
Zuletzt aktualisiert: 15.12.2025
🔹 Worum es heute geht: Wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz unseren Kleiderschrank-Ausverkauf auf Vinted plötzlich zum Finanzamt-Thema machte – und was wir daraus gelernt haben.
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jeder Verkauf ist steuerpflichtig, aber die neuen Meldepflichten der Plattformen verlangen mehr Aufmerksamkeit als früher.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klare Orientierung, ab wann Vinted-Verkäufe relevant werden, welche Grenzen gelten und wie man sich rechtzeitig absichert.
Als ich an einem verregneten Samstagnachmittag meinen Kleiderschrank durchforstete, hatte ich nur einen Gedanken im Kopf: endlich Platz schaffen. Die Jacke, die ich seit zwei Jahren nicht mehr getragen hatte. Das Kleid von der Hochzeit meiner Cousine. Die Jeans, die nach der Schwangerschaft nie wieder gepasst hat. Alles sollte weg – und am besten noch ein paar Euro einbringen. Also fotografierte ich jedes Teil mit dem Handy, lud die Bilder auf Vinted hoch und wartete gespannt auf die ersten Anfragen. Innerhalb weniger Tage verkaufte ich acht Artikel für insgesamt 120 Euro. Ein schönes Gefühl, ehrlich gesagt. Nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Gewissheit, dass diese Sachen jetzt bei Menschen landen, die sie wirklich tragen würden.
Dann kam der Anruf meiner Freundin Lisa, die seit Jahren regelmäßig auf Vinted verkauft. „Hast du schon von dieser neuen Steuergeschichte gehört?", fragte sie mich zwischen Tür und Angel. „Welche Steuergeschichte?", entgegnete ich ahnungslos. Lisa erklärte mir, dass Plattformen wie Vinted seit 2024 unter bestimmten Bedingungen Daten an die Finanzbehörden melden müssen. Das klang zunächst dramatisch, aber je mehr ich mich damit beschäftigte, desto klarer wurde mir: Es betrifft längst nicht jeden, aber man sollte definitiv Bescheid wissen. Vor allem, wenn man – wie ich damals – völlig unbedarft anfängt, regelmäßig Dinge online zu verkaufen.
In den ersten Wochen nach diesem Gespräch habe ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich wollte verstehen, was genau das Plattformen-Steuertransparenzgesetz eigentlich ist, wer davon betroffen ist und ab wann meine kleinen Kleiderschrank-Verkäufe tatsächlich steuerlich relevant werden könnten. Das Gesetz heißt offiziell „Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie" und ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet digitale Plattformen dazu, bestimmte Verkaufsdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Diese Meldung erfolgt automatisch – das bedeutet, das Finanzamt erfährt unter Umständen von meinen Vinted-Verkäufen, ohne dass ich aktiv eine Steuererklärung abgebe.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht und dachten, private Verkäufe seien generell steuerfrei. Das stimmt auch in vielen Fällen – aber eben nicht immer. Die entscheidende Frage lautet: Verkaufe ich meine eigenen, gebrauchten Sachen aus privatem Besitz, oder betreibe ich bereits eine Art Handel? Bei gebrauchten Kleidungsstücken, die ich selbst getragen habe und nun weiterverkaufe, handelt es sich in der Regel um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, die nicht steuerpflichtig sind. Anders sieht es aus, wenn ich gezielt Ware einkaufe, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder wenn ich regelmäßig und in größerem Umfang verkaufe. Dann kann das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen – und die ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. (Hinweis: Die Abgrenzung zwischen privat und gewerblich erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt und kann je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden.)
Später haben wir gemerkt, dass die Meldepflicht der Plattformen an zwei zentrale Schwellenwerte gekoppelt ist. Vinted und ähnliche Anbieter müssen Daten nur dann an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, wenn in einem Kalenderjahr entweder mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro Umsatz erzielt wurden. Wer also gelegentlich ein paar Kleidungsstücke verkauft und dabei deutlich unter diesen Grenzen bleibt, fliegt erst einmal unter dem Radar. Trotzdem gilt: Auch wenn Vinted keine Daten meldet, bleibt die grundsätzliche Pflicht zur Angabe von Einkünften in der Steuererklärung bestehen – sofern diese über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. (Stand: 2025, Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, bzst.de)
Was mich persönlich am meisten überrascht hat, war die Tatsache, dass nicht der Gewinn, sondern der Umsatz zählt. Wenn ich also 25 Kleidungsstücke für insgesamt 300 Euro verkaufe, die ich damals für 800 Euro gekauft habe, liegt zwar kein Gewinn vor – aber der Umsatz von 300 Euro wird trotzdem erfasst. Für die Meldepflicht der Plattform spielt es keine Rolle, ob ich mit Verlust verkaufe. Entscheidend sind allein die Anzahl der Transaktionen und die Summe der Einnahmen. Das bedeutet auch: Selbst wenn ich mit meinen Vinted-Verkäufen unter dem Strich ein Minusgeschäft mache, kann ich theoretisch die Meldeschwelle überschreiten.
Nach ein paar Monaten regelmäßiger Verkäufe habe ich mir eine einfache Excel-Tabelle angelegt. Dort notiere ich jedes verkaufte Teil, den ursprünglichen Kaufpreis (soweit ich mich erinnere), den Verkaufspreis und das Datum. Das klingt vielleicht übertrieben, aber es gibt mir ein Gefühl der Kontrolle. Falls das Finanzamt tatsächlich einmal nachfragt, kann ich transparent darlegen, dass es sich um privat genutzte Gegenstände handelte und kein systematischer Handel vorliegt. Außerdem sehe ich so auf einen Blick, wie viele Verkäufe ich im laufenden Jahr getätigt habe und ob ich mich den kritischen Schwellenwerten nähere.
Besonders spannend fand ich die Frage, wie das mit den Versandkosten aussieht. Auf Vinted zahlen Käuferinnen und Käufer in der Regel eine sogenannte „Käuferschutzgebühr", die auch die Versandkosten abdeckt. Diese Gebühr wird von Vinted einbehalten und nicht an mich ausgezahlt. Was ich tatsächlich erhalte, ist der reine Verkaufspreis. Dennoch gilt für die Meldeschwelle der Gesamtumsatz, den die Plattform erfasst – inklusive aller Gebühren und Versandkosten. Das kann bedeuten, dass ich schneller an die 2.000-Euro-Grenze komme, als mir lieb ist, selbst wenn mein Netto-Erlös deutlich darunter liegt. (Angabe kann je nach Plattform und Gebührenmodell abweichend sein.)
Ein Bekannter von mir, der nebenberuflich vintage Möbelstücke restauriert und weiterverkauft, hat bereits einen Gewerbeschein angemeldet. Er erzählte mir, dass das Finanzamt bei ihm nicht nur auf die Anzahl der Verkäufe geachtet hat, sondern auch auf die Regelmäßigkeit, die Gewinnerzielungsabsicht und die Art der Waren. Wer gezielt auf Flohmärkten einkauft, restauriert und dann mit Aufschlag verkauft, bewegt sich eindeutig im gewerblichen Bereich – auch wenn alles über Plattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen läuft. Bei ihm wurde die Sache schnell ernst, weil er in einem Jahr über 80 Artikel verkauft hatte und dabei einen Umsatz von rund 5.000 Euro erzielte. Das Finanzamt forderte ihn auf, rückwirkend eine Gewerbeanmeldung nachzuholen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Eine aufwändige und teure Angelegenheit, die er sich durch frühzeitige Planung hätte ersparen können.
Inzwischen habe ich auch begriffen, dass es einen Unterschied macht, ob ich selbst genutzte oder neu gekaufte Ware verkaufe. Selbst getragene Kleidung, die ich ursprünglich für den Eigengebrauch angeschafft habe, fällt in den Bereich der privaten Veräußerung. Das ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig, solange kein systematischer Handel vorliegt. Kaufe ich hingegen gezielt Artikel auf Sale, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder importiere ich Ware aus dem Ausland, liegt von vornherein eine Handelsabsicht vor. Dann bin ich gewerblich tätig – unabhängig davon, ob ich 10 oder 100 Artikel verkaufe. Die Finanzbehörden schauen dabei sehr genau hin und prüfen im Zweifelsfall die Herkunft der Waren, die Verkaufsfrequenz und die Gewinnmarge. (Stand: 2025, Quelle: Bundesministerium der Finanzen, bundesfinanzministerium.de)
Vor einigen Wochen bin ich auf einen Bericht der Stiftung Warentest gestoßen, der das Thema sehr gut aufbereitet. Dort wurde unter anderem erklärt, dass die Meldepflicht der Plattformen nicht automatisch bedeutet, dass Steuern fällig werden. Die Daten werden zunächst nur erfasst und können bei Bedarf von den Finanzämtern abgerufen werden. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht entsteht, hängt von den individuellen Umständen ab. Wer ausschließlich private Gegenstände verkauft und dabei keinen Gewinn erzielt, muss in der Regel nichts befürchten. Wer jedoch regelmäßig verkauft, hohe Umsätze erzielt oder gezielt Handel betreibt, sollte sich frühzeitig steuerlich beraten lassen. (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025)
Eine weitere wichtige Erkenntnis war für mich die Rolle der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften. Für bestimmte Verkäufe – etwa von Gegenständen, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft werden – gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Liegen die Gewinne darüber, werden sie steuerpflichtig. Allerdings greift diese Regelung vor allem bei Wertgegenständen wie Schmuck, Antiquitäten oder Sammlerstücken. Bei gebrauchter Kleidung, die ich über Jahre hinweg getragen habe, spielt diese Frist hingegen kaum eine Rolle, da hier in der Regel kein Wertzuwachs entsteht. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass es diese Grenze gibt – insbesondere wenn man gelegentlich auch andere Dinge verkauft.
Mittlerweile habe ich auch gelernt, dass Transparenz gegenüber dem Finanzamt der beste Schutz ist. Wenn ich unsicher bin, ob meine Verkäufe bereits gewerblich sind, kann ich beim zuständigen Finanzamt nachfragen oder einen Steuerberater konsultieren. Viele Beraterinnen und Berater bieten inzwischen Erstberatungen zu diesem Thema an, weil die Nachfrage deutlich gestiegen ist. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern informieren regelmäßig über die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit. Wer frühzeitig Klarheit schafft, erspart sich im Nachhinein viel Ärger.
Ganz konkret bedeutet das für meinen Alltag: Ich behalte meine Verkäufe im Blick und dokumentiere sie. Wenn ich merke, dass ich mich den Schwellenwerten nähere oder meine Verkaufstätigkeit intensiviere, werde ich rechtzeitig handeln – entweder durch eine Gewerbeanmeldung oder durch eine bewusste Begrenzung meiner Verkäufe. Beides ist legitim. Wichtig ist nur, dass ich nicht den Kopf in den Sand stecke und hoffe, dass das Finanzamt schon nichts mitbekommt. Denn genau das ist durch die neue Meldepflicht der Plattformen deutlich unwahrscheinlicher geworden.
Ein Aspekt, der oft unterschätzt wird, ist die internationale Dimension des Themas. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz basiert auf einer EU-Richtlinie (DAC7), die in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Das bedeutet: Auch wenn ich auf einer ausländischen Plattform verkaufe, können meine Daten an die deutschen Finanzbehörden übermittelt werden. Umgekehrt gilt das Gleiche für Verkäuferinnen und Verkäufer aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Vernetzung der Steuerbehörden wird immer enger, und die Zeiten, in denen Online-Verkäufe komplett unter dem Radar liefen, sind definitiv vorbei. (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu)
Kürzlich habe ich auch festgestellt, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass Vinted ihnen eine Jahresübersicht zur Verfügung stellt. In den Account-Einstellungen kann man sich eine Aufstellung aller Verkäufe des vergangenen Jahres herunterladen. Das ist unglaublich praktisch, weil ich so nicht mühsam alle Transaktionen einzeln zusammensuchen muss. Die Übersicht zeigt, wie viele Artikel ich verkauft habe, welchen Gesamtumsatz ich erzielt habe und wie viel davon nach Abzug der Gebühren bei mir angekommen ist. Diese Daten kann ich direkt für meine eigene Dokumentation oder – falls nötig – für die Steuererklärung nutzen.
Was mich zusätzlich beruhigt hat, war die Erkenntnis, dass die meisten Gelegenheitsverkäufer tatsächlich nicht betroffen sind. Wer einmal im Jahr den Kleiderschrank ausmistet und 15 Teile für insgesamt 200 Euro verkauft, bleibt weit unter den Meldeschwellen und muss sich keine Sorgen machen. Kritisch wird es erst bei systematischen, regelmäßigen Verkäufen oder hohen Umsätzen. Genau diese Unterscheidung zu kennen, gibt mir Sicherheit. Ich weiß jetzt, wo die Grenze verläuft und was ich tun muss, um auf der sicheren Seite zu bleiben.
Nach all diesen Recherchen und Gesprächen habe ich für mich eine klare Strategie entwickelt. Ich verkaufe weiterhin meine gebrauchten Sachen auf Vinted, aber ich achte darauf, unter den Schwellenwerten zu bleiben und alle Verkäufe zu dokumentieren. Sollte ich jemals überlegen, regelmäßiger oder in größerem Umfang zu verkaufen, werde ich mich vorab beraten lassen und gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden. Denn eines habe ich definitiv gelernt: Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht – und Transparenz ist immer der bessere Weg.
Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass viele Plattformen inzwischen aktiv über die neuen Regelungen informieren. Vinted selbst hat mehrfach E-Mails verschickt und in der App Hinweise eingeblendet, die auf die Meldepflicht und die steuerlichen Rahmenbedingungen hinweisen. Das finde ich durchaus verantwortungsvoll, denn viele Nutzerinnen und Nutzer wissen einfach nicht, dass sich die Rechtslage geändert hat. Gleichzeitig kann ich verstehen, dass manche Menschen diese Informationen als beunruhigend empfinden. Aber am Ende ist es besser, informiert zu sein und eigenverantwortlich zu handeln, als später von bösen Überraschungen getroffen zu werden.
Auch das Thema Umsatzsteuer spielt bei gewerblichen Verkäufern eine Rolle. Sobald ich ein Gewerbe anmelde und regelmäßig Waren verkaufe, kann ich unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Allerdings greift hier die sogenannte Kleinunternehmerregelung: Solange mein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet, kann ich von der Umsatzsteuer befreit werden. Das erleichtert die Abwicklung erheblich, weil ich dann keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss. (Angaben können je nach individueller Situation und aktueller Gesetzeslage abweichen.) (Stand: 2025, Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, bzst.de)
Ein weiterer Punkt, der mir wichtig geworden ist, betrifft die Aufbewahrung von Belegen. Wenn ich gewerblich tätig bin, bin ich verpflichtet, alle Belege und Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Aber auch als Privatperson macht es Sinn, zumindest Screenshots oder Kopien der wichtigsten Transaktionen zu sichern. Falls das Finanzamt nachfragt, kann ich so problemlos nachweisen, dass es sich um private Verkäufe gehandelt hat. Ich speichere deshalb alle wichtigen E-Mails und Bestätigungen von Vinted in einem eigenen Ordner auf meinem Computer.
Besonders hilfreich fand ich auch den Austausch in Online-Foren und Social-Media-Gruppen. Dort berichten andere Verkäuferinnen und Verkäufer von ihren Erfahrungen, teilen Tipps und warnen vor typischen Fallstricken. Natürlich sollte man nicht alles ungeprüft übernehmen, was man dort liest – aber als erste Orientierung sind solche Communities durchaus wertvoll. Ich habe dort zum Beispiel gelernt, dass manche Finanzämter bereits ab 20 Verkäufen pro Jahr nachfragen, obwohl die offizielle Meldeschwelle bei 30 liegt. Das zeigt, dass es durchaus sinnvoll ist, vorsichtig zu sein und im Zweifel lieber einmal mehr nachzufragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Vinted und ähnliche Plattformen sind eine großartige Möglichkeit, gebrauchte Kleidung ein zweites Leben zu schenken und dabei noch etwas Geld zu verdienen. Aber mit der Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes hat sich die Situation verändert. Wer regelmäßig verkauft, sollte die Schwellenwerte kennen, seine Verkäufe dokumentieren und im Zweifelsfall professionellen Rat einholen. Für die meisten Gelegenheitsverkäufer ändert sich praktisch nichts – aber Unwissenheit ist keine gute Strategie mehr.
| Verkaufstyp | Steuerpflichtig? | Hinweis |
| Gebrauchte Kleidung, selbst getragen | In der Regel nein | Solange kein systematischer Handel vorliegt¹ |
| Neuware, gezielt zum Weiterverkauf gekauft | Ja | Gewerbliche Tätigkeit, auch bei wenigen Artikeln² |
| Regelmäßige Verkäufe über Schwellenwerten | Möglicherweise | Prüfung durch Finanzamt erforderlich³ |
¹ Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall und kann je nach Bundesland variieren.
² Auch ohne Gewerbeanmeldung kann Steuerpflicht entstehen.
³ Empfehlung: Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
✅ Verkäufe dokumentieren – 6 Steps
- Fotos der verkauften Artikel machen – zeigt, dass es sich um gebrauchte Ware handelt
- Kaufbelege sammeln – soweit vorhanden, als Nachweis des ursprünglichen Kaufs
- Verkaufsübersicht herunterladen – Vinted bietet eine Jahresübersicht in den Einstellungen
- Excel-Tabelle führen – Datum, Artikel, Verkaufspreis, Anzahl der Transaktionen
- Unterlagen digital sichern – regelmäßiges Backup auf externer Festplatte oder Cloud
- Schwellenwerte im Auge behalten – 30 Verkäufe oder 2.000 Euro Umsatz pro Jahr
Musterbrief: Nachfrage beim Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich erkundigen, ob meine Verkäufe auf der Plattform Vinted als gewerblich einzustufen sind.
Im Jahr 2025 habe ich [Anzahl] Artikel für insgesamt [Betrag] Euro verkauft. Es handelte sich ausschließlich um selbst getragene Kleidung.
Ich bitte um eine kurze Einschätzung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen ähnliche Fragen gestellt. Deshalb möchte ich zum Abschluss die häufigsten Anliegen aufgreifen und möglichst verständlich beantworten. Diese Fragen tauchen immer wieder auf – und ich kann gut nachvollziehen, warum sie so viele Menschen beschäftigen.
Frage 1: Ab wann muss ich meine Vinted-Verkäufe versteuern?
Das hängt davon ab, ob Sie privat oder gewerblich verkaufen. Gebrauchte Kleidung, die Sie selbst getragen haben, ist in der Regel nicht steuerpflichtig. Gewerblich wird es, wenn Sie systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln – etwa weil Sie gezielt Ware einkaufen, um sie weiterzuverkaufen. Auch hohe Verkaufszahlen oder regelmäßige Verkäufe können auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten. Die genaue Abgrenzung erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Stand: 2025) (Angaben können je nach individueller Situation abweichen.)
Frage 2: Meldet Vinted wirklich meine Daten an das Finanzamt?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe oder einen Gesamtumsatz von über 2.000 Euro erzielen, ist Vinted verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das geschieht automatisch im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (DAC7-Richtlinie). Bleiben Sie unter diesen Schwellen, erfolgt keine Meldung. (Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, Stand: 2025) (Die Schwellenwerte gelten EU-weit, können aber in der Umsetzung variieren.)
Frage 3: Was passiert, wenn ich die Schwellenwerte überschreite, aber alles privat verkaufe?
Dann sollten Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass es sich um private Veräußerungen handelt. Das gelingt am besten durch eine sorgfältige Dokumentation: Screenshots der Verkäufe, Fotos der Artikel, eventuell Kaufbelege. Wenn das Finanzamt nachfragt, können Sie so transparent darlegen, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Im Zweifel kann auch eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, um Unsicherheiten auszuräumen. (Empfehlung: Bei Unklarheiten frühzeitig professionellen Rat einholen.)
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