
Die Krankenhausreform, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit 2024 durch den politischen Betrieb treibt und die 2026 in ihrer zweiten Umsetzungsphase steckt, verändert gerade stillschweigend etwas, das kaum jemand auf dem Radar hat: die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Kliniken sinkt weiter – und damit auch die Auszahlungsbeträge aus Krankenhaustagegeldversicherungen, ohne dass die Beiträge entsprechend angepasst werden. Wer in Baden-Württemberg in den letzten Monaten einen Versicherungsvertreter gefragt hat, ob das für bestehende Policen Konsequenzen hat, erntete zumeist ein verlegenes Schulterzucken. Genau diese Frage – und viele weitere – hat uns als selbstständige Familie in den vergangenen drei Jahren beschäftigt, gründlich, manchmal schmerzhaft und am Ende ziemlich lehrreich.
Zuletzt aktualisiert: 30. März 2026
🔹 Worum es heute geht: Der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld – und warum gerade Selbstständige die falsche Police wählen. 🔹 Was wir gelernt haben: Das Krankenhaustagegeld ist kein Einkommensersatz, sondern ein kleines Polster – und das sollte man vorher wissen. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Eine ehrliche Entscheidungshilfe, eine Vergleichstabelle und eine fertige Vorlage für die Leistungsbeantragung.
In den ersten Tagen nach unserer Rückkehr aus dem Krankenhaus saßen wir wieder am Küchentisch – meinem Mann ging es besser, die Gallen-OP war erfolgreich verlaufen, aber der Stapel ungeöffneter Rechnungen und Auftragsanfragen, die er in dieser Zeit nicht beantworten konnte, ließ uns unruhig werden. Er ist selbstständiger Handwerker, Einzelunternehmer, kein Angestellter mit Lohnfortzahlung. Zehn Tage Klinik bedeuteten zehn Tage ohne Einnahmen – aber mit laufenden Kosten für Material, Werkzeughaltung und Versicherungen. Damals, vor drei Jahren, hatte ich zum ersten Mal das Gefühl, dass unsere Absicherung möglicherweise nicht das war, was wir dachten.
Die Geschichte mit der Versicherung hatte eigentlich harmlos begonnen. Wir saßen beim Versicherungsmakler, der Termin war wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung anberaumt, und wie das so ist bei solchen Gesprächen – man kommt beim Unterschreiben noch auf vieles Weitere. „Haben Sie eigentlich auch über ein Krankenhaustagegeld nachgedacht?", fragte er und schob uns einen Flyer rüber. Fünfzig Euro pro Tag, zwölf Euro monatlich. Mein Mann rechnete sofort laut vor, was er immer macht: „Zehn Tage Krankenhaus, das wären 500 Euro. Nicht schlecht für zwölf Euro im Monat." Ich war skeptischer, aber ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst – ich bekomme sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Für mich fühlte sich das nach einem netten Extra an, nicht nach einer Notwendigkeit. Für ihn als Selbstständigen? Klang es nach mehr als das.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – den entscheidenden Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld. Beide klingen ähnlich, beide haben das Wort „Krank" im Namen, aber sie greifen in völlig verschiedenen Situationen. Das Krankenhaustagegeld wird ausschließlich dann ausgezahlt, wenn man stationär in einem Krankenhaus aufgenommen ist. Es ist egal, ob man dabei arbeitsfähig ist oder nicht. Es kommt kein Cent, wenn man wochenlang mit einem Bandscheibenvorfall im Bett liegt und nicht arbeiten kann – solange das zuhause passiert. Das Krankentagegeld hingegen greift bei jeder Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob man im Krankenhaus oder im eigenen Schlafzimmer liegt. Für einen Selbstständigen ist das ein Unterschied von Nacht und Tag. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Tarif und Einzelfall abweichen.)
Rückblickend betrachtet war genau das unser Fehler: Wir haben ein Produkt abgeschlossen, das gut klingt, aber für unsere konkrete Lebenssituation nur bedingt geeignet war. Das sagen wir nicht, um den Makler zu kritisieren – der hat uns die Bedingungen erklärt, wir haben nur nicht genug zugehört. Und das dürfte vielen Familien ähnlich gehen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben in Deutschland rund sechs Millionen Menschen eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen (Stand: 2026, Quelle: gdv.de). Wie viele davon Selbstständige sind und eigentlich eine Krankentagegeldversicherung bräuchten, ist nicht erfasst – aber aus unserer Erfahrung mit dem Freundes- und Bekanntenkreis: viele.
Was das Krankenhaustagegeld leistet – und was nicht
Mit der Zeit wurde uns klar, was die Police tatsächlich abdeckt. Die Leistungen sind simpel strukturiert: Pro Tag stationärer Aufenthalt gibt es einen vorher vereinbarten Tagessatz – üblich sind Beträge zwischen 20 und 150 Euro täglich. Das Geld wird ohne Zweckbindung ausgezahlt, man braucht keine Belege für Ausgaben einzureichen. Man erhält es unabhängig davon, ob die Behandlungskosten bereits die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Das klingt großzügig – und in gewissem Sinne ist es das auch. Aber man sollte die Ausgangslage kennen: Die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern lag 2025 bei rund 7,3 Tagen, Tendenz weiter sinkend (Stand: 2026, Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Krankenhausreform, die seit 2024 in Stufen umgesetzt wird, fördert ambulante Behandlungen und kürzere Liegezeiten. Für eine Blinddarm-OP sind heute häufig drei bis vier Tage üblich – früher war man dafür zwei Wochen stationär. Das bedeutet: Bei einem Tagessatz von 50 Euro und einem viertägigen Aufenthalt erhält man 200 Euro. Dafür zahlt man typischerweise über Monate oder Jahre Beiträge. Man sollte das bei der Entscheidung nüchtern durchrechnen.
Was viele Versicherungsnehmer erst dann lesen, wenn's ernst wird, steht im Kleingedruckten. Einige wichtige Punkte, die häufig unterschätzt werden:
- Wartezeit: Die meisten Policen sehen eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss vor. In dieser Zeit werden in der Regel keine Leistungen erbracht – außer bei Unfällen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
- Ambulante Operationen: Ambulante Eingriffe sind häufig ausgeschlossen, selbst wenn man den ganzen Tag in der Klinik verbringt.
- Rehabilitation: Reha-Aufenthalte sind nicht automatisch mitversichert. Manche Tarife zahlen für Reha-Maßnahmen nur die Hälfte des Tagessatzes oder gar nichts. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
- Kündigung durch den Versicherer: Anders als bei der Krankenversicherung haben Anbieter bei Krankenhaustagegeldpolicen in bestimmten Konstellationen das Recht zur Kündigung, zum Beispiel nach wiederholten Leistungsfällen. Das ist ein Risiko, das man nicht unterschätzen sollte.
Vergleichstabelle: Krankenhaustagegeld vs. Krankentagegeld
| Merkmal | Krankenhaustagegeld | Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Wann wird gezahlt? | Bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus | Bei Arbeitsunfähigkeit (auch zuhause) |
| Typischer Tagessatz | 20–150 € | 30–150 € |
| Typischer Beitrag | ca. 8–30 €/Monat | ca. 40–120 €/Monat |
| Zweckbindung | Keine | Keine |
| Karenzzeit (Wartezeit) | Häufig 3 Monate | Häufig 3–6 Wochen |
| Gesundheitsprüfung | Oft vereinfacht | Ausführlicher |
| Für Selbstständige | Ergänzend sinnvoll | Essenziell |
| Für Angestellte | Optionaler Komfort | Ab 6. Woche relevant |
| Kündigung durch Versicherer | Möglich | Eingeschränkter |
| Reha mitversichert? | Oft nur teilweise | Ja, bei AU |
Quelle: Eigene Zusammenstellung auf Basis von GDV-Angaben und Stiftung Warentest (Stand: 2026 – Angaben können je nach Anbieter und Tarif variieren)
Das Kreuzband und die bittere Lektion
Später haben wir gemerkt, was das in der Praxis wirklich bedeutet. Mein Mann riss sich bei einem Arbeitsunfall das Kreuzband. Die Operation war ambulant – er war einen einzigen Tag in der Klinik. Danach sechs Wochen zuhause, kein Arbeiten möglich, keine Aufträge, keine Einnahmen. Aus der Krankenhaustagegeldversicherung kam genau ein Tagessatz: 50 Euro. Den Verdienstausfall von rund zwölf Wochen – er konnte auch in den Wochen sieben bis zwölf nur sehr eingeschränkt arbeiten – mussten wir aus unserem Notgroschen bestreiten. Das war der Moment, in dem wir beide wussten: Wir haben die falsche Police priorisiert.
„Ich dachte, die Versicherung deckt das", sagte er damals am Abend. Dabei saß er mit hochgelagertem Bein auf dem Sofa und scrollte durch den Versicherungsordner. „Steht da, stationärer Aufenthalt. Ambulante OP ist kein stationärer Aufenthalt." Das stimmte. Es stand da. Wir hatten es nur nie so gedacht. Und genau das passiert vielen Menschen – man schließt eine Versicherung ab, ohne die Bedingungen wirklich auf die eigene Lebenssituation zu übertragen.
Stiftung Warentest hat in mehreren Untersuchungen darauf hingewiesen, dass das Krankentagegeld für Selbstständige das zentrale Absicherungsinstrument für Einkommensausfälle bei Krankheit ist (Stand: 2026, Quelle: test.de). Das Krankenhaustagegeld kann ergänzen, aber nicht ersetzen. Diese Reihenfolge ist entscheidend.
Was Selbstständige wirklich brauchen
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – wie gravierend die soziale Absicherungslücke für Selbstständige in Deutschland ist. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, die das sogenannte freiwillige Krankengeld nicht zusätzlich absichern, haben nach sechs Wochen Krankheit in vielen Fällen gar kein gesetzliches Einkommen mehr. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Krankengeld zwar ab der siebten Woche, aber nur dann, wenn man als Selbstständiger einen entsprechenden Tarif gewählt hat – was viele aus Kostengründen nicht tun. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner Sozialrechtsagenda wiederholt darauf hingewiesen, dass die soziale Absicherung von Selbstständigen EU-weit als strukturell unzureichend gilt (Stand: 2026, Quelle: europarl.europa.eu). Deutschland bildet dabei keine Ausnahme. Wer als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Solo-Selbstständige*r tätig ist und krank wird, steht vor einer Lücke, die weder das Krankenhaustagegeld noch die gesetzliche Krankenversicherung allein füllen kann.
Unsere Lösung war letztlich eine Kombination: eine private Krankentagegeldversicherung mit Karenzzeit ab dem 22. Tag – das heißt, die ersten drei Wochen Krankheit überbrücken wir selbst, danach greift die Versicherung. Das kostet für meinen Mann monatlich rund 85 Euro, zahlt ihm aber im Leistungsfall 80 Euro täglich bei jeder Arbeitsunfähigkeit, ob im Krankenhaus oder zuhause. Das fühlt sich nach echter Absicherung an. Das Krankenhaustagegeld behalten wir als kleine Ergänzung.
Der Antragsprozess: Einfacher als gedacht
Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Stärke des Krankenhaustagegeld-Produkts in einem Bereich liegt: der unkomplizierten Abwicklung. Als mein Mann nach seiner Gallen-OP das erste Mal einen Antrag stellte, war der Aufwand minimal. Die Klinik stellt bei Entlassung eine Bescheinigung aus, auf der Aufnahme- und Entlassungsdatum vermerkt sind. Das ist alles, was die Versicherung sehen will. Keine Diagnosen, keine Arztberichte, keine Kostenvoranschläge. Einfach einreichen, warten, Geld kommt. Bei uns dauerte die Auszahlung dreizehn Tage.
Das ist ein Vorteil, der im Alltag unterschätzt wird. Wer schon mal eine Berufsunfähigkeitsleistung beantragt oder einen Rechtsstreit mit einer Versicherung geführt hat, weiß, wie zermürbend das sein kann. Das Krankenhaustagegeld ist per Definition eindeutig: stationär aufgenommen oder nicht, Anzahl der Tage, Tagessatz – das ergibt eine klare Summe. Da gibt es wenig Interpretationsspielraum.
✅ Praxis-Box: Leistung beantragen in 6 Schritten
Schritt 1 – Bescheinigung anfordern Bitten Sie bei der Krankenhausentlassung ausdrücklich um eine schriftliche Entlassungsbescheinigung mit genauem Aufnahme- und Entlassungsdatum. Diese wird in der Regel automatisch ausgestellt, aber fragen lohnt sich.
Schritt 2 – Versicherungsunterlagen heraussuchen Prüfen Sie Ihre Police auf genaue Meldepflichten und Fristen. Viele Versicherungen verlangen eine Meldung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Aufenthalt – häufig 14 bis 30 Tage. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Schritt 3 – Online-Portal oder Formulare nutzen Die meisten Anbieter ermöglichen die Einreichung heute digital. Laden Sie die Bescheinigung als Scan oder Foto hoch. Falls ein Papierformular nötig ist, fordern Sie es telefonisch an.
Schritt 4 – Begleitende Kosten dokumentieren Auch wenn das Tagegeld zweckfrei ist: Notieren Sie sich für Ihre eigene Übersicht, welche Ausgaben entstanden sind – Zuzahlungen, Fahrtkosten, Hilfsmittel. Das hilft bei der Steuererklärung und bei zukünftigen Überlegungen zur Versicherungshöhe.
Schritt 5 – Eingangsbestätigung prüfen Warten Sie auf die schriftliche Eingangsbestätigung. Erhalten Sie keine innerhalb von fünf bis sieben Werktagen, haken Sie telefonisch nach und notieren Sie sich Namen und Datum.
Schritt 6 – Auszahlung prüfen und Unterlagen ablegen Gleichen Sie die ausgezahlte Summe mit Ihren eigenen Aufzeichnungen ab (Tage × Tagessatz). Legen Sie alle Unterlagen – Police, Antrag, Bescheinigung, Auszahlungsbeleg – geordnet ab, am besten digital gesichert. Das erleichtert zukünftige Anträge erheblich.
📄 Musterbrief: Leistungsbeantragung Krankenhaustagegeld
Betreff: Antrag auf Krankenhaustagegeld – Versicherungsnummer [XXXXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Auszahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldanspruchs für meinen stationären Aufenthalt vom [Datum] bis [Datum] im [Name der Klinik, Ort]. Beiliegend finden Sie die Entlassungsbescheinigung als Nachweis. Ich bitte um Auszahlung auf das bekannte Konto (IBAN: [XXXXXX]) und um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs. Für Rückfragen stehe ich telefonisch unter [Telefonnummer] zur Verfügung.
Die Frage des Alters und der Gesundheitsprüfung
Interessant ist auch der Zeitpunkt des Abschlusses. Wir haben die Police mit Mitte dreißig abgeschlossen – das war, wie wir heute sagen würden, eine gute Entscheidung aus einem eher zufälligen Grund. Die Gesundheitsprüfung war damals unkompliziert: vier kurze Fragen, keine ärztliche Untersuchung, keine Bluttests. Das ist typisch für viele Krankenhaustagegeld-Tarife – die Einstiegshürde ist bewusst niedrig gehalten. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge spürbar an, und Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Ein Bekannter mit Diabetes Typ 2 zahlt für denselben Tagessatz fast das Doppelte. Eine Freundin mit chronischen Rückenproblemen bekam einen vollständigen Ausschluss für alle Erkrankungen der Wirbelsäule – also genau für den Bereich, in dem sie am ehesten Leistungen benötigt hätte. Man sollte das nüchtern kalkulieren: Was ist mein tatsächliches Risiko, und was ist davon wirklich mitversichert?
Viele Versicherer setzen außerdem Höchstaltersgrenzen für Neuabschlüsse, häufig bei 65 oder 70 Jahren. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.) Wer im Rentenalter keine bestehende Police hat, findet oft nur noch sehr teure oder eingeschränkte Optionen. Bestehende Verträge können in der Regel fortgeführt werden, aber auch dort steigen die Beiträge mit dem Alter.
Was uns die Erfahrung wirklich gelehrt hat
Rückblickend betrachtet hat uns diese ganze Geschichte eines gelehrt: Versicherungen sind keine abstrakten Produkte. Sie greifen in konkreten Momenten – oder eben nicht. Und ob sie greifen, hängt daran, ob man die eigene Lebenssituation ehrlich analysiert hat, bevor man unterschreibt.
Für mich als Angestellte im öffentlichen Dienst ist das Krankenhaustagegeld ein nettes Polster. Die 200 oder 300 Euro, die bei einem kurzen Klinikaufenthalt anfallen, machen keinen existenziellen Unterschied. Ich habe Lohnfortzahlung, ich habe die gesetzliche Absicherung, ich habe einen kleinen Notgroschen. Für meinen Mann sieht die Rechnung anders aus – für ihn ist die Krankentagegeldversicherung jetzt das wichtigste Instrument, und das Krankenhaustagegeld ergänzt es.
Unsere Empfehlung, wenn wir ehrlich sind: Selbstständige sollten zuerst prüfen, ob sie überhaupt Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten – und wenn nicht, welche Lücke dadurch entsteht. Dann sollte eine private Krankentagegeldversicherung die erste Priorität sein, nicht das Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld kann danach ergänzend sinnvoll sein – aber eben nur als Ergänzung.
Stiftung Warentest empfiehlt für Selbstständige, den Krankentagegeld-Bedarf konkret zu berechnen: laufende Betriebskosten plus Lebenshaltungskosten pro Monat, dividiert durch 30, ergibt den Mindestbedarf pro Tag. Wer 3.000 Euro monatliche Fixkosten hat, braucht 100 Euro täglich – nicht 50. (Stand: 2026, Quelle: test.de)
Nicht vergessen: der psychologische Faktor
Was uns niemand im Vorhinein erklärt hatte und was man in keinem Produktblatt findet: die psychologische Wirkung einer Versicherung. Als mein Mann das zweite Mal im Krankenhaus lag – diesmal mit einem anderen Eingriff – war er spürbar ruhiger. „Wenigstens kommt jeden Tag ein bisschen Geld", sagte er. Die 50 Euro ändern objektiv wenig, aber sie verändern das Gefühl. Man fühlt sich nicht ganz so ausgeliefert, nicht ganz so sehr auf dem Trockenen sitzen. Das ist schwer in Zahlen zu fassen, aber es ist real.
Das gleiche gilt für die Krankentagegeldversicherung, die wir danach abgeschlossen haben. Seitdem liegt eine andere Stimmung über dem Thema Kranksein. Nicht mehr diese unterschwellige Anspannung, ob wir das finanziell durchstehen – sondern das Wissen, dass wir ab dem 22. Tag abgesichert sind. Das verändert die Entscheidungen, die man trifft. Ob man zum Arzt geht oder nicht. Ob man sich auskuriert oder zu früh wieder arbeitet. Gute Versicherungen ermöglichen bessere Entscheidungen – das klingt trivial, ist aber wahr.
Alternativen und ihre Grenzen
Einige werden sich fragen: Brauche ich das überhaupt, wenn ich einfach spare? Die Antwort ist differenziert. Wer die Beiträge konsequent auf ein Tagesgeldkonto überweist, akkumuliert nach zehn Jahren mit zwölf Euro monatlich etwa 1.440 Euro. Das reicht für einen kurzen Klinikaufenthalt. Aber: In den ersten Jahren, bevor das Polster aufgebaut ist, besteht kein Schutz. Und bei einem langen Aufenthalt – drei Wochen stationär, was bei schweren Erkrankungen durchaus vorkommt – reicht das Ersparte möglicherweise nicht.
Die ehrlichste Einschätzung lautet: Das Krankenhaustagegeld ist kein schlechtes Produkt. Es ist ein einfaches, transparentes Produkt mit klaren Grenzen. Wer diese Grenzen kennt und die Versicherung dementsprechend einordnet – als kleines Extra, nicht als tragende Säule – kann damit gut leben.
💬 Häufige Fragen aus unserem Leserkreis
Zahlt das Krankenhaustagegeld auch bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt – zum Beispiel bei einer Rücken-OP, die ich selbst terminiert habe?
Ja, das ist in der Regel der Fall. Das Krankenhaustagegeld unterscheidet typischerweise nicht zwischen Notfallaufnahme und geplantem Eingriff – entscheidend ist der stationäre Aufenthalt. Wichtig ist, dass die Wartezeit nach Vertragsabschluss abgelaufen ist und die Erkrankung nicht ausdrücklich in der Police ausgeschlossen wurde. Wer also weiß, dass er in einem halben Jahr eine geplante OP haben wird, sollte nicht erst dann eine Versicherung abschließen wollen – da greift die Wartezeit. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Mein Mann ist Freiberufler und hat keine eigene Krankentagegeldversicherung. Bekommt er wenigstens Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung?
Das hängt davon ab, welchen Tarif er in der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt hat. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können zwischen einem Tarif mit Krankengeldanspruch und einem ohne wählen – letzterer ist günstiger, lässt einen aber ohne Einkommensersatz ab der siebten Krankheitswoche. Viele wählen den günstigeren Tarif und unterschätzen das Risiko. Wir empfehlen dringend, das vor dem nächsten Beitragseinzug zu prüfen. Eine gute Übersicht bietet die eigene Krankenkasse, und ergänzende Informationen finden sich auch beim GDV unter gdv.de. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Kann mir die Krankenhaustagegeldversicherung gekündigt werden, wenn ich oft krank bin?
Leider ja – das ist ein Punkt, den man kennen sollte. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die nicht kündigen darf, haben private Zusatzversicherer bei manchen Policen das Recht zur Kündigung, in der Regel nach einem Leistungsfall oder bei wiederholten Krankenhausaufenthalten innerhalb kurzer Zeit. Die genauen Bedingungen stehen im jeweiligen Versicherungsvertrag. Wer bereits Vorerkrankungen hat oder häufiger im Krankenhaus war, sollte das beim Abschluss besonders sorgfältig prüfen und im Zweifel einen unabhängigen Versicherungsberater hinzuziehen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Wir schreiben auf diesem Blog aus echter Erfahrung, nicht aus der Theorie. Wenn ihr eigene Erlebnisse mit Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld habt – Kommentare sind offen, wir lesen alles und antworten gerne. Bleibt gesund.