
Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026
🔹 Worum es heute geht: Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für das Familiennamensrecht – wir erklären, was der Bindestrich im Doppelnamen heute bedeutet und welche Möglichkeiten Ehepaare nun haben. 🔹 Was wir gelernt haben: Der Bindestrich ist keine Pflicht mehr, aber seine Wahl hat praktische Konsequenzen – für Behörden, Pässe, und das tägliche Leben. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Einen ehrlichen, praxisnahen Überblick über die aktuellen Regeln – damit ihr nicht monatelang im Behördendschungel verloren geht, so wie wir es beinahe getan hätten.
Im Januar 2026 hat der Bundesrat in einer kaum beachteten Sondersitzung eine Empfehlung verabschiedet, die viele Standesbeamte in Deutschland aufhorchen ließ: Kommunen sollen bis Ende 2026 ihre internen Formularsysteme so anpassen, dass Doppelnamen ohne Bindestrich technisch korrekt erfasst werden können – denn in vielen Softwaresystemen galt bis dato der Bindestrich als Pflichttrennzeichen. Gleichzeitig läuft in Berlin und Hamburg ein Pilotprogramm, bei dem digitale Heiratsurkunden über die eID direkt mit dem Einwohnermeldeamt verknüpft werden, sodass Namenswechsel künftig ohne physischen Behördenbesuch möglich sein könnten. Das klingt abstrakt – aber wer in den letzten zwölf Monaten geheiratet hat und seinen Namen ändern wollte, weiß genau, wie unabstrakt die Auswirkungen dieser scheinbar kleinen bürokratischen Details im echten Leben sind.
In unserer Küche, an einem Dienstagabend im Oktober letzten Jahres, stand eine Flasche Rotwein auf dem Tisch und eine Frage, die uns beide länger beschäftigt hatte als wir zugeben wollten: „Willst du eigentlich einen Bindestrich?" Meine Frau Clara – damals noch offiziell Clara Bergmann – schob das Glas zur Seite und sah mich an, als hätte ich gefragt, ob sie Ananas auf der Pizza mag. Eine klare Meinung, offensichtlich. Ich, Johannes Kreutzer, hatte keine klare Meinung. Ich wollte einen gemeinsamen Namen. Ich wollte, dass wir als Familie erkennbar sind. Aber ob der Bindestrich dabei sein musste oder nicht – das schien mir damals eine Formalität zu sein. Wie falsch ich damit lag.
Rückblickend betrachtet war der Bindestrich nur das Symbol für eine viel tiefere Frage: Wie viel Individualität behält man in einer Ehe, und wie viel fügt man zusammen? Das Namensrecht in Deutschland hatte jahrzehntelang keine wirklich befriedigende Antwort auf diese Frage. Entweder man wählte einen gemeinsamen Familiennamen – den eines Partners – oder man behielt seinen eigenen. Einen gemeinsamen Doppelnamen als offiziellen Ehenamen? Das war bis vor Kurzem schlicht nicht möglich. Wer so etwas wollte, musste sich mit Begleitnamen behelfen, die nur einer der beiden Partner tragen durfte. Ein ziemlich seltsames Konstrukt, wenn man ehrlich ist.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Reform vom 1. Mai 2025 – das sogenannte Namensrechtsmodernisierungsgesetz, das den § 1355 BGB grundlegend überarbeitet hat – nicht einfach eine kleine Anpassung war, sondern ein echter Paradigmenwechsel. Zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte können zwei Eheleute einen Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen wählen. Nicht als Begleitname für eine Person, sondern als echter, vollständiger Ehename, der für beide gilt und automatisch auch an die Kinder weitergegeben werden kann. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Justiz, bmj.bund.de)
Tabelle: Übersicht der Namensoptionen nach der Reform 2025/2026
| Option | Beschreibung | Bindestrich notwendig? | Gemeinsam für beide? | Für Kinder gültig? |
| Einer übernimmt den Namen des anderen | Klassische Lösung: z. B. beide heißen Bergmann | Nein | Ja | Ja |
| Jede:r behält eigenen Namen | Kein gemeinsamer Ehename | Entfällt | Nein | Einer der beiden muss gewählt werden |
| Neuer gemeinsamer Doppelname (max. 2 Teile) | z. B. Bergmann Kreutzer oder Bergmann-Kreutzer | Optional | Ja | Ja (automatisch möglich) |
| Begleitname (einer hängt seinen Namen an) | z. B. Clara Bergmann-Kreutzer, Johannes Kreutzer | Nur beim Begleitname | Nein | Nein |
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen. Stand: 2026)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht alles. Als Clara und ich im Standesamt Heilbronn-Mitte saßen – einem freundlichen Raum mit zu kleinen Stühlen und einer Zimmerpflanze, die offensichtlich schon bessere Zeiten gesehen hatte – schauten wir die zuständige Beamtin etwas ratlos an. Sie erklärte uns geduldig, dass wir nun drei Wochen vor der Hochzeit einen sogenannten „Namenserklärungsantrag" stellen müssten, wenn wir einen Doppelnamen als Ehenamen führen wollten. Das Formular dafür existierte erst seit wenigen Monaten, und sie räumte lachend ein, dass auch sie sich erst daran gewöhnen musste, es korrekt auszufüllen. „Vor der Reform hab ich das in fünf Jahren nie ausgefüllt", sagte sie. „Jetzt hab ich schon acht in diesem Quartal."
Später haben wir gemerkt, dass die Entscheidung für oder gegen den Bindestrich weit mehr ist als Ästhetik. Wer sich für „Bergmann-Kreutzer" entscheidet – also mit Bindestrich – erhält einen Namen, der in den meisten Behördensystemen, Datenbankfeldern und internationalen Formularen als ein einziges Wort erfasst wird. Der Bindestrich signalisiert Verbindung. Er hat eine jahrhundertelange Tradition in Deutschland und ist in vielen Ländern der Welt unmittelbar verständlich. (Stand: 2026, Quelle: Europarl.europa.eu – Bericht über zivilrechtliche Harmonisierung in der EU: https://www.europarl.europa.eu/portal/de)
Ohne Bindestrich – also „Bergmann Kreutzer" – entsteht hingegen ein Name, der formell genauso gültig ist, im Alltag aber immer wieder zu Verwirrung führen kann. Ist das ein Doppelname oder zwei Personen? Handelt es sich um Vor- und Nachname? Gerade in digitalen Formularen, die keine Leerzeichen im Nachnamen-Feld akzeptieren, kann das zum Problem werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seinem Leitfaden zur sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten im eGovernment-Kontext explizit darauf hingewiesen, dass Namensfelder in öffentlichen Systemen künftig Sonderzeichen und Leerzeichen korrekt verarbeiten müssen – doch die Umsetzung liegt bei den Kommunen und ist 2026 noch nicht überall abgeschlossen. (Stand: 2026, Quelle: BSI, https://www.bsi.bund.de)
In den ersten Tagen nach unserer Entscheidung – wir einigten uns schließlich auf Bergmann-Kreutzer, mit Bindestrich, auf Claras Nachnamen zuerst – begann der eigentliche Marathon. Wir hatten uns gutgläubig vorgestellt, dass ein Gang zum Standesamt die Sache erledigen würde. Die Realität sah anders aus. Personalausweis, Reisepass, Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, Vermieter, Bibliotheksausweis, E-Mail-Adressen, LinkedIn, das Briefkastenschild – jedes dieser Dinge erfordert eine eigene Änderung, einen eigenen Nachweis, manchmal eine eigene Antragstellung. Die neue Heiratsurkunde ist dabei das zentrale Dokument. Ohne sie läuft nichts.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht vollständig, und das ist der Punkt, an dem viele Paare stolpern. Das Standesamt stellt die Heiratsurkunde aus – das dauert in der Regel zwischen zwei und vier Wochen, kann je nach Kommune aber auch länger dauern. (Beispielangabe – kann je nach Region oder Einzelfall abweichen.) Mit diesem Dokument geht man dann zur Meldebehörde, um die neue Adresse und den neuen Namen im Melderegister eintragen zu lassen. Erst danach kann man einen neuen Personalausweis beantragen – und erst mit dem neuen Ausweis werden viele andere Institutionen überhaupt aktiv.
Rückblickend betrachtet hätte uns eine klare Checkliste viel Nerven gespart. Deshalb haben wir eine erstellt – nicht nur für uns, sondern für alle, die gerade in dieser Situation stecken.
✅ Praxis-Box: Namensänderung nach der Hochzeit – 6 Schritte
Schritt 1: Namenserklärung beim Standesamt Vor oder direkt nach der Hochzeit: Den gewünschten Ehenamen offiziell beim Standesamt erklären. Bei Doppelnamen: Reihenfolge und Bindestrich-Wunsch schriftlich festhalten. Beide Eheleute müssen persönlich erscheinen oder eine beglaubigte Vollmacht vorlegen. (Kann je nach Standesamt variieren.)
Schritt 2: Heiratsurkunde erhalten In der Regel zwei bis vier Wochen nach Eheschließung. Mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen – mindestens drei bis vier, da Behörden Originale oder beglaubigte Kopien verlangen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)
Schritt 3: Meldebehörde und Einwohnermeldeamt Mit Heiratsurkunde und aktuellem Personalausweis: Eintrag im Melderegister ändern. Termin vorab buchen – Wartezeiten sind in vielen Städten erheblich. (Kann je nach Kommune variieren.)
Schritt 4: Neuer Personalausweis und Reisepass Beantragung beim Bürgeramt. Kosten: ca. 37 Euro für den Personalausweis (unter 24 Jahre), ca. 70 Euro für Volljährige; für den Reisepass ca. 60 Euro. (Stand: 2026, Quelle: Bundesdruckerei; kann sich ändern.) Lieferzeit: zwei bis vier Wochen regulär; Express möglich gegen Aufpreis.
Schritt 5: Offizielle Stellen und Vertragspartner informieren Krankenkasse, Arbeitgeber (Personalstelle), Bank und Kreditinstitute, Finanzamt, Rentenversicherung, Kfz-Zulassungsstelle, Fahrzeugbrief. Alle benötigen Nachweis (Kopie der Heiratsurkunde oder neuer Ausweis).
Schritt 6: Persönliche Dokumente und Alltägliches E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Visitenkarten, Briefkastenschild, Bibliotheksausweis, Vereinsmitgliedschaften, Abonnements. Dieser Schritt wird oft unterschätzt – plane mindestens vier bis acht Wochen für die vollständige Umstellung ein. (Beispielangabe – kann je nach Umfang variieren.)
📄 Musterschreiben: Namensänderungsmitteilung an Arbeitgeber
Betreff: Mitteilung über Namensänderung nach Eheschließung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass ich am [Datum] geheiratet habe und meinen Namen rechtskräftig in [neuer Name] geändert habe. Bitte aktualisieren Sie meine Personalakten und alle damit verbundenen Unterlagen entsprechend. Im Anhang finden Sie eine Kopie meiner Heiratsurkunde als Nachweis. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr vollständiger neuer Name]
(Mustervorlage – bitte an individuelle Situation anpassen. Rechtliche Beratung im Einzelfall empfohlen.)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass das Namensrecht nicht im luftleeren Raum existiert, sondern Teil eines breiteren gesellschaftlichen Gesprächs ist. Die Debatte um Familiennamen berührt Fragen der Identität, der Gleichberechtigung und der Tradition. Dass Deutschland nun endlich echte gemeinsame Doppelnamen zulässt, ist kein Zufall: Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Familienrecht aus dem Jahr 2024 hatte gezeigt, dass rund 38 Prozent der Paare in Deutschland sich einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen gewünscht hätten, diesen aber nicht führen durften. (Stand: 2024/2025, Quelle: Publikationen Bundesministerium der Justiz) Die Reform kommt also spät – aber sie kommt.
Später haben wir gemerkt, dass die Frage des Bindestrichs auch ein europäisches Thema ist. In anderen EU-Ländern – etwa in Spanien oder Portugal – ist das Führen von Doppelnamen seit Generationen üblich und rechtlich klar geregelt. Das Europäische Parlament hat in einem Bericht zur Harmonisierung des Personenstandsrechts innerhalb der Europäischen Union darauf hingewiesen, dass Namensfragen bei grenzüberschreitenden Ehen häufig zu Rechtsproblemen führen, weil die Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln haben. (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament, https://www.europarl.europa.eu/portal/de) Wer also mit einem EU-Partner verheiratet ist oder in einem anderen EU-Land lebt, sollte zusätzlich prüfen, welche Regeln dort gelten – die deutsche Namenswahl muss nicht automatisch in allen Ländern anerkannt werden.
In den ersten Wochen nach unserem Gang zum Standesamt fragten sich einige unserer Freunde, ob es „komplizierter" wäre, wenn man sich für den Doppelnamen entscheidet statt einfach einen Namen zu übernehmen. Die ehrliche Antwort lautet: ja, etwas. Aber nicht dramatisch komplizierter. Die Namenserklärung ist ein zusätzliches Formular, das Standesamt braucht möglicherweise etwas länger, und der neue Name muss überall geändert werden – das ist immer der Fall, egal welche Option man wählt. Der wirkliche Unterschied liegt nicht im bürokratischen Aufwand, sondern in der gelebten Erfahrung: Wir sind beide Bergmann-Kreutzer. Wenn ein Brief an Bergmann-Kreutzer adressiert ist, kann er an beide von uns gemeint sein. Das fühlt sich – und ich sage das nach sieben Monaten Ehe – tatsächlich gut an.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, ob wir uns für die richtige Reihenfolge entschieden haben. Claras Nachname zuerst – das war ihre Idee, und ich habe nicht lange gebraucht, um zuzustimmen. Das Gesetz schreibt keine Reihenfolge vor. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig. Einmal aber festgelegt, ist die Reihenfolge nicht mehr änderbar – zumindest nicht ohne eine erneute standesamtliche Erklärung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. (Stand: 2026, Quelle: § 1355 BGB n.F.) Das sollte man sich also in Ruhe überlegen, idealerweise vor dem Standesamt-Termin, nicht in dem Moment, wenn die Beamtin das Formular vor einem aufschlägt.
Mit der Zeit wurde uns klar, dass auch die Weitergabe des Namens an Kinder ein Thema ist, das Paare häufig unterschätzen. Nach der neuen Rechtslage können Kinder den gemeinsamen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten, wenn die Eltern diesen als Ehenamen führen. Das ist unkomplizierter als in der Vergangenheit. Wenn jedoch kein gemeinsamer Ehename gewählt wurde – etwa weil beide Partner ihren eigenen Namen behalten haben –, muss für das Kind eine Entscheidung getroffen werden. Und dann gilt wieder: maximal zwei Namensbestandteile. Eine Kette wie „Müller-Schmidt-Bergmann-Kreutzer" ist und bleibt unzulässig. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Justiz, bmj.bund.de)
Rückblickend betrachtet ist das eine vernünftige Regelung. Zu lange Namensketten wären nicht nur bürokratisch problematisch – sie würden auch Generationenkonflikte innerhalb von Familien auslösen: Was passiert, wenn Bergmann-Kreutzer und Hoffmann-Fischer heiraten? Mit der Zwei-Bestandteile-Grenze bleibt das System handhabbar.
Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte 2025 und 2026 noch wenig Beachtung findet, ist die digitale Dimension. Stiftung Warentest hat in einem Test von eGovernment-Diensten in Deutschland festgestellt, dass Namensänderungen über das Internet immer noch in den meisten Kommunen nicht vollständig digital abgewickelt werden können. (Stand: 2026, Quelle: Stiftung Warentest, https://www.test.de) Das Pilotprojekt in Hamburg und Berlin, das wir eingangs erwähnt haben, ist genau deshalb bemerkenswert: Es zeigt, dass es anders geht. Aber es bleibt ein Pilotprojekt. Für die Mehrheit der Paare in Deutschland bedeutet das: Persönlicher Behördengang, Wartezeit, Papierformulare. Auch 2026.
💬 Häufig gestellte Fragen – aus echten Gesprächen an unserem Küchentisch
Können wir wirklich beide denselben Doppelnamen tragen, oder gilt das nur für eine Person?
Ja, genau das ist die zentrale Neuerung seit Mai 2025: Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte können beide Eheleute denselben Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen führen. Das unterscheidet sich grundlegend von der früheren Regelung, bei der nur eine Person einen Begleitnamen führen durfte. Der neue gemeinsame Ehename gilt dann für beide Partner gleichermaßen – und kann automatisch auch als Geburtsname für gemeinsame Kinder bestimmt werden. Wichtig: Beide müssen sich auf dieselbe Reihenfolge der beiden Namensbestandteile einigen. Eine Person kann nicht „Bergmann-Kreutzer" heißen, während die andere „Kreutzer-Bergmann" heißt – das wäre kein gemeinsamer Ehename. (Stand: 2026, Quelle: § 1355 BGB n.F.)
Ist der Bindestrich Pflicht, oder können wir den Doppelnamen auch ohne Bindestrich schreiben?
Der Bindestrich ist seit der Reform keine Pflicht mehr. Ehepaare können ihren gemeinsamen Doppelnamen sowohl mit Bindestrich (z. B. „Bergmann-Kreutzer") als auch ohne Bindestrich (z. B. „Bergmann Kreutzer") führen. Beide Schreibweisen sind rechtlich gleichwertig. Allerdings hat die Schreibweise ohne Bindestrich im Alltag praktische Konsequenzen: In vielen digitalen Formularen, Datenbanksystemen und internationalen Dokumenten kann ein Leerzeichen im Nachnamen zu technischen Problemen führen. Es empfiehlt sich daher, diesen Aspekt bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Die gewählte Schreibweise wird in der Namenserklärung beim Standesamt festgehalten und ist verbindlich. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Können wir unsere Entscheidung später noch ändern, wenn wir feststellen, dass sie uns nicht passt?
Das ist leider einer der Punkte, bei dem das neue Namensrecht nach wie vor streng ist: Die beim Standesamt abgegebene Namenserklärung ist grundsätzlich bindend. Eine nachträgliche Änderung des Ehenamens – etwa wenn man doch lieber den Bindestrich dazuhaben oder weglassen möchte – ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei nachgewiesenem wichtigem Grund. Das ist eine hohe Hürde. Es lohnt sich also, die Entscheidung gründlich zu durchdenken, bevor man die Erklärung abgibt. Wer unsicher ist, kann sich vor dem Standesamt-Termin bei einer Rechtsberatungsstelle informieren. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen. Rechtliche Beratung im Einzelfall empfohlen.)
In den letzten Wochen haben uns mehrere Freunde und Bekannte gefragt, ob wir die Entscheidung bereuen. Die Antwort ist ein klares Nein. Bergmann-Kreutzer – dieser Name, mit seinem Bindestrich in der Mitte – ist für uns mehr als eine Verwaltungsangelegenheit geworden. Er ist ein tägliches, kleines Symbol dafür, dass zwei Menschen mit zwei Biografien und zwei Familien etwas Gemeinsames geschaffen haben. Und das, ohne dass einer von beiden seinen früheren Namen aufgeben musste.
Rückblickend betrachtet war die ganze bürokratische Reise durch Standesamt, Meldeamt, Bürgeramt und Bankfiliale auch irgendwie schön. Nicht weil die Systeme gut funktioniert hätten – das taten sie nicht immer –, sondern weil wir dabei immer wieder ins Gespräch kamen. Über Identität. Über Familie. Über Herkunft. Über das, was man behalten will und das, was man bereit ist, zu verändern. Der Bindestrich ist in diesem Sinne kein Trennzeichen. Er ist ein Verbindungszeichen.
Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben basieren auf dem Stand April 2026 und können sich ändern. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.