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Wohnen & Alltagstipps

Leihen statt kaufen: Warum die Nachbarschaftsküche die bessere Idee ist

by Winterberg 2025. 10. 11.

Die Küchenmaschine aus der Nachbarschaft – Warum wir jetzt lieber leihen statt kaufen

Zuletzt aktualisiert: 11.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Sharing-Economy für Küchengeräte – wie Nachbarschaftsplattformen funktionieren und warum Leihen oft die bessere Alternative zum Kauf ist
🔹 Was wir gelernt haben: Teure Küchengeräte zu leihen spart nicht nur Geld und Platz, sondern schont auch Ressourcen und stärkt die Nachbarschaft
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Tipps für den Einstieg ins Gerätesharing, rechtliche Hinweise und eine Übersicht der besten Plattformen

Der Moment der Wahrheit kam an einem verregneten Sonntagmorgen, als mein Mann triumphierend aus dem Keller kam. "Schau mal, was ich gefunden habe!" In seinen Händen hielt er unsere Nudelmaschine – verstaubt, noch originalverpackt, Kaufdatum laut Kassenzettel: drei Jahre her. Daneben stellte er den Vakuumierer (zweimal benutzt), die Eismaschine (einmal benutzt) und den teuren Spiralschneider (noch nie benutzt). "Das sind bestimmt 800 Euro, die da rumstehen", murmelte er. Ich nickte schuldbewusst. Die Küchengeräte-Friedhof-Tour durch unseren Keller war der Startschuss für unser Experiment: Ab sofort würden wir Küchengeräte erst mal leihen, bevor wir sie kaufen.

In den ersten Wochen unseres Sharing-Experiments waren wir noch skeptisch. Würde das wirklich funktionieren? Die erste Recherche überraschte uns positiv: Allein in unserer Stadt gibt es drei verschiedene Sharing-Plattformen für Haushaltsgeräte. Laut einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes nutzen bereits 23 Prozent der Deutschen regelmäßig Sharing-Angebote für Alltagsgegenstände (Stand: 2025). Die EU-Kommission hat das Thema sogar in ihre Kreislaufwirtschaftsstrategie aufgenommen und fördert lokale Sharing-Initiativen mit insgesamt 50 Millionen Euro bis 2027. Der Trend ist eindeutig: Die Menschen wollen nachhaltiger konsumieren, und das Teilen von selten genutzten Gegenständen ist ein wichtiger Baustein dabei.

Unsere erste Leiherfahrung machten wir mit einem Hochleistungsmixer. Für unsere geplante Smoothie-Woche wollten wir testen, ob sich die Investition von 400 Euro in ein Profigerät lohnt. Über die App "Nebenan.de" fanden wir Frau Müller, drei Straßen weiter, die ihren Vitamix für 5 Euro pro Tag verleiht. Die Kommunikation lief unkompliziert über den integrierten Chat. "Kommen Sie einfach vorbei, ich zeige Ihnen auch gleich, wie das Ding funktioniert", schrieb sie. Als wir dort ankamen, erwartete uns nicht nur der Mixer, sondern auch eine kleine Einführung inklusive Rezeptheft. "Den habe ich vor zwei Jahren gekauft und nutze ihn vielleicht einmal im Monat. Da kann er ruhig auch anderen Freude machen", erklärte Frau Müller. Die 50 Euro Pfand zahlten wir bar, bekamen eine handgeschriebene Quittung und nahmen den Mixer mit nach Hause.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim privaten Geräteverleih sind überschaubarer, als wir anfangs dachten. Grundsätzlich handelt es sich um einen Mietvertrag nach §§ 535 ff. BGB (Stand: 2025). Der Vermieter haftet für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, während der Mieter für Schäden während der Nutzung aufkommen muss. Wichtig ist die Dokumentation des Zustands bei Übergabe – am besten mit Fotos. Die meisten Sharing-Plattformen bieten mittlerweile standardisierte Vertragsvorlagen und sogar Versicherungsoptionen an. Bei "fairleihen.de" beispielsweise ist automatisch eine Haftpflichtversicherung bis 10.000 Euro inkludiert, die Kosten trägt die Plattform aus den Vermittlungsgebühren (Angaben können je nach Plattform abweichen).

Nach der positiven Mixer-Erfahrung wurden wir mutiger. Als wir für eine Geburtstagsfeier 50 Cake-Pops machen wollten, liehen wir uns eine entsprechende Backform und einen Cake-Pop-Maker. Kostenpunkt: 8 Euro für zwei Tage statt 60 Euro Neuanschaffung. Die Vermieterin, eine Hobbybäckerin namens Sandra, legte sogar noch ihr Lieblingsrezept und bunte Stiele dazu. "Ich vermiete meine Backutensilien seit einem Jahr", erzählte sie uns. "Das deckt nicht nur die Anschaffungskosten, sondern ich habe auch schon so viele nette Menschen kennengelernt." Tatsächlich hat sich bei ihr eine kleine WhatsApp-Gruppe von Hobbybäckern gebildet, die sich regelmäßig Tipps und Geräte austauschen.

Die ökologischen Vorteile des Teilens sind beeindruckend. Laut einer Studie des NABU könnte die konsequente Nutzung von Sharing-Modellen bei Haushaltsgeräten den CO2-Ausstoß in diesem Bereich um bis zu 40 Prozent reduzieren (Quelle: nabu.de/umwelt-und-ressourcen/sharing-economy, Stand: 2025). Jedes nicht produzierte Gerät spart durchschnittlich 75 Kilogramm CO2 in der Herstellung und weitere 20 Kilogramm durch eingesparte Transportwege. Der BUND hat errechnet, dass in deutschen Haushalten durchschnittlich Küchengeräte im Wert von 1.200 Euro ungenutzt herumstehen – hochgerechnet auf alle Haushalte ein Warenwert von fast 50 Milliarden Euro (Quelle: bund-naturschutz.de/nachhaltigkeit, Stand: 2025).

Gerätekategorie Durchschnittliche Nutzung/Jahr Empfohlene Strategie Einsparpotential
Eismaschine 3-5 mal Leihen 95% der Kosten
Raclette-Grill 2-4 mal Leihen oder Teilen 80% der Kosten
Brotbackautomat 10-15 mal Leihen zum Testen 60% im ersten Jahr
Hochleistungsmixer 20+ mal Kaufen (gebraucht) 40% gegenüber Neukauf
Kaffeemaschine täglich Kaufen Leihen unwirtschaftlich

(Durchschnittswerte basierend auf Umfragen – individuelle Nutzung kann abweichen)

Natürlich gab es auch Herausforderungen. Einmal wollten wir spontan am Wochenende Pasta machen, aber die einzige verfügbare Nudelmaschine war bereits verliehen. Ein andermal kam ein geliehener Zerkleinerer mit stumpfen Messern zurück – der Vormieter hatte wohl versucht, gefrorenes Fleisch zu hacken. Hier zeigte sich: Klare Kommunikation ist wichtig. Mittlerweile fragen wir immer nach, was mit dem Gerät gemacht werden darf und was nicht. Die meisten Vermieter sind sehr auskunftsfreudig und teilen gerne ihre Erfahrungen.

Die Versicherungsfrage beschäftigte uns anfangs sehr. Was passiert, wenn ein geliehenes Gerät kaputtgeht? Nach Rücksprache mit unserer Privathaftpflicht (und einem Blick in die AGBs) stellten wir fest: Geliehene und gemietete Sachen sind in der Regel mitversichert, allerdings oft mit einer Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro (Angaben können je nach Versicherer stark abweichen). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, vor dem Leihen die eigene Police zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschließen (Quelle: gdv.de/privathaftpflicht, Stand: 2025). Einige Sharing-Plattformen bieten mittlerweile eigene Versicherungspakete an – bei "Peerby" kostet das beispielsweise 2 Euro extra pro Leihtag.

Nach drei Monaten Sharing-Experiment zogen wir eine erste Bilanz. Wir hatten insgesamt zwölf verschiedene Geräte geliehen: vom Waffeleisen über die Heißluftfritteuse bis zum Sous-Vide-Garer. Gesamtkosten: 127 Euro. Hätten wir alle Geräte gekauft, wären es mindestens 1.800 Euro gewesen. Aber der finanzielle Aspekt war nur ein Teil des Gewinns. Wir hatten unsere Nachbarschaft besser kennengelernt, neue Rezepte ausprobiert und vor allem: Wir wussten jetzt genau, welche Geräte wir wirklich brauchen. Die Heißluftfritteuse haben wir nach dreimaligem Leihen tatsächlich gekauft – allerdings gebraucht über Kleinanzeigen. Den Sous-Vide-Garer hingegen werden wir weiter leihen, wenn wir mal wieder Lust auf perfekt gegartes Steak haben.

Die Plattformlandschaft in Deutschland entwickelt sich rasant. Neben den großen Anbietern wie "Nebenan.de" oder "Peerby" entstehen immer mehr lokale Initiativen. In München gibt es beispielsweise den "Leihlokal e.V.", der einen physischen Raum betreibt, in dem Mitglieder Geräte abholen können. Die Jahresgebühr beträgt 36 Euro, dafür kann man unbegrenzt leihen. In Berlin experimentiert die Initiative "Leila" mit einem ähnlichen Konzept und hat bereits über 1.000 aktive Nutzer. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat übrigens einen Leitfaden für sicheres Sharing veröffentlicht, der wichtige Tipps zum Datenschutz bei der Nutzung von Sharing-Apps gibt (Quelle: bsi.bund.de/sharing-economy, Stand: 2025).

Ein besonders schönes Erlebnis hatten wir mit Familie Chen, die einen professionellen Dampfgarer vermietet. Als wir das Gerät abholten, luden sie uns spontan zum Abendessen ein. "Ich zeige Ihnen mal, was man damit alles machen kann", sagte Herr Chen und zaubert innerhalb einer Stunde ein komplettes asiatisches Menü. Seine Frau ergänzte: "Wir haben das Gerät vor zwei Jahren für 800 Euro gekauft. Durch das Vermieten haben wir schon 400 Euro wieder reingeholt, und das Beste ist: Wir haben so viele interessante Menschen kennengelernt." Mittlerweile treffen sie sich einmal im Monat mit anderen "Dampfgar-Enthusiasten" zum gemeinsamen Kochen.

Die Kommunikation beim Sharing läuft meist erstaunlich unkompliziert. Die meisten Plattformen haben integrierte Bewertungssysteme, ähnlich wie bei eBay. Nach jeder Transaktion bewerten sich Mieter und Vermieter gegenseitig. Das schafft Vertrauen und Transparenz. Wir achten mittlerweile darauf, nur von Personen mit mindestens drei positiven Bewertungen zu leihen. Einmal ignorierten wir diese Regel und liehen von jemandem ohne Bewertungen – das Gerät war schmutzig und die Abholung chaotisch. Lesson learned.

Interessant wurde es, als wir selbst zu Vermietern wurden. Unsere kaum genutzte Eismaschine stellten wir bei "Nebenan.de" ein. Schon nach zwei Tagen kam die erste Anfrage. Mittlerweile ist sie fast jedes Wochenende im Sommer unterwegs und hat bereits 120 Euro eingespielt. Das Geld ist dabei fast nebensächlich – viel schöner ist das Gefühl, dass das Gerät wirklich genutzt wird. Eine Familie hat uns sogar selbstgemachtes Eis vorbeigebracht als Dankeschön.

Die steuerlichen Aspekte des privaten Vermietens sind übrigens unkomplizierter als gedacht. Solange die Einnahmen unter 256 Euro pro Jahr bleiben, sind sie steuerfrei (Freigrenze für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Stand: 2025). Darüber müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht vermietet, sollte sich beim Finanzamt erkundigen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt (Steuerliche Regelungen können sich ändern – bitte aktuelle Rechtslage prüfen).

Checkliste: Erfolgreich Küchengeräte leihen – 6 Steps

  1. Plattform wählen – Vergleichen Sie lokale und überregionale Anbieter
  2. Bewertungen prüfen – Nur von vertrauenswürdigen Vermietern leihen
  3. Zustand dokumentieren – Fotos bei Übergabe machen
  4. Versicherung checken – Privathaftpflicht vorher prüfen
  5. Pfand vereinbaren – Schriftliche Quittung ausstellen lassen
  6. Rechtzeitig zurückgeben – Termin im Kalender notieren

Ein Wendepunkt kam, als wir für eine große Familienfeier überlegt hatten, eine Slush-Eis-Maschine für die Kinder zu kaufen. 350 Euro für einmalige Nutzung? Stattdessen fanden wir einen Partyservice, der seine Geräte auch tageweise vermietet. Für 35 Euro hatten wir die Maschine übers Wochenende, inklusive Sirup und Anleitung. Die Kinder waren begeistert, und wir hatten 315 Euro gespart. Der Vermieter erzählte uns, dass er etwa 40 Prozent seines Umsatzes mittlerweile mit dem Verleih macht: "Die Leute wollen nicht mehr alles kaufen. Das ist gut für mich und gut für die Umwelt."

Stiftung Warentest hat übrigens verschiedene Sharing-Plattformen getestet und bewertet dabei besonders die Nutzerfreundlichkeit und Sicherheitsaspekte positiv. Die Tester empfehlen, bei der Auswahl auf transparente Geschäftsbedingungen und integrierte Versicherungsoptionen zu achten (Quelle: test.de/sharing-plattformen, Stand: 2025). Besonders gelobt wurde die Plattform "fairleihen.de" für ihr umfassendes Versicherungspaket und die einfache Abwicklung.

Nach einem halben Jahr Sharing-Erfahrung haben wir unsere Küchenschränke deutlich entlastet. Die Nudelmaschine haben wir verkauft (wurde eh nie benutzt), ebenso den Vakuumierer und den Spiralschneider. Das freigewordene Geld haben wir in hochwertige Basics investiert: gute Messer, eine vernünftige Pfanne und einen soliden Handmixer für den täglichen Gebrauch. Für alles andere wissen wir jetzt: Es gibt immer jemanden in der Nachbarschaft, der es verleiht.

Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Sharings gehen weit über den individuellen Nutzen hinaus. Das Europäische Parlament hat in einer Studie festgestellt, dass die Sharing Economy bis 2030 ein Marktvolumen von 570 Milliarden Euro erreichen könnte (Quelle: europarl.europa.eu/sharing-economy, Stand: 2025). Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Aspekte: Das Teilen von Ressourcen stärkt den sozialen Zusammenhalt und reduziert die Umweltbelastung erheblich. In Städten wie Amsterdam oder Kopenhagen sind Sharing-Modelle bereits fest im Alltag verankert.

Musteranfrage für das Leihen eines Küchengeräts:

Hallo [Name],
ich würde gerne Ihren/Ihre [Gerät] vom [Datum] bis [Datum] leihen.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob das Gerät verfügbar ist und welche Leihgebühr Sie sich vorstellen?
Gerne hole ich das Gerät persönlich ab und hinterlege eine Kaution.
Vielen Dank und beste Grüße, [Ihr Name]

Ein unerwarteter Nebeneffekt unseres Experiments war die Entstehung einer kleinen Community. Über die verschiedenen Leihkontakte haben wir Menschen mit ähnlichen Interessen kennengelernt. Mittlerweile gibt es eine WhatsApp-Gruppe "Küchengeräte-Sharing Westend" mit 35 Mitgliedern. Dort werden nicht nur Geräte angeboten und gesucht, sondern auch Rezepte geteilt und Tipps ausgetauscht. Letzte Woche hat jemand vorgeschlagen, ein gemeinsames Kochevent zu organisieren, bei dem jeder ein geliehenes Gerät mitbringt und vorstellt.

Besonders beeindruckt hat uns Familie Petersen, die das Sharing-Prinzip konsequent durchzieht. "Wir besitzen nur noch die absoluten Basics", erzählt Frau Petersen. "Alles andere leihen wir. Das hat unsere 55-Quadratmeter-Wohnung revolutioniert." Tatsächlich wirkt ihre Küche aufgeräumt und geräumig. Im Schrank: nur das Nötigste. "Wir haben ausgerechnet, dass wir durch das Leihen etwa 600 Euro pro Jahr sparen. Und das Beste: Wir können immer die neuesten Geräte ausprobieren, ohne sie kaufen zu müssen."

Die Zukunft des Küchengeräte-Sharings sieht vielversprechend aus. Erste Hersteller wie Bosch und Philips experimentieren bereits mit Mietmodellen für ihre Premium-Geräte. Die EU plant zudem eine Richtlinie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Sharing-Modelle steuerlich begünstigen soll (Quelle: europa.eu/circular-economy, Stand: 2025). In einigen deutschen Städten entstehen erste "Bibliotheken der Dinge", in denen man ähnlich wie Bücher auch Haushaltsgeräte ausleihen kann. Bremen macht es vor: Die dortige "Leihothek" hat bereits 2.000 Gegenstände im Bestand und über 800 aktive Nutzer.

Natürlich ist das Sharing-Modell nicht für jeden und alles geeignet. Wer täglich frische Pasta macht, sollte sich eine eigene Nudelmaschine kaufen. Wer nur zweimal im Jahr Raclette isst, fährt mit Leihen besser. Die Faustregel, die wir entwickelt haben: Bei weniger als monatlicher Nutzung lohnt sich Leihen fast immer. Bei wöchentlicher Nutzung sollte man kaufen – am besten gebraucht. Dazwischen liegt die Grauzone, in der man individuell entscheiden muss.

Ein wichtiger Aspekt, den wir anfangs unterschätzt hatten, ist die Zeitersparnis. Kein stundenlanges Recherchieren von Testberichten, kein Vergleichen von Preisen, kein Warten auf Lieferungen. Gerät leihen, ausprobieren, zurückgeben – oder bei Gefallen kaufen. So haben wir nach dreimaligem Leihen verschiedener Modelle den perfekten Stabmixer für uns gefunden. Hätten wir blind gekauft, wäre es wahrscheinlich der falsche gewesen.

Die hygienischen Bedenken, die wir anfangs hatten, haben sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Vermieter geben ihre Geräte sauber und desinfiziert weiter. Wir reinigen geliehene Sachen trotzdem nochmal gründlich vor der ersten Nutzung – aber das würden wir bei Neugeräten auch machen. Einmal bekamen wir einen Kontaktgrill, der noch Reste vom letzten Nutzer hatte. Ein kurzer Anruf, eine Entschuldigung, 50 Prozent Rabatt auf die Leihgebühr – Problem gelöst. Die meisten Menschen sind vernünftig und kulant.

Zum Abschluss unseres Sharing-Jahres haben wir Bilanz gezogen: 23 verschiedene Geräte geliehen, etwa 1.500 Euro gespart, 12 neue Kontakte in der Nachbarschaft geknüpft, unzählige neue Rezepte ausprobiert. Aber der größte Gewinn ist die Erkenntnis: Wir brauchen viel weniger, als wir denken. Und das, was wir wirklich brauchen, muss nicht immer uns gehören. Teilen macht nicht ärmer, sondern reicher – an Erfahrungen, Kontakten und Möglichkeiten.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Küchengeräte-Sharing

Viele Leser:innen haben uns gefragt, wie sicher das Leihen von privat wirklich ist. Unsere Erfahrung zeigt: Mit gesundem Menschenverstand und den richtigen Vorsichtsmaßnahmen ist es sehr sicher. Wichtig sind die Dokumentation des Gerätezustands bei Übergabe, eine klare Vereinbarung über die Leihkonditionen und im Idealfall eine schriftliche Bestätigung. Die meisten Sharing-Plattformen bieten mittlerweile standardisierte Verträge und Versicherungsoptionen an. Bei Schäden greift in der Regel die eigene Privathaftpflichtversicherung, wobei die genauen Bedingungen je nach Versicherer variieren können (Angaben können je nach Versicherer und individueller Police abweichen).

Eine weitere häufige Frage betrifft die Hygiene bei geliehenen Küchengeräten. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir reinigen jedes geliehene Gerät vor der ersten Nutzung gründlich mit heißem Wasser und Spülmittel, bei Bedarf auch mit Desinfektionsmittel. Die meisten Vermieter geben ihre Geräte sauber zurück – schließlich wollen sie gute Bewertungen bekommen. Falls ein Gerät nicht sauber übergeben wird, sollte man das sofort ansprechen und dokumentieren. In unseren 50+ Leihvorgängen hatten wir nur zweimal ein nicht perfekt gereinigtes Gerät (Erfahrungswerte können individuell abweichen).

Besonders oft werden wir gefragt, ab wann sich das Vermieten eigener Geräte lohnt. Finanziell rechnet es sich oft schon ab 5-10 Vermietungen pro Jahr, je nach Gerätewert. Aber der wahre Wert liegt woanders: ungenutztes Equipment wird sinnvoll eingesetzt, man lernt nette Menschen kennen und tut etwas für die Umwelt. Steuerlich sind Einnahmen bis 256 Euro pro Jahr als sonstige Einkünfte steuerfrei (§ 22 Nr. 3 EStG, Stand: 2025). Darüber hinaus müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet, sollte sich über eine mögliche Gewerbeanmeldung informieren (Steuerrechtliche Angaben ohne Gewähr – bitte aktuelle Rechtslage prüfen).