
Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026
🔹 Worum es heute geht: Wir erklären, wie das Saisonkennzeichen funktioniert, wer davon profitiert und was man beim Zulassungsamt wirklich beachten sollte. 🔹 Was wir gelernt haben: Wer sein Fahrzeug nur saisonal nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen pro Jahr mehrere Hundert Euro sparen – ohne jährliche Ab- und Anmeldung. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Eine klare, ehrliche Anleitung mit Mustern, Checklisten und aktuellen Zahlen – damit Sie im Frühjahr einfach losfahren können.
Im Landkreis Berchtesgadener Land führte das Landratsamt im Januar 2026 eine bemerkenswerte Statistik ein: Über 18 Prozent aller dort zugelassenen Fahrzeuge tragen mittlerweile ein Saisonkennzeichen – ein Wert, der bundesweit deutlich über dem Schnitt liegt und regionale Besonderheiten wie die ausgeprägte Motorrad- und Cabrio-Kultur in den Voralpen widerspiegelt. Gleichzeitig sorgte Anfang 2026 eine Diskussion im Bundesrat für Aufruhr: Mehrere Ländervertreter sprachen sich dafür aus, die zulässigen Saisonzeiträume auf mindestens vier Monate auszuweiten – bislang ohne gesetzliche Konsequenz, aber der Druck auf den Gesetzgeber wächst. Für viele Fahrzeughalter bedeutet das: Wer jetzt auf ein Saisonkennzeichen umsteigt, tut das im richtigen Moment, denn das Thema ist politisch so lebendig wie selten zuvor.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Als mein Nachbar Klaus mit seinem blank polierten Oldtimer-Käfer um die Ecke bog und stolz von seinem „Saisonschild" erzählte, nickten meine Frau und ich höflich – hatten aber eigentlich keine Ahnung, wovon er sprach. Dabei stand unser Motorrad seit Oktober in der Garage, war vollständig versichert, und wir zahlten brav jeden Monat Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das buchstäblich keinen Millimeter fuhr. Das Gespräch an diesem Novembernachmittag hat uns dann dazu gebracht, uns ernsthafter mit dem Thema zu beschäftigen. Und rückblickend war es eine der klügsten finanziellen Entscheidungen, die wir in den letzten Jahren getroffen haben.
In den ersten Tagen unserer Recherche wurde schnell klar, dass das Saisonkennzeichen in Deutschland keine neue Erfindung ist – es existiert seit 1997 und ist gesetzlich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt, konkret in § 9 FZV. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de) Der Grundgedanke ist verblüffend simpel: Wer sein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten des Jahres nutzt, soll auch nur für diese Monate zahlen. Das klingt fair – und ist es auch. Das Kennzeichen selbst trägt an der rechten Seite einen kleinen Aufdruck, der den Zulassungszeitraum in Monatszahlen angibt, zum Beispiel „04–10" für April bis Oktober. Wer sein Auto oder Motorrad außerhalb dieses Zeitraums auf öffentlichen Straßen bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert empfindliche Bußgelder.
Später haben wir gemerkt, dass viele Menschen das Saisonkennzeichen mit einer regulären Abmeldung verwechseln. Der Unterschied ist wesentlich: Wer sein Fahrzeug abmeldet, muss es jedes Jahr neu anmelden – mitsamt Termin beim Zulassungsamt, neuen Unterlagen, möglichen Wartezeiten. Das Saisonkennzeichen dagegen ist einmalig beantragt und funktioniert anschließend automatisch: Jedes Jahr beginnt die Saison zu dem Monat, den Sie festgelegt haben, und endet entsprechend – ohne jeglichen weiteren bürokratischen Aufwand. Das klingt nach einer Kleinigkeit, aber wer schon mal zwei Stunden im Warteraum eines Zulassungsamts gesessen hat, weiß, wie wertvoll diese Erleichterung ist.
Mit der Zeit wurde uns klar, wie groß die tatsächlichen Einsparungen sein können. Die Kfz-Steuer wird in Deutschland anteilig berechnet – für jeden Monat, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist, entfällt der entsprechende Anteil. Bei einem Motorrad mit 500 ccm Hubraum und Euro-4-Norm, für das üblicherweise rund 80 Euro Kfz-Steuer im Jahr anfallen, bedeutet ein Saisonkennzeichen von April bis Oktober (also 7 von 12 Monaten), dass Sie nur etwa 47 Euro zahlen. (Beispielangabe – kann je nach Fahrzeugtyp, Hubraum und Emissionsklasse abweichen.) Für größere Fahrzeuge oder Cabrios mit höherer Grundsteuer kann die Ersparnis deutlich höher ausfallen.
Noch interessanter wird es beim Blick auf die Versicherungsprämie. Die meisten Kfz-Versicherer bieten für Saisonkennzeichen spürbar günstigere Beiträge an – in der Regel wird die Jahresprämie auf den gewählten Zeitraum umgerechnet, zuzüglich einer kleinen Verwaltungsgebühr. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Schadensfreiheitsklasse und Tarif erheblich variieren.) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versicherungsrechtlich in der Außerbetriebsetzungsphase als ruhend gelten – das bedeutet, Schäden, die in dieser Zeit auf nicht-öffentlichen Stellflächen entstehen (zum Beispiel in der Garage), können unter bestimmten Bedingungen über eine sogenannte Ruhend-Deckung abgesichert werden. (Quelle: gdv.de, Stand: 2026) Ob Ihr Anbieter das automatisch einschließt oder separat anbietet, sollten Sie vorab klären.
Übersicht: Saisonkennzeichen auf einen Blick
| Merkmal | Ganzjahres-KZ | Saisonkennzeichen (7 Monate) |
|---|---|---|
| Kfz-Steuer | 100 % des Jahresbeitrags | ca. 58 % (7/12 Monate)* |
| Versicherung | 100 % Jahresprämie | anteilig, Anbieter-abhängig* |
| Jährl. Anmeldung | nicht nötig | nicht nötig (einmalig) |
| Bürokratie | keine laufende | einmalige Umstellung |
| Nutzung außerhalb | jederzeit erlaubt | verboten (Bußgeld möglich) |
| Garage / Privatgelände | egal | erlaubt (kein Kennzeichen nötig auf Privatgelände) |
| TÜV / HU | regulärer Rhythmus | regulärer Rhythmus |
| Abmeldung nötig? | bei Kauf / Verkauf | bei Kauf / Verkauf |
* Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von FZV § 9, Stand 2026.
Rückblickend betrachtet war der Gang zum Zulassungsamt weniger kompliziert als gedacht. Man braucht in der Regel folgende Unterlagen: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Nachweis über eine bestehende Kfz-Versicherung (eVB-Nummer) sowie – falls vorhanden – die Hauptuntersuchungsbescheinigung (TÜV-Plakette). (Beispielangabe – die genauen Anforderungen können je nach Zulassungsstelle und Bundesland variieren.) Die Bearbeitungsgebühr für die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen liegt häufig zwischen 10 und 30 Euro, in manchen Kommunen auch etwas darüber. Wer das Kennzeichen komplett neu anfertigen lassen muss, zahlt zusätzlich die Kosten für die Schilder selbst – oft zwischen 15 und 30 Euro beim Schildermacher direkt neben dem Amt.
Eine Sache, die uns niemand vorab gesagt hatte: Der Mindestzeitraum für ein Saisonkennzeichen beträgt zwei Monate, der Höchstzeitraum elf Monate. Ein Ganzjahresbetrieb über ein Saisonkennzeichen ist also ausdrücklich nicht möglich – dafür bleibt das reguläre Kennzeichen vorbehalten. Ebenso wichtig: Einmal festgelegt, lässt sich der Saisonzeitraum nicht beliebig verschieben. Eine Änderung ist möglich, erfordert aber erneut einen Behördengang und eine neue Gebühr. (Beispielangabe – kann je nach Zulassungsbehörde variieren.)
In unserem Freundeskreis hat die Entscheidung für das Saisonkennzeichen bei unserem Motorrad eine kleine Welle ausgelöst. Unsere Freundin Martina, die seit Jahren ein Cabrio in der Garage stehen hat, rief mich regelrecht aufgeregt an: „Ich zahle das ganze Jahr Versicherung für einen Wagen, den ich von November bis März nicht einmal anschaue!" Sie hat die Umstellung inzwischen durchgeführt – und spart nach eigener Aussage knapp 180 Euro im Jahr, wenn man Steuer und Versicherung zusammenrechnet. Das klingt vielleicht nach wenig. Aber über zehn Jahre summiert sich das auf 1.800 Euro – genug für eine schöne Kurzreise mit eben jenem Cabrio.
Ganz wichtig ist dabei, was viele unterschätzen: Das Fahrzeug darf während der Ruhephase nicht auf öffentlichem Straßenland stehen. Das gilt auch für öffentliche Parkplätze. Wer sein Auto im Winter auf der Straße vor dem Haus parkt und ein Saisonkennzeichen hat, riskiert ein Bußgeld – und möglicherweise sogar das Abschleppen. Das Fahrzeug muss in der Außerbetriebsetzungszeit auf privatem Gelände untergestellt sein: in der eigenen Garage, auf einem Privatparkplatz oder auf einem gemieteten Stellplatz. (Beispielangabe – die genaue rechtliche Bewertung kann im Einzelfall variieren; im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Zulassungsstelle oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.)
Mit der Zeit wurde uns auch die ökologische Dimension des Themas bewusster. Wer sein Fahrzeug saisonal stilllegt, spart nicht nur Geld, sondern reduziert auch den Ressourcenverbrauch – sowohl in Bezug auf Kraftstoff als auch auf Verschleiß und die damit verbundene Materialproduktion. Der NABU weist regelmäßig darauf hin, dass seltener genutzte Fahrzeuge – insbesondere wenn das Saisonkennzeichen dazu führt, dass in den Wintermonaten auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umgestiegen wird – einen messbaren Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter CO₂-Emissionen leisten können. (Quelle: nabu.de, Stand: 2026) Das ist natürlich kein Automatismus: Wer im Winter statt des Motorrads einfach öfter das zweite Auto nimmt, hat damit ökologisch nichts gewonnen. Aber wer die Gelegenheit nutzt, bewusster mit Mobilität umzugehen, tut sich selbst und der Umwelt etwas Gutes.
Auch der BUND Naturschutz in Bayern hat zuletzt in seiner Jahrespublikation 2025/2026 darauf hingewiesen, dass die wachsende Verbreitung von Saisonkennzeichen – insbesondere bei Freizeitfahrzeugen – ein interessantes Signal sei: Es zeige, dass immer mehr Menschen bereit seien, ihren Fahrzeugbesitz kritisch zu hinterfragen und ihn stärker an der tatsächlichen Nutzung auszurichten. (Quelle: bund-naturschutz.de, Stand: 2026)
Erwähnenswert ist auch die europäische Perspektive. Ähnliche Regelungen für saisonale Fahrzeugzulassungen gibt es in mehreren EU-Mitgliedstaaten – die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich. Das Europäische Parlament hat in seiner Verkehrsausschusssitzung vom Herbst 2025 eine Überprüfung nationaler Regelungen zur Fahrzeugzulassung angekündigt, mit dem Ziel, Mindeststandards für saisonale Zulassungsmodelle EU-weit zu harmonisieren. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht eingeleitet, aber die Richtung ist klar: Saisonkennzeichen könnten in Zukunft auch grenzüberschreitend eine Rolle spielen. (Quelle: europa.eu, Stand: 2026)
✅ PRAXIS-BOX: Saisonkennzeichen beantragen – in 6 Schritten
Schritt 1 – Saison planen Überlegen Sie, in welchen Monaten Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nutzen. Denken Sie dabei an Wetterabhängigkeiten, Urlaubspläne und Ihren persönlichen Fahrstil. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen.
Schritt 2 – Versicherung vorab kontaktieren Informieren Sie Ihren Kfz-Versicherer über den geplanten Saisonwechsel, bevor Sie zum Zulassungsamt gehen. Fragen Sie gezielt nach der neuen Prämienberechnung und ob eine Ruhend-Deckung für die Außerbetriebsetzungszeit angeboten wird. Lassen Sie sich die Änderung schriftlich bestätigen und fordern Sie eine neue eVB-Nummer an.
Schritt 3 – Unterlagen zusammenstellen Legen Sie bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), gültigen Lichtbildausweis, eVB-Nummer der Versicherung sowie ggf. aktuelle HU-Bescheinigung.
Schritt 4 – Termin beim Zulassungsamt buchen Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchung an – nutzen Sie das, um Wartezeiten zu vermeiden. Prüfen Sie vorab die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde, damit Sie mit dem passenden Betrag vorbereitet sind.
Schritt 5 – Kennzeichen anfertigen lassen Sofern das bisherige Kennzeichen kein Saisondatum trägt, müssen neue Schilder geprägt werden. Schildermacher in der Nähe der Zulassungsstelle erledigen das meist innerhalb weniger Minuten.
Schritt 6 – Fahrzeug in der Ruhephase sichern Stellen Sie das Fahrzeug auf privatem Gelände ab. Ziehen Sie in Erwägung, eine Garage zu mieten, wenn kein eigener Stellplatz vorhanden ist. Notieren Sie sich den genauen Beginn und das Ende der Saison – und markieren Sie beide Daten in Ihrem Kalender, damit Sie nicht versehentlich außerhalb des Zeitraums fahren.
(Alle Angaben sind allgemeiner Natur und können je nach Zulassungsstelle, Bundesland und individuellem Fall variieren.)
📄 Musterschreiben an den Kfz-Versicherer
Betreff: Umstellung auf Saisonkennzeichen – Bitte um Prämienanpassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, für mein Fahrzeug [Marke, Modell, amtliches Kennzeichen]
beim zuständigen Zulassungsamt ein Saisonkennzeichen für den Zeitraum
[Monat] bis [Monat] zu beantragen. Ich bitte Sie, mir für diesen Zeitraum
eine angepasste Versicherungsprämie sowie eine neue eVB-Nummer mitzuteilen
und zu klären, ob für die Ruhephase eine Ruhend-Deckung eingeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Adresse, Versicherungsnummer]
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht – und das ist eigentlich die ehrlichste Zusammenfassung dieses ganzen Prozesses. Das Saisonkennzeichen ist eines jener bürokratischen Instrumente, das einfacher ist als sein Name vermuten lässt, und das sich für viele Fahrzeughalter schnell amortisiert. Wer ein Motorrad, ein Cabrio, ein Wohnmobil oder ein Oldtimer-Fahrzeug besitzt, das in den Wintermonaten ohnehin nicht bewegt wird, sollte diesen Schritt ernsthaft in Betracht ziehen. Und wer noch zögert, sollte spätestens jetzt – im Frühjahr 2026, wenn die Saison beginnt – den ersten Schritt wagen.
Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich der Blick auf die Verbraucherinformationen der Stiftung Warentest, die regelmäßig Kfz-Versicherungen vergleicht und dabei auch auf Sonderregelungen für saisonale Fahrzeuge eingeht. (Quelle: test.de, Stand: 2026)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mit einem Saisonkennzeichen spontan außerhalb meiner Saison fahren?
Das ist eine Frage, die uns viele Leser:innen stellen – und die Antwort ist eindeutig: Nein, das ist in der Regel nicht erlaubt. Das Saisonkennzeichen legt fest, in welchen Monaten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Wer außerhalb dieses Zeitraums fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Zulassungsvorschriften, sondern möglicherweise auch Probleme mit dem Versicherungsschutz – denn die Kfz-Haftpflicht gilt in der Regel nur für den vereinbarten Saisonzeitraum. Einzige Ausnahme ist die direkte Fahrt zu einem TÜV- oder HU-Termin, sofern diese außerhalb der Saison notwendig wird – hier empfiehlt sich jedoch immer eine vorherige Rückfrage bei der Versicherung und der Zulassungsstelle. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Was passiert mit dem Fahrzeug, wenn die Saison abläuft und ich vergesse, es abzustellen?
Das klingt nach einer harmlosen Frage, hat aber durchaus praktische Relevanz. Technisch gesehen erlischt die Zulassung mit dem letzten Tag des eingetragenen Saisonmonats. Wer danach auf öffentlichem Straßenland fährt, tut das mit einem faktisch nicht zugelassenem Fahrzeug – was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Polizeibeamte können das an dem kleinen Aufdruck auf dem Kennzeichen erkennen. Wer also im Oktober in den Urlaub fährt und bis November zurück ist, sollte das unbedingt im Vorfeld mit der Planung des Saisonzeitraums abstimmen. Es empfiehlt sich daher, den Saisonzeitraum etwas großzügiger zu wählen und eher ein oder zwei Wochen Puffer einzuplanen. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Zulassungsstelle variieren.)
Lohnt sich das Saisonkennzeichen auch für Wohnmobile?
Ja – und für Wohnmobile lohnt es sich in vielen Fällen sogar besonders. Wohnmobile haben häufig vergleichsweise hohe Kfz-Steuern (da sie steuerlich als Kraftomnibusse oder Wohnmobile eigener Klasse eingestuft werden können) und auch die Versicherungsprämien sind nicht selten im dreistelligen Bereich pro Monat. Wer sein Wohnmobil nur von April bis Oktober nutzt, spart damit sowohl bei der Steuer als auch bei der Versicherung bis zu 40 Prozent der Jahreskosten – je nach Fahrzeug, Tarif und Region. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.) Einzige Überlegung: Wer im Winter spontan mit dem Wohnmobil verreisen möchte, ist mit einem Saisonkennzeichen eingeschränkt. Für Vielfahr:innen ohne klares Winterpausenmuster ist das Saisonkennzeichen möglicherweise nicht die optimale Lösung.
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können aber je nach individuellem Fall, Region, Anbieter und aktueller Rechtslage variieren. Im Zweifel empfehlen wir, eine Zulassungsstelle, einen Versicherungsberater oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 9 (gesetze-im-internet.de, Stand 2026) · Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (gdv.de, Stand 2026) · NABU – Naturschutzbund Deutschland (nabu.de, Stand 2026) · BUND Naturschutz in Bayern (bund-naturschutz.de, Stand 2026) · Europäisches Parlament, Verkehrsausschuss (europa.eu, Stand 2026) · Stiftung Warentest (test.de, Stand 2026)