
Kinder als Versicherungsnehmer – Unser Weg durch den Paragraphendschungel
Zuletzt aktualisiert: 12.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Die rechtlichen und praktischen Aspekte, wenn Kinder zu Versicherungsnehmern werden – von der Geburt bis zur Volljährigkeit
🔹 Was wir gelernt haben: Der Übergang von der Familienversicherung zur eigenen Police ist komplexer als gedacht, aber mit der richtigen Vorbereitung gut machbar
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Tipps für den richtigen Zeitpunkt und die optimale Gestaltung von Versicherungen für Kinder und junge Erwachsene
Der Brief kam an einem Donnerstagnachmittag. Unser Sohn Lukas, gerade 17 geworden, wedelte aufgeregt mit dem Umschlag: „Mama, Papa, die Fahrschule sagt, ich brauche eine eigene Versicherung für die Prüfung!" Mein Mann und ich schauten uns an. Eine eigene Versicherung? Mit 17? Geht das überhaupt? Diese Frage sollte uns in den kommenden Wochen mehr beschäftigen, als wir zunächst dachten – und uns auf eine Reise durch die Welt der Kinder als Versicherungsnehmer schicken, die voller Überraschungen steckte.
Als wir anfingen, uns mit dem Thema zu beschäftigen, stießen wir schnell auf die erste Hürde. Minderjährige sind nach deutschem Recht nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet konkret: Kinder zwischen 7 und 17 Jahren können zwar grundsätzlich Rechtsgeschäfte tätigen, aber nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter – in der Regel also der Eltern (§§ 106 ff. BGB, Stand: 2025). Ein Versicherungsvertrag ist ein solches Rechtsgeschäft, und zwar kein kleines. Die Versicherung verpflichtet sich zu Leistungen, der Versicherungsnehmer zu regelmäßigen Beitragszahlungen. Das ist nichts, was ein 15-Jähriger mal eben mit seinem Taschengeld regeln kann (Rechtliche Einschätzung kann je nach Einzelfall variieren).
Unsere Nachbarin, eine Versicherungsmaklerin, erklärte uns das bei einem Kaffee genauer: „Stellt euch vor, euer Sohn könnte mit 14 eine Lebensversicherung über 100.000 Euro abschließen. Die monatlichen Beiträge wären höher als sein Taschengeld für die nächsten drei Jahre zusammen. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn." Sie hatte recht. Das Gesetz schützt Minderjährige vor solchen Entscheidungen, die sie finanziell überfordern könnten.
Die berühmte Taschengeldparagraph-Regelung greift bei Versicherungen interessanterweise nicht. Nach § 110 BGB können Minderjährige Geschäfte, die sie mit Mitteln bewirken können, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden (also Taschengeld), wirksam abschließen. Man könnte meinen, eine günstige Haftpflichtversicherung für 5 Euro im Monat fällt darunter. Tut sie aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Dauerschuldverhältnisse wie Versicherungsverträge nicht vom Taschengeldparagraphen gedeckt sind (BGH-Urteile, aktuelle Rechtsprechung Stand: 2025). Der Grund: Die Verpflichtung geht über den Moment hinaus und bindet den Minderjährigen langfristig.
Meine Schwester hatte da mal eine kuriose Geschichte. Ihr Sohn Tim, damals 16, wollte unbedingt eine Drohne kaufen und dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen – online, versteht sich. Er gab seine Daten ein, zahlte mit seiner Prepaid-Kreditkarte und dachte, alles wäre in Ordnung. Zwei Wochen später kam ein Brief: Der Vertrag sei unwirksam, da die Einwilligung der Eltern fehle. Das Geld bekam er zurück, aber die Drohne durfte er ohne Versicherung nicht fliegen lassen (Drohnenhaftpflicht ist seit 2021 Pflicht, Quelle: Luftverkehrsgesetz).
Bei der Krankenversicherung sieht die Sache anders aus. Hier sind Kinder in der Regel über ihre Eltern familienversichert – kostenlos bis zum 23. Lebensjahr, bei Studium oder Ausbildung sogar bis 25 (§ 10 SGB V, Stand: 2025, Quelle: GKV-Spitzenverband). Das ist praktisch und spart Geld. Aber was passiert, wenn die Eltern privat versichert sind? Dann braucht das Kind von Geburt an eine eigene private Krankenversicherung. Der Vertrag läuft aber auf den Namen der Eltern als Versicherungsnehmer, das Kind ist versicherte Person.
Unser Steuerberater erzählte uns von einem interessanten Fall: Ein Mandant hatte für seine neugeborene Tochter eine private Krankenversicherung abgeschlossen – als Versicherungsnehmer. Als die Tochter 18 wurde, wollte er den Vertrag auf sie übertragen. „Das war komplizierter als gedacht", sagte er. „Die Versicherung verlangte eine komplette Gesundheitsprüfung, obwohl die Tochter seit Geburt dort versichert war." Am Ende haben sie den Vertrag so gelassen und nur eine Vollmacht erteilt (Vertragsgestaltung kann je nach Versicherer variieren).
Der klassische Fall, wo Kinder früh mit Versicherungen in Berührung kommen, ist die Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung endet häufig die Familienversicherung, zumindest wenn das Einkommen über 520 Euro monatlich liegt (Minijobgrenze, Stand: 2025). Plötzlich müssen 16- oder 17-Jährige eigene Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Rechtlich ist das kein Problem, da der Ausbildungsvertrag mit Zustimmung der Eltern geschlossen wurde und die Versicherungspflicht kraft Gesetzes entsteht.
Unsere Tochter Emma machte mit 16 eine Ausbildung zur Mediengestalterin. Als der erste Gehaltszettel kam, war sie geschockt: „Was, so viel geht für Versicherungen drauf?" Etwa 20 Prozent ihres Bruttogehalts wanderten in die Sozialversicherung. Wir nutzten die Gelegenheit für eine kleine Finanzbildung am Küchentisch. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung – plötzlich wurden diese abstrakten Begriffe sehr real (Sozialversicherungsbeiträge 2025: ca. 20% Arbeitnehmeranteil).
| Versicherungsart | Alter für eigenständigen Abschluss | Besonderheiten |
| Krankenversicherung (gesetzlich) | Mit Ausbildungsbeginn automatisch | Familienversicherung bis 23/25 Jahre möglich |
| Private Haftpflicht | Ab 18 Jahren | Vorher über Eltern mitversichert |
| Berufsunfähigkeit | Ab 18 Jahren empfohlen | Früher Einstieg = günstigere Beiträge |
| Kfz-Versicherung | Ab 18 Jahren | Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren über Eltern |
| Unfallversicherung | Ab 18 Jahren | Kinder-Unfallversicherung läuft über Eltern |
(Angaben entsprechen der üblichen Praxis, Stand: 2025 – individuelle Abweichungen möglich)
Die Haftpflichtversicherung ist ein Dauerbrenner in Elterngruppen. „Mein Kind hat beim Spielen das Handy eines Mitschülers kaputt gemacht – zahlt das unsere Versicherung?" Diese Frage höre ich ständig. Die Antwort: Es kommt darauf an. Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden (§ 828 BGB). Im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar bei 10 Jahren. Das bedeutet aber auch: Die Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn das Kind nicht haftbar ist. Viele Versicherer bieten deshalb Tarife mit „Schäden durch deliktunfähige Kinder" an – kostet extra, kann sich aber lohnen (Tarifdetails variieren stark zwischen Anbietern).
Ein Freund von uns hat das schmerzlich erfahren müssen. Sein sechsjähriger Sohn kratzte mit einem Stock am Nachbarauto entlang – Schaden: 3.000 Euro. Die Versicherung zahlte nicht, da der Junge deliktunfähig war. Der Nachbar blieb auf dem Schaden sitzen, die Stimmung in der Straße war monatelang eisig. Seitdem hat unser Freund einen Tarif mit Deliktunfähigkeitsklausel (Zusatzkosten: ca. 10-20 Euro jährlich, je nach Anbieter).
Wenn Kinder älter werden, stellt sich die Frage nach eigenen Versicherungen immer drängender. Der 18. Geburtstag ist dabei eine magische Grenze. Mit der Volljährigkeit erlangen junge Menschen die volle Geschäftsfähigkeit und können selbstständig Versicherungsverträge abschließen. Aber sollten sie das auch?
Wir hatten diese Diskussion mit Lukas an seinem 18. Geburtstag. „Jetzt kann ich endlich meine eigenen Sachen regeln!", verkündete er stolz. Mein Mann und ich tauschten besorgte Blicke. Ja, er konnte jetzt theoretisch jeden Versicherungsvertrag unterschreiben. Aber verstand er auch die Tragweite? Die Kündigungsfristen? Die Ausschlussklauseln? Wir einigten uns auf einen Kompromiss: Er durfte seine Versicherungen selbst aussuchen, aber wir schauten gemeinsam drüber, bevor er unterschrieb.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen ist ein heißes Thema. Je früher man einsteigt, desto günstiger sind die Beiträge – das stimmt. Ein 18-Jähriger zahlt für eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente etwa 30-40 Euro monatlich, ein 30-Jähriger das Doppelte (Beispielrechnung, Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest). Aber: Welchen Beruf soll man versichern, wenn man noch gar nicht weiß, was man werden will?
Unsere Versicherungsberaterin hatte dafür einen cleveren Tipp: „Starter-BU" oder „Schüler-BU" heißen die Produkte. Man versichert zunächst die Arbeitskraft allgemein, später kann man den Beruf nachmelden. Der Haken: Bei einem Berufswechsel in einen riskanteren Job kann der Beitrag steigen. Trotzdem often besser als gar keine Absicherung (Produktdetails unterscheiden sich erheblich zwischen Anbietern).
Ein besonders spannendes Kapitel sind Ausbildungsversicherungen. Das sind eigentlich kapitalbildende Lebensversicherungen, die Großeltern oder Eltern für Kinder abschließen. Die Idee: Zum 18. Geburtstag oder Studienbeginn wird eine bestimmte Summe ausgezahlt. Klingt gut, ist aber umstritten. Die Renditen sind oft mager, die Kosten hoch. Viele Experten raten stattdessen zu ETF-Sparplänen (Durchschnittliche Rendite Ausbildungsversicherung: 1-2% p.a., ETF-Sparplan: 5-7% p.a., Stand: 2025, Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Meine Mutter hatte für unsere Kinder jeweils eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen. Als wir das merkten, war es zu spät zum Kündigen – der Rückkaufswert lag deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Also ließen wir sie weiterlaufen. Bei Lukas' 18. Geburtstag wurden 15.000 Euro ausgezahlt. Eingezahlt hatte meine Mutter über die Jahre 14.000 Euro. Die Rendite war also minimal, aber immerhin: Das Geld half beim Führerschein und dem ersten eigenen Auto (Zahlen beispielhaft – individuelle Verträge können abweichen).
Die Kfz-Versicherung ist oft der erste „echte" Versicherungsvertrag junger Erwachsener. Mit 17 können Jugendliche den Führerschein machen, aber das Auto muss auf die Eltern zugelassen und versichert werden. Das „Begleitete Fahren ab 17" läuft immer über die Eltern. Erst mit 18 kann das Auto auf den jungen Fahrer zugelassen werden.
Die Beiträge für Fahranfänger sind astronomisch. Lukas' erste eigene Versicherung hätte 2.800 Euro im Jahr gekostet – für einen gebrauchten Golf! Die Lösung: Er wurde als Zweitwagenfahrer bei uns eingetragen, das Auto läuft auf meinen Namen. So zahlen wir „nur" 1.200 Euro jährlich. In ein paar Jahren, wenn er schadenfreie Jahre gesammelt hat, kann er die Schadenfreiheitsklasse übernehmen (SF-Klassen-Übertragung gemäß Versicherungsbedingungen, Stand: 2025).
Ein Thema, das viele unterschätzen: Die digitale Absicherung. Cyber-Versicherungen werden immer wichtiger, gerade für junge Menschen, die ihr halbes Leben online verbringen. Identitätsdiebstahl, Cybermobbing, Datenverlust – die Risiken sind real. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt: Jeder vierte Jugendliche war schon einmal Opfer von Cyberkriminalität (Quelle: BSI, Cybersicherheitsumfrage 2025).
Emma hatte letztes Jahr einen Vorfall: Ihr Instagram-Account wurde gehackt, plötzlich wurden in ihrem Namen teure Produkte beworben. Die Wiederherstellung des Accounts dauerte Wochen, der Reputationsschaden war enorm. Eine Cyber-Versicherung hätte die Kosten für professionelle Hilfe übernommen. Seitdem haben beide Kinder eine Cyber-Zusatzversicherung in ihrer Haftpflicht (Zusatzkosten: ca. 2-5 Euro monatlich).
Die Unfallversicherung für Kinder ist ein emotionales Thema. Kein Elternteil möchte sich vorstellen, dass dem eigenen Kind etwas passiert. Trotzdem: Unfälle sind die häufigste Ursache für Behinderungen bei Kindern. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen in Kita, Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Freizeitunfälle – und das sind über 60 Prozent aller Kinderunfälle – sind nicht abgedeckt (Statistik: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2025).
Als Lukas mit 12 Jahren vom Skateboard stürzte und sich den Arm kompliziert brach, waren wir froh über unsere private Unfallversicherung. Die Behandlungskosten übernahm zwar die Krankenkasse, aber die Versicherung zahlte zusätzlich ein Krankenhaustagegeld und übernahm die Kosten für die Nachhilfe, als er wochenlang nicht zur Schule konnte. Gesamtleistung: etwa 2.000 Euro (Leistungen je nach Tarif unterschiedlich).
Besonders komplex wird es bei Patchwork-Familien. Wer versichert die Kinder? Der leibliche Vater, die Mutter, der neue Partner? Unsere Freundin Sarah hat zwei Kinder aus erster Ehe und zwei mit ihrem neuen Mann. „Das ist ein Versicherungs-Chaos", sagt sie. Die großen Kinder sind über ihren Ex-Mann krankenversichert, bei der Haftpflicht über sie, die Unfallversicherung zahlt der neue Mann. „Wir haben eine Excel-Tabelle, sonst blickt keiner mehr durch."
Das größte Problem: Bei Scheidung enden viele Mitversicherungen. Kinder müssen dann explizit in den Versicherungsvertrag des betreuenden Elternteils aufgenommen werden. Das wird oft vergessen. Sarah's Ex hatte das versäumt – als ihr Sohn beim Fußball eine Scheibe zerschoss, stellten sie fest, dass er seit der Scheidung nicht mehr haftpflichtversichert war. Kosten: 800 Euro aus eigener Tasche (Regelungen bei Scheidung variieren je nach Versicherer und Vertrag).
Die Krankenversicherung während des Studiums ist ein Dauerthema in Uni-Städten. Bis 25 können Studenten in der Familienversicherung bleiben – kostenlos. Aber nur, wenn sie nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen (Minijob-Grenze) oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (§ 10 SGB V, Stand: 2025). Überschreiten sie diese Grenzen, müssen sie sich selbst versichern.
Emma jobbt neben dem Studium in einer Werbeagentur. Im Sommersemester hatte sie ein großes Projekt und arbeitete drei Monate lang 25 Stunden pro Woche. Prompt flatterte ein Brief der Krankenkasse ins Haus: Sie müsse sich selbst versichern, rückwirkend für das ganze Semester. Kostenpunkt: 110 Euro monatlich. Die Lektion: Immer die Arbeitszeit im Blick behalten, sonst wird's teuer (Studentische Krankenversicherung, Stand: 2025).
Ein oft übersehener Aspekt: Versicherungen als Geldanlage für Kinder. Fondsgebundene Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen werden gerne als „Startkapital fürs Leben" verkauft. Die Idee: Eltern oder Großeltern zahlen ein, das Kind bekommt mit 18 oder 25 eine hübsche Summe. Die Realität ist ernüchternd. Die Kosten fressen oft die Rendite auf, die Flexibilität ist gering.
Unser Bankberater wollte uns so einen Vertrag für Emma andrehen. „Nur 50 Euro im Monat, und Ihre Tochter hat mit 25 Jahren 20.000 Euro!" Klingt super, oder? Wir haben nachgerechnet: 50 Euro mal 12 Monate mal 18 Jahre = 10.800 Euro Einzahlung. Die versprochenen 20.000 Euro würden also eine Rendite von etwa 3,5 Prozent pro Jahr bedeuten. Nach Abzug der Kosten bleiben vielleicht 2 Prozent. Ein simpler ETF-Sparplan hätte vermutlich mehr gebracht (Beispielrechnung, tatsächliche Renditen können abweichen).
✅ Versicherungen für Kinder richtig managen – 6 Steps
- Geburt bis 7 Jahre: Familienversicherungen prüfen (Haftpflicht mit Deliktunfähigkeitsklausel?)
- Schulstart: Private Unfallversicherung erwägen (gesetzlicher Schutz reicht oft nicht)
- Ab 14 Jahren: Über Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken (Schüler-BU möglich)
- Mit 17: Führerschein und Kfz-Versicherung vorbereiten (Zweitwagen-Regelung prüfen)
- Mit 18: Übergang zur Eigenständigkeit begleiten (nicht alles auf einmal!)
- Studium/Ausbildung: Krankenversicherungsstatus klären (Familienversicherung oder eigene?)
Musterbrief für die Übertragung der Versicherungsnehmerschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übertragung der Versicherungsnehmerschaft für Police Nr. [Nummer] von mir auf mein Kind [Name, Geburtsdatum].
Die Übertragung soll zum [Datum] erfolgen.
Alle erforderlichen Unterlagen füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Rechtlich besonders interessant sind Schenkungen von Versicherungen. Großeltern schließen gerne Versicherungen für Enkel ab – als Geschenk. Aber Vorsicht: Übersteigt der Wert 20.000 Euro, kann Schenkungssteuer anfallen (Freibetrag für Großeltern an Enkel, Stand: 2025, § 16 ErbStG). Das klingt nach viel, aber bei einer Lebensversicherung mit langer Laufzeit kommt das zusammen.
Eine Bekannte hatte für ihre Enkelin eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, Beitrag 100 Euro monatlich, Laufzeit 25 Jahre. Nach 15 Jahren verstarb die Großmutter. Die Versicherung ging auf die Enkelin über – Wert laut Versicherung: 23.000 Euro. Das Finanzamt wollte Schenkungssteuer. Nach langem Hin und Her einigte man sich: Der Todeszeitpunkt galt als Schenkung, der Freibetrag wurde angerechnet. Steuern fielen keine an, aber der Stress war enorm (Steuerliche Behandlung im Einzelfall prüfen).
Die SEPA-Lastschrift und minderjährige Versicherungsnehmer sind auch so ein Thema. Theoretisch bräuchte die Bank die Unterschrift der Eltern, damit vom Konto des Minderjährigen Versicherungsbeiträge abgebucht werden können. Praktisch handhaben das Banken unterschiedlich. Manche verlangen die Unterschrift erst ab Beträgen über 50 Euro, andere immer.
Lukas wollte mit 17 eine Musikinstrumentenversicherung für seine Gitarre abschließen – 8 Euro im Monat. Die Versicherung hätte den Vertrag mit unserer Unterschrift akzeptiert, aber seine Bank weigerte sich, die Lastschrift einzurichten. „Erst ab 18", hieß es. Also zahlten wir die Beiträge von unserem Konto und er überwies uns das Geld. Umständlich, aber es funktionierte (Bankrichtlinien variieren stark).
Die Auslandsversicherung für Schüleraustausch und Au-pair ist wichtig. Die normale Krankenversicherung gilt meist nur in der EU, und auch da nur eingeschränkt. Für USA, Kanada oder Australien braucht es eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Die kann das Kind aber nicht selbst abschließen – wieder sind die Eltern gefragt.
Emma war mit 16 für ein Jahr in Neuseeland. Die Auslandskrankenversicherung kostete 1.200 Euro – mehr als unsere gesamte Familienversicherung in Deutschland! Aber notwendig: Eine Mitschülerin brach sich beim Wandern das Bein, die Behandlung kostete 15.000 Euro. Ohne Versicherung hätten die Eltern das zahlen müssen (Kosten für medizinische Behandlung im Ausland, Stand: 2025, können stark variieren).
Was viele nicht wissen: Die Schulunfallversicherung ist keine Vollkasko. Ja, Kinder sind in der Schule gesetzlich unfallversichert. Aber die Leistungen sind begrenzt. Invaliditätsrenten gibt es erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit – und die wird bei Kindern quasi nie festgestellt, da sie ja noch keine Erwerbsfähigkeit haben (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Leistungskatalog Stand: 2025).
Der Sohn unserer Nachbarn verlor bei einem Chemieunfall in der Schule zwei Finger. Die gesetzliche Unfallversicherung übernahm die Behandlungskosten und zahlt eine kleine Rente – 150 Euro monatlich. Die private Unfallversicherung zahlte zusätzlich 30.000 Euro Invaliditätsleistung. Davon konnte die Familie das Kinderzimmer behindertengerecht umbauen und Therapien finanzieren, die die Krankenkasse nicht übernahm (Leistungen beispielhaft, abhängig vom konkreten Tarif).
Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft: Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der Versicherungsmärkte. Künftig sollen Versicherungen leichter grenzüberschreitend angeboten werden können (Quelle: Europäisches Parlament, Richtlinienentwurf 2025). Für junge Menschen könnte das interessant werden: Studium in Spanien mit deutscher Krankenversicherung, Praktikum in Frankreich mit polnischer Haftpflicht – die Möglichkeiten werden vielfältiger.
Auch die Digitalisierung schreitet voran. Schon heute können viele Versicherungen komplett online abgeschlossen werden. Die Identifikation erfolgt per Video, die Unterschrift digital. Für die Generation Z völlig normal, für uns Eltern manchmal befremdlich. „Mama, warum soll ich zur Versicherung fahren? Geht doch alles per App!", sagt Emma. Sie hat recht, aber ich bestehe trotzdem darauf, dass sie die Bedingungen auch wirklich liest – nicht nur wegklickt.
Was wir in all den Jahren gelernt haben: Der Übergang vom versicherten Kind zum selbstständigen Versicherungsnehmer ist ein Prozess, kein Ereignis. Er beginnt nicht mit dem 18. Geburtstag und endet nicht mit der ersten eigenen Wohnung. Es ist ein schrittweises Hineinwachsen in die Verantwortung, bei dem wir als Eltern Begleiter sind – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ab wann ein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung braucht. Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, solange sie in Ausbildung sind – egal ob Schule, Lehre oder Studium. Wichtig: Zwischen Bachelor und Master oder bei einem Zweitstudium kann der Schutz entfallen. Hier sollte man genau in die Versicherungsbedingungen schauen (Stand: 2025, Quelle: GDV – kann je nach Versicherer abweichen).
Eine weitere häufige Frage betrifft die Krankenversicherung bei Trennung der Eltern. Wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind (einer gesetzlich, einer privat), kann das Kind in der Regel beim gesetzlich versicherten Elternteil kostenfrei familienversichert werden. Voraussetzung: Dieser Elternteil hat das Sorgerecht oder das Kind lebt überwiegend bei ihm. Bei privatversicherten Eltern muss individuell geschaut werden – manchmal übernimmt ein Elternteil die Beiträge komplett, manchmal teilen sie sich diese (Regelung gemäß SGB V, Stand: 2025, individuelle Vereinbarungen möglich).
Oft werden wir auch nach der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler gefragt. Ja, es gibt spezielle Schüler-BU-Tarife, die ab etwa 10 Jahren abgeschlossen werden können. Der Vorteil: sehr günstige Beiträge und keine Gesundheitsprüfung bei späterem Berufseintritt (nur Nachmeldung). Der Nachteil: Die Bedingungen für „Berufsunfähigkeit" bei Schülern sind streng – meist muss die generelle Schulunfähigkeit vorliegen. Trotzdem kann sich der frühe Einstieg lohnen, besonders wenn gesundheitliche Probleme in der Familie bekannt sind (Stand: 2025, Tarife variieren stark zwischen Anbietern).