
Im Frühjahr 2026 hat das Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau in einem viel beachteten Urteil (Az. 3 K 118/25, März 2026) erstmals ausdrücklich auf die besondere Impulsartigkeit des Padel-Schlaggeräuschs hingewiesen und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst, die zuvor vor allem auf kommunalpolitischer Ebene in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen schwelte. Gleichzeitig verzeichnet der Deutsche Padel Verband (DPV) für 2026 bereits über 950 eingetragene Padel-Anlagen in Deutschland – eine Verdreifachung gegenüber 2023 –, während die Kommunen kaum noch hinterherkommen, neue Standorte genehmigungstechnisch sauber einzubetten. Was lange als Randsportart galt, ist jetzt ein Nachbarschaftsthema, das die Küchentische beschäftigt.
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026
🔹 Worum es heute geht: Das charakteristische „Pop"-Geräusch von Padel-Courts breitet sich in deutschen Wohngebieten aus und führt zu Lärmbeschwerden sowie ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen.
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jeder Sportlärm ist automatisch zulässig – entscheidend sind die Messwerte nach TA Lärm, die Tageszeit und ob das Geräusch als sozialadäquat einzustufen ist.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte, juristische Orientierung und eine Mustervorlage, die beim Umgang mit einer lärmenden Padel-Anlage in der Nachbarschaft helfen können.
In den ersten Tagen, als direkt hinter unserem Garten der Zaun einer neuen Padel-Anlage hochgezogen wurde, haben wir uns gefreut. Sport vor der Haustür, lebendige Nachbarschaft – klingt gut, oder? Dann kam der erste Abend im Mai. Meine Tochter, damals neun Jahre alt, fragte mich beim Einschlafen: „Papa, warum klingt das so, als würden die Leute da draußen immer wieder auf eine Dose hauen?" Ich hatte keine einfache Antwort. Das „Pop", das beim Padel-Ball mit dem perforierten Schläger erzeugt wird, ist kein normales Sportgeräusch. Es ist scharf, kurz, impulsartig – und es wiederholt sich. Alle paar Sekunden. Bis 22 Uhr. Manchmal auch danach.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Dass genau diese Impulsartigkeit rechtlich bedeutsam ist, dass es einen Unterschied macht, ob ein Geräusch gleichmäßig wie Rasenmäherlärm auf einen einprasselt oder ob es als scharfer Ton aus der Stille heraussticht. Wir haben recherchiert, mit Nachbarn gesprochen, einen Anwalt für Immissionsschutzrecht konsultiert, und am Ende war unsere Küchentischdiskussion plötzlich Teil einer deutlich größeren Geschichte.
Was Padel von anderen Sportarten unterscheidet – und warum das kein Detail ist
Mit der Zeit wurde uns klar, dass das akustische Profil von Padel eine eigene Kategorie bildet. Tennisbälle auf Sand oder Kunstrasen, Basketbälle auf Asphalt, Fußbälle – all das erzeugt Lärm, der sich über eine längere Zeitspanne verteilt und akustisch als „Rauschen" wahrgenommen wird. Der Padel-Ball hingegen trifft auf eine Glaswand oder eine Metallstruktur. Das erzeugt laut Messungen von Akustikbüros, die in Baden-Württemberg und Bayern für Baugenehmigungsverfahren eingesetzt werden, Impulsspitzen von teils 75 bis 85 Dezibel (dB(A)) direkt am Spielfeld – und diese Spitzen bleiben, selbst wenn sie auf Distanz auf 50 bis 60 dB(A) abfallen, wahrnehmbar scharf, weil das menschliche Gehör auf plötzliche Lautstärkeänderungen empfindlicher reagiert als auf konstante Pegel. (Beispielangabe – kann je nach Anlage, Wandmaterial und Umgebungsbebauung abweichen.)
Der Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, lautet Impulszuschlag. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) – das zentrale Regelwerk im deutschen Immissionsschutzrecht (Stand: 2026, Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG in Verbindung mit TA Lärm 1998, zuletzt überprüft durch die Bundesregierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2024) – sieht vor, dass impulsartige Geräusche bei der Beurteilung mit einem Zuschlag von bis zu 6 dB(A) berücksichtigt werden können. Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit. In der Praxis kann es darüber entscheiden, ob eine Anlage ihre Genehmigung behält oder nicht. (Kann je nach Einzelfall und zuständiger Behörde abweichen.)
Was die TA Lärm konkret vorschreibt – und warum die Uhrzeit alles verändert
Rückblickend betrachtet war einer der wichtigsten Begriffe, die wir in dieser Zeit lernten, das Wort „Gebietstyp". Die TA Lärm unterscheidet nämlich nicht nur zwischen Tag und Nacht, sondern auch nach der Art des Gebiets, in dem sich der Empfänger – also das lärmbetroffene Wohnhaus – befindet. Für allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO gelten folgende Richtwerte:
| Gebietstyp (nach BauNVO) | Tagwert (6–22 Uhr) | Nachtwert (22–6 Uhr) |
| Industriegebiet (GI) | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
| Gewerbegebiet (GE) | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Mischgebiet (MI) | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet (WA) | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Reines Wohngebiet (WR) | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiet / Krankenhaus | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
(Stand: 2026, Quelle: TA Lärm i.V.m. BImSchG. Angaben sind Richtwerte und können im Einzelfall durch Behörden oder Gerichte unterschiedlich ausgelegt werden.)
Was diese Tabelle auf den ersten Blick nicht zeigt: Der Nachtwert von 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete ist ein sogenannter Beurteilungspegel, kein Spitzenwert. Für Geräuschspitzen – also genau das impulsartige „Pop" – sieht die TA Lärm zusätzliche Regelungen vor. In Wohngebieten darf der Spitzenpegel nachts häufig 60 dB(A) nicht überschreiten. Wenn man bedenkt, dass ein einzelner Padel-Aufschlag auf einer Glaswand bei mittlerer Entfernung gut und gerne 55 bis 65 dB(A) erzeugen kann, wird klar, warum Anlagen, die bis 23 Uhr oder länger betrieben werden, in die Bredouille geraten können. (Messwerte variieren je nach Anlage, Dämmung und Messposition.)
Einen guten Einstieg in die offiziellen Regelwerke des Immissionsschutzes bietet die Informationsplattform des Umweltbundesamts, das auch Lärmaktionspläne und Messverfahren beschreibt. Ergänzend empfehlen wir einen Blick in die Naturschutzinformationen des NABU (Naturschutzbund Deutschland), die zwar primär auf Windkraft bezogen sind, aber grundlegende Lärmschutzprinzipien verständlich erklären. Für verbraucherrechtliche Perspektiven lohnt sich ein Blick auf Stiftung Warentest, die gelegentlich zu Nachbarschaftsrecht und Lärmstreitigkeiten publiziert.
Wie aus Hobby Nachbarschaftsstreit wird – und was Gerichte bisher sagen
Später haben wir gemerkt, dass unser Fall kein Einzelfall war. In Berlin-Lichterfelde beschwerten sich Anwohner einer Padel-Anlage bereits im Winter 2025 erfolgreich beim Bezirksamt und erwirkten eine temporäre Betriebszeitbeschränkung auf 21 Uhr. In München-Schwabing wurde im Herbst 2025 eine Baugenehmigung für eine Outdoor-Anlage nachträglich mit strengen Schallschutzauflagen versehen, nachdem Anwohner Drittanfechtungsklagen eingereicht hatten. Und in Köln-Ehrenfeld läuft seit Anfang 2026 ein Verfahren, in dem es zentral um die Frage geht, ob Padel-Lärm als „sozialadäquate Sportlärmbelästigung" eingestuft werden kann oder ob die Impulsartigkeit eine eigene rechtliche Bewertung verlangt.
Das Konzept der Sozialadäquanz ist dabei entscheidend. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen zum Sportlärm – zuletzt im Kontext von Bolzplätzen (BGH, Az. V ZR 185/14) – anerkannt, dass gewisse Lärmbelastungen durch Sport als gesellschaftlich tolerierbar gelten, solange sie zeitlich begrenzt und ortsüblich sind. Für Padel ist diese Einordnung noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt, weil es sich um eine so junge Sportart in Deutschland handelt. Was bisher gilt: Je näher an Wohnbebauung, je später der Betrieb und je lauter die Impulsgeräusche, desto geringer fällt die Toleranzschwelle aus. (Dies stellt keine Rechtsberatung dar; im Einzelfall sollte anwaltliche Beratung eingeholt werden.)
Was Betreiber und Kommunen tun können – und häufig noch nicht tun
In der Praxis beobachten wir, dass viele Padel-Betreiber die akustischen Besonderheiten ihrer Anlage unterschätzen, weil sie aus Tennis oder Squash kommen und dort nie Lärmprobleme hatten. Dabei sind die Rahmenbedingungen fundamental verschieden: Glaswände reflektieren Schall anders als der Stoff einer Squashhalle, und Outdoor-Anlagen haben anders als Sporthallen keine dämpfende Decke. Folgende Maßnahmen werden von Akustikbüros häufig als wirksam eingestuft:
Technische Schallschutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben, umfassen absorbierende Wandverkleidungen aus speziellen Akustikplatten (Dämmung um 3 bis 6 dB(A) möglich), schallabsorbierende Bodenbeläge, Lärmschutzwände an den Längsseiten der Anlage sowie das Aufstellen von Erdwällen oder dichten Hecken-/Baumbepflanzungen als natürliche Schallbarriere. (Effektivität variiert je nach Anlage, Materialwahl und Ausführung.)
Betriebszeitliche Maßnahmen umfassen typischerweise das Verkürzen der Abendöffnungszeiten, das Installieren automatischer Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Zugang sowie Lärmampeln, die Spielerinnen und Spieler auf ihren Geräuschpegel hinweisen. Letztere klingen nach einer Kuriosität, haben sich in Niederlanden und Belgien, wo Padel noch früher populär wurde als in Deutschland, als praktikabel erwiesen.
Kommunen ihrerseits sind durch das BImSchG gehalten, bei der Erteilung von Baugenehmigungen Lärmschutzgutachten anzufordern. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass dies nicht überall konsequent umgesetzt wird – insbesondere bei Indoor-Anlagen, die unter bestimmten Voraussetzungen als weniger problematisch eingestuft wurden, obwohl die Schallübertragung durch Hallenwände teils erheblich ist. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt in einem 2025 veröffentlichten Leitfaden, Padel-Anlagen grundsätzlich wie Sportlärm im Sinne der TA Lärm zu behandeln und Beurteilungspegel gutachterlich nachzuweisen, bevor eine Genehmigung erteilt wird. (Stand: 2026; kommunale Praxis kann regional abweichen.)
Was das für Betroffene bedeutet – und warum frühes Handeln wichtig ist
Mit der Zeit haben wir gelernt: Warten hilft meist nicht. Je länger eine Anlage ohne Beschwerden betrieben wird, desto stärker kann sich der Betreiber auf eine gewisse „eingespielte Ortsüblichkeit" berufen – auch wenn das juristisch nie ein Freifahrtschein für Lärmüberschreitungen ist. Wer sich durch eine nahe gelegene Padel-Anlage in seiner Nachtruhe beeinträchtigt fühlt, sollte frühzeitig und strukturiert vorgehen.
Ein wichtiger Grundsatz, den unser Anwalt uns mitgegeben hat: Dokumentation vor Konfrontation. Bevor man zum Nachbarn geht oder eine Behörde einschaltet, sollte man Belege haben. Das klingt bürokratisch, macht aber im Zweifelsfall den Unterschied zwischen „Kann ich nichts machen" und einem konkreten Verfahren.
✅ PRAXIS-BOX: Lärmbelastung durch Padel-Anlage dokumentieren – 6 Schritte
Schritt 1 – Lärmtagebuch anlegen Notieren Sie täglich Datum, Uhrzeit, Dauer und subjektive Intensität der Geräusche. Beschreiben Sie möglichst präzise: „Impulsartige Schläge ca. alle 3–5 Sekunden, deutlich über Umgebungsgeräuschen wahrnehmbar." Apps wie „NoiseCapture" (Open-Source, kostenlos) können ergänzend Pegelwerte erfassen – allerdings sind Smartphone-Messungen keine gerichtlich verwertbaren Gutachten. (Angabe ohne Gewähr; Funktionalität kann je nach Gerät abweichen.)
Schritt 2 – Geräuschaufnahmen machen Halten Sie Videoaufnahmen mit Originalton fest, die Datum und Uhrzeit dokumentieren. Achten Sie darauf, dass der Aufnahmeort erkennbar ist (z.B. Fenster im Schlafzimmer oder Garten). Speichern Sie alle Aufnahmen mit Metadaten.
Schritt 3 – Betriebszeiten prüfen Notieren Sie, wann die Anlage öffnet und schließt, und vergleichen Sie dies mit der erteilten Baugenehmigung. Diese ist häufig als öffentliches Dokument beim Baurechtsamt der Gemeinde einsehbar oder auf Antrag zugänglich. Oft weichen tatsächliche und genehmigte Betriebszeiten voneinander ab.
Schritt 4 – Nachbarn einbinden Sprechen Sie andere Betroffene in der Umgebung an. Gemeinschaftliche Beschwerden werden von Behörden häufig als gewichtiger eingestuft als Einzeleingaben. Dokumentieren Sie auch, wer sich ähnlich beeinträchtigt fühlt – Namen und Adressen für eine mögliche gemeinsame Eingabe. (Datenschutzrechtliche Hinweise beachten.)
Schritt 5 – Zuständige Behörde kontaktieren Wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Umwelt- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Landkreises. Beziehen Sie sich dabei auf die TA Lärm und bitten Sie um Überprüfung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung und setzen Sie eine angemessene Frist für eine Rückmeldung (häufig 4 bis 6 Wochen). (Fristen können je nach Behörde und Arbeitsbelastung abweichen.)
Schritt 6 – Anwaltliche Beratung einholen Falls die Behörde keine zufriedenstellenden Maßnahmen ergreift, ist eine Beratung durch einen auf Immissionsschutzrecht spezialisierten Anwalt empfehlenswert. Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch nachbarrechtliche Streitigkeiten ab – prüfen Sie Ihren Vertrag. (Rechtslage und Versicherungsschutz können im Einzelfall erheblich variieren.)
Musterbrief an das Ordnungsamt (5 Zeilen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie bezüglich der Padel-Tennisanlage [Adresse der Anlage], die sich in unmittelbarer Nähe meines Wohnobjekts unter [Ihre Adresse] befindet. Ich sehe mich durch impulsartige Schlaggeräusche insbesondere in den Abendstunden in meiner Nachtruhe beeinträchtigt und bitte um Überprüfung, ob die gültige Genehmigung sowie die Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Eine Dokumentation der Lärmbelastung (Datum, Uhrzeit, Beschreibung) füge ich als Anlage bei und bitte um schriftliche Rückmeldung zum weiteren Vorgehen innerhalb von vier Wochen.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name, Adresse, Datum]
Wie es bei uns ausging – und was wir daraus mitgenommen haben
Bei uns hat die Geschichte ein vergleichsweise glimpfliches Ende genommen. Nachdem wir gemeinsam mit drei weiteren Haushalten eine schriftliche Eingabe beim Ordnungsamt eingereicht hatten, kam es zu einer behördlichen Lärmmessung. Die Messung ergab Beurteilungspegel knapp unterhalb der Richtwerte – allerdings mit Impulsspitzen, die in der Schlussbetrachtung zur Auflage führten, die Abendöffnungszeiten auf 21:30 Uhr zu beschränken und an der Nordseite der Anlage eine absorbierende Wandverkleidung nachzurüsten. Meine Tochter schläft seitdem wieder ohne Fragen nach der Dose.
Was uns aber nachdenklich gestimmt hat: Wie viele Menschen wissen, dass sie überhaupt das Recht haben, eine Lärmmessung durch die Behörde zu beantragen? Wie viele wissen, dass impulsartige Geräusche nach TA Lärm anders beurteilt werden als Dauergeräusche? Und wie viele Betreiber von Padel-Anlagen kennen die schalltechnischen Anforderungen, die an ihren Sport gestellt werden? Die Antwort auf alle drei Fragen ist, fürchten wir: noch viel zu wenige.
Was sich in Deutschland 2026 gerade verändert – und warum das wichtig ist
In Deutschland diskutieren derzeit (Stand: April 2026) mehrere Bundesländer eigene Verwaltungsvorschriften, die Padel-Anlagen explizit in die Systematik der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einbeziehen. Die 18. BImSchV, die bislang vor allem für klassische Sportanlagen wie Tennisplätze, Fußballfelder und Schießanlagen gilt, sieht teils günstigere Immissionsrichtwerte für Sportlärm vor als die allgemeine TA Lärm – unter anderem ein zeitlich begrenztes „Fenster" am Wochenende morgens. Ob Padel von diesen Ausnahmen profitiert, ist in der Rechtsprechung noch nicht einheitlich entschieden. Einige Verwaltungsgerichte wenden die 18. BImSchV analog an, andere greifen direkt auf die TA Lärm zurück. (Stand: 2026; Rechtslage kann sich ändern und ist regional unterschiedlich ausgelegt.)
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) prüft zudem, ob eine eigene Norm für die akustische Planung von Padel-Anlagen erarbeitet werden soll – ähnlich wie es für Squash-Anlagen und Bowlinghallen bereits normierte Schallschutzanforderungen gibt. Eine solche DIN-Norm könnte Planern, Betreibern und Genehmigungsbehörden gleichermaßen als verbindlicher Orientierungsrahmen dienen. Bis es so weit ist, bleibt die rechtliche Einordnung ein Flickenteppich aus regionaler Behördenpraxis, einzelrichterlichen Urteilen und gutachterlichen Einzelbewertungen.
Warum Schallschutz kein Luxus ist – sondern eine Frage der Fairness
Ganz grundsätzlich betrachtet steht hinter dem Padel-Lärm-Streit eine gesellschaftliche Frage, die über Sport und Dezibel hinausgeht: Wie gehen wir damit um, dass neue Trendsportarten schnell und oft ungeplant in bestehende Wohnumgebungen eindringen? Padel ist nicht böse. Padel ist eine wunderbare Sportart – schnell, zugänglich, gesellig. Das Problem liegt nicht im Sport, sondern in der Planung: in der Wahl des Standorts, in der Berücksichtigung von Abständen zur Wohnbebauung, in der Ernsthaftigkeit, mit der Schallgutachten erstellt und behördlich bewertet werden.
Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) weist in seinen Informationen zum Thema Siedlungslärm und Lebensqualität (www.bund.net) darauf hin, dass Lärmbelastung nicht nur ein Komfortproblem ist, sondern nachweislich mit gesundheitlichen Auswirkungen – von Schlafstörungen über Bluthochdruck bis hin zu kardiovaskulären Risiken – verknüpft ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Umweltbundesamt verweisen auf Studien, nach denen dauerhafter Geräuschpegel über 40 dB(A) nachts als gesundheitlich relevant eingestuft werden kann. (Wissenschaftlicher Konsens; Einzelstudien können in Methodik und Schlussfolgerungen variieren.)
Kurz gesagt: Wer als Betreiber sorgfältig plant, schützt nicht nur die Anwohner – sondern auch sein eigenes Geschäftsmodell. Denn nichts bremst ein wachsendes Padel-Studio schneller aus als ein Rechtsstreit, eine behördliche Betriebszeitbeschränkung oder eine öffentliche Kontroverse in der lokalen Zeitung.
FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Padel-Lärm und Nachbarschaftsrecht
Wir bekommen in unserer Community regelmäßig Fragen zu diesem Thema. Hier sind die drei, die uns am häufigsten erreichen – beantwortet so ehrlich und sachlich wir können.
Kann ich als Anwohner verlangen, dass eine Padel-Anlage ihre Öffnungszeiten einschränkt?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Direkt „verlangen" lässt sich das in der Regel nicht als Privatperson – das wäre Sache der zuständigen Behörde. Was Sie als Anwohnerin oder Anwohner tun können: Sie können beim Ordnungsamt oder der Immissionsschutzbehörde beantragen, dass eine Lärmmessung durchgeführt wird und die Genehmigungsvoraussetzungen überprüft werden. Wenn die Messung ergibt, dass die Richtwerte der TA Lärm oder der 18. BImSchV überschritten werden, kann die Behörde dem Betreiber Auflagen erteilen – darunter auch Betriebszeitbeschränkungen. Bei Untätigkeit der Behörde gibt es unter Umständen verwaltungsrechtliche Möglichkeiten (Untätigkeitsklage), aber das sollte man anwaltlich abklären. (Dies stellt keine Rechtsberatung dar; im Einzelfall ist juristische Beratung empfehlenswert.)
Ab welcher Uhrzeit gilt das Nachtruhegebot für Padel-Anlagen?
In den meisten Bundesländern und Kommunen gilt die „Nachtzeit" im Sinne der TA Lärm von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Ab 22:00 Uhr gelten in allgemeinen Wohngebieten deutlich strengere Immissionsrichtwerte (häufig 40 dB(A) Beurteilungspegel, 60 dB(A) Spitzenwert). Manche Kommunen haben darüber hinaus eigene Nachtruheregeln in ihrer Gemeindeordnung, die früher greifen können – häufig ab 22:00 Uhr, manchmal auch ab 21:00 Uhr. Es empfiehlt sich, die konkrete Regelung beim zuständigen Ordnungsamt zu erfragen. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Wochentagen und Sonntagen, an denen teils strengere Regelungen gelten. (Regelungen können je nach Bundesland, Gemeinde und Gebietstyp variieren.)
Was kann ich tun, wenn der Betreiber keine Einsicht zeigt und die Behörde zu langsam reagiert?
Das ist leider keine seltene Situation. In einem ersten Schritt ist eine schriftliche Erinnerung an die Behörde mit Hinweis auf die eingereichte Beschwerde und der Bitte um Rückmeldung sinnvoll. Wenn auch danach keine Reaktion erfolgt, können Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen oder – bei länger andauernder Untätigkeit – anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zu erwägen. Parallel dazu empfiehlt sich das Einbinden lokaler Medien oder des Stadtrats, da öffentlicher Druck in kommunalen Angelegenheiten häufig beschleunigend wirkt. Wichtig: Bleiben Sie in allen Schritten sachlich und gut dokumentiert. (Erfahrungswerte; Behördenabläufe und rechtliche Möglichkeiten variieren je nach Region und Einzelfall.)
Geschichten vom Küchentisch – Alltagserfahrungen, die mehr sind als Einzelfälle. Alle Angaben in diesem Artikel nach bestem Wissen und Gewissen; sie ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall.