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Versicherungen & Recht

Wenn Babysitter & Putzkraft Schäden verursachen: Wer haftet wirklich?

by Winterberg 2025. 10. 12.

Haftung durch Babysitter oder Reinigungskraft – Als unsere Perle die Ming-Vase vom Sockel stieß

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die rechtlichen und versicherungstechnischen Fallstricke bei Schäden durch Haushaltshilfen, Babysitter und andere Helfer im Privathaushalt
🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftungsfrage ist komplexer als gedacht und hängt stark vom Beschäftigungsverhältnis ab – aber es gibt praktikable Lösungen
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen für die sichere Beschäftigung von Haushaltshilfen und den richtigen Versicherungsschutz

Es war ein ganz normaler Dienstagmorgen, als es passierte. Unsere Reinigungskraft Maria, seit drei Jahren bei uns beschäftigt und absolut zuverlässig, wischte gerade das Wohnzimmerregal ab. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein falscher Griff – und die Vase, die meine Schwiegermutter uns zur Hochzeit geschenkt hatte, lag in tausend Scherben auf dem Boden. Maria wurde kreidebleich. „Die war bestimmt sehr teuer", stammelte sie. Ich nickte stumm. 800 Euro hatte das gute Stück gekostet, aber das war in diesem Moment nicht das Wichtigste. Was mich viel mehr beschäftigte: Wer würde jetzt für den Schaden aufkommen?

Diese Frage sollte uns in den kommenden Wochen mehr Kopfzerbrechen bereiten als gedacht. Denn die Haftungsfrage bei Schäden durch Haushaltshilfen ist ein rechtliches Minenfeld, das viele Familien erst betreten, wenn es schon zu spät ist. Ob Babysitter, Reinigungskraft, Gartenhilfe oder der Nachbarsjunge, der beim Umzug hilft – die Grenzen zwischen Gefälligkeit, Schwarzarbeit und legaler Beschäftigung sind fließend, und jede Konstellation hat ihre eigenen Tücken.

Als wir anfingen, uns mit dem Thema zu beschäftigen, stießen wir schnell auf die erste wichtige Unterscheidung: Ist die Haushaltshilfe angestellt oder arbeitet sie selbstständig? Bei Maria war die Sache eigentlich klar – sie war als Minijobberin bei uns angemeldet, wir zahlten monatlich unsere Beiträge an die Minijob-Zentrale. Das bedeutete, sie war sozialversichert und eigentlich auch unfallversichert. Aber galt das auch für Schäden, die sie verursachte?

Die rechtliche Grundlage ist zunächst eindeutig: Nach § 823 BGB haftet grundsätzlich jeder für Schäden, die er einem anderen zufügt. Das gilt auch für Haushaltshilfen. Allerdings – und hier wird es interessant – greift bei Arbeitnehmern das sogenannte Arbeitnehmerhaftungsprivileg. Das bedeutet: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit nur teilweise und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vollständig (Bundesarbeitsgericht, ständige Rechtsprechung, Stand: 2025).

Unsere Nachbarin, die als Anwältin arbeitet, erklärte uns das bei einem Kaffee: „Stell dir vor, Maria müsste für jeden kleinen Schaden vollständig haften. Niemand würde mehr als Haushaltshilfe arbeiten wollen! Das Risiko wäre einfach zu groß." Das leuchtete ein. Aber was bedeutete das konkret für unsere zerbrochene Vase?

Bei angemeldeten Haushaltshilfen wie Maria gilt tatsächlich eine Besonderheit. Über die Minijob-Zentrale sind diese Arbeitnehmer nicht nur unfall-, sondern in gewissem Umfang auch haftpflichtversichert. Die Unfallversicherung der Minijob-Zentrale springt ein, wenn der Haushaltshilfe während der Arbeit etwas passiert. Aber was viele nicht wissen: Es gibt keine automatische Haftpflichtversicherung für Schäden, die die Haushaltshilfe verursacht (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Stand: 2025).

Maria hatte zum Glück eine private Haftpflichtversicherung. „Die habe ich extra abgeschlossen, als ich angefangen habe, in Privathaushalten zu arbeiten", erzählte sie uns später. Die Versicherung übernahm tatsächlich den Schaden – nach einigem Hin und Her und nachdem wir bestätigt hatten, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte, nicht um grobe Fahrlässigkeit.

Die Situation bei Babysittern ist noch komplizierter. Unsere Babysitterin Lisa ist 17 Jahre alt und passt gelegentlich auf unsere Kinder auf. Einmal, als wir im Theater waren, ist ihr beim Füttern unseres Jüngsten das Tablet vom Tisch gefallen – Display kaputt, Schaden 400 Euro. Lisa war verzweifelt: „Ich kann das nicht bezahlen, ich spare gerade für den Führerschein!"

Bei minderjährigen Babysittern kommt erschwerend hinzu, dass sie nur beschränkt geschäftsfähig sind. Theoretisch bräuchten sie für einen Babysitter-Job die Zustimmung ihrer Eltern. In der Praxis läuft das meist formlos ab – man kennt sich aus der Nachbarschaft, die Tochter der Freundin springt ein, alles auf Vertrauensbasis. Aber was passiert im Schadensfall?

Beschäftigungsart Haftung bei leichter Fahrlässigkeit Versicherungsschutz Empfehlung
Angemeldeter Minijob Keine Haftung (Arbeitnehmerprivileg) Unfallversicherung über Minijob-Zentrale, keine automatische Haftpflicht Private Haftpflicht der Haushaltshilfe prüfen
Selbstständige Tätigkeit Volle Haftung Betriebshaftpflicht erforderlich Nach Versicherungsnachweis fragen
Gefälligkeitsdienst Eingeschränkte Haftung Private Haftpflicht greift meist Vorher klären, Vereinbarung treffen
Schwarzarbeit Volle Haftung Kein Versicherungsschutz Unbedingt vermeiden

(Angaben entsprechen der aktuellen Rechtslage, Stand: 2025 – im Einzelfall können Abweichungen auftreten)

Bei Lisa half uns die Familienhaftpflicht ihrer Eltern. Minderjährige sind in der Regel über ihre Eltern haftpflichtversichert, und die meisten Versicherungen decken auch Schäden ab, die während einer Nebentätigkeit wie Babysitten entstehen. Allerdings – und das ist wichtig – nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Bei Lisa waren das 520 Euro im Monat, also die Minijob-Grenze (Stand: 2025, kann je nach Versicherer variieren).

Ein befreundetes Paar hatte weniger Glück. Ihr Babysitter, ein 19-jähriger Student, hatte keine eigene Haftpflichtversicherung mehr – die Familienversicherung der Eltern griff nicht mehr, weil er bereits ausgezogen war. Als er versehentlich Rotwein über das cremefarbene Sofa schüttete, blieben sie auf einem Schaden von 1.200 Euro sitzen. „Wir haben nicht mal daran gedacht, nach einer Versicherung zu fragen", sagten sie. „Man geht ja davon aus, dass jeder versichert ist."

Genau das ist der Trugschluss. Nach Angaben des GDV haben etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland keine Haftpflichtversicherung (Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Statistik 2025). Bei jungen Erwachsenen und Menschen mit niedrigem Einkommen ist die Quote noch höher. Gerade bei Haushaltshilfen, die oft aus prekären Verhältnissen kommen, ist eine fehlende Haftpflichtversicherung keine Seltenheit.

Unsere Reinigungskraft Maria erzählte uns, dass viele ihrer Kolleginnen keine Haftpflichtversicherung haben. „Die kostet 60 bis 100 Euro im Jahr, das ist für manche viel Geld", sagte sie. „Und solange nichts passiert, denkt man nicht daran." Für uns war das ein Weckruf. Seitdem fragen wir bei jeder Haushaltshilfe nach dem Versicherungsschutz – und bieten im Zweifel an, die Kosten für eine Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

Bei selbstständigen Dienstleistern sieht die Sache anders aus. Die Fensterputzfirma, der Gärtner mit Gewerbeschein, die selbstständige Haushälterin – sie alle sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese deckt Schäden ab, die während der Berufsausübung entstehen. Die Betonung liegt auf „sollten" – eine Pflicht besteht in den meisten Fällen nicht.

Wir hatten mal einen selbstständigen Gärtner, der beim Rasenmähen einen Stein gegen unsere Terrassentür schleuderte. Die Scheibe splitterte, Schaden 1.500 Euro. „Das zahlt meine Versicherung", sagte er lässig. Zwei Wochen später kam der Anruf: Seine Betriebshaftpflicht war abgelaufen, er hatte vergessen zu verlängern. Am Ende einigten wir uns auf Ratenzahlung – unbefriedigend für alle Beteiligten.

Die Grenze zwischen Gefälligkeit und Schwarzarbeit ist oft fließend. Wenn die Nachbarin mal eine Stunde auf die Kinder aufpasst, ist das eine Gefälligkeit. Macht sie das regelmäßig gegen Bezahlung, kann es Schwarzarbeit sein. Die Folgen sind gravierend: keine Versicherung, keine Absicherung, und im Schadensfall bleiben alle Beteiligten auf den Kosten sitzen.

Ein Kollege meines Mannes hatte eine „Perle" – so nannte er seine Reinigungskraft –, die jahrelang schwarz bei ihm arbeitete. „Ist doch günstiger für beide", meinte er. Bis die Dame beim Fensterputzen von der Leiter fiel und sich das Handgelenk brach. Keine Unfallversicherung, keine Lohnfortzahlung, dafür eine Anzeige wegen Schwarzarbeit und am Ende 5.000 Euro Strafe plus Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Bußgelder gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Stand: 2025).

Besonders heikel wird es bei Au-pairs. Sie leben in der Familie, sind aber weder klassische Arbeitnehmer noch Selbstständige. Die meisten Au-pair-Programme verlangen eine Haftpflichtversicherung, aber die Realität sieht oft anders aus. Eine Familie aus unserem Viertel hatte ein Au-pair aus Brasilien. Das Mädchen fuhr mit dem Familienauto zum Einkaufen und verursachte einen Auffahrunfall – 8.000 Euro Schaden. Die Kfz-Versicherung zahlte, stufte die Familie aber hoch. Die private Haftpflicht des Au-pairs? Existierte nicht.

Die rechtliche Stellung von Au-pairs ist kompliziert. Sie gelten als Teil eines Kulturaustauschprogramms, nicht als Arbeitnehmer. Trotzdem müssen Gastfamilien sie bei der Krankenversicherung anmelden und ein Taschengeld zahlen. Für die Haftpflichtversicherung sind sie selbst verantwortlich – theoretisch. Praktisch haben viele Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern keine deutsche Versicherung (Regelungen gemäß Au-pair-Gesellschaft, Stand: 2025).

Ein oft unterschätztes Problem sind Schäden durch Haustiere der Haushaltshilfe. Unsere frühere Babysitterin brachte manchmal ihren Hund mit – die Kinder liebten das Tier. Bis er eines Tages unsere Katze jagte und dabei eine Stehlampe umwarf. Wer haftet? Der Hund gehört der Babysitterin, aber sie war in unserem Auftrag tätig. Die Hundehaftpflicht der Babysitterin zahlte schließlich, aber nur nach langem Schriftverkehr.

Noch komplizierter wurde es bei einer befreundeten Familie. Deren Reinigungskraft hatte eine Katzenallergie, von der sie nichts wusste. Während der Arbeit bekam sie einen schweren Asthmaanfall und musste ins Krankenhaus. Die Unfallversicherung der Minijob-Zentrale wollte nicht zahlen – es sei kein Arbeitsunfall, sondern eine Vorerkrankung. Am Ende übernahm die Krankenkasse die Behandlungskosten, aber die Reinigungskraft konnte wochenlang nicht arbeiten (Einzelfallentscheidung, rechtliche Bewertung kann variieren).

Die Dokumentation ist das A und O. Nach unserem Vasen-Vorfall haben wir angefangen, alles zu dokumentieren. Wer war wann da? Was wurde gemacht? Gab es Vorschäden? Das klingt übertrieben, aber im Schadensfall ist man froh über jeden Beweis.

Wir fotografieren jetzt regelmäßig wertvolle Gegenstände und haben eine Liste mit Seriennummern von Elektronikgeräten. Als unsere neue Putzhilfe anfing, haben wir gemeinsam einen Rundgang gemacht und auf Besonderheiten hingewiesen: „Der Wasserhahn im Bad klemmt manchmal", „Die Terrassentür hakt", „Diese Vase ist eine Nachbildung, nicht schlimm, wenn was passiert."

Ein heikles Thema sind auch Schlüssel. Fast jede Haushaltshilfe bekommt irgendwann einen Schlüssel. Was aber, wenn er verloren geht? Bei einer Mietwohnung mit Schließanlage können da schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Marias Haftpflichtversicherung deckt Schlüsselverlust ab – aber nur bis 5.000 Euro und nur für „fremde private Schlüssel". Bei einer Schließanlage mit 20 Parteien kann das knapp werden (Versicherungsbedingungen Stand: 2025, je nach Anbieter unterschiedlich).

Eine clevere Lösung hat unsere Nachbarin gefunden: Sie hat für ihre Haushaltshilfe einen separaten Schlüssel machen lassen, der nur die Wohnungstür öffnet, nicht die Haustür. „Wenn der verloren geht, muss nur ein Schloss getauscht werden, nicht die ganze Anlage", erklärt sie. Kostenpunkt für den Sonderschlüssel: 50 Euro. Mögliche Ersparnis im Schadensfall: mehrere tausend Euro.

Schäden durch Haushaltshilfen richtig handhaben – 6 Steps

  1. Sofort den Schaden dokumentieren (Fotos, Datum, Uhrzeit, Hergang)
  2. Zeugen notieren (waren andere Personen anwesend?)
  3. Haushaltshilfe nach ihrer Haftpflichtversicherung fragen
  4. Eigene Hausratversicherung informieren (eventuell Deckung möglich)
  5. Schriftliche Schadensmeldung anfertigen (von allen Beteiligten unterschreiben lassen)
  6. Fristen beachten (meist 3-7 Tage für Versicherungsmeldung)

Mustervereinbarung für Haushaltshilfen:

Vereinbarung über Haftung und Versicherung
Zwischen [Name Auftraggeber] und [Name Haushaltshilfe]
Die Haushaltshilfe bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung zu besitzen.
Versicherung: [Name], Police-Nr: [Nummer]
Bei Schäden wird unverzüglich der Auftraggeber informiert.
Datum, Unterschriften beider Parteien

Die steuerlichen Aspekte sollte man nicht vergessen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden – aber nur, wenn sie legal erbracht werden. Bei Minijobs können 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr, geltend gemacht werden. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind es sogar bis zu 4.000 Euro (§ 35a EStG, Stand: 2025). Das ist ein starkes Argument gegen Schwarzarbeit.

Unsere Steuerberaterin hat es vorgerechnet: „Maria kostet euch als Minijobberin vielleicht 50 Euro mehr im Monat als schwarz. Aber ihr bekommt 100 Euro im Jahr von der Steuer zurück, sie ist versichert, und ihr habt kein rechtliches Risiko. Das sollte es wert sein."

Die EU-Dimension wird oft übersehen. Viele Haushaltshilfen kommen aus anderen EU-Ländern. Sie dürfen hier arbeiten, aber wie sieht es mit der Versicherung aus? Grundsätzlich gilt: Eine polnische oder rumänische Haftpflichtversicherung gilt auch in Deutschland. Aber die Deckungssummen sind oft niedriger, und im Schadensfall wird es kompliziert mit der Kommunikation (EU-Richtlinie 2009/103/EG, Stand: 2025, Europäisches Parlament).

Marias Kollegin Ioana aus Rumänien hatte eine Haftpflichtversicherung aus ihrer Heimat. „Kostet dort nur 20 Euro im Jahr", erzählte sie stolz. Als sie bei einer Familie einen Laptop vom Tisch stieß, stellte sich heraus: Die Deckungssumme lag bei 50.000 Euro – in Deutschland sind 3 Millionen Euro üblich. Der Laptop war versichert, aber was wäre bei einem Personenschaden gewesen?

Besonders aufpassen muss man bei Studenten und Schülern. Sie jobben gerne als Babysitter oder Haushaltshilfe, sind aber versicherungstechnisch oft Wackelkandidaten. Bis 25 können Studenten über ihre Eltern haftpflichtversichert sein – aber nur, wenn sie noch zu Hause wohnen oder sich in der Erstausbildung befinden. Ein Zweitstudium, eine Promotion, ein Urlaubssemester – schon kann der Versicherungsschutz wegfallen (Versicherungsbedingungen variieren, Stand: 2025).

Unser Babysitter Tom studiert Medizin im 10. Semester. „Ich bin doch noch Student, also bin ich über meine Eltern versichert", dachte er. Falsch gedacht – die Regelstudienzeit war überschritten, die Familienversicherung griff nicht mehr. Zum Glück ist nie etwas passiert, aber das Risiko war da.

Die Betriebshaftpflicht für Selbstständige ist oft unzureichend. Viele kleine Dienstleister haben die günstigste Variante gewählt – mit niedriger Deckungssumme und vielen Ausschlüssen. „Bearbeitungsschäden" sind oft nicht mitversichert. Was heißt das? Wenn der Fensterputzer die Scheibe putzt und sie dabei zerbricht, ist das ein Bearbeitungsschaden – nicht versichert. Fällt ihm die Leiter um und trifft die Scheibe, ist es versichert.

Diese Spitzfindigkeit haben wir schmerzlich erfahren, als unser selbstständiger Bügelservice ein Seidenkleid ruinierte. „Bearbeitungsschaden", sagte die Versicherung, „nicht gedeckt". 300 Euro für ein Kleid, das meine Frau geliebt hat. Seitdem fragen wir genau nach: Welche Schäden sind versichert, welche nicht?

Die psychologische Komponente darf man nicht unterschätzen. Wenn die Haushaltshilfe, die man seit Jahren kennt und schätzt, einen großen Schaden verursacht – wie geht man damit um? Bei Maria und der Vase war es noch relativ einfach, die Versicherung hat gezahlt, alles gut. Aber was, wenn keine Versicherung da ist? Kündigt man? Verzichtet man auf Schadenersatz? Vereinbart man Ratenzahlung?

Eine Bekannte hatte dieses Dilemma. Ihre Kinderfrau, alleinerziehend mit drei Kindern, hatte aus Versehen einen Wasserschaden verursacht – 2.000 Euro. Keine Versicherung, kein Geld. „Ich konnte sie doch nicht auch noch kündigen", sagte meine Bekannte. Sie haben sich auf 50 Euro monatliche Ratenzahlung geeinigt. Nach einem Jahr war die Hälfte abbezahlt, dann hat meine Bekannte auf den Rest verzichtet. „Sie ist Gold wert, die Kinder lieben sie. Das war es mir wert."

Präventionsmaßnahmen sind oft einfach und effektiv. Wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände wegräumen, wenn die Haushaltshilfe kommt. Klare Anweisungen geben: „Bitte nicht das obere Regal abstauben, da komme ich selbst ran." Rutschfeste Unterlagen für Leitern bereitstellen. Putzmittel zur Verfügung stellen, statt die Haushaltshilfe experimentieren zu lassen.

Nach dem Vasen-Vorfall haben wir unsere Wohnung „haushaltshilfen-sicher" gemacht. Die echten Kunstgegenstände sind in der Vitrine, die Ming-Vasen-Imitation (ja, wir haben Ersatz gekauft) steht sicher in der Ecke, die teuren Elektronikgeräte sind in Schränken verstaut. Maria hat das bemerkt und gemeint: „Ihr müsst nicht alles wegräumen, ich passe jetzt doppelt auf." Aber sicher ist sicher.

Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat klargestellt: Auch bei Gefälligkeiten kann Haftung bestehen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde (BGH, Urteil vom März 2025, Az. VI ZR 120/24). Das betrifft viele Nachbarschaftshilfen. Wenn der Nachbarsjunge beim Blumengießen vergisst, den Wasserhahn zuzudrehen, kann er haftbar gemacht werden – seine Eltern haften übrigens nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das Landgericht München hat entschieden: Eine Reinigungskraft, die trotz Warnung ein empfindliches Gerät mit dem falschen Mittel reinigt, handelt grob fahrlässig und haftet vollständig – Arbeitnehmerprivileg hin oder her (LG München I, Urteil 2024, rechtskräftig 2025). Die Grenzen verschieben sich also ständig.

Zum Abschluss noch ein Blick auf die Hausratversicherung. Viele wissen nicht, dass manche Hausratversicherungen auch Schäden abdecken, die durch Haushaltshilfen entstehen. Bei uns war das nicht der Fall, aber unsere Nachbarn hatten Glück: Ihre Premium-Hausratversicherung übernahm den Schaden, den ihre unversicherte Putzhilfe verursacht hatte. „Kostet 10 Euro mehr im Monat, aber dafür ist alles drin", sagten sie.

Die Versicherungslandschaft ist im Wandel. Neue Produkte kommen auf den Markt, die speziell auf die Sharing Economy und flexible Beschäftigungsverhältnisse zugeschnitten sind. Es gibt jetzt Tagesversicherungen für Haushaltshilfen, die man per App abschließen kann. 5 Euro für einen Tag Vollschutz – das kann sich lohnen, wenn man nur gelegentlich jemanden beschäftigt (Neue Versicherungsprodukte, Stiftung Warentest, Test 2025).

Was haben wir aus der ganzen Geschichte gelernt? Erstens: Immer nach der Versicherung fragen, bevor jemand anfängt zu arbeiten. Zweitens: Legale Beschäftigung lohnt sich – nicht nur steuerlich, sondern auch versicherungstechnisch. Drittens: Im Zweifel lieber einmal zu viel absichern als einmal zu wenig. Und viertens: Ein gutes Verhältnis zur Haushaltshilfe ist Gold wert – aber eine gute Versicherung auch.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man als Auftraggeber eine spezielle Versicherung für Haushaltshilfen abschließen sollte. Es gibt tatsächlich spezielle Haftpflichtversicherungen für Arbeitgeber von Haushaltshilfen, aber die sind meist nur bei mehreren Angestellten sinnvoll. Für eine einzelne Minijobberin reicht es in der Regel, wenn diese selbst eine private Haftpflichtversicherung hat. Man kann aber anbieten, die Kosten dafür zu übernehmen – das sind meist nur 60-100 Euro im Jahr. Wichtiger ist die korrekte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Stand: 2025, Quelle: Minijob-Zentrale – individuelle Beratung empfohlen).

Eine weitere häufige Frage betrifft die Haftung bei Schäden durch minderjährige Babysitter. Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig und haften nicht für Schäden. Zwischen 7 und 18 Jahren kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an. In der Praxis sind minderjährige Babysitter meist über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern versichert. Diese greift auch bei Nebentätigkeiten wie Babysitten, solange die Einkommensgrenze (meist 520 Euro monatlich) nicht überschritten wird. Wichtig: Vorher mit den Eltern des Babysitters klären (Rechtslage nach BGB, Stand: 2025 – Versicherungsbedingungen können variieren).

Oft werden wir auch nach der Absicherung bei Schwarzarbeit gefragt. Ganz klar: Bei Schwarzarbeit gibt es keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt sich die Haushaltshilfe, können hohe Kosten auf den Auftraggeber zukommen. Zudem drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Selbst wenn die schwarzarbeitende Haushaltshilfe eine private Haftpflichtversicherung hat, kann diese die Leistung verweigern, da illegale Tätigkeiten oft ausgeschlossen sind (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Stand: 2025 – Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes).

 

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