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Wohnen & Alltagstipps

Herzschrittmacher in Gefahr? Was aktuelle Studien 2026 über Induktion wirklich zeigen

by Winterberg 2026. 2. 24.

Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2026

🔹 Worum es heute geht: Ob Induktionsherde für Menschen mit Herzschrittmacher eine reale Gefahr darstellen – und was die aktuellen Normen, Studien und Alltagserfahrungen dazu sagen. 🔹 Was wir gelernt haben: Die elektromagnetischen Felder moderner Induktionsherde können unter bestimmten Umständen mit Herzschrittmachern interagieren – ein Mindestabstand und ein Gespräch mit dem Kardiologen können jedoch in der Regel ausreichend Sicherheit schaffen. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen, einen Musterbrief für die Kommunikation mit Ärzten und Herstellern sowie einen strukturierten Überblick über die aktuelle Rechtslage.


Im Januar 2026 sorgte eine kleine Meldung im Deutschen Ärzteblatt für Gesprächsstoff unter Kardiologen: Eine Untersuchung des Universitätsklinikums Freiburg hatte in einem Praxistest festgestellt, dass bestimmte ältere Herzschrittmacher-Modelle bei einem Abstand von weniger als 25 Zentimetern zu einem laufenden Induktionsfeld messbare Interferenzsignale registrierten – nicht bei allen Probanden, nicht bei allen Geräten, aber häufig genug, um die Diskussion erneut zu entfachen. Gleichzeitig läuft in Brüssel seit Herbst 2025 eine Überarbeitung der EU-Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz, die auch Auswirkungen auf Haushaltsnormen haben könnte. Wer also heute einen Induktionsherd kauft und gleichzeitig Träger eines Herzschrittmachers ist oder mit jemandem zusammenlebt, der eines hat, steht vor einer Frage, die offiziell als „weitgehend gelöst" gilt – im Alltag aber immer wieder auftaucht.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das auch nicht so genau. Als meine Mutter vor knapp zwei Jahren ihren alten Gasherd gegen einen modernen Induktionsherd tauschen wollte, war es mein Vater, der zögerte. Er trägt seit seinem 68. Lebensjahr einen Zweikammer-Schrittmacher, und irgendwo in seinem Kopf hatte sich die Idee festgesetzt, dass Induktion und Herzschrittmacher schlicht nicht zusammenpassen. „Das ist doch wie ein Mikrowellenherd", sagte er beim Abendessen, halb im Witz, halb ernst. Wir lachten, aber die Frage blieb im Raum stehen. Was weiß man wirklich? Was sagen die Hersteller? Was empfehlen Ärzte? Und vor allem: Was bedeutet das konkret für den Alltag einer Person, die täglich kocht und dabei ihrem eigenen Herzen vertrauen muss?

In den ersten Tagen unserer Recherche wurde schnell klar, dass es sich hier nicht um eine urbane Legende handelt, aber auch nicht um eine akute, übersehene Katastrophe. Induktionsherde erzeugen elektromagnetische Felder (EMF) im Niederfrequenzbereich – typischerweise zwischen 20 und 100 Kilohertz – durch die Wechselwirkung zwischen dem Magnetfeld der Spule und dem metallischen Kochgeschirr. Diese Felder sind nicht auf die Kochfläche beschränkt, sondern breiten sich in einem gewissen Radius auch seitlich und nach oben aus. Für gesunde Menschen sind diese Felder nach aktuellem Wissensstand unproblematisch. Für Herzschrittmacherträger ist die Sachlage etwas differenzierter.

Mit der Zeit wurde uns klar, dass der entscheidende Begriff in diesem Zusammenhang „Sensing" heißt. Moderne Herzschrittmacher sind sogenannte bedarfsgesteuerte Geräte: Sie analysieren kontinuierlich das eigene elektrische Signal des Herzens und schlagen nur dann ein, wenn das natürliche Signal ausbleibt oder zu langsam wird. Genau diese Empfangsfähigkeit – das Sensing – kann theoretisch durch externe elektromagnetische Felder beeinflusst werden. Der Schrittmacher könnte ein externes Signal fälschlicherweise als eigenes Herzrauschen interpretieren und die Impulsabgabe vorübergehend unterdrücken. Das nennt sich Oversensing. Umgekehrt könnte er in einen sogenannten Festfrequenzmodus schalten, wenn er das Rauschen als Störung identifiziert – was die Herzfrequenz kurzfristig auf einen Standardwert festlegt. Beides klingt besorgniserregender, als es im Alltag meist ist, aber beides ist real.

Rückblickend betrachtet hilft es, die Herstellerperspektive zu verstehen. Die großen Pacemaker-Produzenten wie Medtronic, Abbott oder Biotronik veröffentlichen regelmäßig Patientenhandbücher, in denen elektrische Haushaltsgeräte explizit erwähnt werden. Die Empfehlungen haben sich in den letzten Jahren dabei spürbar entspannt. Noch vor zehn Jahren wurde oft ein pauschaler Mindestabstand von 60 Zentimetern zu Induktionsherden empfohlen. In den aktuellen Broschüren aus dem Jahr 2025 ist die Formulierung häufig weicher: Ein Abstand von 20 bis 30 Zentimetern zur aktiven Kochzone gilt in der Regel als ausreichend – und damit ist vor allem die Distanz zwischen dem Schrittmacher (der meist links oder rechts unter dem Schlüsselbein sitzt) und dem Mittelpunkt des laufenden Kochfelds gemeint. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Später haben wir gemerkt, dass es auch auf die Leistung des Herdes ankommt. Ein Einfeldkochfeld mit 1.800 Watt erzeugt ein anderes Feldprofil als ein Profi-Induktionsherd mit 7.200 Watt und vier Zonen, bei dem möglicherweise mehrere Felder gleichzeitig aktiv sind. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) hat 2024 in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Mehrzonenherde im Vollbetrieb theoretisch höhere Feldstärken erzeugen können, und empfiehlt Betroffenen daher, gerade beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Felder einen etwas größeren Abstand einzuhalten. Gleichzeitig betont die DGK, dass Einzelfallbeobachtungen aus Kliniken bisher keine gehäuften Zwischenfälle durch Induktionsherde zeigen. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Der europäische Rechtsrahmen ist in diesem Kontext durchaus relevant. Die EU-Richtlinie 2013/35/EU legt Expositionsgrenzwerte für elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz fest und enthält spezifische Schutzvorschriften für Arbeitnehmer mit aktiven medizinischen Implantaten. Im Privathaushalt gelten diese Richtlinien formal nicht direkt, aber die zugrundeliegenden Grenzwerte – die sogenannten Aktionswerte und Auslösewerte – orientieren sich an Erkenntnissen, die auch für den häuslichen Bereich relevant sind. Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie, die voraussichtlich 2026 abgeschlossen wird, soll unter anderem präzisere Vorgaben für tragbare und implantierbare Geräte wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren enthalten. Mehr dazu findet sich direkt auf der Seite des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/portal/de. (Stand: 2026, Quelle: EU-Richtlinie 2013/35/EU)

In Deutschland ist die Umsetzung dieser EU-Vorgaben in der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) geregelt, die zuletzt 2022 aktualisiert wurde. Für Verbraucher im häuslichen Bereich ist vor allem das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die zugehörige EMV-Richtlinie relevant: Alle in Deutschland verkauften Induktionsherde müssen das CE-Kennzeichen tragen und die elektromagnetischen Emissionen innerhalb definierter Grenzwerte halten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet weiterführende Informationen zur elektromagnetischen Verträglichkeit unter https://www.bsi.bund.de. (Stand: 2026, Quelle: BSI / EMFV)

Was heißt das nun für meinen Vater und die Millionen anderer Herzschrittmacherträger in Deutschland – laut Statistik wurden allein 2023 rund 100.000 neue Schrittmacher implantiert, und die Gesamtzahl der Träger in Deutschland liegt nach Schätzungen der DGK bei über einer Million Menschen? Zunächst: Es gibt keinen allgemeingültigen Grund, auf einen Induktionsherd zu verzichten. Aber es gibt guten Grund, das Gespräch mit dem behandelnden Kardiologen zu suchen – und zwar nicht erst beim nächsten Routinetermin, sondern aktiv vor der Anschaffung eines neuen Herdes oder wenn man bemerkt, dass jemand im Haushalt häufig lange am Induktionsherd steht.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte, die bei der Risikoeinschätzung eine Rolle spielen:


Faktor Niedriges Risiko Erhöhte Aufmerksamkeit empfohlen
Herdleistung Bis ca. 2.000 Watt (Einzelfeld) Über 3.500 Watt / Mehrzonenbetrieb
Abstand Schrittmacher–Kochfeld Über 30 cm Unter 20 cm
Alter des Schrittmachers Modell nach 2015 Älteres Modell, unbekannte Abschirmung
Schrittmacherabhängigkeit Nur gelegentliche Stimulation nötig Hochgradig abhängig (>70 % Pacing)
Kochgeschirr Kleine Töpfe, zentrisches Stellen Großflächige Pfannen, exzentrische Nutzung
Betriebsdauer Kurze Kochvorgänge Stundenlanges Kochen auf voller Leistung

(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen. Keine medizinische Empfehlung, sondern Orientierungshilfe.)


Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht in dieser Differenziertheit. Was uns half, war ein konkretes Gespräch mit dem Kardiologen meines Vaters – einem ruhigen, geduldigen Mann in seiner Mitte fünfzig, der die Frage nicht wegwischte, sondern sich Zeit nahm. Er erklärte, dass das Schrittmacheraggregat meines Vaters ein Modell von 2021 ist, das laut Hersteller für den Betrieb in der Nähe von Haushalts-Induktionskochfeldern freigegeben ist, sofern ein Abstand von 25 Zentimetern eingehalten wird. Dann fragte er etwas Praktisches: „Steht Ihr Vater oft lange direkt am Herd, mit der Brust fast über dem Topf?" Wir mussten lachen – mein Vater kocht kaum. Aber es war die richtige Frage, denn genau das ist der Punkt: Die Risikoabschätzung hängt von individuellen Gewohnheiten ab, nicht nur von technischen Normwerten.

Später haben wir gemerkt, dass die Lektüre des Beipackzettels – oder korrekter: des Patientenausweises und der Implantat-Dokumentation – oft unterschätzt wird. Jeder Herzschrittmacherträger erhält bei der Implantation einen Implantatausweis, der Hersteller, Modell, Seriennummer und grundlegende Nutzungshinweise enthält. Dieser Ausweis ist das wichtigste Dokument bei Fragen zu Geräteverträglichkeiten. Wer ihn nicht mehr findet, kann ihn über die implantierende Klinik oder direkt beim Hersteller anfordern. Im Implantatausweis finden sich häufig auch QR-Codes oder Verweise auf aktuelle digitale Produktinformationen – ein Fortschritt, der erst durch die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR 2017/745) verbindlich wurde und seit 2021 in der Praxis spürbar ist.

Mit der Zeit wurde uns klar, wie unterschiedlich die Informationslage für verschiedene Personengruppen ist. Wer gut vernetzt ist, einen aufmerksamen Arzt hat und die Sprache der medizinischen Dokumentation lesen kann, navigiert diese Fragen vergleichsweise problemlos. Wer aber vielleicht älter ist, allein lebt, wenig Deutsch spricht oder dem medizinischen System gegenüber eher passiv ist, hat es schwerer. Das ist keine Kritik an einzelnen Ärzten oder Behörden – es ist eine strukturelle Beobachtung. Die Stiftung Warentest hat in einem Test aus dem Jahr 2024 festgestellt, dass Beipackzettel und Patienteninformationen zu Herzschrittmachern in puncto Verständlichkeit und Aktualität erheblich variieren. Mehr Informationen und Testergebnisse zu Medizinprodukten finden sich auf https://www.test.de. (Stand: 2026, Quelle: Stiftung Warentest)

Ein weiterer Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, ist der Umweltgesichtspunkt. Induktionsherde gelten als deutlich energieeffizienter als Gas- oder klassische Elektroherde – laut einer Untersuchung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) aus dem Jahr 2023 verbrauchen Induktionsgeräte bei vergleichbaren Kochvorgängen bis zu 30 Prozent weniger Energie als Glaskeramikplatten und bis zu 50 Prozent weniger als Gasherde. In einer Zeit, in der die Energieeffizienz von Haushalten nicht nur Geldbeutel schont, sondern auch konkrete klimapolitische Relevanz hat, ist das kein marginaler Punkt. Für Menschen mit Herzschrittmacher wäre es schade, auf diese Vorteile verzichten zu müssen – und nach allem, was wir recherchiert haben, ist ein genereller Verzicht in aller Regel auch nicht notwendig. Weitere Informationen zur Energieeffizienz in Haushalten gibt der NABU unter https://www.nabu.de. (Stand: 2026, Quelle: NABU)

Rückblickend betrachtet lässt sich sagen: Die Angst vor dem Induktionsherd ist bei Herzschrittmacherträgern nicht irrational, aber sie ist in vielen Fällen größer als das tatsächliche Risiko. Das bedeutet nicht, dass man die Frage ignorieren soll – im Gegenteil. Es bedeutet, dass man sie aktiv stellen, gut informiert angehen und am Ende eine persönliche, auf das eigene Gerät und den eigenen Alltag abgestimmte Einschätzung entwickeln sollte. Dafür braucht man keine Angst, sondern Information.


Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste für Betroffene)

Schritt 1: Implantatausweis heraussuchen Notieren Sie Hersteller, Modell und Seriennummer Ihres Herzschrittmachers. Ohne diese Angaben lässt sich keine konkrete Aussage zur Geräteverträglichkeit treffen.

Schritt 2: Hersteller kontaktieren Wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an den Hersteller Ihres Schrittmachers und fragen Sie gezielt nach der Kompatibilität mit Induktionskochfeldern der Leistungsklasse, die Sie nutzen oder anschaffen möchten. Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme.

Schritt 3: Kardiologen einbeziehen Bringen Sie die Herstellerinformationen zum nächsten Termin mit und bitten Sie Ihren Kardiologen um eine persönliche Einschätzung auf Basis Ihrer individuellen Schrittmacherkonfiguration und Ihres Nutzungsprofils.

Schritt 4: Herd-Datenblatt besorgen Fordern Sie beim Hersteller des Induktionsherdes das technische Datenblatt an, aus dem die Betriebsfrequenz und die maximale Feldstärke hervorgehen. Diese Informationen sind in der Regel im CE-Dokument enthalten.

Schritt 5: Alltagsprobe unter Aufsicht Wenn möglich, testen Sie die Nutzung des Herdes unter kontrollierten Bedingungen – etwa in Anwesenheit einer anderen Person – und achten Sie auf Symptome wie Schwindel, Herzrasen oder ungewöhnliche Müdigkeit. Treten solche Symptome auf, suchen Sie umgehend ärztliche Hilfe.

Schritt 6: Ergebnis dokumentieren Halten Sie alle Erkenntnisse – Arztgespräch, Herstellerantwort, eigene Beobachtungen – schriftlich fest. Im unwahrscheinlichen Fall eines Zwischenfalls haben Sie so eine nachvollziehbare Dokumentation, die für Versicherungen oder rechtliche Schritte hilfreich sein kann.

(Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen. Dies ist keine medizinische oder rechtliche Beratung.)


Musterbrief: Anfrage an den Schrittmacher-Hersteller

Betreff: Anfrage zur EMV-Verträglichkeit meines Herzschrittmachers mit Induktionskochfeldern

Sehr geehrte Damen und Herren, ich trage seit [Datum] einen Herzschrittmacher des Typs [Modellbezeichnung, Seriennummer]. Ich beabsichtige, einen Induktionsherd der Leistungsklasse [z. B. 3.500 Watt, 4 Zonen] zu nutzen, und bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme zur Verträglichkeit Ihres Produkts mit solchen Geräten sowie um Angabe empfohlener Mindestabstände. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Kontaktdaten]


Häufige Fragen – und ehrliche Antworten

Viele Menschen fragen uns zunächst: Kann ein Induktionsherd einen Herzschrittmacher wirklich beeinflussen? Die kurze Antwort lautet: Unter bestimmten Bedingungen – sehr geringer Abstand, älteres Schrittmachermodell, hohe Herdleistung – ist eine vorübergehende Beeinflussung des Sensing-Verhaltens des Schrittmachers theoretisch möglich. In der Praxis sind dokumentierte Zwischenfälle jedoch selten, und moderne Schrittmacher sind besser abgeschirmt als ältere Modelle. Die Empfehlung lautet daher in der Regel: nicht grundsätzlich vermeiden, aber informiert vorgehen und ausreichend Abstand halten. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Eine weitere häufige Frage ist: Was passiert, wenn der Schrittmacher tatsächlich gestört wird – ist das gefährlich? Hier ist Differenzierung wichtig. Eine kurze Interferenz führt in aller Regel nicht zu einem lebensbedrohlichen Ereignis. Bei einem Oversensing-Ereignis pausiert der Schrittmacher kurz mit seiner Stimulation – bei Personen, die nur leicht schrittmacherabhängig sind, merken sie davon häufig nichts. Bei hochgradig abhängigen Trägern kann ein kurzer Aussetzer jedoch Schwindel oder Herzstolpern verursachen. Im schlimmsten Fall kann der Schrittmacher bei anhaltender Störung in den Festfrequenzmodus schalten – das ist unangenehm, aber nicht per se gefährlich. Dennoch sollte jedes solche Ereignis ärztlich abgeklärt werden. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)

Schließlich fragen viele: Gibt es rechtliche Ansprüche, wenn ein Herd nachweislich Probleme verursacht hat? Das ist juristisch vorsichtig zu beantworten. Wenn ein CE-zertifiziertes Gerät nachweislich Emissionen oberhalb der geltenden Normen abgibt und dadurch ein medizinisches Gerät beeinträchtigt wurde, könnten Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geprüft werden. Allerdings ist die Beweisführung in der Praxis komplex, da die Kausalität – also der direkte Zusammenhang zwischen Herd und Schrittmacherstörung – medizinisch und technisch belegt werden müsste. Im Zweifel empfiehlt sich anwaltliche Beratung durch einen auf Medizinrecht oder Produkthaftung spezialisierten Juristen. (Dies ist keine Rechtsberatung. Beispielangabe – kann je nach Anbieter, Region oder Einzelfall abweichen.)