständige oder bei Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dies nach dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße zu ahnden.
Auch interessant für Eltern von Jugendlichen, die regelmäßig längere Zeit im Ausland verbringen: Ein weiteres verpflichtendes Element, das bisher in der öffentlichen Diskussion nicht thematisiert wird, ist die Verpflichtung junger Männer ab 17 Jahren, für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr zu beantragen. Das betrifft etwa Schüleraustausche oder Work-and-Travel-Aufenthalte – ein Aspekt, der bei der Familienplanung häufig übersehen wird. (Beispielangabe – bitte für konkrete Fälle rechtliche Beratung einholen. Stand: 2026)
Häufig gestellte Fragen – aus echten Gesprächen am Küchentisch
„Mein Sohn hat den ersten Brief einfach liegen lassen. Was passiert jetzt?"
Das ist eine Frage, die uns aus dem Freundeskreis mehrfach erreicht hat. Wenn der erste Brief ignoriert wurde, folgt nach unserer Einschätzung zunächst ein zweites Anschreiben per Einschreiben. Erst wenn auch darauf nicht reagiert wird, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich dringend, den Fragebogen schnellstmöglich auszufüllen und gleichzeitig zu prüfen, ob ein erklärendes Schreiben an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sinnvoll ist. Eine Rechtsberatung – zum Beispiel über den Deutschen Anwaltverein oder eine Verbraucherzentrale – kann im Einzelfall sinnvoll sein. (Angabe ohne Gewähr, Stand: 2026)
„Mein Sohn möchte Kriegsdienstverweigerer werden. Muss er den Fragebogen trotzdem ausfüllen?"
Ja – und das ist vielen nicht bewusst. Auch der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entbindet wehrpflichtige Männer nicht davon, den Fragebogen auszufüllen und zurückzuschicken. Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, bleibt bei der Einführung des Neuen Wehrdienstes dennoch unverändert bestehen. Die beiden Dinge – Bereitschaftserklärung und Gewissensfreiheit – laufen parallel. Wer auf der Interessensskala eine Null angibt und gleichzeitig einen Verweigerungsantrag stellt, hat beide Wege korrekt beschritten. (Angabe ohne Gewähr – rechtliche Feinheiten können je nach Einzelfall variieren, Stand: 2026)
„Was ist, wenn mein Sohn den Fragebogen online ausgefüllt hat, aber keine Bestätigung erhalten hat?"
Das sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nach dem Absenden des Fragebogens erhält jeder eine digitale Bestätigung über den erfolgreichen Versand des Fragebogens. Bleibt diese aus, ist unklar, ob die Übermittlung erfolgreich war. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Vorgang zu dokumentieren – Screenshot des zuletzt angezeigten Bildschirms, Datum und Uhrzeit notieren – und dann die Servicenummer im Anschreiben zu kontaktieren. Bei technischen Problemen auf behördlichen Plattformen besteht in der Regel die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung auch schriftlich abzugeben. Das BSI empfiehlt generell, bei staatlichen Online-Portalen auf stabile Internetverbindungen zu achten und keine Abläufe abzubrechen, bevor eine Bestätigungsseite angezeigt wird. (bsi.bund.de, Stand: 2026) (Angabe ohne Gewähr – Verfahren können variieren)
Für interessierte Leser:innen, die sich tiefer mit dem rechtlichen und gesellschaftlichen Hintergrund befassen möchten, sind folgende offizielle Quellen empfehlenswert:
- Das Bundesministerium für Verteidigung hat unter bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst eine umfangreiche FAQ-Seite zum Neuen Wehrdienst veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. (Stand: 2026)
- Die Bundesregierung beantwortet Grundfragen unter bundesregierung.de – Suchbegriff: „Neuer Wehrdienst". (Stand: 2026)
- Das Europäische Parlament befasst sich im Kontext der europäischen Sicherheitspolitik mit nationalen Wehrdienstmodellen; entsprechende Dokumente sind unter europarl.europa.eu zugänglich. (Stand: 2026)
- Das BSI gibt unter bsi.bund.de Hinweise zur sicheren Nutzung digitaler Behördenportale. (Stand: 2026)
Zum Schluss möchte ich noch einmal zu Luca zurückkehren. Er hat den Fragebogen inzwischen ausgefüllt – auf der Interessensskala hat er eine Null eingetragen, den Absenden-Knopf geklickt, und innerhalb von Minuten die digitale Bestätigung auf seinem Handy erhalten. Das Ganze hat vielleicht zwölf Minuten gedauert. Was viel länger gedauert hat, war das Gespräch danach am Küchentisch: über die Frage, was es eigentlich bedeutet, in einer Demokratie erwachsen zu werden, welche Pflichten ein Bürger hat – und wann es legitim ist, Nein zu sagen, aber trotzdem zu antworten. Beides ist möglich. Das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis dieses Abends.