
Wenn der Saugroboter Kratzer hinterlässt – Haftung, Versicherung und was wir am Küchentisch daraus gelernt haben
Zuletzt aktualisiert: 31.01.2026
🔹 Worum es heute geht: Unser Saugroboter hat feine Kratzer ins Parkett gezogen – und uns damit in ein Thema katapultiert, das viele Haushalte betrifft: Wer haftet, wenn smarte Technik Schäden verursacht? 🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftungsfrage ist selten eindeutig. Zwischen Produkthaftung, Eigenverantwortung und Versicherungsschutz gibt es eine Grauzone, die sich lohnt zu kennen – bevor etwas passiert. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps zur Schadensdokumentation, eine Übersicht über Versicherungsoptionen, ein Musterbrief für die Schadensmeldung und alles, was wir bei der Recherche über Verbraucherrechte herausgefunden haben.
Es fing mit einem leisen Summen an, morgens um halb sieben. Unser Saugroboter – nennen wir ihn der Einfachheit halber „Robbi" – startete wie jeden Tag seine Runde durch die Wohnung. Seit fast einem Jahr war das unser kleines Morgenritual geworden: Wir gehen aus dem Haus, Robbi putzt. Wenn wir abends zurückkommen, sind die Böden sauber, die Krümel vom Frühstück verschwunden, und die Katzenhaare unter dem Sofa eingesammelt. Klingt nach einem Traum, oder? War es auch. Bis zu dem Dienstag, an dem meine Frau im Flur stehen blieb und sagte: „Hast du das gesehen? Da sind Kratzer im Parkett."
Ganz ehrlich, am Anfang wollten wir es nicht wahrhaben. Wir haben das Licht anders eingestellt, sind auf die Knie gegangen und haben die Stellen mit der Taschenlampe vom Handy ausgeleuchtet. Und dann war es nicht mehr zu leugnen: feine, gleichmäßige Linien im Holz, fast wie mit einem Lineal gezogen. Keine tiefen Furchen, aber deutlich sichtbar – besonders im Gegenlicht. Der Verdacht fiel schnell auf Robbi. Und als wir seine Bürsten und Räder untersuchten, fanden wir es: ein winziges Steinchen, eingeklemmt in einer der Gummirollen. Vermutlich von einem Schuh hereingetragen, oder von der Katze, wer weiß. Jedenfalls hatte der Roboter dieses Steinchen offenbar über Tage hinweg immer wieder über unseren Eichenparkett geschoben.
Was dann kam, war ein ganzer Abend am Küchentisch mit Laptop, Kaffee und vielen offenen Tabs. Die Frage, die uns beschäftigte, klingt simpel, ist aber überraschend vielschichtig: Wer haftet eigentlich, wenn ein Saugroboter den Boden beschädigt?
In den ersten Tagen nach der Entdeckung haben wir vor allem gegoogelt und Foren gelesen. Dabei wurde schnell klar: Wir sind nicht allein. In Verbraucherforen, auf Reddit und in Facebook-Gruppen häufen sich Berichte über Saugroboter-Schäden. Die häufigsten Probleme laut unserer Recherche: Kratzer auf Parkett und Laminat durch eingeklemmte Fremdkörper, beschädigte Teppichfransen, die sich in den Bürsten verfangen, angeschlagene Möbelfüße und Türrahmen durch wiederholtes Anfahren, und – besonders ärgerlich – Wasserschäden durch Wischroboter auf empfindlichen Holzböden. Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit smarter Haushaltselektronik in den vergangenen fünf Jahren um rund 18 Prozent gestiegen sind – wobei Saugroboter einen zunehmenden Anteil ausmachen (Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stand: 2025). (Beispielangabe – kann je nach Erhebungszeitraum und Methodik abweichen.)
Später haben wir gemerkt, dass die Haftungsfrage bei Saugroboter-Schäden in mehrere Richtungen gehen kann, und keine davon ist ganz einfach. Das deutsche Recht kennt im Wesentlichen drei Ansatzpunkte, die hier relevant werden könnten.
Der erste Ansatzpunkt ist die sogenannte Produkthaftung. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt seit 1989, dass Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. „Fehlerhaft" bedeutet dabei: Das Produkt bietet nicht die Sicherheit, die man berechtigterweise erwarten darf (§ 3 ProdHaftG). Wenn also ein Saugroboter aufgrund eines Konstruktions- oder Softwarefehlers systematisch den Boden beschädigt, könnte der Hersteller haftbar sein. Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – gilt das häufig nicht, wenn der Schaden durch einen Fremdkörper entsteht, den der Nutzer hätte entfernen können. Die meisten Hersteller weisen in ihren Bedienungsanleitungen ausdrücklich darauf hin, dass der Boden vor dem Einsatz des Roboters frei von kleinen Gegenständen sein sollte. (Quelle: Europäisches Parlament – Richtlinie zur Produkthaftung, Stand: 2025) (Die konkrete Auslegung kann je nach Einzelfall und Gericht variieren.)
Übrigens hat die Europäische Union im Jahr 2024 die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet, die auch Software und KI-gesteuerte Systeme ausdrücklich einbezieht. Das bedeutet: In Zukunft könnte die Haftung von Herstellern smarter Geräte tendenziell strenger ausgelegt werden – insbesondere dann, wenn Software-Updates das Verhalten des Geräts verändern. Für uns Verbraucher:innen ist das grundsätzlich eine gute Nachricht, auch wenn die nationale Umsetzung in Deutschland zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht vollständig abgeschlossen ist. (Angaben zur EU-Richtlinie – der genaue Zeitplan der Umsetzung kann abweichen.)
Der zweite Ansatzpunkt betrifft die eigene Sorgfaltspflicht. Und hier wird es ehrlich gesagt ein bisschen unangenehm, weil wir uns selbst an die Nase fassen mussten. Wer ein autonomes Gerät in seiner Wohnung einsetzt, trägt eine gewisse Verantwortung dafür, dass die Einsatzbedingungen stimmen. Das bedeutet in der Praxis: den Boden vorher absuchen, die Bürsten regelmäßig reinigen, die Sensoren prüfen und das Gerät nicht wochenlang völlig unbeaufsichtigt arbeiten lassen. Juristisch gesprochen geht es um die „Verkehrssicherungspflicht" – also die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von Dingen in unserem Verantwortungsbereich keine Gefahr ausgeht. Klingt streng, aber im Alltag heißt das einfach: Hinschauen. Genau das hatten wir nicht getan.
Mein Mann hat damals gesagt – und ich zitiere ihn hier am Küchentisch wörtlich: „Wir haben dem Ding blind vertraut, als wäre es ein Haustier, das weiß, was es tut." Und damit hatte er recht. Ein Saugroboter ist kein intelligentes Wesen. Er folgt Algorithmen, erkennt Hindernisse über Sensoren und fährt nach Mustern. Aber er kann kein Steinchen von einem Brotkrümel unterscheiden. Die Verantwortung dafür liegt bei uns.
Der dritte Ansatzpunkt ist die Versicherung, und hier wird es richtig spannend, weil die Antwort davon abhängt, welche Versicherung man hat und was genau passiert ist. Die gängigsten Versicherungstypen, die bei Saugroboter-Schäden infrage kommen, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
| Versicherungstyp | Deckt ab | Typische Einschränkung |
| Hausratversicherung | Schäden am Saugroboter selbst (z. B. durch Sturz von Treppe) | Deckt in der Regel nicht den Boden oder die Einrichtung¹ |
| Private Haftpflichtversicherung | Schäden, die man Dritten zufügt (z. B. in einer Mietwohnung am Eigentum des Vermieters) | Selbstverschuldete Schäden am eigenen Eigentum häufig ausgeschlossen² |
| Wohngebäudeversicherung | Schäden am Gebäude selbst (z. B. durch Wasseraustritt des Wischroboters) | Nur bei versicherten Gefahren wie Leitungswasser, selten bei mechanischen Schäden³ |
¹ Beispielangabe – die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherer und Tarif. ² In manchen Tarifen sind „Mietsachschäden" eingeschlossen – prüfen Sie Ihre Police. ³ Ein Wischroboter, der ausläuft und den Estrich beschädigt, könnte je nach Vertrag unter Leitungswasserschäden fallen – dies ist jedoch umstritten.
Was wir persönlich erlebt haben: Wir wohnen zur Miete. Das Parkett gehört also streng genommen dem Vermieter. Unsere private Haftpflichtversicherung schließt Mietsachschäden ein – das hatten wir zum Glück beim Abschluss so gewählt. Trotzdem war die Abwicklung nicht so einfach, wie wir es uns erhofft hatten. Der Versicherer wollte Fotos, ein Protokoll, den Kaufbeleg des Roboters und eine Beschreibung des Hergangs. Das klingt logisch, aber im ersten Moment war es überwältigend.
Ganz praktisch gesehen haben uns die ersten Tage nach der Entdeckung eines gelehrt: Dokumentation ist alles. Wer einen Schaden hat und ihn regulieren lassen möchte, braucht Beweise. Und die sollten möglichst frisch sein. Der GDV empfiehlt, Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu melden – je schneller, desto besser. Viele Versicherer haben in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sogar kürzere Fristen für bestimmte Schadensarten. (Quelle: GDV – Schadensmeldung und Fristen, Stand: 2025) (Fristen können je nach Versicherer und Schadensart abweichen.)
Noch etwas, das uns überrascht hat: Stiftung Warentest hat in einem umfangreichen Saugroboter-Test im Jahr 2024 darauf hingewiesen, dass nicht alle Geräte gleich schonend mit empfindlichen Böden umgehen. Einige Modelle üben deutlich mehr Druck auf die Oberfläche aus als andere, und manche Bürstensysteme sind für Hartholzböden schlicht ungeeignet. Wer sich einen Saugroboter kauft, sollte also nicht nur auf Saugleistung und App-Funktionen achten, sondern auch darauf, ob das Gerät für den eigenen Bodenbelag zugelassen und getestet ist. (Quelle: Stiftung Warentest – Saugroboter im Test, Stand: 2025) (Testergebnisse können sich mit neuen Modellen ändern.)
Was uns an dieser Stelle ebenfalls beschäftigt hat, ist die Frage nach der IT-Sicherheit von Saugrobotern. Das klingt zunächst weit hergeholt, aber moderne Saugroboter sind vernetzte Geräte. Sie sind mit dem WLAN verbunden, erstellen Karten unserer Wohnung, speichern Reinigungspläne und senden teilweise Daten an Cloud-Server. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in seinen Empfehlungen für Smart-Home-Geräte darauf hin, dass vernetzte Haushaltsgeräte potenzielle Einfallstore für Cyberangriffe darstellen können. Das ist zwar ein anderes Thema als Kratzer im Parkett, aber es gehört zum Gesamtbild: Wer smarte Technik nutzt, sollte sich nicht nur um die physischen, sondern auch um die digitalen Risiken kümmern. Dazu gehört, regelmäßige Firmware-Updates durchzuführen, ein sicheres WLAN-Passwort zu verwenden und die Datenschutzeinstellungen des Geräts bewusst zu konfigurieren. (Quelle: BSI – Empfehlungen für Smart-Home-Geräte, Stand: 2025) (Sicherheitsempfehlungen können sich mit neuen Bedrohungslagen ändern.)
Rückblickend müssen wir sagen: Das Steinchen-Desaster war für uns ein Weckruf. Nicht nur, was den Umgang mit dem Saugroboter angeht, sondern generell, was smarte Technik im Haushalt betrifft. Wir haben seitdem unsere Routinen geändert. Jeden Abend machen wir jetzt einen kurzen „Boden-Check" – das dauert vielleicht zwei Minuten und ist fast schon meditativ. Wir schauen, ob Spielzeug der Kinder herumliegt, ob die Katze irgendwelche „Geschenke" mitgebracht hat und ob Schuhe ordentlich im Regal stehen. Klingt banal, aber es hat einen echten Unterschied gemacht.
Außerdem haben wir den Roboter so umprogrammiert, dass er nicht mehr fährt, wenn niemand zu Hause ist. Stattdessen startet er jetzt abends, wenn wir in der Küche sitzen und kochen. So können wir ihn im Blick behalten und notfalls eingreifen, wenn etwas schiefläuft. Ja, das nimmt ein Stück Bequemlichkeit weg. Aber es gibt uns ein Gefühl von Kontrolle zurück, das wir vorher nicht vermisst hatten – bis etwas passiert ist.
Ein Thema, das bei unserer Recherche immer wieder auftauchte, ist die Frage der Beweislast. Wenn man einen Schaden beim Versicherer meldet, muss man in der Regel nachweisen, dass der Schaden tatsächlich so entstanden ist, wie man es beschreibt. Bei einem Saugroboter-Schaden kann das schwierig sein, denn man hat den Roboter ja gerade nicht beobachtet, als der Schaden entstand. Deshalb ist es so wichtig, die Beweise systematisch zu sichern. Viele Verbraucherberater empfehlen, sofort Fotos aus verschiedenen Winkeln zu machen, den Fremdkörper – falls vorhanden – aufzubewahren, und ein kurzes Gedächtnisprotokoll zu schreiben. Und genau dafür haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt, die wir seitdem auch an Freunde und Familie weitergeben.
Was viele nicht wissen: Einige neuere Saugroboter-Modelle führen interne Protokolle über ihre Fahrwege und Reinigungsvorgänge. Diese Daten können über die zugehörige App abgerufen werden und im Schadensfall als zusätzliches Beweismittel dienen. Es lohnt sich also, nach einem entdeckten Schaden sofort auch die App-Daten zu sichern – etwa durch Screenshots oder einen Export der Reinigungshistorie.
Dann gibt es noch einen Aspekt, der uns persönlich am meisten berührt hat: das Verhältnis zum Vermieter. Wir haben lange überlegt, ob wir den Schaden melden oder versuchen sollten, ihn selbst zu beheben. Im Internet gibt es unzählige Anleitungen für „Parkett-Reparatur-Kits", und die Kratzer waren wirklich nicht dramatisch. Aber letztlich haben wir uns für Transparenz entschieden. Wir haben unserer Vermieterin eine ehrliche E-Mail geschrieben, Fotos mitgeschickt und erklärt, was passiert ist. Ihre Reaktion war überraschend gelassen: „Parkett lebt", schrieb sie zurück. „Solange es keine tiefen Schäden sind, ist das erstmal kein Drama." Trotzdem haben wir den Vorfall bei unserer Haftpflichtversicherung gemeldet – für den Fall, dass beim Auszug doch eine Nachforderung kommt.
Für alle, die in einer ähnlichen Situation sind, möchten wir an dieser Stelle einen kleinen Exkurs zum Thema Mietrecht einbauen. Grundsätzlich gilt: Normale Abnutzung eines Bodens ist mit der Miete abgegolten. Kratzer, die durch normalen Gebrauch entstehen – zum Beispiel durch Stühlerücken oder Alltagsbelastung –, muss der Mieter in der Regel nicht ersetzen. Anders sieht es aus, wenn der Schaden über die „normale Abnutzung" hinausgeht. Ob Saugroboter-Kratzer darunter fallen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt und dürfte vom Einzelfall abhängen. Ein Anwalt für Mietrecht kann hier im Zweifel eine fundierte Einschätzung geben. (Angabe zur Rechtslage – kann je nach Mietvertrag, Bundesland und aktueller Rechtsprechung abweichen.)
Etwas, das in der ganzen Diskussion oft untergeht, ist die Perspektive der Nachhaltigkeit. Wenn ein Parkettboden beschädigt wird und komplett abgeschliffen oder gar ausgetauscht werden muss, hat das auch eine ökologische Dimension. Der NABU weist darauf hin, dass die Herstellung und Entsorgung von Bodenbelägen erhebliche Ressourcen verbraucht. Massivholzparkett lässt sich zwar mehrfach abschleifen, aber jeder Schleifvorgang trägt Material ab und verkürzt die Lebensdauer. Laminat oder Vinyl hingegen lassen sich in der Regel nicht reparieren und landen bei Beschädigung häufig im Müll. Auch das ist ein Argument dafür, Schäden durch präventive Maßnahmen zu vermeiden, anstatt sie nachträglich zu reparieren. (Quelle: NABU – Ressourcenschonung im Haushalt, Stand: 2025) (Empfehlungen können je nach Materialart und Hersteller abweichen.)
Apropos Prävention – nach wochenlanger Recherche und Erfahrung haben wir eine Liste von Maßnahmen zusammengestellt, die wir inzwischen selbst anwenden und die wir für sinnvoll halten. Nicht jede davon ist für jeden Haushalt relevant, aber vielleicht ist etwas Nützliches dabei: Vor jedem Einsatz den Boden kurz abgehen und lose Gegenstände entfernen. Die Bürsten und Rollen des Roboters mindestens einmal pro Woche auf eingeklemmte Fremdkörper prüfen. Teppichfransen und dünne Kabel mit Klebeband oder speziellen Halterungen sichern. Den Roboter nicht in Räumen mit frisch geöltem oder gewachstem Parkett einsetzen, bevor die Oberfläche vollständig ausgehärtet ist. Die Saugstärke an den Bodenbelag anpassen – viele Roboter bieten mittlerweile verschiedene Modi für Hartboden und Teppich. Regelmäßig die Firmware aktualisieren, da Hersteller teilweise Verbesserungen an der Navigationssoftware liefern, die Kollisionen und Druckbelastung reduzieren.
Was wir bei unserer Recherche ebenfalls herausgefunden haben: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Kauf eines Saugroboters gezielt nach Modellen mit sogenannter „Hinderniserkennung durch Kamera oder LiDAR" zu suchen. Diese Geräte erkennen kleine Gegenstände auf dem Boden in der Regel besser als Modelle, die nur mit Infrarot- oder Stoßsensoren arbeiten. Die Preisunterschiede sind dabei in den letzten Jahren deutlich geschrumpft – auch Mittelklasse-Modelle bieten mittlerweile brauchbare Objekterkennung. (Angabe zur Technik – die Leistungsfähigkeit kann je nach Modell und Hersteller erheblich variieren.)
Jetzt möchten wir noch auf einen Punkt eingehen, der uns emotional am meisten beschäftigt hat: das Gefühl, von Technik enttäuscht worden zu sein. Das klingt vielleicht melodramatisch, wenn es um einen Saugroboter geht. Aber wir hatten dieses Gerät als echte Erleichterung im Alltag empfunden. Mit zwei kleinen Kindern, einer Katze und Vollzeitjobs war der Roboter fast wie ein stilles Familienmitglied – eines, das jeden Morgen zuverlässig seine Arbeit machte. Und dann hat er Schaden angerichtet. Nicht aus Bösartigkeit, nicht aus Absicht, sondern einfach, weil er ein Gerät ist, das tut, was es programmiert wurde zu tun. Die Lektion, die wir daraus gezogen haben, klingt fast philosophisch: Automatisierung ersetzt keine Aufmerksamkeit. Sie kann Routinen übernehmen, aber nicht die Verantwortung.
Unser Sohn, sieben Jahre alt, hat das auf seine Art zusammengefasst. Als wir ihm erklärt haben, warum der Roboter jetzt erst abends fährt, hat er gesagt: „Also ist Robbi nicht böse, er ist nur dumm?" Wir mussten lachen, aber er hat den Kern getroffen. Ein Saugroboter ist nicht intelligent. Er ist ein Werkzeug. Und wie bei jedem Werkzeug liegt es an uns, es richtig einzusetzen.
Seitdem wir diese Geschichte auf unserem Blog geteilt haben, haben uns viele Nachrichten erreicht. Eltern, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mieter:innen, die unsicher waren, ob sie den Schaden melden sollen. Und überraschend viele Menschen, die fragen: „Lohnt sich ein Saugroboter überhaupt noch?" Unsere Antwort: Ja, absolut. Aber mit offenen Augen. Die Technik ist großartig, wenn man sie bewusst einsetzt. Man muss nur akzeptieren, dass „smart" nicht „fehlerfrei" bedeutet.
Zum Abschluss unseres Erfahrungsberichts möchten wir noch einen Blick auf die Zukunft werfen. Die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI Act), die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt, wird langfristig auch Auswirkungen auf Haushaltsroboter haben. Zwar fallen Saugroboter derzeit nicht in die Kategorie der „Hochrisiko-KI-Systeme", aber die allgemeinen Transparenz- und Sicherheitsanforderungen könnten dazu führen, dass Hersteller künftig mehr Informationen über die Funktionsweise und die Grenzen ihrer Geräte bereitstellen müssen. Für Verbraucher:innen wäre das ein Gewinn. (Quelle: Europäisches Parlament – AI Act, Stand: 2025) (Die genauen Auswirkungen auf Konsumenten-Robotik werden sich erst mit der vollständigen Umsetzung zeigen.)
✅ Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste)
- Fotos machen – Übersichtsaufnahmen und Nahaufnahmen aus verschiedenen Winkeln, möglichst mit Maßstab (z. B. Lineal oder Münze daneben). Auch den Fremdkörper fotografieren, falls vorhanden.
- Zeugen notieren – Falls Mitbewohner:innen, Nachbar:innen oder Familienmitglieder den Schaden ebenfalls bemerkt haben: Namen und Datum festhalten.
- Versicherung informieren – Telefonisch oder per Online-Formular. Die meisten Versicherer haben eine Schadens-Hotline. Frist: in der Regel innerhalb von sieben Tagen. (Kann je nach Versicherer abweichen.)
- Protokoll anlegen – Schriftlich festhalten: Was ist passiert? Wann wurde der Schaden entdeckt? Welches Gerät war beteiligt? Welcher Bodenbelag ist betroffen?
- Unterlagen digital sichern – Kaufbelege, Bedienungsanleitung, App-Screenshots der Reinigungshistorie und alle Korrespondenz in einem Ordner (physisch oder digital) sammeln.
- Frist im Kalender notieren – Sowohl die Meldefrist als auch die Frist für die Rückmeldung des Versicherers. Wenn nach vier Wochen keine Antwort kommt, nachhaken.
📝 Musterbrief – Schadensmeldung an die Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Sachschaden, der am [Datum der Entdeckung] in meiner Mietwohnung festgestellt wurde. Der Schaden (Kratzer im Parkettboden) wurde nach bisherigem Kenntnisstand durch meinen Saugroboter verursacht, der einen Fremdkörper über den Boden gezogen hat. Die relevanten Unterlagen (Fotos, Protokoll, Kaufbeleg des Geräts) liegen diesem Schreiben im Anhang bei. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung der weiteren Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen, [Vor- und Nachname]
Viele Leser:innen haben uns in den vergangenen Wochen Fragen zu diesem Thema geschickt. Die drei häufigsten möchten wir hier beantworten – so ehrlich und praxisnah, wie wir es am Küchentisch besprechen würden.
Frage 1: „Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden – und lohnt sich das bei kleinen Kratzern überhaupt?"
Das ist vermutlich die häufigste Frage, die uns erreicht hat. Die kurze Antwort: Melden sollte man den Schaden in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, so empfiehlt es der GDV. Ob es sich „lohnt", hängt von mehreren Faktoren ab. Bei sehr kleinen Schäden kann eine Meldung dazu führen, dass die Versicherung den Fall zwar aufnimmt, aber die Regulierung unter der Selbstbeteiligung bleibt. In manchen Fällen kann eine Schadensmeldung auch Auswirkungen auf den Beitrag in den Folgejahren haben. Unser Rat: Im Zweifel lieber melden und sich beraten lassen, bevor man auf eigene Faust entscheidet. (Angaben können je nach Versicherer abweichen.)
Frage 2: „Kann der Hersteller des Saugroboters haftbar gemacht werden?"
Theoretisch ja – wenn ein Produktfehler vorliegt. In der Praxis ist das bei Fremdkörper-Schäden jedoch schwierig, weil die meisten Hersteller in ihren Anleitungen auf die Notwendigkeit hinweisen, den Boden vor dem Einsatz zu prüfen. Anders sieht es aus, wenn der Roboter einen nachweisbaren Konstruktions- oder Softwarefehler hat – zum Beispiel, wenn er trotz aktivierter Hinderniserkennung wiederholt gegen Möbel fährt oder die Bürsten sich nicht wie vorgesehen abschalten. In solchen Fällen kann ein Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen. Eine Rechtsberatung ist hier häufig sinnvoll. (Die Rechtslage kann je nach Einzelfall und aktueller Rechtsprechung variieren.)
Frage 3: „Welche Saugroboter sind besonders schonend für empfindliche Böden?"
Wir möchten hier keine konkreten Marken empfehlen, weil sich das Angebot schnell ändert und wir keine Werbung machen wollen. Was wir aber sagen können: Achtet auf Modelle mit gummierten Hauptbürsten statt harter Borstenbürsten – die sind in der Regel schonender auf Hartholz. LiDAR- oder kamerabasierte Navigation ist meist präziser als reine Infrarot-Sensoren und reduziert unnötige Kollisionen. Und: Lest die Tests von Stiftung Warentest, bevor ihr kauft. Die testen regelmäßig Saugroboter und bewerten auch das Verhalten auf verschiedenen Bodenbelägen. (Quelle: test.de, Stand: 2025) (Testergebnisse beziehen sich auf den jeweiligen Testzeitraum.)
Wir hoffen, dass dieser Beitrag euch weiterhilft – egal ob ihr gerade selbst einen Saugroboter-Schaden habt oder euch einfach informieren wollt, bevor etwas passiert. Bei uns am Küchentisch ist Robbi übrigens weiterhin im Einsatz. Aber jetzt mit Regeln. Und mit einem aufmerksamen Blick auf den Boden, bevor er losfährt.
Passt auf euch und eure Böden auf. 🤎
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