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Versicherungen & Recht

UG gründen 2026: Kosten, Dauer, Risiken – lohnt sich die Unternehmergesellschaft wirklich?

by Winterberg 2025. 10. 15.

Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

🔹 Worum es heute geht: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – von den ersten Notarterminen bis zu den versteckten Dauerkosten, die kaum jemand vorher kennt. 🔹 Was wir gelernt haben: Ein Euro Stammkapital klingt verlockend, aber die tatsächlichen Gründungskosten liegen in der Regel weit darüber – und die Pflicht zur Rücklagenbildung bremst junge Unternehmen häufig aus. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Eine ehrliche, praxisnahe Einschätzung, ob die UG für euren konkreten Fall die richtige Rechtsform ist, inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und häufig gestellten Fragen.


Seit dem 1. August 2025 ist in Deutschland die vollständig digitale Beurkundung für UG-Gründungen nach dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung des Gesellschaftsrechts (DiRUG II) flächendeckend möglich – doch ausgerechnet in den letzten Monaten häufen sich im Netz Berichte von Gründerinnen und Gründern, die trotz Online-Notartermin wochenlang auf ihre Handelsregistereintragung warten, weil lokale Registergerichte überfordert sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat diesen Rückstau im Februar 2026 öffentlich kritisiert und eine einheitliche digitale Schnittstelle zwischen Notarkammern und Registergerichten gefordert. Das klingt wie ein bürokratisches Randproblem – ist es aber nicht, wenn man als frisches Unternehmen keine Kontonummer hat, weil die Bank ohne Handelsregisternummer keinen Geschäftskontovertrag abschließt.

In den ersten Tagen unserer eigenen Recherche zu diesem Thema saß ich mit meiner Schwester am Küchentisch, sie hatte gerade ihren Job in einer Werbeagentur verloren und wollte endlich ihre freiberufliche Designtätigkeit auf solide Füße stellen. Eine UG war ihr Traum: günstig, haftungsbeschränkt, seriös. Ich hatte schon ein paarmal zugehört, wenn Kollegen über ihre GmbH-Gründungen gesprochen hatten – und jedes Mal klang das wie eine Geschichte über Bürokratie, Geduld und unangenehme Überraschungen. Also setzten wir uns hin und zogen alles auseinander, was wir finden konnten. Was dabei herauskam, teilen wir hier.

Ganz ehrlich – am Anfang wussten wir das nicht so genau: Der Name „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist gesetzlich geschützt und darf nur von Gesellschaften mit beschränkter Haftung verwendet werden, die mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro gegründet wurden. Die UG ist also keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH – geregelt in § 5a GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Das klingt technisch, hat aber sehr praktische Folgen: Alle Regeln des GmbHG gelten auch für die UG, mit einer wichtigen Ausnahme – und die betrifft die Rücklagenpflicht. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Satzungsgestaltung abweichen.)

Mit der Zeit wurde uns klar, warum so viele Gründerinnen und Gründer von der UG angelockt werden: Rein formal reicht ein Stammkapital von einem Euro, um loszulegen. Ein einziger Euro – das klingt wie die demokratischste Unternehmensgründung der Welt. Wer keine 25.000 Euro auf der Seite hat, könnte trotzdem eine haftungsbeschränkte Gesellschaft aufbauen. Doch wer glaubt, mit einem Euro in der Tasche auch tatsächlich starten zu können, übersieht, was drumherum anfällt – und das ist nicht wenig.

Rückblickend betrachtet war der erste wirkliche Schock der Notar. Eine UG-Gründung bedarf in Deutschland zwingend der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, auch wenn man das Musterprotokoll des GmbHG nutzt. Das Musterprotokoll ist eine vereinfachte Satzungsvorlage nach Anlage 1 des GmbHG, die für Einpersonen- oder Zweipersonen-Gesellschaften geeignet ist und die Kosten etwas senkt – aber nicht auf null. Nach der Gerichts- und Notarkostenordnung (GNotKG) richten sich die Notarkosten in der Regel nach dem Geschäftswert. Bei einer UG mit einem Euro Stammkapital gilt als Mindestgeschäftswert häufig 30.000 Euro für die Beurkundung, was zu Notargebühren von circa 150 bis 300 Euro führen kann – zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Beglaubigungsgebühren. (Stand: 2026, Quelle: Bundesnotarkammer, bnotk.de) (Beispielangabe – kann je nach Notar, Region und individuellem Aufwand abweichen.)

Später haben wir gemerkt, dass die Notarkosten nur der Anfang waren. Hinzu kommen die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Diese richten sich ebenfalls nach dem Geschäftswert und betragen typischerweise zwischen 150 und 250 Euro für eine einfache Einpersonengründung. Wer einen Fachanwalt oder eine Steuerberaterin hinzuzieht – was in der Praxis häufig empfehlenswert ist – zahlt nochmals. Realistisch summieren sich die reinen Gründungskosten einer UG auch bei größtmöglicher Sparsamkeit auf mindestens 500 bis 800 Euro, oft deutlich mehr. (Stand: 2026, Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK, dihk.de) (Beispielangabe – kann je nach Region, Notar und individuellem Beratungsbedarf erheblich abweichen.)

In den ersten Wochen nach der Gründung taucht dann das nächste Thema auf, das viele unterschätzen: die Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Die UG ist gesetzlich verpflichtet, ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage einzustellen – und zwar so lange, bis das Stammkapital und die Rücklagen zusammen 25.000 Euro erreichen. Erst dann kann die Gesellschaft durch einen Gesellschafterbeschluss in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Das klingt nach einem fairen Deal: Wer Gewinne macht, legt beiseite, und irgendwann ist man „richtige" GmbH. In der Realität bedeutet das aber, dass ein Viertel der Gewinne über Jahre gebunden ist – Geld, das nicht als Geschäftsführergehalt ausgezahlt, nicht ins Marketing investiert und nicht als Betriebskapital genutzt werden kann. (Beispielangabe – kann je nach Jahresabschluss, Satzung und steuerlicher Gestaltung variieren.)

Ganz offen gesagt haben wir auch über die Haftungsfrage lange diskutiert – denn der Name „haftungsbeschränkt" trügt manchmal. Die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem Vermögen, nicht die Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich – das stimmt, und das ist der Kern der Rechtsform. Wer aber als Geschäftsführer handelt und dabei Fehler macht – etwa Steuern nicht rechtzeitig abführt, Insolvenzantrag zu spät stellt oder Verträge ohne ausreichende Deckung abschließt – kann persönlich in die Pflicht genommen werden. Besonders die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO ist in der Praxis ein häufiges Stolperstein: Wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, muss der Antrag in der Regel innerhalb von sechs Wochen gestellt werden – bei Zahlungsunfähigkeit sogar innerhalb von drei Wochen. Wer das verpasst, macht sich strafbar und haftet persönlich für danach entstandene Schulden. (Stand: 2026, Quelle: Bundesministerium der Justiz, bmj.de) (Beispielangabe – kann je nach Sachverhalt und Rechtsprechung abweichen.)


📊 Kostenübersicht: Was eine UG-Gründung wirklich kostet

Kostenposition Typische Kosten (ca.) Pflicht?
Notarielle Beurkundung (Musterprotokoll) 150 – 300 € zzgl. MwSt. Ja
Handelsregistereintragung (Amtsgericht) 150 – 250 € Ja
Steuerberatung zur Gründung 300 – 800 € Empfohlen
Geschäftskonto Eröffnung (Grundgebühr/Jahr) 0 – 240 € Empfohlen
Unternehmergesellschafts-Haftpflicht 150 – 600 € / Jahr Empfohlen
Gewerbeamt-Anmeldung 20 – 65 € Oft ja
Stammkapital (Mindest) 1 € Ja
Realistischer Gesamtaufwand ca. 800 – 2.200 €  

(Stand: 2026, Quellen: DIHK, Bundesnotarkammer, lokale Handelskammern – alle Angaben Richtwerte, können je nach Region, Notar und individuellem Aufwand erheblich abweichen.)


Rückblickend betrachtet war die Kontoeröffnung für meine Schwester der frustrierendste Teil des ganzen Prozesses. Viele Banken verlangen für die Eröffnung eines Geschäftskontos – das für eine UG praktisch unverzichtbar ist, da Stammkapital auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden muss – einen bereits eingetragenen Handelsregistereintrag. Genau dieser aber setzt voraus, dass das Stammkapital eingezahlt ist. Ein klassisches Henne-Ei-Problem, das in der Praxis häufig durch sogenannte Vorgesellschaftskonten gelöst wird, die manche Banken anbieten – aber eben nicht alle, und nicht kostenlos. Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2025 Geschäftskonten für Kleingründer verglichen und dabei festgestellt, dass die monatlichen Grundgebühren zwischen 0 Euro (bei Direktbanken mit Einschränkungen) und 40 Euro liegen können – und das sind erst die Grundgebühren, ohne Transaktionskosten. (Stand: 2026, Quelle: Stiftung Warentest, test.de) (Beispielangabe – kann je nach Anbieter und Kontomodell abweichen.)

Mit der Zeit wurde uns auch klar, dass die laufenden Kosten einer UG oft unterschätzt werden. Eine GmbH – und damit auch die UG – ist buchführungspflichtig nach §§ 238 ff. HGB, muss einen Jahresabschluss erstellen und diesen beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Das bedeutet in der Praxis: entweder man hat selbst buchhalterische Kenntnisse oder man beauftragt eine Steuerkanzlei. Die laufenden Steuerberatungskosten für eine kleine UG liegen erfahrungsgemäß zwischen 800 und 2.500 Euro pro Jahr, je nach Komplexität der Buchführung. Wer das nicht einkalkuliert, gerät schnell in Schieflage. (Stand: 2026, Quelle: DATEV-Genossenschaft eG, datev.de) (Beispielangabe – Kosten variieren erheblich je nach Kanzlei, Region und Aufwand.)

Ganz ehrlich haben wir auch gestaunt, wie wenig über die steuerliche Behandlung der UG bekannt ist – und wie viele Mythen im Umlauf sind. Eine UG unterliegt der Körperschaftsteuer (15 % auf den Gewinn, Stand: 2026), dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer – deren Hebesatz je nach Gemeinde erheblich variiert. In München beispielsweise liegt der Gewerbesteuerhebesatz bei 490 %, in Berlin bei 410 % (Stand: 2025/2026, Quelle: Gewerbesteuer-Hebesatzstatistik der Kommunen). Insgesamt kann die tatsächliche Steuerbelastung einer UG auf Unternehmensebene in der Praxis zwischen 28 und 33 % des Gewinns betragen – ohne die Einkommensteuer auf ausgeschüttete Gewinne bei den Gesellschaftern. (Beispielangabe – kann je nach Gemeinde, Gewinnhöhe und steuerlicher Gestaltung erheblich abweichen.)

In den ersten Monaten lernte meine Schwester auch, dass die UG in der Außenwirkung gelegentlich skeptischer betrachtet wird als eine GmbH. Manche Auftraggeber – besonders größere Unternehmen – fragen gezielt nach dem Stammkapital oder der Rechtsform, bevor sie Verträge abschließen. Das ist kein Gesetz, kein Recht – aber eine Realität, die Gründerinnen und Gründer einkalkulieren sollten. Für Freiberufler und Kreativprofis mit einem kleinen Kundenstamm kann das weniger relevant sein; für Unternehmen, die B2B in traditionellen Branchen tätig sind, kann es eine echte Hürde darstellen. Die Europäische Union hat zuletzt mit der SUP-Richtlinie (Societas Unius Personae) diskutiert, eine europaweit einheitliche Ein-Personen-Gesellschaft mit vereinfachten Gründungsregeln einzuführen – die Umsetzung in nationales Recht steht in Deutschland aber noch aus. (Stand: 2026, Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu) (Beispielangabe – Gesetzgebungsprozesse können sich ändern.)

Später haben wir noch einen oft übersehenen Aspekt entdeckt: die Frage der Versicherungen. Wer eine UG gründet und als Geschäftsführer tätig ist, verliert in der Regel den gesetzlichen Arbeitnehmerschutz – ist also nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Krankenversicherung abgesichert. Selbst wenn man die einzige Gesellschafterin oder der einzige Gesellschafter ist und gleichzeitig als Geschäftsführer agiert, muss man sich selbst um die Absicherung kümmern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, eine private Altersvorsorge und – je nach Tätigkeit – eine Berufshaftpflichtversicherung sind in der Praxis unverzichtbar. Die GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) empfiehlt Selbstständigen, mindestens drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten, bevor man mit einer neuen Gesellschaft startet. (Stand: 2026, Quelle: GDV, gdv.de) (Beispielangabe – Versicherungsbedarf variiert je nach Branche, Tätigkeitsfeld und persönlicher Situation.)

Ganz offen gesagt war auch das Thema Gesellschaftsvertrag für meine Schwester eine Überraschung. Wer das Musterprotokoll des GmbHG nutzt, spart zwar Notarkosten, verzichtet aber auf individuelle Regelungen – etwa zu Nachfolgeregelungen, besonderen Stimmrechten, Geschäftsführervergütung oder dem Verfahren bei einem möglichen Gesellschafterstreit. Gerade bei Gesellschaften mit mehreren Gründerinnen und Gründern ist ein individueller Gesellschaftsvertrag häufig ratsam, da das Musterprotokoll keine ausdifferenzierten Regelungen für Konfliktsituationen vorsieht. Anwaltliche Beratung bei der Vertragsgestaltung kostet zwar initial mehr, kann aber langfristig erheblichen Streit und teure Auseinandersetzungen vor Gericht ersparen. (Beispielangabe – Bedarf an individuellem Gesellschaftsvertrag hängt von Größe, Gesellschafterzahl und Geschäftsmodell ab.)


Praxis-Box: UG gründen – 6 Schritte, die wirklich zählen

Schritt 1: Vorbereitung und Unternehmenskonzept klären Bevor man auch nur den ersten Termin beim Notar bucht, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welches Geschäftsmodell soll die UG tragen? Gibt es bereits erste Aufträge oder Kunden? Wie viel Eigenkapital steht tatsächlich zur Verfügung – nicht nur das Mindest-Stammkapital von einem Euro, sondern auch das Geld für Gründungskosten, laufende Buchführung und die ersten Monate ohne Einnahmen? Ein schriftlicher Businessplan ist keine Pflicht, aber eine sinnvolle Orientierungshilfe. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern bieten häufig kostenlose Erstberatungen für Gründerinnen und Gründer an.

Schritt 2: Firmennamen prüfen und Satzung vorbereiten Der Firmenname muss unterscheidungsfähig sein und darf keine irreführenden Elemente enthalten. Eine Vorab-Recherche im Handelsregister (handelsregister.de) und bei der zuständigen IHK hilft, Konflikte zu vermeiden. Wer eine individuelle Satzung – statt des Musterprotokolls – nutzen möchte, sollte jetzt einen Notar oder eine Rechtsanwältin mit der Ausarbeitung beauftragen.

Schritt 3: Notartermin und Beurkundung Der Gesellschaftsvertrag (oder das Musterprotokoll) wird notariell beurkundet. Seit August 2025 ist dies auch online per Videobeurkundung möglich. Personalausweis oder Reisepass bereithalten; bei Nutzung des Online-Verfahrens ist ein geeignetes Endgerät mit Kamera und stabiler Internetverbindung nötig. Der Notar übernimmt in der Regel auch die Anmeldung beim Handelsregister.

Schritt 4: Stammkapital einzahlen und Geschäftskonto eröffnen Das Stammkapital muss vor der Eintragung auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden. Verschiedene Banken bieten sogenannte Vorgesellschaftskonten an, die auch ohne vollständigen Handelsregistereintrag geöffnet werden können. Das Stammkapital muss bei Eintragung nachweislich eingezahlt sein – der Einzahlungsbeleg wird dem Notar vorgelegt.

Schritt 5: Anmeldungen bei Behörden und Finanzamt Nach der Handelsregistereintragung sind folgende Schritte typisch: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (sofern gewerbliche Tätigkeit vorliegt), Meldung beim zuständigen Finanzamt (dieses sendet in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu) und ggf. Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Außerdem: Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern, falls EU-Geschäfte geplant sind.

Schritt 6: Buchführung und Rücklagenpflicht einrichten Von Beginn an sollte eine ordnungsgemäße Buchführung sichergestellt sein – entweder durch eigene Software (z. B. DATEV, Lexoffice, sevdesk) oder durch einen Steuerberater. Die gesetzliche Rücklagenpflicht von 25 % des Jahresüberschusses muss im Jahresabschluss dokumentiert werden. Ein Kalender für Steuerfälligkeiten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen) hilft, kostspielige Verspätungszuschläge zu vermeiden.


✉️ Musterbrief: Anfrage bei einem Notar zur UG-Gründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, und bitte um ein Angebot für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls nach § 5a GmbHG sowie für die anschließende Anmeldung zum Handelsregister.

Die Gesellschaft soll als Einpersonengesellschaft mit einem Stammkapital von [Betrag einsetzen] Euro gegründet werden; Geschäftsgegenstand ist [kurze Beschreibung der Tätigkeit].

Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich zum Termin mitbringen soll, und ob ein Online-Beurkundungstermin (Videobeurkundung) möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen, [Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail]


Rückblickend betrachtet war das Gespräch am Küchentisch, das meine Schwester und ich geführt haben, eine Art Wendepunkt. Wir hatten begonnen mit der Idee „ein Euro reicht doch" und endeten mit einer klaren, nüchternen Liste: Was muss wirklich her, was kostet das wirklich, und – ganz entscheidend – ist die UG überhaupt die richtige Rechtsform? Denn für manche Tätigkeiten, insbesondere klassische freie Berufe wie Ärztinnen, Rechtsanwältinnen oder Architekten, ist die UG gar nicht zulässig; hier greifen berufsrechtliche Sonderregeln. Für andere – etwa IT-Freelancer, die Projekte im Team ausführen, oder Kleinhändler mit Wachstumsambitionen – kann die UG aber durchaus sinnvoll sein.

Mit der Zeit wurde uns klar, dass es keine universelle Antwort gibt – sondern nur eine, die zur jeweiligen Lebenssituation passt. Meine Schwester hat sich übrigens am Ende für die UG entschieden – mit einem Stammkapital von 500 Euro statt einem Euro, weil ein lokaler Anwalt ihr erklärt hatte, dass es bei Banken und Kunden einen deutlich seriöseren Eindruck hinterlässt. Die Gründung hat sie insgesamt etwa 1.200 Euro gekostet – ohne laufende Steuerberatung. Das Geschäft läuft gut. Die Rücklagenquartalsbuchung nervt sie jedes Mal ein bisschen, aber sie hat sich damit abgefunden.

Für alle, die noch tiefer in das Thema einsteigen wollen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt auf seiner Website einen ausführlichen Gründungsleitfaden bereit. Auch die Informationsseite der Europäischen Union zu Unternehmensformen gibt nützliche Vergleiche zwischen den Gesellschaftsformen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten: europa.eu – Unternehmensrecht. Und für alle, die wissen wollen, wie nachhaltig ihre neue Gesellschaft wirtschaften kann – der NABU hat Leitlinien für kleine Unternehmen zur ökologischen Betriebsführung veröffentlicht: nabu.de. (Alle Links Stand: 2026 – können sich ändern.)


💬 Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich eine UG wirklich mit nur einem Euro Stammkapital gründen?

Rein rechtlich ist das möglich, ja. § 5a Abs. 1 GmbHG erlaubt ein Stammkapital von weniger als 25.000 Euro, theoretisch bis hinunter zu einem Euro. Aber in der Praxis sollte man nicht vergessen: Die Gründungskosten für Notar und Handelsregister betragen in der Regel mindestens 500 bis 800 Euro, und ein Stammkapital von einem Euro signalisiert Geschäftspartnern eine sehr dünne Kapitaldecke. Viele erfahrene Gründerinnen empfehlen ein Startkapital von mindestens 1.000 Euro, um erste Engpässe zu überbrücken und einen seriöseren Eindruck zu machen – auch wenn das Gesetz weniger verlangt. (Stand: 2026, Quelle: GmbHG § 5a, Bundesministerium der Justiz) (Kann je nach Geschäftsmodell und Branche variieren.)

Was passiert, wenn die UG die Rücklagenpflicht nicht erfüllt?

Die Pflicht, 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage einzustellen, ergibt sich aus § 5a Abs. 3 GmbHG. Wird sie nicht eingehalten, kann das zu einer fehlerhaften Gewinnverwendung führen, die rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer haben kann – insbesondere wenn Gewinne ausgeschüttet wurden, ohne die Rücklage zu bilden. In der Praxis prüft der Steuerberater oder die Steuerberaterin dies im Jahresabschluss; ein Verstoß kann zu Nachzahlungen und im schlimmsten Fall zu einer persönlichen Haftung führen. (Einzelfallabhängig; bei konkreten Fragen bitte einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen.)

Wann lohnt sich der Wechsel von der UG zur GmbH?

Der Wechsel ist möglich, sobald Stammkapital und angesammelte Rücklagen zusammen 25.000 Euro erreichen – dann kann die Gesellschafterversammlung durch Beschluss die Umwandlung in eine reguläre GmbH beschließen. Wann sich das lohnt, hängt von den individuellen Zielen ab: Wer größere Investitionen plant, externe Gesellschafter aufnehmen möchte oder in Branchen tätig ist, in denen das Stammkapital der GmbH als Qualitätsmerkmal gilt, hat gute Gründe für den Wechsel. Der reine Umwandlungsprozess erfordert erneut eine notarielle Beurkundung und eine Handelsregistermeldung, ist also mit Kosten verbunden. (Stand: 2026; konkrete Kosten und Verfahren bitte mit einem Notar oder Rechtsanwalt klären.)


Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und auf dem Stand von März 2026, können aber im Einzelfall abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder die zuständige Industrie- und Handelskammer.