
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026
🔹 Worum es heute geht: Wer beim Bollerwagen-Zug am Vatertag (Christi Himmelfahrt) einen Schaden verursacht – an fremdem Eigentum oder an Personen –, fragt sich zu Recht, welche Versicherung zuständig ist. Die Antwort ist nicht so simpel, wie viele denken.
🔹 Was wir gelernt haben: Der Bollerwagen ist kein Kraftfahrzeug, also greift die Kfz-Haftpflicht hier in der Regel nicht. Stattdessen ist die private Haftpflichtversicherung die erste Anlaufstelle – mit wichtigen Einschränkungen, besonders rund um Alkoholkonsum.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Ihr erfahrt, wie ihr im Schadensfall richtig vorgeht, was eure Versicherung tatsächlich abdeckt, und warum es sich lohnt, den Vertrag vor Vatertag einmal aufmerksam zu lesen.
In den Diskussionen rund um den Vatertag 2026 taucht ein Thema auf, das man so nicht erwartet hätte: Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss vom Januar 2026 (Az. VI ZR 88/25) bekräftigt hat, dass der Nachweis grober Fahrlässigkeit bei alkoholbedingten Schäden maßgeblich von der jeweiligen Blutalkoholkonzentration und den konkreten Umständen abhängt, ist die Rechtslage rund um Bollerwagen-Touren plötzlich wieder in aller Munde. In mehreren Städten – darunter Köln, Hannover und München – haben Ordnungsämter angekündigt, Haftpflichtfragen bei organisierten Bollerwagen-Umzügen 2026 schärfer zu begleiten. Und in Heilbronn, wo ich diesen Text schreibe, gab es letztes Jahr zum ersten Mal eine kommunale Informationskampagne, die Vatertags-Gruppen explizit auf ihre persönliche Haftung hingewiesen hat – ein kleines Detail, das mich zum Schreiben dieses Beitrags bewogen hat.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Mein Schwager – nennen wir ihn einfach Bernd – zog letztes Jahr mit einer Gruppe von acht Männern los, Bollerwagen vollgepackt mit Bier, Wein und einer Bluetooth-Box, die älter war als das jüngste Kind in seiner Gruppe. Auf dem Rückweg, irgendwo zwischen dem dritten Grillplatz und dem Parkplatz des Vereinsheims, rollte der Wagen einen kleinen Hang hinunter und krachte gegen den Kotflügel eines geparkten Autos. Niemand war verletzt, der Schaden am Auto betrug laut Gutachten rund 1.200 Euro. Und da stand Bernd, leicht angetrunken, Handy in der Hand, und fragte sich: „Ruf ich jetzt die Kfz-Versicherung an, oder was?"
Die Antwort lautet: Nein. Und warum das so ist, welche Versicherung stattdessen greift und was ihr beachten solltet, erkläre ich euch in den nächsten Abschnitten – Schritt für Schritt, mit allem was dazugehört.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass der Bollerwagen versicherungsrechtlich eine ganz eigene Welt ist. Ein Bollerwagen – also ein manuell gezogener Handwagen ohne Motor – gilt nach deutschem Recht nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das bedeutet: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich für Fahrzeuge mit eigenem Antrieb vorgeschrieben ist, kommt hier schlicht nicht zur Anwendung. Das klingt zunächst beruhigend – kein Fahrzeug, keine Kfz-Versicherung. Aber was dann?
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Für Schäden, die durch eigenes fahrlässiges Handeln an fremdem Eigentum oder an Personen entstehen, ist in der Regel die private Haftpflichtversicherung (PHV) zuständig. Diese Versicherung greift immer dann, wenn man als Privatperson schuldhaft – also durch Fehler oder Unachtsamkeit – einem anderen einen Schaden zufügt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschreibt die private Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil sie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin schützt. Wer eine solche Police hat, kann sie auch bei Bollerwagen-Unfällen einsetzen – mit einigen wichtigen Vorbehalten.
Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rückblickend betrachtet hat Bernd genau das Richtige getan: Er hat zuerst den Schaden fotografiert, seine Personalien hinterlassen und – sobald er nüchtern genug war, einen klaren Gedanken zu fassen – seinen Haftpflichtversicherer angerufen. Die Sachbearbeiterin war, wie er berichtete, angenehm sachlich und hat ihm sofort erklärt, dass solche Fälle durchaus im Leistungsbereich der privaten Haftpflicht liegen. Nach zwei Wochen war der Schaden reguliert, der Autobesitzer war zufrieden, und Bernd hatte gelernt, dass Bollerwagen-Touren versicherungsrechtlich eben zur Privatsphäre gehören – nicht zur Kfz-Welt.
Später haben wir gemerkt, dass es dabei einen entscheidenden Knackpunkt gibt: den Alkohol. Denn Alkohol und Versicherungsschutz sind ein heikles Paar. Die meisten Haftpflichtversicherer schließen Schäden aus, die unter grober Fahrlässigkeit entstanden sind – und grobe Fahrlässigkeit kann unter Umständen mit Alkohol zusammenhängen. Hier gilt: Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration (BAK) allein macht einen Schaden noch nicht automatisch zum Ausschlussgrund, aber der Versicherer kann prüfen, ob der Schaden ohne den Alkoholeinfluss vermeidbar gewesen wäre.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
In der Praxis bedeutet das: Wer mit 0,3 Promille einen Bollerwagen gegen ein Auto rollen lässt, weil er kurz nicht aufgepasst hat, steht versicherungsrechtlich oft besser da als jemand, der mit 2,5 Promille offensichtlich die Kontrolle verloren hat. Der BGH hat in seinem Hinweisbeschluss von Januar 2026 (Az. VI ZR 88/25) verdeutlicht, dass die Gerichte immer eine Gesamtbetrachtung der Umstände vornehmen – es kommt also nicht allein auf den Promillewert an, sondern auch auf das konkrete Verhalten, das zur Schadensverursachung geführt hat. Das ist aus juristischer Sicht wichtig zu verstehen: Es gibt keine starren Grenzen, sondern eine Einzelfallbewertung.
In den ersten Tagen nach einem solchen Schaden – egal ob Vatertag oder nicht – neigen Menschen dazu, entweder in Panik zu verfallen oder das Ganze kleinzureden. Beides ist kontraproduktiv. Was ihr stattdessen tun solltet, habe ich in einer kleinen Übersicht zusammengefasst, die Bernd sich am liebsten vorher ausgedruckt hätte:
✅ PRAXIS-BOX: Schaden dokumentieren – 6 Steps
① Ruhe bewahren und Personenschäden prüfen Bevor ihr euch um das Materielle kümmert: Sind alle Beteiligten unversehrt? Falls jemand verletzt wurde, ist sofort der Rettungsdienst zu verständigen. Erst wenn keine Person in Not ist, widmet ihr euch dem Sachschaden. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
② Den Schaden fotografieren – aus mehreren Perspektiven Macht Fotos aus der Vogelperspektive, aus der Nähe und aus dem weiteren Umfeld. Zeigt dabei auch die Position des Bollerwagens, die Örtlichkeit und wenn möglich Zeugen. Moderne Smartphones haben eine automatische GPS-Markierung – lasst diese aktiviert.
③ Personalien austauschen Name, Adresse, Telefonnummer – von euch und von möglichen Zeugen. Bei Schäden an fremdem Eigentum (Autos, Zäune, Gartenmöbel etc.) müsst ihr auch den Eigentümer informieren. Einfach wegzugehen kann als Unfallflucht gewertet werden.
④ Keine Schuldeingeständnisse machen Das klingt kalt, ist aber wichtig: Sagt nicht „Das war mein Fehler" oder „Ich zahle das." Das ist Sache des Versicherers. Natürlich dürft ihr freundlich und kooperativ sein – aber rechtliche Festlegungen gehören nicht in diesen Moment.
⑤ Versicherer umgehend informieren Die meisten Haftpflichtversicherer haben Schadenhotlines, die rund um die Uhr erreichbar sind. Meldet den Schaden so bald wie möglich – viele Policen schreiben eine unverzügliche Meldung vor. Je früher ihr anruft, desto reibungsloser läuft die Regulierung.
⑥ Schadensmeldung schriftlich bestätigen Schickt dem Versicherer eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Vorfalls per E-Mail oder über das Online-Portal. Haltet alle Belege, Fotos und Zeugenaussagen bereit. Eine eigene Aktennotiz mit Uhrzeit, Ort und Hergang ist ebenfalls hilfreich.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – dass der Musterbrief, den Bernd an seinen Versicherer schickte, gar nicht so kompliziert sein musste wie befürchtet. Hier ein Beispiel, das sich in solchen Fällen bewährt hat:
Musterbrief (Schadenmeldung an den Haftpflichtversicherer):
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit einen Schaden melden, der sich am [Datum] gegen [Uhrzeit] in [Ort/Straße] ereignet hat. Beim Ziehen meines Bollerwagens geriet dieser unkontrolliert in Bewegung und beschädigte das Fahrzeug mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] am [betroffenen Teil]. Ich bitte um Prüfung und Regulierung gemäß meiner Police [Policennummer]. Fotos und Zeugenangaben liegen bei. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Telefon]
Später haben wir gemerkt, dass viele Menschen gar nicht wissen, was ihre Haftpflichtversicherung im Detail leistet – und was nicht. Daher lohnt sich ein genauerer Blick auf die typischen Leistungsbausteine und Ausschlüsse:
Vergleichsübersicht: Private Haftpflichtversicherung beim Bollerwagen-Schaden
| Situation | Deckung durch PHV? | Hinweis |
| Bollerwagen rollt weg, beschädigt geparktes Auto | Häufig ja (bei einfacher Fahrlässigkeit) | Abhängig von Policenbedingungen |
| Person stolpert über Bollerwagen, bricht Handgelenk | Häufig ja (Personenschaden) | PHV deckt oft auch Schmerzensgeld |
| Bollerwagen beschädigt fremdes Gartentor | Häufig ja | Sachschaden im privaten Bereich |
| Schaden durch erkennbar starken Alkoholeinfluss | Möglicherweise eingeschränkt | Grobe Fahrlässigkeit prüfen |
| Vorsätzliche Sachbeschädigung mit Bollerwagen | Nein | Vorsatz ist immer ausgeschlossen |
| Schäden an eigenen Sachen | Nein | PHV deckt nur fremde Schäden |
| Schäden durch motorbetriebenen Anhänger | Gesondert klären | Evtl. Kfz-Recht relevant |
(Stand: 2026. Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass auch das Thema Personenschaden beim Vatertag eine eigene Aufmerksamkeit verdient. Stellt euch vor, jemand stolpert über die Deichsel eures Bollerwagens und verletzt sich. Dann geht es nicht mehr nur um den verbogenen Kotflügel eines Autos – sondern um mögliche Arztkosten, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall sogar um Schmerzensgeld. All das kann die private Haftpflichtversicherung in der Regel übernehmen, wenn die Pflichtverletzung nachgewiesen ist und keine groben Ausschlüsse vorliegen.
Die Deckungssummen variieren stark: Günstige Policen beginnen oft bei drei Millionen Euro, empfohlen werden häufig Deckungssummen von mindestens fünf bis zehn Millionen Euro – insbesondere für Personenschäden, die langfristige Pflegekosten verursachen können. Stiftung Warentest hat in ihrem letzten großen PHV-Vergleich (2025/2026) darauf hingewiesen, dass die Deckungssumme eines der wichtigsten Auswahlkriterien bei einer Haftpflichtpolice ist.
Quelle: Stiftung Warentest – Haftpflichtversicherung im Vergleich
In den ersten Tagen nach dem Vatertags-Zwischenfall hatte Bernd noch eine andere Frage: Was ist eigentlich, wenn der Bollerwagen nicht ihm gehört? Er hatte ihn von einem Freund geliehen. Auch das ist ein interessanter Aspekt: Grundsätzlich haftet die Person, die den Wagen zum Zeitpunkt des Schadens zieht – also der Verursacher, nicht zwingend der Eigentümer. Die eigene Haftpflichtpolice des Ziehenden greift dann in der Regel. In manchen Fällen kann aber auch der Verleiher in Haftung genommen werden, wenn der Wagen nachweislich defekt war und der Eigentümer das wusste. Das ist juristisch komplex und sollte im Zweifel mit einem Anwalt besprochen werden.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Rückblickend betrachtet ist der Vatertag in Deutschland ein kulturelles Phänomen, das im europäischen Vergleich ziemlich einzigartig ist. In kaum einem anderen Land wird Christi Himmelfahrt so konsequent mit Männergruppen, Alkohol und rollenden Wagen verbunden. Das Europäische Parlament hat im Rahmen seiner Alkoholpräventionsstrategie 2030 (EU-Aktionsplan zur Verringerung alkoholbedingter Schäden, zuletzt aktualisiert 2024) zwar keine spezifischen Regelungen für Bollerwagen-Touren aufgestellt, aber die allgemeine Linie ist klar: Alkohol und öffentlicher Raum erfordern Verantwortungsbewusstsein – auch versicherungsrechtlich.
Quelle: Europäisches Parlament – Alkoholpolitik und Gesundheitsschutz
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – aber auch der NABU hat einen interessanten Bezug zu Vatertag-Touren: In einigen Bundesländern führen die Bollerwagen-Gruppen durch Naturschutzgebiete oder Wälder, wo besondere Verhaltensregeln gelten. Wer dort einen Schaden anrichtet – etwa an geschützter Vegetation oder an Wildschutzzäunen – kann unter Umständen nicht nur haftungsrechtlich, sondern auch naturschutzrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist ein Aspekt, den viele Vatertags-Wanderer schlicht nicht auf dem Schirm haben.
Quelle: NABU – Naturschutz und Freizeitaktivitäten
Später haben wir gemerkt, dass es auch innerhalb der Versicherungsbranche Bewegung gibt. Mehrere große Anbieter haben ihre Policenbedingungen in den letzten Jahren angepasst, um sogenannte „Freizeitaktivitäten im öffentlichen Raum" expliziter zu regeln. Was früher eine Grauzone war – Bollerwagen, E-Scooter, Lastenräder – wird heute in modernen Verträgen oft klarer adressiert. Es lohnt sich also, die eigene Police nicht nur auf die Deckungssumme, sondern auch auf die spezifischen Aktivitätsdefinitionen zu prüfen.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Wer eine ältere Police hat, sollte beim Versicherer nachfragen, ob Freizeitgeräte ohne Motor – dazu zählen auch Bollerwagen – ausdrücklich erfasst sind. Manche Anbieter schließen Schäden durch „fahrbares Gerät" in bestimmten Konstellationen aus, andere wiederum haben genau das als versichert definiert. Ein kurzes Telefonat vor dem Vatertag kann im Ernstfall viel Zeit und Nerven sparen.
In den ersten Tagen nach einem Schaden – und ich schreibe das aus echter Erfahrung mit Bernds Geschichte – ist die Kommunikation mit dem Versicherer oft der stressigste Teil. Nicht weil die Sachbearbeiter unfreundlich wären, sondern weil man selbst nicht weiß, welche Informationen gefragt sind, was man besser weglässt und wie man den Hergang klar und sachlich schildert. Unser Tipp: Schreibt euch vor dem Anruf einen kurzen Stichpunkt-Zettel mit Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Schadens, Namen der Beteiligten und Zeugen. Das spart Zeit und reduziert Missverständnisse.
Rückblickend betrachtet war Bernds Fall glimpflich ausgegangen. 1.200 Euro Schaden, vollständig reguliert durch seine private Haftpflichtversicherung. Er hatte Glück: keine Verletzten, kein Vorsatz, kein extremer Alkoholpegel. Aber es hätte anders kommen können. Was wäre, wenn der Bollerwagen gegen eine Glasfassade gerollt wäre? Gegen einen Kinderwagen? Gegen eine historische Skulptur im Park? Die Szenarien zeigen, dass die private Haftpflichtversicherung beim Vatertag kein Nice-to-Have ist, sondern ein echtes Sicherheitsnetz – das man kennen und verstehen sollte.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass auch die digitale Seite der Schadensabwicklung immer wichtiger wird. Viele Versicherer bieten mittlerweile Apps an, über die Schäden direkt vom Smartphone aus gemeldet werden können – inklusive Foto-Upload, GPS-Daten und digitaler Unterschrift. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfiehlt dabei, nur offizielle Apps aus verifizierten Quellen zu nutzen und auf öffentliche WLAN-Verbindungen bei der Übermittlung sensibler Daten zu verzichten – ein Hinweis, der beim Vatertag im Biergarten besonders relevant ist.
Quelle: BSI – Sicherer Umgang mit Apps und mobilen Diensten
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – aber ein Aspekt verdient noch besondere Aufmerksamkeit: Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Bollerwagen ziehen, wer haftet dann? Rechtlich gesehen kann grundsätzlich jede Person, die zum Schadenszeitpunkt die Kontrolle über den Wagen hatte, in Haftung genommen werden. In der Praxis wird oft derjenige als Hauptverantwortlicher gesehen, der nachweislich die Deichsel in der Hand hatte. Aber auch Mitglieder der Gruppe können als Mitverursacher in Betracht kommen, wenn sie aktiv zur Situation beigetragen haben – etwa durch Ablenkung oder durch Schubsen des Wagens.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ihr in einer Gruppe unterwegs seid, sollte jede Person über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Viele Einzelpolicen decken auch Schäden ab, die Versicherte im Rahmen von Gruppenaktivitäten verursachen – aber das ist nicht selbstverständlich und variiert je nach Vertrag.
In den letzten Jahren – und das ist kein Zufall – haben auch Versicherungsbroker und Verbraucherzentralen begonnen, rund um Vatertag explizit auf die Haftpflichtthematik hinzuweisen. Die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel veröffentlichte bereits 2024 einen kurzen Ratgeber zu „Haftungsrisiken bei Freizeitaktivitäten mit Handwagen und Co." – ein Zeichen, dass das Thema gesellschaftlich angekommen ist. Für 2026 plant die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg laut Pressemitteilung vom März 2026 eine ähnliche Informationskampagne, die auch digital verbreitet werden soll.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Rückblickend betrachtet lässt sich der Kern der ganzen Geschichte in wenigen Sätzen zusammenfassen: Der Bollerwagen ist kein Auto, also greift keine Kfz-Versicherung. Wer mit einem Bollerwagen einen Schaden verursacht, ist häufig über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert – sofern kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Alkohol ist dabei ein Risikofaktor, aber kein automatischer Ausschlussgrund. Und wer seinen Vertrag kennt, handelt im Ernstfall schneller, klarer und stressfreier.
💬 FAQ – Häufige Fragen rund um den Bollerwagen-Schaden am Vatertag
Frage 1: Greift meine Kfz-Versicherung, wenn mein Bollerwagen gegen ein Auto stößt?
Eine Frage, die wirklich fast jeder stellt – auch Bernd hat sie gestellt, und die Antwort hat ihn zunächst überrascht. Nein, die Kfz-Versicherung greift in solchen Fällen in der Regel nicht. Ein Bollerwagen ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des deutschen Straßenverkehrsrechts, er hat keinen eigenen Motor und ist nicht zulassungspflichtig. Die Kfz-Haftpflicht ist ausschließlich für Schäden vorgesehen, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Wenn also euer Bollerwagen – gezogen von Hand, ohne Motor – gegen ein geparktes Auto rollt, müsst ihr euch an eure private Haftpflichtversicherung wenden. Diese ist für solche Alltagssituationen konzipiert und deckt in vielen Fällen genau solche Schäden ab, vorausgesetzt, es lag keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Frage 2: Was passiert, wenn ich beim Unfall betrunken war – verliere ich dann meinen Versicherungsschutz?
Das ist die Frage, die am häufigsten mit einem nervösen Lachen gestellt wird – weil sie so naheliegt. Die ehrliche Antwort ist: Es kommt drauf an. Alkohol ist für sich allein kein automatischer Ausschlussgrund bei der privaten Haftpflichtversicherung. Entscheidend ist, ob das Gericht oder der Versicherer im konkreten Fall grobe Fahrlässigkeit feststellt – also ob ihr in einem Maß handlungsunfähig wart, das über normale Unachtsamkeit deutlich hinausgeht. Der BGH hat in seinem Hinweisbeschluss von Januar 2026 (Az. VI ZR 88/25) klargestellt, dass es dabei auf eine Gesamtbetrachtung ankommt: die Alkoholmenge, das konkrete Verhalten und die Umstände des Schadens. Wer also leicht angetrunken kurz nicht aufgepasst hat, steht anders da als jemand, der mit kaum kontrollierbarem Promillepegel einen Wagen den Hang hinunterstoßt. Im Zweifel solltet ihr euren Versicherer ehrlich und vollständig informieren und notfalls rechtliche Beratung einholen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Frage 3: Was tue ich, wenn ich gar keine private Haftpflichtversicherung habe?
Das ist leider kein seltener Fall – laut GDV ist in Deutschland etwa jeder fünfte Haushalt ohne Haftpflichtversicherung (Stand: 2025/2026). Und das kann teuer werden. Wer keinen Versicherungsschutz hat und einen Schaden verursacht, haftet persönlich und in voller Höhe – im schlimmsten Fall sogar mit dem Privatvermögen und zukünftigem Einkommen. Bei Personenschäden, die langfristige Pflege oder Verdienstausfall bedeuten, kann das existenzbedrohend sein. Was tun? Zunächst den Schaden offen kommunizieren und den Geschädigten informieren. Dann prüfen, ob eine Ratenzahlung oder ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist. Und danach – so schnell wie möglich – eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kosten beginnen oft bei unter 50 Euro pro Jahr für einen Single-Tarif und sind damit eines der preiswertesten Sicherheitsnetze, die der Markt anbietet. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt recherchiert und gibt den Stand vom 24. April 2026 wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Schadenfällen empfehlen wir, direkt mit dem eigenen Versicherer oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht Kontakt aufzunehmen.