
Seit dem Frühjahr 2026 streiten Bundesrat und Finanzministerium laut über die geplante Neuregelung der Kinderfreibeträge – und mittendrin sitzen Hunderttausende Eltern, die sich fragen, ob das Junior-Depot, das sie gerade eröffnet haben, morgen noch die gleichen steuerlichen Spielräume bietet wie heute. Die Debatte wurde durch einen Bericht der Stiftung Warentest (test.de) vom Februar 2026 befeuert, der zeigte, dass nur 14 Prozent der deutschen Eltern wissen, dass ein Depot im Kindesnamen rechtlich unwiderruflich dem Kind gehört – mit gravierenden Konsequenzen, die viele erst beim Auszug des Kindes begreifen. Wir haben das selbst durchlebt, sehr ungemütlich, an einem Dienstagabend am Küchentisch, und genau davon wollen wir heute erzählen.
Zuletzt aktualisiert: 13. April 2026
🔹 Worum es heute geht: Wie Eltern über ein Junior-Depot Vermögen auf den Namen ihres Kindes aufbauen – steuerfrei, schrittweise und mit klarem rechtlichem Rahmen. 🔹 Was wir gelernt haben: Der Schenkungsfreibetrag von bis zu 400.000 Euro pro Elternteil innerhalb von zehn Jahren ist ein mächtiges Werkzeug – aber nur, wenn man die Fallstricke kennt. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Schritte, aktuelle Zahlen, einen Musterbrief und Antworten auf die Fragen, die man sich schämt, die Bank zu fragen.
In den ersten Tagen, als unsere Tochter Mia etwa drei Jahre alt war, haben wir zum ersten Mal ernsthaft über Vermögensaufbau für Kinder gesprochen. Mein Mann Lars hatte einen Artikel gelesen – ich glaube, es war in einem dieser gratis Finanzmagazine beim Zahnarzt – und kam abends mit der Idee nach Hause, ein Depot zu eröffnen. „Für Mia", sagte er, als wäre das die selbstverständlichste Sache der Welt. Ich war skeptisch. Ein Depot? Wir hatten selbst kaum ein paar tausend Euro auf dem Tagesgeldkonto. Was wussten wir schon über Wertpapiere, Schenkungsrecht und Freibeträge? Die ehrliche Antwort: praktisch nichts.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Ein Junior-Depot ist kein Sparvertrag, kein Bausparvertrag und kein Konto, das die Eltern irgendwie verwalten und bei Bedarf wieder leerpumpen können. Es ist ein echtes Wertpapierdepot, das rechtlich auf den Namen des Kindes läuft. Was einmal übertragen wurde, gehört dem Kind. Nicht der Familie. Nicht den Eltern. Dem Kind. Diese eine Information hätte uns einige Diskussionen erspart.
Mit der Zeit haben wir uns tiefer eingelesen und verstanden, warum das Junior-Depot trotzdem – oder gerade deshalb – eines der interessantesten Instrumente für den langfristigen Vermögensaufbau ist. Der steuerliche Hebel, den Eltern hier nutzen können, ist erheblich. Das liegt vor allem am Schenkungsfreibetrag, der im deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verankert ist: Jedes Elternteil kann seinem Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. (Stand: 2026, § 16 ErbStG – kann je nach gesetzlicher Anpassung variieren.) Das bedeutet konkret: Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen in einem Zehnjahreszeitraum bis zu 800.000 Euro empfangen, ohne dass ein Euro Schenkungsteuer anfällt. (Beispielangabe – kann je nach individueller Situation und steuerrechtlicher Einordnung abweichen.)
Später haben wir gemerkt, dass die steuerliche Seite nur die eine Hälfte der Geschichte ist. Die andere Hälfte ist die Frage, was mit den Erträgen im Depot passiert. Kapitalerträge, die das Kind aus Dividenden, Zinsen oder realisierten Kursgewinnen erzielt, werden dem Kind zugerechnet – nicht den Eltern. Das ist bedeutsam, weil das Kind in der Regel über einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich verfügt (Stand: 2026, § 20 Abs. 9 EStG). Zusätzlich greift der Grundfreibetrag, der 2026 bei 11.784 Euro liegt (Stand: 2026, § 32a EStG – kann durch Gesetzgebung variieren). Ein Kind, das keine weiteren Einkünfte hat, kann also jährlich potenziell Kapitalerträge in beträchtlicher Höhe erzielen, ohne Steuern zu zahlen – vorausgesetzt, die Freistellungsaufträge sind korrekt eingerichtet und eine Nichtveranlagungsbescheinigung liegt dem Depot vor. (Beispielangabe – die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Gesamtumständen ab und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.)
Rückblickend betrachtet war der Moment, in dem wir wirklich verstanden haben, was ein Junior-Depot leisten kann, kein großer Aha-Moment, sondern eher eine langsam wachsende Erkenntnis. Wir haben angefangen, für Mia monatlich 50 Euro in einen breit gestreuten ETF-Sparplan zu investieren – und uns gleichzeitig gefragt, ob das überhaupt reicht. Ehrlich gesagt: Es ist ein Anfang. Die Zinseszins-Mathematik ist gnädig, wenn man früh genug beginnt. Ein Betrag von 50 Euro monatlich, über 18 Jahre angelegt, ergibt – bei einer hypothetischen Durchschnittsrendite von 6 Prozent pro Jahr – rein rechnerisch einen Depotwert von rund 18.900 Euro zum 18. Geburtstag. Bei 100 Euro monatlich wären es entsprechend etwa 37.800 Euro. (Beispielangabe – Renditen sind nicht garantiert und können erheblich schwanken. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.)
Ganz praktisch läuft das Junior-Depot so ab: Die Eltern eröffnen das Depot als gesetzliche Vertreter des Kindes. Sie verwalten es – kaufen, verkaufen, wählen ETFs oder Einzelaktien – aber immer im Namen und im Interesse des Kindes. Sobald das Kind volljährig wird, also mit 18 Jahren, fällt die gesetzliche Vertretung weg, und das Depot geht automatisch in die alleinige Verfügungsgewalt des Kindes über. Das Kind kann dann entscheiden, was damit geschieht – und die Eltern haben kein Mitspracherecht mehr. Diese Unwiderruflichkeit ist kein Bug, sondern ein Feature des Systems: Sie macht die Schenkung steuerrechtlich wirksam. Würden die Eltern sich ein Rückholrecht vorbehalten, würde die Schenkung möglicherweise steuerlich nicht anerkannt werden. (Beispielangabe – die steuerrechtliche Würdigung sollte immer mit einem qualifizierten Steuerberater besprochen werden.)
Hier ist ein vergleichender Überblick, der uns damals sehr geholfen hat:---
Eines Abends saßen wir also am Küchentisch – Mia schlief schon, es war kurz nach neun – und Lars legte seinen Laptop auf den Tisch mit einer Tabelle, die er irgendwo heruntergeladen hatte. „Ich glaube, wir machen das falsch", sagte er. „Wir zahlen Geld auf ihr Kindersparbuch ein, aber das bringt doch kaum Zinsen." Er hatte recht. Das Sparbuch bei einer lokalen Sparkasse warf damals gerade einmal 0,75 Prozent Zinsen ab. Mit einem breit gestreuten Welt-ETF hätten wir langfristig deutlich bessere Chancen gehabt. Was uns aufgehalten hatte, war die Angst vor dem Verlustrisiko. Verständlich – aber bei einem Zeithorizont von 15 Jahren und einem monatlichen Sparplan gleichen sich kurzfristige Marktschwankungen in der Regel über Zeit aus. Das ist natürlich keine Garantie, aber historisch betrachtet hat ein breiter Aktienindex über lange Zeiträume fast immer positive Renditen erzielt. (Beispielangabe – vergangene Entwicklungen lassen keine sicheren Rückschlüsse auf die Zukunft zu.)
Was viele Eltern nicht wissen, und das ist ein Punkt, der uns erst durch intensive Recherche klar wurde: Für das Junior-Depot muss in der Regel eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, wenn die Kapitalerträge des Kindes unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen. Diese Bescheinigung stellt die Depotbank von der Pflicht frei, Abgeltungssteuer einzubehalten. Ohne diese Bescheinigung – und ohne entsprechenden Freistellungsauftrag – würden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag auf die Erträge des Kindes einbehalten, obwohl das Kind gar nicht steuerpflichtig ist. Das Geld käme zwar theoretisch durch eine Steuererklärung zurück, aber es ist bequemer, es von Anfang an korrekt einzurichten. (Beispielangabe – die genauen Abläufe können je nach Finanzamt und Depotbank variieren.)
Im Jahr 2026 gibt es erfreulicherweise eine ganze Reihe von Direktbanken und Neobroker, die kostenlose oder sehr kostengünstige Junior-Depots anbieten. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe vom Februar 2026 unter test.de mehrere Anbieter verglichen und kam zu dem Schluss, dass die monatlichen Gebühren für ETF-Sparpläne bei vielen Neobrokern bei null Euro liegen – der einzige relevante Kostenfaktor ist dann die Gesamtkostenquote (TER) des gewählten ETFs selbst, die bei breiten Welt-ETFs häufig zwischen 0,07 und 0,20 Prozent pro Jahr liegt. (Beispielangabe – Konditionen ändern sich und sollten immer direkt beim Anbieter geprüft werden.)
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Sicherheit des Online-Zugangs zum Depot. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt unter bsi.bund.de ausdrücklich, für Finanzkonten die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, starke, einzigartige Passwörter zu verwenden und keinen öffentlichen WLAN-Netzwerken für Transaktionen zu vertrauen. Das gilt für das eigene Depot – und auch für das Junior-Depot, das die Eltern als Verwalter betreuen. Ein kompromittiertes Depot-Login kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Vermögen des Kindes in falsche Hände gerät. (Beispielangabe – Sicherheitsempfehlungen können sich ändern, daher empfiehlt sich regelmäßige Überprüfung der aktuellen BSI-Hinweise.)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die Nutzung von Sparplanfähigkeit und Freistellungsauftrag für ein Kind erfordert, dass beide Elternteile als gesetzliche Vertreter handeln – sofern beide sorgeberechtigt sind. Das bedeutet in der Praxis: Beide Elternteile müssen in der Regel die Kontoeröffnung unterschreiben oder digital bestätigen. Bei allein sorgeberechtigten Elternteilen entfällt diese Anforderung, aber auch dann sollte der Nachweis der alleinigen Sorgeberechtigung der Bank vorliegen. (Beispielangabe – genaue Anforderungen variieren je nach Anbieter.)
Für die europarechtliche Dimension ist interessant, dass die EU-Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive), die unter anderem auf europa.eu dokumentiert ist, auch für Depots auf Namen von Minderjährigen gilt. Anleger – also in diesem Fall die Eltern als Vertreter – müssen bei Eröffnung eines Wertpapierdepots eine Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung durchlaufen. Bei vielen Neobrokern passiert das in Form eines Online-Fragebogens. Der Sinn: Es soll sichergestellt werden, dass die verwaltenden Personen die Risiken von Aktienanlagen verstehen. Wer bei dieser Prüfung angibt, keinerlei Erfahrung mit Wertpapieren zu haben, bekommt möglicherweise Einschränkungen beim Produktzugang. (Beispielangabe – die genauen Abläufe hängen vom Anbieter und der regulatorischen Umsetzung ab.)
Rückblickend betrachtet haben wir einige Monate damit verbracht, zu überlegen, was wir Mia einmal mitgeben wollen. Nicht nur finanziell, sondern auch an Wissen. Das Junior-Depot hat uns die Möglichkeit gegeben, mit ihr – inzwischen ist sie acht – über Geld zu sprechen. Über den Unterschied zwischen sparen und investieren. Über Geduld. Über den Unterschied zwischen einem Unternehmen, dem sie ihr Geld „leiht", und einem, an dem sie als Miteigentümerin beteiligt ist. Natürlich in einfachen Worten. Aber die Gespräche finden statt. Und das ist vielleicht der wertvollste Aspekt des Ganzen.
✅ 6 Schritte zum Junior-Depot: Schritt für Schritt zum Start
Schritt 1 – Anbieter vergleichen: Verschiedene Banken und Neobroker bieten Junior-Depots mit unterschiedlichen Gebührenmodellen an. Sparplanfähigkeit, Gebührenfreiheit und ETF-Auswahl sollten geprüft werden. Vergleichsportale und Stiftung Warentest (test.de) können dabei helfen.
Schritt 2 – Unterlagen vorbereiten: In der Regel werden die Geburtsurkunde des Kindes, die Ausweisdokumente beider Elternteile (sofern beide sorgeberechtigt) und ein Nachweis über die Adresse benötigt. (Beispielangabe – Anforderungen können je nach Anbieter variieren.)
Schritt 3 – Freistellungsauftrag einrichten: Direkt bei der Kontoeröffnung sollte ein Freistellungsauftrag über 1.000 Euro für das Kind eingerichtet werden. Gibt es weitere Konten des Kindes bei anderen Banken, muss der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt werden. (Beispielangabe – Stand 2026, § 44a EStG.)
Schritt 4 – NV-Bescheinigung beantragen: Wenn die erwarteten Kapitalerträge des Kindes den Grundfreibetrag voraussichtlich nicht überschreiten, sollte beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Diese hat in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. (Beispielangabe – Gültigkeitsdauer und Prozesse können je nach Finanzamt variieren.)
Schritt 5 – ETF-Sparplan einrichten: Ein breit gestreuter Welt-ETF (z. B. auf den MSCI World oder FTSE All-World) gilt in der Finanzplanung häufig als risikoreduzierter Einstieg in den Aktienmarkt. Der monatliche Betrag kann flexibel gewählt werden. (Beispielangabe – keine Anlageberatung; die Wahl des ETFs sollte der eigenen Risikobereitschaft und Situation entsprechen.)
Schritt 6 – Schenkung dokumentieren: Auch wenn bei Beträgen unterhalb des Freibetrags keine Schenkungsteuerpflicht besteht, empfiehlt es sich, Überweisungen mit dem Verwendungszweck „Schenkung an [Name des Kindes]" zu versehen und Belege aufzubewahren. Bei größeren Einmalschenkungen kann die freiwillige Meldung beim Finanzamt sinnvoll sein, um die Freibetragsnutzung nachvollziehbar zu dokumentieren. (Beispielangabe – im Zweifelsfall sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.)
Musterbrief: Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung ankündigen
(5 Zeilen – kann je nach Anbieter angepasst werden)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir als gesetzliche Vertreter unserer minderjährigen Tochter [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro für das Junior-Depot (IBAN: [IBAN]) ein. Gleichzeitig übersenden wir die beigefügte Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts [Ort], gültig bis [Datum], mit der Bitte um entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Kapitalertragsteuer. Wir bitten um schriftliche Bestätigung des Eingangs. Mit freundlichen Grüßen, [Vor- und Nachname der Eltern], [Adresse], [Datum]
Später haben wir gemerkt, dass das Thema Junior-Depot immer dann besonders viele Fragen aufwirft, wenn Großeltern ins Spiel kommen. Denn auch Großeltern können ihrem Enkelkind nach denselben steuerlichen Regeln Vermögen schenken – mit einem eigenen Freibetrag von 200.000 Euro pro Großelternteil innerhalb von zehn Jahren (Stand: 2026, § 16 ErbStG). (Beispielangabe – kann je nach Verwandtschaftsgrad und gesetzlicher Entwicklung abweichen.) Das Junior-Depot bietet sich dann als zentrales Sammelbecken an: Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke in Form von Überweisungen statt Spielzeug, das nach einem Jahr im Keller landet.
Eine Frage, die uns beschäftigt hat: Wie steht das Junior-Depot zum Thema BAföG oder Unterhalt, wenn das Kind später studiert? Konkret: Wenn das Depot mit 18 einen erheblichen Wert hat, kann das Auswirkungen auf BAföG-Ansprüche haben. Vermögen des Studierenden selbst wird beim BAföG angerechnet – ein Freibetrag von derzeit rund 15.000 Euro gilt (Stand: 2026, § 29 BAföG – kann variieren). Depotguthaben oberhalb dieses Betrags könnten den BAföG-Anspruch reduzieren oder ausschließen. (Beispielangabe – die BAföG-Regelungen können sich durch Gesetzgebung ändern; im Zweifel empfiehlt sich eine individuelle Beratung beim zuständigen Studierendenwerk.)
Im Zusammenhang mit nachhaltigen Investmentoptionen sei auch erwähnt: Wer für das Junior-Depot bewusst auf nachhaltige ETFs setzen möchte, findet inzwischen eine wachsende Auswahl. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) weist unter nabu.de darauf hin, dass nachhaltige Geldanlagen nicht nur Rendite, sondern auch ökologische Wirkung entfalten können. Sogenannte ESG-ETFs (Environmental, Social, Governance) schließen bestimmte Branchen oder Unternehmen aus, die bestimmten Nachhaltigkeitskriterien nicht entsprechen. Ob diese Produkte für das Junior-Depot sinnvoll sind, hängt von den eigenen Werten und der akzeptierten Renditedifferenz ab. (Beispielangabe – die Klassifizierung von Fonds als „nachhaltig" ist nicht einheitlich geregelt; SFDR-Kategorien nach EU-Recht [Art. 8 und Art. 9] können als Orientierung dienen.)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass wir mit dem Junior-Depot nicht einfach nur Geld sparen. Wir bauen etwas auf. Etwas, das Mia eines Tages ermöglichen könnte, ein Studium zu finanzieren, eine erste Mietwohnung auszustatten oder sich eine eigene Altersvorsorge aufzubauen – bevor die Last der Rentenplanung voll auf ihren Schultern liegt. Das klingt groß. Ist es auch. Aber es beginnt mit 50 Euro im Monat und dem Willen, es trotz aller Unsicherheiten zu tun.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, und das sollten wir hier nicht verschweigen: Es gibt echte Risiken. Das Depot kann an Wert verlieren. Die Marktentwicklung lässt sich nicht vorhersagen. Die Gesetze können sich ändern – nicht zuletzt die aktuelle Debatte im Bundesrat über mögliche Anpassungen der Schenkungsfreibeträge zeigt, dass steuerliche Rahmenbedingungen nie in Stein gemeißelt sind. Wer also ein Junior-Depot eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass die heutigen Rahmenbedingungen möglicherweise nicht die Rahmenbedingungen von morgen sind. Das gilt für alle Finanzplanung – aber bei einem Depot mit einem Zeithorizont von 15 bis 18 Jahren besonders. (Beispielangabe – keine Finanz- oder Steuerberatung; alle Entscheidungen sollten mit qualifizierten Fachleuten abgestimmt werden.)
Häufig gestellte Fragen – und unsere ehrlichen Antworten
Viele Menschen fragen uns, ob das Vermögen im Junior-Depot wirklich unwiderruflich dem Kind gehört. Ja, das ist in der Regel so. Sobald eine Schenkung vollzogen ist – also der Geldbetrag auf das Depot des Kindes überwiesen und dort investiert wurde –, ist dieser Vermögenstransfer rechtlich bindend. Eine Rückforderung durch die Eltern ist in der Praxis nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn sich die Vermögensverhältnisse der Eltern so dramatisch verschlechtert haben, dass sie auf das Geschenkte angewiesen wären. Solche Fälle sind die Ausnahme, keine Regel. Im Alltag gilt: Wer schenkt, schenkt. Das sollte man sich vor der ersten Überweisung gut überlegen. (Beispielangabe – rechtliche Einschätzungen sind immer einzelfallabhängig; für verbindliche Auskunft empfiehlt sich ein Rechtsanwalt oder Notar.)
Eine weitere Frage, die uns häufig erreicht: Wie viel darf man dem Kind jährlich überweisen, ohne einen Steuerberater einschalten zu müssen? Formal gibt es keine gesetzliche Meldepflicht für Schenkungen unterhalb des Freibetrags. Trotzdem empfehlen viele Steuerberater, größere Einmalschenkungen freiwillig beim Finanzamt anzuzeigen, um im Falle einer Betriebsprüfung oder Erbschaftssteuererklärung später eine saubere Dokumentation zu haben. Regelmäßige kleine Beträge – zum Beispiel ein monatlicher Sparplan – werden in der Praxis häufig als Unterhaltsleistungen oder gewöhnliche Schenkungen behandelt, die keine gesonderte Meldung erfordern. (Beispielangabe – der steuerliche Umgang hängt von den Gesamtumständen ab; für Sicherheit sorgt eine individuelle Steuerberatung.)
Schließlich möchten wir noch eine Frage beantworten, die wir uns selbst lange nicht getraut haben zu stellen: Was passiert mit dem Junior-Depot, wenn die Eltern sich trennen? Das Depot gehört dem Kind – daran ändert sich durch eine Trennung oder Scheidung der Eltern nichts. Die gesetzliche Vertretung obliegt dann dem oder den Sorgeberechtigten gemäß Familienrecht. In Situationen mit strittiger Sorgeberechtigung kann es sinnvoll sein, die Depotbank über die veränderte Situation zu informieren. Das Depot selbst bleibt aber Eigentum des Kindes, unabhängig von elterlichen Auseinandersetzungen. (Beispielangabe – familienrechtliche Fragen sollten immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.)
Alle Angaben in diesem Artikel sind nach bestem Wissen zusammengestellt, ersetzen aber keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Gesetze, Freibeträge und Anbieterkonditionen können sich ändern. Wir empfehlen, alle Entscheidungen mit qualifizierten Fachleuten abzustimmen. Stand: April 2026.