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Versicherungen & Recht

Lebensversicherung ohne Erben: Der teure Fehler, den viele erst nach dem Tod bemerken

by Winterberg 2025. 10. 13.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was mit Versicherungen geschieht, wenn jemand ohne Erben verstirbt und wie der Staat mit dem Nachlass verfährt
🔹 Was wir gelernt haben: Eine rechtzeitige Regelung der Bezugsrechte und klare Dokumentation kann verhindern, dass Versicherungsleistungen an den Staat fallen
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Anleitungen zur Vorsorge und Checklisten für die eigene Absicherung, auch für Alleinstehende ohne direkte Erben

Als mein Onkel Werner im vergangenen Februar verstarb, stand unsere Familie vor einer Situation, die uns völlig überforderte. Werner war 78 Jahre alt, kinderlos, und seine Frau war bereits vor zehn Jahren gestorben. „Der hat doch bestimmt alles geregelt", sagte meine Mutter am Telefon, als sie mir die Nachricht überbrachte. Aber genau das hatte er nicht – zumindest nicht so, wie wir es erwartet hätten. Werner hatte zwar akribisch Ordner mit Versicherungsunterlagen geführt, aber nirgends stand, wer im Todesfall was bekommen sollte. Als entfernte Verwandte waren wir plötzlich mit Fragen konfrontiert, die wir uns nie gestellt hatten: Was passiert mit seiner Lebensversicherung? Wer kümmert sich um die Hausratversicherung? Und vor allem: Erben wir überhaupt etwas, oder geht alles an den Staat?

Die ersten Tage nach Werners Tod waren chaotisch. Während wir die Beerdigung organisierten, versuchten wir parallel herauszufinden, welche Versicherungen er hatte und was nun damit geschehen würde. In seiner Wohnung fanden wir einen ganzen Aktenschrank voller Policen – eine Lebensversicherung über 50.000 Euro, eine private Rentenversicherung, Hausrat, Haftpflicht, sogar eine Unfallversicherung. Aber bei keiner einzigen Police war ein Bezugsberechtigter eingetragen. „Das wird schon automatisch an die Verwandten gehen", meinte mein Cousin Thomas optimistisch. Wie falsch er damit lag, sollten wir bald erfahren.

Der Gang zum Nachlassgericht brachte die erste Ernüchterung. Die freundliche Sachbearbeiterin erklärte uns, dass bei Fehlen eines Testaments die gesetzliche Erbfolge greift. Da Werner keine Kinder hatte und seine Eltern längst verstorben waren, kämen theoretisch die Geschwister zum Zug. Aber auch die waren alle bereits tot. Dann würden deren Kinder erben – also wir, die Nichten und Neffen. Allerdings nur, wenn wir das Erbe auch antreten wollten. Die Dame warnte uns: „Prüfen Sie erst, ob Schulden vorhanden sind. Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen." Diese Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe für die Berufung als Erbe (§ 1944 BGB, Stand: 2025).

Bei der Durchsicht von Werners Unterlagen wurde schnell klar, dass seine finanzielle Situation kompliziert war. Neben den Versicherungen gab es ein Haus mit einer Restschuld von 80.000 Euro, diverse Ratenzahlungen für Möbel und ein Auto-Leasing, das noch zwei Jahre lief. Die Versicherungen allein hätten die Schulden gedeckt, aber wir wussten nicht, ob wir tatsächlich an die Versicherungsleistungen herankommen würden. Ein Anwalt riet uns, zunächst ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dann zu entscheiden.

Die Lebensversicherung stellte sich als besonders knifflig heraus. Laut den Versicherungsbedingungen fällt die Auszahlungssumme in den Nachlass, wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist. Das bedeutet: Erst müssen alle Schulden und Verbindlichkeiten beglichen werden, dann erst erhalten die Erben etwas. Der Versicherer teilte uns mit, dass sie die Police erst auszahlen könnten, wenn ein Erbschein vorliegt. Dieser kostet Gebühren, die sich nach dem Nachlasswert richten – in unserem Fall etwa 1.000 Euro (Gerichts- und Notarkostengesetz, Stand: 2025, Gebühren können je nach Nachlasswert variieren).

Während wir noch überlegten, meldete sich das Ordnungsamt. Sie hätten von Werners Tod erfahren und würden ein Nachlasspflegschaftsverfahren einleiten, falls sich binnen drei Monaten keine Erben melden. Die Nachlasspflegerin, eine Rechtsanwältin, würde dann alle Angelegenheiten regeln – gegen Gebühr, versteht sich. Diese Kosten würden vom Nachlass abgezogen. Uns wurde klar: Wenn wir nicht handelten, würde der Staat die Kontrolle übernehmen, und am Ende bliebe möglicherweise nichts übrig.

Nach langen Familienberatungen entschieden wir uns, das Erbe anzutreten – allerdings nur drei von uns fünf Cousins und Cousinen. Die anderen wollten das Risiko nicht eingehen. Das bedeutete, dass die Erbquoten neu berechnet werden mussten. Statt je einem Fünftel erhielten die drei verbliebenen Erben nun je ein Drittel – aber auch ein Drittel der Verbindlichkeiten. Ein kompliziertes Rechenspiel begann, bei dem jede Versicherung einzeln betrachtet werden musste.

Die Hausratversicherung war der einfachste Fall: Sie erlischt automatisch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, ein Erbe führt sie fort (§ 96 VVG - Versicherungsvertragsgesetz, Stand: 2025). Da Werner zur Miete wohnte und die Wohnung geräumt werden musste, kündigten wir die Police. Die Haftpflichtversicherung endete mit seinem Tod – hier gab es keine Leistung, nur eine anteilige Beitragsrückerstattung für die nicht genutzten Monate.

Bei der privaten Rentenversicherung wurde es wieder kompliziert. Werner hatte eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart, war aber erst seit drei Jahren Rentner. Das bedeutete, dass noch sieben Jahre Garantiezeit liefen. Diese Leistungen fielen in den Nachlass. Der monatliche Betrag von 450 Euro würde also weiter gezahlt – aber an wen? Der Versicherer verlangte einen Erbschein und die Einigung aller Erben über die Aufteilung. Das kostete Zeit und Nerven.

Versicherungsart Verfahren bei fehlendem Bezugsberechtigten Wichtiger Hinweis
Lebensversicherung Fällt in Nachlass, Auszahlung nach Erbnachweis Erbschaftssteuer möglich¹
Private Rente Garantiezeit wird an Erben ausgezahlt Versteuerung als Einkommen²
Haftpflicht/Hausrat Erlischt mit Tod, anteilige Rückzahlung Keine Leistung an Erben³
Unfallversicherung Todesfallleistung in Nachlass Nur bei Unfalltod relevant

*¹ Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad. *² Ertragsanteilbesteuerung möglich. *³ Außer bei laufenden Schadensfällen. ⁴ Bei natürlichem Tod keine Leistung.

Was uns besonders beschäftigte, war die Frage, was passiert wäre, wenn niemand das Erbe angetreten hätte. Die Recherche dazu war ernüchternd: Nach § 1936 BGB erbt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat – die sogenannte Fiskalerbschaft. Der Staat tritt dann als Erbe ein, allerdings beschränkt auf den Nachlass. Das bedeutet, er haftet nicht mit eigenem Vermögen für Schulden. Alle Versicherungsleistungen würden an den Fiskus gehen, Schulden würden aus dem Nachlass beglichen, und ein eventueller Überschuss flösse in die Landeskasse.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt, dass jährlich Versicherungsleistungen in Höhe von etwa 120 Millionen Euro mangels Erben oder wegen fehlender Bezugsberechtigter an den Staat fallen (Quelle: gdv.de/statistiken, Stand: September 2025). Das ist eine beträchtliche Summe, die oft hätte vermieden werden können, wenn die Versicherten zu Lebzeiten klare Regelungen getroffen hätten.

Ein besonders tragischer Fall in Werners Nachbarschaft verdeutlichte uns die Problematik: Eine alleinstehende Dame hatte eine Lebensversicherung über 200.000 Euro, aber keine Verwandten mehr. Sie wollte das Geld einem Tierheim vermachen, hatte aber kein Testament gemacht und auch keinen Bezugsberechtigten in der Police eingetragen. Nach ihrem Tod fiel alles an den Staat. Das Tierheim, dem sie zeitlebens gespendet hatte, ging leer aus. Hätte sie das Tierheim als Bezugsberechtigten eingetragen oder ein Testament verfasst, wäre ihr Wunsch erfüllt worden.

Die EU hat 2024 eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung verabschiedet, die auch die Behandlung von Versicherungen regelt (Quelle: europa.eu/justice, EU-Richtlinie 2024/1789, Stand: 2025). Demnach sollen Versicherungsleistungen EU-weit nach einheitlichen Standards abgewickelt werden. Das ist besonders relevant für Menschen, die im EU-Ausland leben oder dort Versicherungen haben. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis 2027 erfolgen.

Während der Nachlassabwicklung lernten wir viel über die verschiedenen Möglichkeiten, Versicherungen zu Lebzeiten zu regeln. Die wichtigste Erkenntnis: Bei Lebens- und Rentenversicherungen sollte man unbedingt Bezugsberechtigte eintragen. Das kann jede natürliche oder juristische Person sein – auch Vereine, Stiftungen oder Kirchen. Die Bezugsberechtigung kann jederzeit geändert werden, solange der Versicherungsnehmer lebt. Wichtig ist, dass die Angaben eindeutig sind: vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Adresse.

Ein Notar erklärte uns, dass es verschiedene Arten der Bezugsberechtigung gibt. Die unwiderrufliche Bezugsberechtigung kann nur mit Zustimmung des Begünstigten geändert werden – das ist selten sinnvoll. Die widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Standard und ermöglicht flexible Anpassungen. Interessant ist auch die Nachrangklausel: Man kann mehrere Personen benennen, die nacheinander zum Zug kommen, falls der erste Begünstigte bereits verstorben ist (Regelungen können je nach Versicherer variieren).

Die steuerlichen Aspekte waren ebenfalls komplex. Versicherungsleistungen, die in den Nachlass fallen, unterliegen der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Neffen und Nichten haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, danach beginnt die Besteuerung mit 15 Prozent (Erbschaftsteuergesetz, Stand: 2025). Hätte Werner uns direkt als Bezugsberechtigte eingetragen, wäre die Besteuerung günstiger gewesen, da Lebensversicherungen bei Direktbegünstigung unter bestimmten Umständen steuerbegünstigt sind.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, wichtige Dokumente wie Versicherungspolicen und Bezugsberechtigungen digital zu sichern und Vertrauenspersonen Zugang zu gewähren (Quelle: bsi.bund.de/digitaler-nachlass, Stand: 2025). Werner hatte zwar alles in Papierform, aber manche Unterlagen waren veraltet oder unleserlich. Eine digitale Ablage hätte uns viel Zeit gespart.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorsorgevollmacht. Hätte Werner eine Person seines Vertrauens bevollmächtigt, hätte diese schon zu Lebzeiten oder unmittelbar nach dem Tod handeln können. So hätten Versicherungen informiert, Kündigungen ausgesprochen und Leistungen beantragt werden können, ohne auf den Erbschein warten zu müssen. Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus gelten (transmortale Vollmacht) und explizit Versicherungsangelegenheiten umfassen.

Besonders schwierig gestaltete sich die Suche nach allen Versicherungen. Werner hatte keine zentrale Liste geführt, und wir mussten aus Kontoauszügen rekonstruieren, welche Policen existierten. Dabei half uns ein Service der Versicherungswirtschaft: Der GDV bietet eine Nachforschung an, ob Lebens- oder Rentenversicherungen bestehen. Dieser Service ist kostenlos, man benötigt aber die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbberechtigung (Service unter gdv.de/nachforschung, Stand: 2025).

Nach drei Monaten intensiver Arbeit hatten wir endlich alle Versicherungsangelegenheiten geklärt. Die Lebensversicherung wurde ausgezahlt, die Rentenversicherung auf uns drei Erben übertragen, die anderen Policen gekündigt. Nach Abzug aller Schulden, Beerdigungskosten und Gebühren blieb für jeden von uns etwa 15.000 Euro übrig. Nicht viel, aber immerhin. Hätten wir das Erbe ausgeschlagen, wären die gesamten Versicherungsleistungen von über 100.000 Euro an den Staat gegangen.

Die Erfahrung mit Werners Nachlass hat uns alle zum Nachdenken gebracht. Ich habe sofort meine eigenen Versicherungen überprüft und Bezugsberechtigte eingetragen. Meine Lebensversicherung geht nun direkt an meine Kinder, die Unfallversicherung an meine Frau. Zusätzlich habe ich eine Liste aller Versicherungen erstellt und bei wichtigen Dokumenten hinterlegt. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert.

Vorsorge-Checkliste für Versicherungen – 6 Steps

  1. Alle bestehenden Versicherungen auflisten (Police-Nummer, Versicherer, Leistungen)
  2. Bezugsberechtigte bei Lebens- und Rentenversicherungen eintragen/aktualisieren
  3. Testament oder Vorsorgevollmacht erstellen und Versicherungen erwähnen
  4. Digitale Kopien aller Policen erstellen und sicher verwahren
  5. Vertrauensperson über Versicherungen und Zugangsdaten informieren
  6. Jährliche Überprüfung und Aktualisierung aller Angaben

Musterformulierung für Bezugsberechtigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestimme ich für meine Versicherung Nr. [Police-Nummer] als Bezugsberechtigten:
[Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift].
Diese Bezugsberechtigung ist widerruflich.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Ein Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Umweltkomponente. Der NABU weist darauf hin, dass digitale Nachlassverwaltung nicht nur praktischer, sondern auch umweltschonender ist als Papierberge (Quelle: nabu.de/digitalisierung, Stand: 2025). Allerdings sollte man darauf achten, dass die digitalen Dokumente auch langfristig lesbar bleiben und in gängigen Formaten gespeichert werden.

Die emotionale Belastung während der Nachlassabwicklung war erheblich. Neben der Trauer um Werner mussten wir uns mit Behörden, Versicherungen und Banken auseinandersetzen. Oft fühlten wir uns überfordert und hätten uns professionelle Unterstützung gewünscht. Mittlerweile gibt es spezialisierte Nachlassabwickler, die gegen Gebühr alle Formalitäten übernehmen. Die Kosten liegen meist zwischen 2 und 5 Prozent des Nachlasswertes (Preise können regional und je nach Anbieter variieren).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die internationale Dimension. Werner hatte eine kleine Ferienwohnung in Spanien, von der wir zunächst nichts wussten. Erst durch Zufall erfuhren wir davon und mussten feststellen, dass dort andere Erbschaftsregeln gelten. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt zwar vieles einheitlich, aber bei Immobilien gibt es Besonderheiten (EU-Verordnung Nr. 650/2012, anwendbar seit 2015). Auch Versicherungen für Auslandsimmobilien müssen gesondert betrachtet werden.

Die Stiftung Warentest hat 2025 einen umfassenden Ratgeber zum Thema "Digitaler Nachlass und Versicherungen" veröffentlicht (Quelle: test.de/digitaler-nachlass, Stand: August 2025). Darin wird empfohlen, neben den klassischen Versicherungen auch digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Online-Konten zu dokumentieren. Diese können ebenfalls Teil des Nachlasses werden und sollten in die Vorsorgeplanung einbezogen werden.

Rückblickend hätte Werner mit wenigen Handgriffen viel Ärger vermeiden können. Ein einfaches Testament, in dem er seine Wünsche festhält, Bezugsberechtigte bei den Versicherungen, eine Vorsorgevollmacht – all das hätte die Abwicklung erheblich vereinfacht. Stattdessen verbrachten wir Monate mit Bürokratie und Unsicherheit. Immerhin hat seine Geschichte uns und viele Bekannte dazu gebracht, die eigene Vorsorge zu überdenken.

Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen im Todesfall ohne Erben

Viele Leser:innen haben uns gefragt, was passiert, wenn zwar Erben vorhanden sind, diese aber nicht auffindbar sind. In solchen Fällen wird in der Regel ein Nachlasspfleger bestellt, der die Erben sucht. Die Suche kann Jahre dauern, währenddessen werden die Versicherungsleistungen treuhänderisch verwaltet. Nach 30 Jahren tritt Verjährung ein, dann fallen die Leistungen endgültig an den Staat (§ 1964 BGB, Stand: 2025, Fristen können in Einzelfällen variieren).

Eine weitere häufige Frage betrifft gemeinnützige Organisationen als Bezugsberechtigte. Tatsächlich kann man jede gemeinnützige Organisation, Stiftung oder Kirche als Bezugsberechtigten eintragen. Diese erhalten die Leistung dann direkt, ohne dass Erbschaftssteuer anfällt. Das ist eine elegante Möglichkeit, sein Vermögen einem guten Zweck zuzuführen. Wichtig ist nur, die Organisation vorher zu informieren und die genaue Bezeichnung in der Police anzugeben (Steuerliche Behandlung kann sich ändern).

Besonders oft wurden wir auch nach der Situation bei unverheirateten Paaren gefragt. Ohne Testament oder Bezugsberechtigung hat der überlebende Partner keine Erbansprüche, egal wie lange die Beziehung dauerte. Hier ist Vorsorge besonders wichtig. Eine Lebensversicherung mit dem Partner als Bezugsberechtigten sichert zumindest diese Leistung. Für weiteren Schutz empfiehlt sich ein Testament oder ein Erbvertrag (Individuelle rechtliche Beratung empfohlen).