
Im März 2026 hat der Deutsche Bundestag eine viel beachtete Anhörung zu den sogenannten „Trennungsfallen" im deutschen Versicherungsrecht abgehalten – ausgelöst durch mehrere aufsehenerregende Fälle, in denen getrennt lebende, aber noch verheiratete Menschen nach Schadensfällen leer ausgingen, obwohl sie jahrelang Beiträge gezahlt hatten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband registrierte allein im Jahr 2025 einen Anstieg von 34 Prozent bei Beratungsanfragen zum Thema Versicherungsrecht nach Trennung – ein Rekordhoch. Und in unserer Familie hat dieses Thema einen Namen: Es heißt Markus.
Zuletzt aktualisiert: 13. März 2026
🔹 Worum es heute geht: Welche Versicherungen nach einer Trennung ohne Scheidung dringend geprüft werden sollten – und warum das Nichtstun oft teuer wird. 🔹 Was wir gelernt haben: Versicherungen reagieren nicht automatisch auf eine Trennung – sie laufen weiter, als wäre nichts geschehen, mit teils erheblichen finanziellen Folgen. 🔹 Was Leser:innen davon haben: Einen konkreten Überblick über die wichtigsten Versicherungsarten, die häufigsten Fallstricke und eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für die eigene Absicherung.
In den ersten Wochen nach einer Trennung dreht sich alles um das Wesentliche: Wo schlafe ich? Wer bekommt die Kinder? Wer bleibt in der Wohnung? Mein Schwager Markus hat das alles durchgemacht, als seine Frau Nele im Herbst 2024 die gemeinsame Wohnung in Hannover verließ. Er saß danach bei uns am Küchentisch, die Hände um eine Tasse Pfefferminztee geklammert, und sagte: „Ich kümmere mich jetzt erstmal nur ums Überleben." Das verstand ich. Was er nicht ahnte: Während er ums Überleben kämpfte, liefen im Hintergrund zwölf gemeinsame Versicherungsverträge fröhlich weiter – ohne dass eine einzige Versicherung von der Trennung erfahren hatte.
Rund 1,3 Millionen Paare in Deutschland leben derzeit dauerhaft getrennt, sind aber rechtlich noch verheiratet (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2025, Stand: Januar 2026). Das Trennungsjahr, das vor einer Scheidung gesetzlich verlangt wird, schafft einen Schwebezustand, der von Betroffenen oft unterschätzt wird. Rechtlich gelten diese Paare noch als Eheleute – und genau das ist für Versicherungen entscheidend. Denn die meisten Policen orientieren sich am rechtlichen Status, nicht am gelebten Alltag.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das selbst nicht genau: Versicherungen teilen sich in zwei große Kategorien auf, wenn es um Trennungen geht. Die erste Kategorie sind Verträge, die beide Partner gemeinsam betreffen – Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Wohngebäude, Rechtsschutz. Die zweite Kategorie sind Verträge, bei denen ein Partner den anderen mitversichert hat – Krankenversicherung, Unfall, Reise, Zahnzusatz. In beiden Fällen gilt dasselbe Grundprinzip: Die Versicherung weiß nichts von der Trennung, solange Sie es ihr nicht mitteilen. Und solange sie es nicht weiß, läuft alles weiter.
Das klingt zunächst beruhigend. Ist es aber nicht. Denn wenn beide noch unter derselben Police versichert sind, haften sie auch gemeinsam – für Schäden, für Beitragsrückstände, für Konsequenzen aus dem Verhalten des anderen. Markus erfuhr das auf die harte Tour, als Nele drei Monate nach dem Auszug mit dem gemeinsamen Familienauto einen Parkschaden verursachte. Die Haftpflichtversicherung zahlte – und stufte die Police auf seinen Namen herab. SF-Klasse 14 war plötzlich Geschichte. „Ich habe nicht mal gewusst, dass sie das Auto noch fährt", sagte er fassungslos. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher ausdrücklich, nach einer Trennung die Berechtigungen aller Kfz-Versicherungen unverzüglich zu prüfen und anzupassen (Stand: 2026, Quelle: gdv.de). (Anpassungsmöglichkeiten und Fristen variieren je nach Versicherer – Rücksprache empfohlen.)
Mit der Zeit wurde uns klar, dass die Krankenversicherung das sensibelste Thema ist – und gleichzeitig das am häufigsten übersehene. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehegatten ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der aktuellen Grenze von 538 Euro monatlich (Stand: 2026, Quelle: GKV-Spitzenverband) kostenfrei familienversichert bleiben – und zwar solange, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Nicht bis zur Trennung. Bis zur Scheidung. Das ist ein bedeutender Unterschied, der in der Praxis enorme Auswirkungen hat.
Unsere Freundin Bettina lebte nach ihrer Trennung von ihrem Mann Konrad ein Jahr lang getrennt, war aber noch über seine Krankenkasse familienversichert, weil sie nur als Minijobberin arbeitete. Als Konrad das seiner Kasse mitteilte und die Familienversicherung beenden lassen wollte, hieß es: Das geht erst nach der Scheidung. „Ich fand das absurd", erzählte er uns. „Ich zahle Beiträge für jemanden, mit dem ich nichts mehr zu tun haben will." Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch V, § 10, der die Familienversicherung regelt. Die Trennung allein beendet diese Mitversicherung nicht. (Einkommensgrenzen und Voraussetzungen der Familienversicherung können sich jährlich ändern – aktuelle Informationen bei der jeweiligen Krankenkasse einholen.)
Problematisch wird es, wenn der mitversicherte Partner nach der Trennung mehr verdient und die Einkommensgrenze überschreitet. Dann endet die Familienversicherung automatisch – aber nur, wenn die Krankenkasse davon erfährt. Tut sie das nicht, läuft die Mitversicherung weiter, und es können rückwirkend Beiträge plus Säumniszuschläge anfallen. Konrads Bruder hat das erlebt: Seiner getrennt lebenden Frau, die nach der Trennung eine gut bezahlte Stelle antrat, wurde rückwirkend für acht Monate die Beitragspflicht auferlegt – weil niemand die Kasse informiert hatte. Der Betrag: knapp 2.400 Euro.
Später haben wir gemerkt, dass die Privathaftpflichtversicherung ein eigenes Kapitel verdient. Die meisten Familien haben eine gemeinsame Familienhaftpflicht, die alle im Haushalt lebenden Personen abdeckt. Nach einem Auszug gilt: Der ausgezogene Partner ist streng genommen nicht mehr „im Haushalt lebend" und damit auch nicht mehr automatisch versichert. Das klingt logisch – ist in der Praxis aber oft nicht so klar geregelt, weil viele Versicherungen den Ehestatus als Kriterium nehmen, nicht den Wohnsitz.
Was in jedem Fall klar ist: Verursacht der ausgezogene Partner einen Schaden und wird er noch in der gemeinsamen Police geführt, kann das die Schadenfreiheit des anderen beeinflussen. Und wenn der Versicherer herausfindet, dass der Mitversicherte schon länger nicht mehr im Haushalt lebt, kann er möglicherweise die Leistung kürzen oder verweigern. Die Stiftung Warentest rät (Stand: 2026, Quelle: test.de), bei einer Trennung sofort separate Haftpflichtversicherungen abzuschließen und die gemeinsame Police schriftlich zu kündigen oder aufzuteilen. (Sonderkündigungsrechte bei Trennung werden von vielen, aber nicht allen Versicherern anerkannt – im Einzelfall prüfen.)
Markus löste das Problem schließlich pragmatisch: Er schrieb einen Brief an die Versicherung, schilderte die Situation, und bat um ein schriftliches Angebot für eine eigene Police. Die Versicherung gewährte ihm ein Sonderkündigungsrecht – und er schloss innerhalb einer Woche eine eigene Privathaftpflicht ab. Nele tat dasselbe. Kostenpunkt für ihn: 89 Euro jährlich. Für Nele: 76 Euro. Zusammen hatten sie vorher 145 Euro gezahlt. Unterm Strich kaum teurer – und endlich klare Verhältnisse.
Was viele unterschätzen, ist die Risikolebensversicherung – und hier kann es wirklich dramatisch werden. Viele Paare schließen gegenseitige Risikolebensversicherungen ab, besonders wenn Kinder vorhanden sind oder eine gemeinsame Immobilie finanziert wird. Der andere Partner ist als Bezugsberechtigter eingetragen. Stirbt man, bekommt er das Geld – auch wenn man seit drei Jahren getrennt lebt, eine neue Beziehung führt und der Ex-Partner längst nicht mehr die Person ist, die man absichern möchte.
Eine Bekannte aus unserem Turnverein erlebte das nach dem plötzlichen Tod ihres noch verheirateten Ex-Mannes. Er starb bei einem Arbeitsunfall, zwei Jahre nach der Trennung. Die Risikolebensversicherung über 200.000 Euro wurde ausgezahlt – an sie, obwohl er längst mit einer neuen Partnerin zusammenlebte und mit ihr ein Kind hatte. „Ich wollte das Geld gar nicht", sagte sie leise. „Aber rechtlich stand mein Name drauf." Sie einigte sich außergerichtlich mit der neuen Partnerin. Nicht jeder ist dazu bereit oder in der Lage. Der Bund der Versicherten empfiehlt (Stand: 2026), Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen unmittelbar nach einer Trennung schriftlich zu ändern. Das ist unkompliziert und formlos möglich. (Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden – Eingangsbestätigung beim Versicherer anfordern und sicher aufbewahren.)
Rückblickend betrachtet ist auch die Rechtsschutzversicherung ein Thema, das viele Paare zu spät auf dem Schirm haben. Familienrechtsschutz schließt in der Regel alle Familienmitglieder ein – aber er schließt auch Streitigkeiten zwischen Mitversicherten aus. Das bedeutet: Sobald es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Trennungspartnern kommt – Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht – springt die gemeinsame Rechtsschutzversicherung nicht ein. Wer glaubt, er könne die Anwaltskosten über die bestehende Police abrechnen, erlebt eine böse Überraschung.
Markus wollte nach der Trennung Trennungsunterhalt einfordern, weil er die Kinder hauptsächlich betreute und Nele mehr verdiente. Sein erster Anruf galt der Rechtsschutzversicherung. Die Antwort: kein Schutz, solange Nele noch in der Police mitversichert ist. Er brauchte einen Vorschuss von 2.000 Euro für den Anwalt. „Das Geld hatte ich gerade nicht", sagte er. „Ich musste meinen Vater anrufen." Ein Sonderkündigungsrecht existiert auch hier in vielen Policen – aber auch hier gilt: Wartezeiten. Wer bei einer neuen Rechtsschutzversicherung eine Familienrechtsfrage stellt, muss in der Regel drei Monate warten, bevor der Schutz greift. (Wartezeiten und Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt und variieren stark – Detailprüfung empfohlen.)
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Versicherungsarten zusammen:
| Versicherungsart | Handlungsbedarf bei Trennung | Risiko bei Untätigkeit |
|---|---|---|
| GKV Familienversicherung | Einkommenssituation prüfen | Rückforderungen + Säumniszuschläge |
| Private Haftpflicht | Separate Policen abschließen | SF-Verlust, Mithaftung für Ex |
| Hausrat | Versicherungssumme anpassen | Über-/Unterversicherung, Kürzungen |
| Kfz-Versicherung | Berechtigte Fahrer ändern | SF-Abstufung bei Unfällen des Ex |
| Risikoleben | Bezugsberechtigten ändern | Auszahlung an unerwünschte Person |
| Rechtsschutz | Sonderkündigung + eigene Police | Kein Schutz bei Partnerstreitigkeiten |
| Berufsunfähigkeit | Beitragszahlung sicherstellen | Erlöschen des Schutzes, keine neue BU |
| Wohngebäude | Zuständigkeit schriftlich klären | Verzögerte Schadensmeldung, Kürzungen |
| Reiseversicherung | Eigenen Jahresschutz abschließen | Kein Schutz im Ausland |
*Angaben sind Richtwerte – Einzelfallprüfung und Beratung durch Versicherungsfachleute empfohlen.*
Ein Thema, das in öffentlichen Debatten kaum vorkommt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung im Trennungskontext. Jeder hat hier seine eigene Police – aber die Beiträge wurden häufig vom gemeinsamen Konto bezahlt. Wird das gemeinsame Konto nach der Trennung aufgelöst oder gesperrt, kann es passieren, dass Beiträge nicht mehr abgebucht werden. Und wer bei einer BU-Versicherung die Beiträge nicht zahlt, verliert den Schutz. Eine neue Police abzuschließen ist dann oft schwierig – weil Versicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen, und wer älter ist oder Vorerkrankungen hat, wird schnell abgelehnt oder zahlt deutlich höhere Beiträge.
Ein Freund aus meinem Kegelverein, Physiotherapeut von Beruf, lebte genau das: Das gemeinsame Konto wurde nach der Trennung von seiner Frau auf eigene Initiative eingefroren. Die BU-Beiträge wurden nicht mehr abgebucht. Drei Monate später bekam er die Kündigung der Police. Als er eine neue abschließen wollte, legte er bei der Gesundheitsprüfung eine Bandscheibenproblematik offen – Berufskrankheit bei Physiotherapeuten. Er wurde abgelehnt. „Ich arbeite heute ohne Netz", sagt er. „Wenn ich meinen Rücken kaputt mache, habe ich nichts." Prüfen Sie deshalb sofort, ob Ihre BU-Beiträge weiter abgebucht werden – notfalls richten Sie eine eigene Einzugsermächtigung ein, noch bevor das gemeinsame Konto geschlossen wird. (Beitragszahlungsmodalitäten sind vertragsabhängig – detaillierte Rücksprache mit dem Versicherer empfohlen.)
Mit der Zeit stellte sich auch heraus, dass die digitale Dimension des Themas völlig unterschätzt wird. Shared Accounts, gemeinsame App-Zugänge, geteilte E-Mail-Adressen für Versicherungspost – das sind Einfallstore für böse Überraschungen. Wer nach einer Trennung keinen Zugang mehr zu den gemeinsamen Online-Konten hat, erfährt womöglich gar nicht, wenn eine Police ausläuft, eine Mahnung kommt oder ein Schadensfall gemeldet wird.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt generell (Stand: 2026, Quelle: bsi.bund.de), bei jeder Art von Lebensveränderung sämtliche Passwörter zu aktualisieren und eigene, separate E-Mail-Adressen für wichtige Vertragsangelegenheiten anzulegen. Für Trennungssituationen heißt das konkret: Legen Sie sich eine eigene E-Mail-Adresse für Ihre Versicherungskorrespondenz an, noch bevor Konflikte eskalieren. Teilen Sie allen Versicherern Ihre neue Adresse schriftlich mit. Und fordern Sie schriftliche Eingangsbestätigungen an. (Digitale Sicherheitsmaßnahmen sind individuelle Vorsichtsmaßnahmen – ersetzen keine rechtliche Beratung.)
Markus hatte das Problem, dass seine Ex-Frau die gemeinsame E-Mail-Adresse, über die alle Versicherungspost lief, nach dem Streit einfach nicht mehr weiterleitete. Er erhielt monatelang keine Mahnungen, keine Policenerneuerungen, keine Nachrichten von Versicherern. Als er das bemerkte, hatte er bereits einen Versicherungsschutz verloren und eine Nachzahlung offen. Die Stunde der Erkenntnis kam beim Versuch, eine Schaden zu melden: „Die Mail-Adresse ist nicht mehr aktiv", hieß es. Es kostete ihn vier Wochen Telefonmarathon, die Situation zu bereinigen.
Was uns auch überrascht hat, ist die Frage der Hausratversicherung, wenn einer der Partner auszieht und Teile des gemeinsamen Inventars mitnimmt. Die Versicherungssumme der Hausratpolice wird auf Basis des geschätzten Wertes des Hausrats berechnet. Zieht die Hälfte der Möbel aus, ist die Wohnung plötzlich deutlich überversichert – man zahlt Beiträge für Werte, die nicht mehr vorhanden sind. Im Schadensfall kann eine Überversicherung zu Leistungskürzungen führen, weil die Versicherung davon ausgeht, dass die tatsächlichen Werte geringer waren.
Gleichzeitig gilt: Nimmt jemand Gegenstände mit und versichert sie nicht in seiner neuen Wohnung, sind sie gar nicht versichert. Weder die alte Police (falscher Wohnort) noch eine neue (existiert nicht) springt ein. Laut Stiftung Warentest (Stand: 2026, Quelle: test.de) sollten beide Partner nach einer Trennung unverzüglich eine Liste der jeweils mitgenommenen Gegenstände erstellen und die Versicherungssummen entsprechend anpassen. (Bewertungsmaßstäbe und Meldefristen variieren je nach Versicherung – Rücksprache mit dem Anbieter empfehlenswert.)
Nochmal zurück zu einem Punkt, der uns erst spät aufgefallen ist: die steuerliche Seite. Wer Versicherungsbeiträge zahlt, kann diese häufig als Sonderausgaben steuerlich geltend machen – Krankenversicherung, Pflegeversicherung, in gewissem Umfang auch Haftpflicht und Risikoleben. Nach einer Trennung stellt sich die Frage: Wer macht was geltend? Das klingt trivial, ist es aber nicht. Wenn beide noch verheiratet sind und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die Beiträge zusammengerechnet. Geben sie getrennte Erklärungen ab – was während des Trennungsjahres möglich ist – muss klar sein, wer welchen Betrag tatsächlich gezahlt hat.
Ein befreundeter Steuerberater erklärte das Problem an einem konkreten Beispiel: Ein Mann zahlte nach der Trennung noch sechs Monate die Krankenversicherungsbeiträge seiner Ex-Frau, weil die gemeinsame Bankverbindung noch lief. Er konnte diese Beiträge steuerlich geltend machen – sie nicht, weil sie sie nicht selbst gezahlt hatte. Sie verlor damit einen erheblichen Teil ihrer steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten. „Rückwirkend war das schwer zu korrigieren", sagte er. „Das hätten die beiden vorher regeln müssen." (Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Beratung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein empfohlen.)
Zum Thema Wohngebäudeversicherung gibt es schließlich noch einen oft übersehenen Aspekt: Wer gemeinsames Wohneigentum besitzt, muss diese Versicherung weiterlaufen lassen – unabhängig davon, wer noch drin wohnt. Beide Partner haften als Miteigentümer für Schäden am Gebäude, und beide müssen sicherstellen, dass Schäden zeitnah gemeldet werden. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist es aber in angespannten Trennungssituationen oft nicht.
Die Eltern einer guten Freundin erlebten das, als nach ihrer Trennung ein Leitungswasserschaden im Keller entststand. Die Mutter wohnte noch im Haus, der Vater nicht mehr. Beide dachten, der andere kümmere sich. Als der Schaden nach drei Wochen gemeldet wurde, hatte sich das Wasser bereits tief ins Mauerwerk gezogen. Die Versicherung zahlte nur einen Teil – die Folgeschäden durch die verzögerte Meldung seien mitversichert, der durch die Verzögerung erhöhte Sanierungsaufwand nicht. Eigenanteil: über 8.000 Euro. Eine schriftliche Zuständigkeitsvereinbarung – wer meldet, wer kommuniziert, wer entscheidet – kann solche Situationen verhindern. (Meldepflichten und Fristen sind in den Versicherungsbedingungen geregelt und müssen eingehalten werden.)
✅ Versicherungs-Check bei Trennung – 6 Steps
Schritt 1 – Bestandsaufnahme: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller gemeinsamen Versicherungen und aller Policen, bei denen Ihr Partner mitversichert ist. Nutzen Sie dazu Kontoauszüge der letzten zwölf Monate.
Schritt 2 – Klärung der Fortführung: Entscheiden Sie für jeden Vertrag: Wer braucht diesen Schutz weiterhin? Wer soll die Beiträge zahlen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Schritt 3 – Schriftliche Mitteilung: Informieren Sie alle Versicherungen schriftlich über Ihre Trennung. Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie schriftliche Bestätigungen an.
Schritt 4 – Übergangsschutz sichern: Kündigen Sie keine Police, bevor Sie Ersatzschutz haben – besonders bei Kranken-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung.
Schritt 5 – Bezugsberechtigte überprüfen: Prüfen Sie alle Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen auf eingetragene Bezugsberechtigte und ändern Sie diese bei Bedarf.
Schritt 6 – Digitale Zugänge aktualisieren: Richten Sie eigene E-Mail-Adressen für Versicherungskorrespondenz ein und informieren Sie alle Versicherer über Ihre neuen Kontaktdaten.
Musterbrief an Versicherung bei Trennung:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich seit [Datum] von meinem Ehepartner [Name] dauerhaft getrennt lebe und einen eigenen Wohnsitz unter [neue Adresse] führe. Ich bitte Sie, mir schriftlich mitzuteilen, welche Auswirkungen dies auf die bestehende Police [Vertragsnummer] hat, und mir entsprechende Unterlagen für notwendige Anpassungen zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name, Adresse, Datum]
Häufige Fragen unserer Leser:innen
Viele fragen uns: Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn mein Partner die gemeinsamen Beiträge nach der Trennung nicht mehr zahlt? Das ist leider ein reales Risiko. Bei gemeinsamen Policen haften beide Eheleute als Versicherungsnehmer – unabhängig davon, wer tatsächlich überweist. Zahlt niemand mehr, erlischt der Schutz für beide. Das ist besonders bei der Kfz-Pflichtversicherung gefährlich, wo das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Mahnungen gehen dabei häufig an die im Vertrag hinterlegte Adresse – und das ist nach einem Auszug oft nicht mehr Ihre. Unser dringender Rat: Richten Sie bei einer Trennung umgehend eigene Versicherungsverträge ein und kündigen Sie gemeinsame Policen schriftlich, sobald Sie Ersatzschutz haben. (Kündigungsmodalitäten variieren je nach Versicherer und Versicherungsart – Detailprüfung notwendig.)
Andere fragen: Was passiert mit der Krankenversicherung der Kinder, wenn wir uns trennen? Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei einem Elternteil gleichzeitig familienversichert sein – auch wenn beide gesetzlich versichert sind. Nach einer Trennung muss entschieden werden, bei wem die Kinder künftig mitversichert werden. In der Praxis wird das häufig beim Elternteil geregelt, bei dem die Kinder ihren Hauptwohnsitz haben. In der privaten Krankenversicherung hat jedes Kind seinen eigenen Vertrag; hier stellt sich die Frage der Beitragszahlung, die in der Regel durch die Unterhaltsvereinbarung geregelt wird. Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2025 klargestellt, dass Krankenversicherungsbeiträge für Kinder als Teil des Kindesunterhalts zu behandeln sind. (Familienrechtliche Fragen sind komplex – anwaltliche Beratung im Einzelfall empfehlenswert.)
Und schließlich wird uns oft gefragt: Gibt es eigentlich eine Anlaufstelle, wenn ich nicht weiß, wo ich anfangen soll? Ja, die gibt es. Die Verbraucherzentralen in allen Bundesländern bieten telefonische und persönliche Beratungen zu Versicherungsfragen an – teilweise kostenlos oder zu sehr geringen Kosten. Darüber hinaus informiert der GDV auf seiner Website gdv.de über allgemeine Versicherungsrechte und Sonderkündigungsrechte. Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Vergleiche und Empfehlungen, die Sie auf test.de finden. Und das BSI bietet unter bsi.bund.de Leitfäden zur digitalen Sicherheit bei privaten Lebensveränderungen. (Beratungsangebote und Kosten können sich je nach Region und Anbieter unterscheiden – aktuelle Informationen direkt bei den jeweiligen Stellen einholen.)