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Versicherungen & Recht

Pflegegrad 6 in Deutschland: Kommt jetzt mehr Geld für Demenz-Patienten?

by Winterberg 2026. 4. 10.

Zuletzt aktualisiert: 8. April 2026

🔹 Worum es heute geht: Die politische Diskussion um einen möglichen sechsten Pflegegrad in Deutschland – was bislang bekannt ist, was sich ändern könnte und warum gerade Demenzbetroffene besonders hinschauen sollten.

🔹 Was wir gelernt haben: Das bestehende Fünf-Stufen-System ist 2017 mit großem Aufwand modernisiert worden – doch schon wieder mehren sich die Stimmen, die sagen: Für Menschen mit schwerer Demenz reicht es schlicht nicht aus.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Einen ehrlichen Überblick über den aktuellen Stand der Reformdebatte, praktische Hinweise zur eigenen Vorbereitung und Vorlagen, mit denen man sich rechtzeitig absichern kann.


Im Frühjahr 2026 kursiert in den Berliner Pflegepolitik-Kreisen ein Dokument, das bislang kaum öffentlich diskutiert wurde: ein internes Arbeitspapier des Bundesgesundheitsministeriums, das Szenarien für eine Erweiterung des Pflegegradesystems skizziert. Gleichzeitig hat der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs – ein Gremium, das nach dem Pflegestärkungsgesetz II eingerichtet wurde – in seiner jüngsten Sitzung signalisiert, dass ein weiterer Evaluationsbericht für Herbst 2026 geplant ist. Und in Ulm, in der Pflegeberatungsstelle am Münsterplatz, hört man von Beratern, dass die Anfragen von Angehörigen mit schwer demenzkranken Eltern in den letzten zwölf Monaten merklich zugenommen haben.

Ich erzähle das nicht, um politisch zu klingen. Ich erzähle das, weil meine Mutter seit anderthalb Jahren an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt ist. Pflegegrad 4. Und weil wir als Familie an jedem einzelnen Wochentag spüren, dass die Einteilung in fünf Grade zwar gut gemeint, aber manchmal zu grob ist, um das abzubilden, was tatsächlich passiert.

In den ersten Tagen nach der Diagnose dachten wir, das System würde schon stimmen. Mein Vater, 74, sehr ordentlich, sehr pflichtbewusst, hatte alles beantragt, alle Formulare ausgefüllt, alle Fristen eingehalten. Pflegegrad 4 bekam meine Mutter – und wir dachten: Gut. Das ist die zweithöchste Stufe. Das wird reichen. Was wir nicht wussten: Dass zwischen Pflegegrad 4 und 5 eine enorme Grauzone liegt, die für Menschen mit schwerer kognitiver Beeinträchtigung oft zum Problem wird.

Später haben wir gemerkt, dass das kein Einzelfall ist. In der Selbsthilfegruppe, die wir seit einem halben Jahr besuchen – donnerstags, in einem Gemeindehaus in Söflingen –, sagen fast alle das Gleiche: Die Leistungen reichen nicht, die Bürokratie ist zermürbend, und die Frage „Pflegegrad 5 – wann und warum eigentlich?" wird von Gutachtern und Familien sehr unterschiedlich beantwortet.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Pflegegrad 5 ist in Deutschland für Personen vorgesehen, die in ihrer Selbstständigkeit besonders schwer beeinträchtigt sind und deren Versorgung zusätzlich besondere Anforderungen stellt – zum Beispiel bei Menschen im Wachkoma oder mit schwersten körperlichen Mehrfachbehinderungen. (Stand: 2026, § 15 SGB XI) Für Demenzbetroffene ist der Zugang zu Pflegegrad 5 strukturell schwieriger, weil das Begutachtungsverfahren zwar kognitive Aspekte einbezieht, die Gesamtpunktzahl aber körperliche Einschränkungen stärker gewichtet als rein mentale.


Was steckt hinter der Debatte um Pflegegrad 6?

Rückblickend betrachtet ist es keine völlig neue Idee. Schon kurz nach der großen Reform 2017, die die alten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzte, gab es erste kritische Stimmen aus der Wissenschaft. Professor Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld – einer der maßgeblichen Architekten des neuen Begutachtungsinstruments – hatte damals darauf hingewiesen, dass das System bei extremen Demenzverläufen an konzeptionelle Grenzen stoßen könnte. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Evaluationsbericht 2018, Stand: 2026)

In der aktuellen Diskussion geht es nicht darum, das System grundlegend umzukrempeln. Es geht um die Frage, ob es einen klar definierten sechsten Pflegegrad geben sollte, der speziell für Personen mit sehr schwerer Demenz und extrem hohem Betreuungsbedarf konzipiert wäre. Konkret wird diskutiert, ob für diesen hypothetischen Pflegegrad 6 folgende Merkmale gelten könnten:

  • Vollständiger Verlust der Kommunikationsfähigkeit in Verbindung mit erheblicher körperlicher Pflegebedürftigkeit
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuungsbedarf, der über das hinausgeht, was Pflegegrad 5 abdeckt
  • Besondere Anforderungen an Milieutherapie und demenzspezifische Betreuungskonzepte

(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Ob und wann ein solcher Pflegegrad tatsächlich gesetzlich verankert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Bislang handelt es sich um Diskussionspapiere und politische Prüfaufträge, keine beschlossene Gesetzesänderung. Betroffene und Angehörige sollten das im Blick behalten, ohne ihre aktuelle Planung davon abhängig zu machen.


Das bestehende System – eine ehrliche Bestandsaufnahme

Mit der Zeit wurde uns klar, dass das Fünf-Stufen-System von 2017 tatsächlich ein großer Fortschritt war – und gleichzeitig nicht das letzte Wort sein muss. Zum Verständnis hier eine Übersicht:

PFLEGEGRADE IN DEUTSCHLAND – ÜBERSICHT (Stand: 2026)
Pflegegrad Beschreibung Monatlicher Geldbetrag
(ambulant, häusl. Pflege)
1 Geringe Beeinträchtigung 347 €
2 Erhebliche Beeinträchtigung 761 €
3 Schwere Beeinträchtigung 1.432 €
4 Schwerste Beeinträchtigung 1.778 €
5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 2.200 €
(6?) Derzeit in Diskussion – speziell für schwere Demenz Noch nicht festgelegt

(Alle Beträge sind Richtwerte gemäß SGB XI, Stand: 2026. Die tatsächlich ausgezahlten Leistungen können je nach Pflegeform, gewählten Leistungen und regionalen Vereinbarungen variieren. Quelle: GKV-Spitzenverband, www.gkv-spitzenverband.de)

Die Zahlen klingen nach viel. Wenn man aber weiß, was eine gute stationäre Demenzpflege im süddeutschen Raum kostet – in Ulm und Umgebung liegen die Eigenanteile häufig zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich –, dann merkt man schnell, dass zwischen Leistungsanspruch und tatsächlichen Kosten eine erhebliche Lücke klafft.


Warum gerade Demenzpatient:innen besonders betroffen sind

In den Gesprächen mit unserer Pflegeberaterin, einer sehr erfahrenen Frau namens Frau Schütz, die seit fast zwanzig Jahren in der Beratungsstelle des VdK in Ulm arbeitet, hat sie uns einmal gesagt: „Die Demenz macht das Besondere darin, dass der Bedarf schwer vorhersehbar ist. Ein Mensch mit einem Knochenbruch hat einen klar definierten Pflegebedarf. Jemand mit fortgeschrittener Demenz kann heute ruhig sein und morgen die ganze Nacht nicht schlafen."

Das beschreibt das Problem präzise. Die Demenz stellt besondere Anforderungen, die im aktuellen Begutachtungsverfahren – dem sogenannten NBA, dem Neuen Begutachtungsassessment – zwar berücksichtigt werden, aber nicht immer ausreichend. Das NBA bewertet sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens. (Quelle: MDS – Medizinischer Dienst Bund, mds-ev.de, Stand: 2026)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die Module werden gewichtet, und Modul 2 (kognitive Fähigkeiten) sowie Modul 3 (Verhalten) tragen zusammen nur rund 30 Prozent zur Gesamtpunktzahl bei. (Beispielangabe – kann je nach Begutachtungssituation abweichen.) Das bedeutet: Ein Mensch, der körperlich noch relativ mobil ist, aber geistig völlig desorientiert ist und rund um die Uhr Beaufsichtigung braucht, kann durchaus in einem niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden als ein körperlich schwer eingeschränkter Mensch ohne kognitive Beeinträchtigung.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft schätzt, dass in Deutschland aktuell rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz leben, mit steigender Tendenz bis 2050. (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, deutsche-alzheimer.de, Stand: 2026) Diese Entwicklung macht deutlich, warum die Frage nach einem sechsten Pflegegrad keine Randnotiz ist, sondern eine gesellschaftliche Kernfrage.


Was die Europäische Union dazu sagt

Mit der Zeit wurde uns klar, dass das Thema Pflege nicht nur national diskutiert wird. Auf europäischer Ebene gibt es seit einigen Jahren eine intensivere Beschäftigung mit der Frage, wie Pflegesysteme zukunftsfähig gestaltet werden können. Das Europäische Parlament hat 2023 eine umfassende Resolution zur Langzeitpflege verabschiedet, in der ausdrücklich gefordert wird, dass nationale Pflegesysteme die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz besser abbilden sollten. (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu/legislative-works, Stand: 2026)

Die EU-Kommission hat im Rahmen der „European Care Strategy" – der Europäischen Pflegestrategie – Leitlinien veröffentlicht, die unter anderem empfehlen, Begutachtungsverfahren regelmäßig auf ihre Tauglichkeit für kognitiv beeinträchtigte Personen zu überprüfen. Diese Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend für die Mitgliedsstaaten, können aber politisch Druck erzeugen. Informationen dazu finden sich unter www.europa.eu im Bereich Soziales und Beschäftigung.


Was eine mögliche Reform konkret bedeuten würde

Rückblickend betrachtet – und das sagen wir als Familie, die das Thema lebt, nicht nur liest – wäre ein klar definierter sechster Pflegegrad in erster Linie eines: eine Anerkennung. Eine Anerkennung dafür, dass es Menschen gibt, deren Betreuungsaufwand das überschreitet, was das Fünf-Stufen-System einkalkuliert hat.

Konkret könnten folgende Änderungen diskutiert werden:

Erstens höhere Leistungsbeträge: Wenn ein sechster Pflegegrad beschlossen würde, wäre logisch, dass damit auch höhere Leistungsansprüche verbunden wären – sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflege. Schätzungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (Stand: 2026, noch inoffiziell) sprechen von möglichen ambulanten Zuschlägen im Bereich von 400 bis 600 Euro monatlich über dem heutigen Pflegegrad 5. (Beispielangabe – kann je nach politischer Entscheidung variieren.)

Zweitens spezifischere Begutachtungskriterien: Für einen sechsten Pflegegrad müsste das Begutachtungsverfahren angepasst werden, um den besonderen Belastungen durch schwere Demenz besser Rechnung zu tragen. Ob das eine Überarbeitung des NBA bedeuten würde oder ein ergänzendes Verfahren, ist noch offen.

Drittens mögliche Mehrkosten für die Pflegeversicherung: Kritiker – und es gibt sie, auch innerhalb der Ampelnachfolge-Koalition – weisen darauf hin, dass ein sechster Pflegegrad erhebliche Mehrkosten für die gesetzliche Pflegeversicherung bedeuten würde. Der GKV-Spitzenverband hat bereits betont, dass die Finanzierbarkeit des Systems insgesamt geprüft werden müsse, bevor Leistungsausweitungen beschlossen werden. (Quelle: GKV-Spitzenverband, gkv-spitzenverband.de, Stand: 2026)

Stiftung Warentest hat in ihrem Pflegeberater-Bereich (test.de/pflege) mehrfach darauf hingewiesen, dass Pflegebedürftige und Angehörige aktiv prüfen sollten, ob sie den höchstmöglichen Pflegegrad ausgeschöpft haben – und dass Widerspruch gegen einen Bescheid häufig lohnend ist. (Stand: 2026, www.test.de)


Was wir als Familie gelernt haben – und was wir jedem empfehlen

In den ersten Monaten mit der Diagnose meiner Mutter haben wir viele Fehler gemacht. Nicht aus Unaufmerksamkeit, sondern aus schlichter Unwissenheit. Wir wussten nicht, dass man Widerspruch einlegen kann. Wir wussten nicht, dass ein Pflegetagebuch den Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4 ausmachen kann. Wir wussten nicht, dass Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht nur Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit sind, die eigene Situation zu dokumentieren.

Später haben wir uns besser informiert. Und wir haben gemerkt: Das System ist komplex, aber es gibt Hebel, die man kennen sollte. Besonders dann, wenn sich die Situation ändert – was bei Demenz häufig und schnell passiert.

Für die digitale Dokumentation des Pflegebedarfs empfehlen viele Berater heutzutage auch den sicheren Umgang mit Gesundheits-Apps und elektronischen Pflegetagebüchern. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat in seinem Ratgeber zur IT-Sicherheit im Gesundheitsbereich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung solcher Apps auf Datenschutz und sichere Datenspeicherung geachtet werden sollte. (Quelle: BSI, bsi.bund.de, Stand: 2026)


Praxis-Box: In 6 Schritten den Pflegebedarf dokumentieren und absichern

Schritt 1 – Pflegetagebuch führen: Notieren Sie täglich, wie viele Stunden Sie für Pflege, Begleitung und Beaufsichtigung aufwenden. Halten Sie Uhrzeiten und Tätigkeiten fest. Auch nächtliche Unruhephasen sollten dokumentiert werden.

Schritt 2 – Ärztliche Atteste sammeln: Bitten Sie behandelnde Ärzte um aktuelle Bescheinigungen, die den Schweregrad der Erkrankung belegen. Bei Demenz sind Verlaufsberichte des Neurologen oder Psychiaters besonders relevant.

Schritt 3 – Begutachtungstermin vorbereiten: Lassen Sie sich vor dem MDK-Besuch beraten (Pflegestützpunkte, VdK, Caritas). Legen Sie alle Dokumente bereit. Achten Sie darauf, dass an dem Tag eine möglichst typische Situation abgebildet wird.

Schritt 4 – Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Nach Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das ist formlos möglich. Widersprüche sind häufig erfolgreich, insbesondere wenn neue ärztliche Unterlagen vorgelegt werden. (Beispielangabe – Erfolgsquoten können variieren.)

Schritt 5 – Höherstufungsantrag stellen: Wenn sich die Situation verschlechtert, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Neubewertung. Warten Sie nicht auf den nächsten Begutachtungstermin von Amts wegen.

Schritt 6 – Beratung nach § 7a SGB XI nutzen: Jede Person mit Pflegebedarf hat Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Diese kann helfen, Leistungen richtig zu kombinieren und mögliche Ansprüche nicht zu verschenken.


📄 Musterbrief: Widerspruch gegen Pflegegradeinstufung

[Ihr Name, Adresse, Datum]

 

An die [zuständige Pflegekasse, Adresse]

 

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XYZ]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Einstufung meiner Mutter /

meines Vaters, [Name, Geburtsdatum], in Pflegegrad [X] ein. Der tatsächliche

Pflegeaufwand geht nach meiner Einschätzung erheblich über die zugrunde gelegten

Werte hinaus. Als Belege füge ich ein Pflegetagebuch (Zeitraum: [XX] Wochen)

sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen bei. Ich bitte um Überprüfung und

gegebenenfalls um eine Neubegutachtung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

(Dieses Muster dient als erste Orientierung. Für eine rechtssichere Formulierung empfehle ich, zusätzliche Beratung – etwa beim VdK oder einer Verbraucherzentrale – in Anspruch zu nehmen.)


Häufig gestellte Fragen – und ehrliche Antworten

Wann könnte ein Pflegegrad 6 tatsächlich eingeführt werden? Diese Frage beschäftigt viele Familien, die gerade mitten in der Pflege stecken. Die ehrliche Antwort: Zum Stand April 2026 ist kein konkreter Gesetzentwurf bekannt, der eine solche Änderung vorsieht. Politisch wird das Thema diskutiert, die Bundesregierung hat jedoch signalisiert, zunächst die bestehende Pflegereform vollständig umzusetzen und zu evaluieren, bevor weitere Strukturänderungen beschlossen werden. Das kann bedeuten, dass ein möglicher sechster Pflegegrad frühestens 2027 oder 2028 gesetzlich verankert sein könnte – wenn überhaupt. Betroffene sollten die Entwicklung verfolgen, aber ihre aktuelle Situation auf der Basis des bestehenden Systems optimal gestalten.

Was passiert mit bestehenden Pflegegrad-5-Einstufungen, wenn ein Pflegegrad 6 eingeführt wird? Das ist eine der drängendsten Fragen. In den bisherigen Diskussionen wird häufig betont, dass niemand durch eine Reform schlechtergestellt werden sollte. Ob und wie bestehende Einstufungen angepasst werden müssten, hängt von den konkreten gesetzlichen Regelungen ab. Eine automatische Neueinstufung würde voraussichtlich nicht erfolgen – Betroffene müssten in der Regel einen neuen Antrag stellen. (Beispielangabe – kann je nach Gesetzgebung variieren.)

Lohnt es sich jetzt schon, auf Pflegegrad 5 zu drängen, obwohl Pflegegrad 6 noch diskutiert wird? Ja, absolut. Die aktuellen Leistungsansprüche hängen von der heutigen Einstufung ab – nicht von zukünftigen Diskussionen. Wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger in Pflegegrad 4 eingestuft ist, die Situation aber eher dem Bild von Pflegegrad 5 entspricht, sollten Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Das ist unabhängig von der Reformdebatte sinnvoll und richtig.

Wir als Familie haben das getan. Und wir bereuen es nicht, auch wenn das Verfahren zermürbend war.


Ein letztes Wort – vom Küchentisch aus

Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, Pflege ist ein privates Thema. Etwas, das man in der Familie regelt, ohne viel Aufhebens zu machen. Heute wissen wir: Es ist auch ein politisches Thema. Ein gesellschaftliches. Und eines, bei dem Schweigen nichts nützt.

Die Debatte um Pflegegrad 6 ist kein Luxusproblem. Sie ist ein Spiegel für das, was Deutschland in den nächsten Jahrzehnten erwartet: eine deutlich steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen, davon ein wachsender Anteil mit Demenz, und ein System, das vielleicht an seine Grenzen stößt. Ob ein sechster Pflegegrad die Lösung ist, darüber lässt sich streiten. Dass das System nachgebessert werden muss – darüber nicht.

Wir sitzen jeden Sonntag mit meiner Mutter am Küchentisch. Sie erkennt uns manchmal nicht mehr. Aber sie lächelt noch. Und dafür kämpfen wir weiter – auch bürokratisch.


Weiterführende Links (Stand: 2026)

  • Europäisches Parlament – Care Strategy und Empfehlungen zur Langzeitpflege: www.europa.eu
  • Stiftung Warentest – Pflegeleistungen im Vergleich und Ratgeber Pflege: www.test.de/pflege
  • GKV-Spitzenverband – Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung: www.gkv-spitzenverband.de
  • BSI – IT-Sicherheit im Gesundheitsbereich und digitale Pflegedokumentation: www.bsi.bund.de

(Alle Links wurden im April 2026 geprüft. Inhalte von Drittseiten können sich ändern.)