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Versicherungen & Recht

H-Kennzeichen 2026: Voraussetzungen, Kosten und Versicherung – Der komplette Oldtimer-Guide für Deutschland

by Winterberg 2025. 9. 23.

Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026

🔹 Worum es heute geht: Das H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge – was es kostet, was es bringt und wie man es bekommt. 🔹 Was wir gelernt haben: Der Weg zum H-Kennzeichen ist nicht kompliziert, aber erfordert Geduld, den richtigen Prüfer und etwas Vorbereitung. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Einen vollständigen Überblick über Voraussetzungen, Kosten, Versicherungstarife und alle Stolpersteine, die uns auf dem Weg dorthin begegnet sind.


Seit Anfang 2026 diskutiert die Oldtimer-Szene in Deutschland hitzig über eine mögliche Verschärfung der Umweltauflagen für historische Fahrzeuge – ausgelöst durch einen Vorstoß aus dem Bundesumweltministerium, der H-Kennzeichen-Träger künftig von Umweltzonen nicht mehr pauschal ausnehmen will. Besonders in Städten wie München, Stuttgart und Köln, wo bereits jetzt Fahrverbote für ältere Fahrzeuge gelten, hat das zu echten Protesten geführt: Beim Oldtimer-Stammtisch in Fürth etwa, einem der ältesten seiner Art in Bayern mit über 200 Mitgliedern, sprachen die Teilnehmer im Februar 2026 von einem „Angriff auf das kulturelle Erbe des deutschen Automobilbaus". Ob diese Regelung kommt oder nicht, ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch offen – aber sie zeigt, wie lebendig und zugleich fragil das Thema rund ums H-Kennzeichen gerade ist.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht alles. Als mein Vater vor drei Jahren seinen alten Opel Kadett aus dem Schuppen rollte – Baujahr 1973, dunkelgrün, mit einem Schiebedach, das beim ersten Versuch sofort klemmte – war uns das Wort „H-Kennzeichen" zwar vertraut, aber was dahinter steckt, blieb nebulös. Er hatte das Auto von seinem Onkel geerbt, der es irgendwann in den 1990ern abgemeldet und einfach stehen gelassen hatte. Seitdem stand es da, unter einer alten Plane, umgeben von Gartengeräten und einer zerbrochenen Schubkarre. Mein Vater hätte es fast verschrottet. Dass wir es heute mit H-Kennzeichen auf der Straße bewegen dürfen, hat mit Hartnäckigkeit, einem netten TÜV-Prüfer in Würzburg und einem unerwarteten langen Abend am Küchentisch zu tun, an dem wir alles recherchiert haben.

In den ersten Tagen haben wir vor allem eines gelernt: Das H-Kennzeichen ist kein Selbstläufer. Es braucht ein Fahrzeug, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und einen Halter, der bereit ist, einige bürokratische Schritte zu gehen. Der wichtigste gesetzliche Ausgangspunkt ist §23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort ist geregelt, dass historische Fahrzeuge – also Kraftfahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gebracht wurden – als sogenannte „Kraftfahrzeuge mit besonderem historischen Interesse" eingestuft werden können. (Beispielangabe – kann je nach Fahrzeugtyp, Zustand und zuständiger Behörde abweichen.) Das klingt trocken. Aber was dahinter steckt, ist eigentlich gar nicht so trocken, wenn man erst einmal versteht, warum diese Einstufung so wichtig ist.

Rückblickend betrachtet war der erste Schritt der schwerste: das Fahrzeug überhaupt fahrtauglich zu machen. Denn bevor man zum TÜV oder zu einer anderen anerkannten Prüforganisation geht, muss das Auto zumindest grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das bedeutet nicht, dass es perfekt sein muss – und das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Zu viele moderne Umrüstungen können die Zuerkennung des H-Status gefährden. Der Prüfer schaut, ob das Fahrzeug „weitgehend im Originalzustand" ist. (Stand: 2026, Quelle: ADAC Oldtimer-Informationen, adac.de) Was „weitgehend" bedeutet, liegt im Ermessensspielraum des Gutachters – und das ist auch der Punkt, an dem die meisten Unsicherheiten entstehen.

Später haben wir gemerkt, dass man am besten vorab mit dem Gutachter spricht. Das kann telefonisch sein oder bei einer kurzen Vorabbesichtigung. Unser TÜV-Prüfer in Würzburg sagte uns direkt: „Wenn das Fahrzeug erkennbar ein Fahrzeug seiner Zeit ist und keine sicherheitsrelevanten Mängel hat, dann kriegen wir das hin." Das war ehrlicher als jede schriftliche Erklärung, die wir zuvor gelesen hatten. Erlaubte Abweichungen vom Originalzustand können zum Beispiel Sicherheitsgurte sein, die nachgerüstet wurden, oder Reifen, die dem Originalformat entsprechen, aber moderner sind. Verboten wäre etwa ein komplett anderer Motor aus einem neueren Fahrzeug oder ein nachträglicher Umbau auf Elektroantrieb ohne besondere Genehmigung. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gutachter abweichen.)

Mit der Zeit wurde uns klar, dass das Gutachten nach §23 StVZO das Herzstück des ganzen Verfahrens ist. Es kostet je nach Prüforganisation und Aufwand in der Regel zwischen 80 und 200 Euro. (Stand: 2026, Beispielangabe – kann je nach Region und Prüfstelle variieren.) Das Gutachten bescheinigt, dass das Fahrzeug als historisches Fahrzeug einzustufen ist, dass es sich in einem gepflegten, dem Alter entsprechenden Zustand befindet und dass es keine erheblichen Sicherheitsmängel aufweist. Außerdem wird bestätigt, dass es sich um ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handelt – ein Begriff, der in der Szene mit einer gewissen Ironie verwendet wird, aber juristisch durchaus Bedeutung hat. Denn er schützt das Fahrzeug gewissermaßen davor, mit normalen Fahrzeugen gleich behandelt zu werden.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Das H-Kennzeichen setzt keine Hauptuntersuchung (HU) voraus, wie man sie von normalen Fahrzeugen kennt. Stattdessen ersetzt das §23-Gutachten diese Prüfung oder ergänzt sie. Einige Prüforganisationen kombinieren beides in einem Termin – das spart Zeit und manchmal auch Geld. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter und Bundesland abweichen.) Was viele nicht wissen: Nach der ersten Zulassung mit H-Kennzeichen wird das Fahrzeug alle zwei Jahre erneut zur HU vorgestellt, genauso wie andere Fahrzeuge. Der H-Status selbst wird dabei nicht regelmäßig neu überprüft, solange keine wesentlichen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.


Übersicht: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen auf einen Blick

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS H-KENNZEICHEN (Stand: 2026)
Mindestalter 30 Jahre (ab Erstzulassung)
Zustand Weitgehend Originalzustand
Gutachten §23 StVZO durch TÜV, DEKRA etc.
Kulturelle Bedeutung Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
Fahrzeugarten Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge
Kfz-Steuer Pauschal 191,73 € / Jahr (Pkw)
HU-Rhythmus Alle 2 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse entsprechend Fahrzeugtyp
*Stand: 2026 – Beispielangaben, können je nach Behörde und Fahrzeug abweichen.

In den ersten Gesprächen mit unserem Versicherer wurde schnell klar: Das H-Kennzeichen hat einen zweiten, sehr praktischen Vorteil, der in der Theorie bekannt ist, in der Praxis aber oft unterschätzt wird – die deutlich günstigere Kfz-Versicherung. Die meisten großen Versicherer, darunter Allianz, HUK-COBURG, DEVK und spezialisierte Anbieter wie Hiscox oder Kravag, bieten spezielle Oldtimer-Tarife an. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region und Fahrzeugprofil variieren.) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht dazu regelmäßig Marktdaten, die zeigen, dass Oldtimer-Halter im Durchschnitt deutlich weniger für ihre Vollkaskoversicherung zahlen als Halter normaler Fahrzeuge – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. (Stand: 2026, Quelle: GDV, gdv.de)

Rückblickend betrachtet war der entscheidende Punkt, diese Bedingungen zu verstehen, bevor wir irgendeinen Vertrag unterschrieben haben. Die häufigsten Anforderungen für Oldtimer-Tarife lassen sich in drei Kategorien einteilen: erstens eine begrenzte jährliche Fahrleistung (häufig zwischen 3.000 und 10.000 Kilometern, je nach Anbieter), zweitens ein gesicherter Stellplatz (in der Regel eine Garage oder ein abgeschlossener Carport) und drittens ein weiteres Alltagsfahrzeug im Haushalt. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Tarif abweichen.) Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: Wer ein Oldtimer fährt, tut das aus Leidenschaft und nicht täglich zur Arbeit. Das Schadensrisiko ist statistisch gesehen deutlich geringer.

„Hast du eigentlich eine zweite Karre?" – das war die erste Frage, die mein Vater am Telefon von der Versicherung gestellt bekam. Er hatte. Sein alltäglicher Begleiter ist ein etwas in die Jahre gekommener VW Golf, und genau das war die Eintrittskarte für den günstigen Oldtimer-Tarif. Die Prämie für den Kadett lag am Ende bei unter 200 Euro im Jahr für Haftpflicht und Teilkasko – ein Betrag, den wir kaum glauben konnten. Zum Vergleich: Ein vergleichbares normales Fahrzeug hätte den zwei- bis dreifachen Betrag gekostet. (Beispielangabe – kann je nach Fahrzeug, Wohnort, Schadensfreiheitsklasse und Anbieter erheblich abweichen.)

Später haben wir gemerkt, dass es sich lohnt, mehrere Angebote einzuholen und dabei nicht nur auf den Preis zu schauen. Oldtimer-Versicherungen unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von normalen Policen: dem Wiederbeschaffungswert. Bei normalen Fahrzeugen sinkt der Wert mit der Zeit – bei Oldtimern kann er steigen. Einige Versicherer arbeiten daher mit einem sogenannten Vereinbarungswert oder Schätzwert, der vorab mit dem Halter festgelegt wird und im Schadensfall als Grundlage für die Entschädigung dient. (Stand: 2026, Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Vertragsgestaltung variieren.) Stiftung Warentest hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich lohnt, diese Klausel genau zu lesen und im Zweifel nachzufragen. (Quelle: Stiftung Warentest, test.de)

Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Kfz-Steuer für H-Kennzeichen-Halter pauschal und vergleichsweise gering ist. Für Personenkraftwagen liegt sie aktuell bei 191,73 Euro pro Jahr, unabhängig von Hubraum, Schadstoffklasse oder Fahrzeuggröße. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Finanzen) Das ist einer der wesentlichen finanziellen Anreize des H-Kennzeichens – besonders für ältere Fahrzeuge mit großen Motoren, die nach dem normalen Berechnungsschema erheblich teurer zu versteuern wären. Ein alter amerikanischer Straßenkreuzer mit 5,0-Liter-Motor würde ohne H-Kennzeichen je nach Erstzulassung und Schadstoffklasse schnell mehrere hundert Euro Steuer im Jahr kosten. Mit H-Kennzeichen sind es pauschal die genannten 191,73 Euro. (Beispielangabe – kann bei Motorrädern, Nutzfahrzeugen und anderen Fahrzeugklassen abweichen.)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Auch Motorräder, historische Nutzfahrzeuge und Busse können ein H-Kennzeichen erhalten – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der pauschale Steuerbetrag variiert hier je nach Fahrzeugklasse. Motorräder mit H-Kennzeichen werden mit 46,02 Euro pro Jahr besteuert. (Stand: 2026, Beispielangabe – kann variieren.) Gerade für Motorrad-Enthusiasten ist das ein erheblicher Vorteil, weil viele klassische Zweiräder aus den 1970er und 1980er Jahren heute ohne H-Kennzeichen kaum noch sinnvoll zu versichern wären.

In den ersten Wochen nach der Zulassung haben wir auch gemerkt, was das H-Kennzeichen nicht bedeutet: Es ist kein Freifahrtschein für alles. Der Halter ist weiterhin verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Und wenn Änderungen vorgenommen werden, die den Originalzustand wesentlich beeinflussen, kann der H-Status im schlimmsten Fall aberkannt werden. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und zuständiger Behörde variieren.) Auch die viel diskutierte Ausnahme von Umweltzonen gilt, wie eingangs erwähnt, möglicherweise nicht auf Dauer. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist zwar festgehalten, dass historische Fahrzeuge weiterhin besonderen Schutz genießen sollen, aber konkrete Ausgestaltungen sind noch offen. (Stand: 2026)

Rückblickend betrachtet war es vor allem die emotionale Seite, die uns überrascht hat. Als mein Vater den Kadett das erste Mal mit dem neuen Kennzeichen aus der Garage fuhr – auf dem kleinen schwarzen Schild hinten links das „H" –, stand meine Mutter in der Einfahrt und hat einfach gelacht. Nicht wegen irgendetwas Komischem, sondern weil sie sich erinnert hat, dass das Auto mal das erste gemeinsame Wochenendauto meiner Eltern war, damals in den frühen 1980ern, als mein Vater es von einem Bekannten als Gebrauchtfahrzeug übernommen hatte. Das ist der Punkt, den man in keiner Behördenbroschüre findet: Das H-Kennzeichen ist für viele Menschen nicht nur ein steuerlicher Vorteil. Es ist eine Art offizielle Anerkennung dafür, dass etwas erhaltenswert ist.

Mit der Zeit wurde uns klar, wie wichtig auch die europäische Dimension dieses Themas ist. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren mehrfach Richtlinien zu historischen Fahrzeugen überarbeitet. Besonders relevant ist die EU-Richtlinie 2014/45/EU zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen, die in Deutschland unter anderem durch die Änderungen der StVZO umgesetzt wurde. (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu) Diese Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, historische Fahrzeuge von bestimmten Prüfpflichten auszunehmen oder für sie vereinfachte Prüfverfahren vorzusehen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – was unter anderem erklärt, warum das §23-Gutachten für den H-Status eine so zentrale Rolle spielt.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die Diskussion um Emissionen und Klimaschutz macht auch vor Oldtimern nicht halt. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) weist regelmäßig darauf hin, dass historische Fahrzeuge zwar selten gefahren werden, aber im Vergleich zu modernen Fahrzeugen deutlich höhere Schadstoffwerte pro Kilometer ausstoßen können. (Quelle: NABU, nabu.de) Die Szene argumentiert dagegen, dass die Gesamtemissionen durch die geringe Fahrleistung vernachlässigbar sind – und dass der Erhalt dieser Fahrzeuge kulturell wertvoller ist als ihre Verschrottung. Ein Argument, das emotional überzeugt, aber wissenschaftlich differenziert betrachtet werden sollte. (Beispielangabe – Einschätzungen können je nach Perspektive und Studienlage variieren.)


Praxis-Box: In 6 Schritten zum H-Kennzeichen

Schritt 1 – Fahrzeugalter prüfen Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (Erstinverkehrsetzung maßgeblich). Den genauen Termin finden Sie im Fahrzeugbrief oder beim Kraftfahrtbundesamt.

Schritt 2 – Zustand ehrlich einschätzen Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand des Fahrzeugs. Fotos von innen, außen, Motor und Fahrwerk sind hilfreich. Prüfen Sie, ob wesentliche Bauteile noch im Originalzustand sind. (Beispielangabe – was als „original" gilt, kann je nach Gutachter variieren.)

Schritt 3 – Gutachter kontaktieren Wählen Sie eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder ähnliche). Vereinbaren Sie nach Möglichkeit ein Vorgespräch, um offene Fragen vorab zu klären. Die Kosten liegen häufig zwischen 80 und 200 Euro. (Stand: 2026, Beispielangabe.)

Schritt 4 – Gutachten nach §23 StVZO erstellen lassen Der Prüfer erstellt das Gutachten, das bescheinigt, dass das Fahrzeug als historisches Fahrzeug mit besonderem Erhaltungsinteresse einzustufen ist. Dieses Gutachten ist Grundlage für die Zulassung.

Schritt 5 – Zulassungsstelle aufsuchen Bringen Sie folgende Unterlagen mit: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Gutachten nach §23 StVZO, Personalausweis oder Reisepass, Nachweis über Versicherung (eVB-Nummer), ausgefüllten Zulassungsantrag. (Beispielangabe – regionale Anforderungen können variieren.)

Schritt 6 – Versicherung anpassen Informieren Sie Ihren Versicherer über den neuen H-Status und erfragen Sie Oldtimer-Tarife. Vergleichen Sie mindestens drei Angebote und achten Sie auf den vereinbarten Fahrzeugwert. (Beispielangabe – Konditionen können je nach Anbieter erheblich variieren.)


📄 Musterschreiben an die Zulassungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zulassung meines Fahrzeugs [Marke, Modell, Fahrgestellnummer] mit einem H-Kennzeichen gemäß §23 StVZO. Das beigefügte Gutachten einer anerkannten Prüforganisation bestätigt, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.

Ich bitte um Bearbeitung und Terminvergabe für die Zulassung. Für Rückfragen stehe ich gerne unter [Telefon / E-Mail] zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, [Name, Anschrift, Datum]


In den letzten Jahren haben wir auch Freunde und Bekannte durch den H-Kennzeichen-Prozess begleitet. Eine Freundin aus Freiburg kämpfte monatelang mit einer unklaren Dokumentenlage, weil ihr VW Bus aus den frühen 1970ern mehrfach den Besitzer gewechselt hatte und die Fahrzeugpapiere lückenhaft waren. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg war in diesem Fall die erste Anlaufstelle für eine Fahrzeugauskunft. (Stand: 2026, Quelle: Kraftfahrtbundesamt, kba.de) Es dauerte, aber am Ende bekam auch ihr Bus das begehrte H. Ein Freund aus Hamburg hatte das gegenteilige Problem: Sein Porsche 914 aus dem Jahr 1972 war technisch tadellos, aber ein früherer Besitzer hatte den Motor gegen einen stärkeren ausgetauscht. Das war zwar fachgerecht gemacht worden, aber der Prüfer bewertete es als wesentliche Abweichung vom Originalzustand. Ob das immer so bewertet wird, ist laut Fachleuten nicht abschließend klar. (Beispielangabe – kann je nach Gutachter und Einzelfall variieren.)

Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Community rund ums H-Kennzeichen eine echte Ressource ist. Foren wie das von Youngtimer.info, Oldtimer-Markt oder die Oldtimer-Klubs des ADAC bieten oft praxisnahe Erfahrungsberichte von Menschen, die genau denselben Weg gegangen sind. Das ist manchmal hilfreicher als jede offizielle Broschüre, weil man dort echte Fälle findet: Fahrzeuge, die beim ersten Anlauf durchgefallen sind, Versicherungsverträge, die im Schadensfall Probleme gemacht haben, oder Zulassungsstellen, die besonders kooperativ oder besonders stur waren.

Rückblickend betrachtet würden wir den Prozess jederzeit wieder so angehen. Der Kadett meines Vaters steht heute in einer kleinen Garage in Unterfranken, wird an Wochenenden herausgeholt, wenn das Wetter gut ist, und zieht regelmäßig Blicke auf sich. An einer Ampel in Würzburg fragte uns letztes Jahr ein junger Mann, was das für ein Auto sei und ob es zu verkaufen wäre. Es ist nicht zu verkaufen. Manche Dinge sind es nicht.


💬 Häufig gestellte Fragen

Jemand fragt uns manchmal: Kann ich mit dem H-Kennzeichen wirklich überall fahren?

Das ist eine der häufigsten Fragen, und die ehrliche Antwort lautet: Grundsätzlich ja, aber nicht immer und überall uneingeschränkt. Historisch galten H-Kennzeichen-Fahrzeuge als von Umweltzonen ausgenommen – und in vielen deutschen Städten ist das weiterhin so. Allerdings gibt es, wie eingangs beschrieben, eine laufende politische Debatte, ob diese Ausnahme dauerhaft Bestand haben wird. Wer in Städten mit Fahrverbotszonen unterwegs ist, sollte sich vorab informieren, ob das H-Kennzeichen dort weiterhin gilt. (Stand: 2026, Beispielangabe – regionale Regelungen können variieren.) Die aktuellen Regelungen lassen sich häufig direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder über das Umweltbundesamt erfragen.

Eine andere Frage, die wir oft hören: Wie oft darf ich mit dem Oldtimer fahren?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Kilometer, die man mit einem H-Kennzeichen-Fahrzeug fahren darf. Das ist ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält. Die Kilometer-Begrenzung kommt in der Regel nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Versicherer – und ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Wer mehr fährt als vereinbart, riskiert im Schadensfall Kürzungen der Versicherungsleistung. (Beispielangabe – kann je nach Versicherungsvertrag erheblich variieren.) Es empfiehlt sich, den Kilometerstand regelmäßig zu dokumentieren, etwa durch einen Eintrag im Fahrtenbuch oder Fotos des Tachos zu Jahresbeginn und -ende. (Stand: 2026)

Und schließlich: Verliert das Fahrzeug den H-Status automatisch, wenn ich Änderungen vornehme?

Nicht automatisch – aber es besteht das Risiko, dass ein Gutachter bei der nächsten HU oder bei einer Neubewertung zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug nicht mehr die Voraussetzungen für den H-Status erfüllt. Wesentliche Änderungen, insbesondere am Antrieb, der Karosserie oder dem Fahrwerk, können dazu führen, dass der historische Charakter des Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gutachter abweichen.) Wer Änderungen plant, sollte daher vorab mit einem Fachmann sprechen – am besten mit demjenigen, der das ursprüngliche §23-Gutachten erstellt hat.


Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch je nach Einzelfall, Region und aktuellem Rechtsstand abweichen. Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachmann oder die zuständige Behörde.